BMWA-20.150/0006-C2/4/2005
EU-ARBEITSPROGRAMM
2005:
Bericht des
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit
an das
österreichische Parlament
Lissabon-Strategie............................................................... 2
Außenhandel....................................................................... 3
Binnenmarkt..................................................................... 10
Industrie und Unternehmen.............................................. 13
Innovation und Forschung.................................................. 15
Energie............................................................................. 17
Beschäftigung.................................................................... 22
Arbeitnehmerschutz.......................................................... 26
Arbeitsrecht...................................................................... 28
Wien, 21. Februar 2005
LISSABON-STRATEGIE
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist aufgrund seiner Zuständigkeiten
für viele Bereiche der Lissabon-Strategie verantwortlich. Die Federführung des
Dossiers hat das Bundeskanzleramt.
Die durch den Europäischen Rat im März 2000 beschlossene
Lissabon-Strategie wird am Europäischen Frühjahrsrat 2005 einer Halbzeitüberprüfung
unterworfen werden. Grundlage dieser Überprüfung werden unter anderem der im
November 2004 vorgelegte Expertenbericht einer hochrangigen Gruppe unter dem
Vorsitz von Wim Kok ("Kok-Bericht") sowie die im Jänner 2005
vorgelegte Mitteilung der Europäischen Kommission sein. Der Kok-Bericht schlägt
eine Fokussierung der Lissabon-Strategie auf die Bereiche Wachstum und
Beschäftigung vor und entwickelt darauf aufbauend einen Maßnahmenkatalog in
fünf ausgewählten Kernbereichen (neben dem prozeduralen Teil sind dies:
Wissensgesellschaft; Binnenmarkt; unternehmerisches Klima; Arbeitsmärkte;
Nachhaltigkeit im Umweltbereich). Darüber hinaus werden mehrere prozedurale
Reformen empfohlen, die im gesamten auf eine Erhöhung der Verbindlichkeit der
Strategie abzielen.
Die im Kok-Bericht klar ausgesprochene Bekräftigung der Gültigkeit und
Bedeutung des Lissabon-Prozesses wurde in den Schlussfolgerungen des letzten
Europäischen Rats am 4./5.11.2004 ausdrücklich begrüßt. Darüber hinaus gaben
mehrere Arbeitsgruppen und Ratsformationen sowie zahlreiche Mitgliedsstaaten
positive Stellungnahmen ab, die in der Schwerpunktsetzung zum Teil variieren,
die Grundlinien der Strategie und des Berichts aber voll anerkennen. Auf
Grundlage dieser Situation ist davon auszugehen, dass die im Bericht
ausgesprochenen Empfehlungen auch während der österreichischen Präsidentschaft
ein Kernstück der Agenden in den verschiedenen europäischen Politikfeldern
darstellen werden. Auch Österreich bekennt sich zu den Zielen der
Lissabon-Strategie und den Grundlinien des Kok-Berichts; da zahlreiche
Empfehlungen in die Kern- oder Mitzuständigkeit des BMWA fallen, wird das BMWA
in seinen Beiträgen zur Präsidentschaft einen Schwerpunkt auf die Vorantreibung
entsprechender Maßnahmen legen. Das BMWA wird weiters auch die Implementierung
verbindlichkeitserhöhender Maßnahmen, wie etwa der Schaffung gezielter Anreize,
unterstützen.
Der Kok-Bericht sieht im Zuge des Frühjahrsgipfels 2005 eine
Verpflichtung der Mitgliedsstaaten auf die vereinbarten Reformen und eine
Vorlage entsprechender nationaler Aktionsprogramme bis Ende 2005 vor, die einen
Zeitraum von zwei Jahren umfassen sollen. Der Frühjahrsgipfel 2006 unter
österreichischem Vorsitz hätte sich dann auf Grundlage eines Syntheseberichts
und entsprechender Empfehlungen der Europäischen Kommission mit diesen
Aktionsplänen zu beschäftigen.
Nach dem zur Zeit gültigen Prozedere würde weiters die Annahme neuer
beschäftigungspolitischer Leitlinien unter die österreichische Präsidentschaft
fallen (gemäß der ersten Annahme von Leitlinien 2003 und der Adoption eines
Drei-Jahres-Zyklus). Der Kok-Bericht sieht jedoch hier neben der Annahme der
Grundzüge der Wirtschaftspolitik auch eine Annahme neuer beschäftigungspolitischer
Leitlinien bereits bis spätestens Juli 2005 durch den Rat auf Empfehlung des
Europäischen Rates vor. Die diesbezüglichen Agenden der österreichischen
Präsidentschaft sind hier also zur Zeit noch nicht abzusehen.
AUSSENHANDEL
• Multilaterale Handelspolitik - WTO
Ziel ist Fortsetzung der Bemühungen um Fortschritte in der
WTO-Verhand-lungsrunde („Doha-Development-Agenda“), wobei die Vorbereitung der
WTO-Ministerkonferenz in Hongkong (13.-18.12.2005) im Vordergrund steht. Dabei
sollen insbesondere die Verhandlungsmodalitäten (z.B. betreffend Marktzugang
bei nicht-agrarischen Produkten, Landwirtschaft) weiter konkretisiert werden
und auch in anderen Verhandlungsbereichen Fortschritte erzielt werden, um
ausgewogene Ergebnisse zu erreichen und einen Abschluss der
WTO-Verhand-lungsrunde in absehbarer Zeit zu ermöglichen.
Stand: Mit der
Einigung der WTO-Mitglieder am 1.8.2004 in Genf über das sogenannte
„Juli-Paket“ wurde ein wichtiger Schritt für die Bestimmung der grundlegenden
Verhandlungsmodalitäten gesetzt und die nächste WTO-Minis-terkonferenz Ende
2005 in Hongkong festgelegt. Die genauen Zielvorgaben in den einzelnen
Verhandlungsbereichen für diese Konferenz werden erst im Laufe des Jahres
erarbeitet werden.
Österreichische Position: Österreich
stimmt im dem bereits 1999 beschlossenen und in der Folge weiter entwickelten
umfassenden EU-Konferenz für die WTO-Verhandlungsrunde überein, worin
insbesondere weitere Handelsliberalisierung durch Senkung von Zöllen und Reduktion
von nicht-tarifären Handelshemmnissen sowie effizienten Handelsregeln, eine
bessere Integration der Entwicklungsländer in das Welthandelssystem und
nachhaltige Entwicklung verfolgt werden. Die Positionierung des BMWA während
der Verhandlungen erfolgt in Abstimmung mit den betroffenen Ressorts und
Sozialpartnern; auch das Parlament (insbesondere im Wege der Übermittlung der
Berichte gemäß Artikel 23e B-VG) regelmäßig informiert.
• Bilaterale Handelspolitik
(1) USA:
Im Jahr 2005 stehen grundlegende Diskussionen über Verbesserungsmöglichkeiten
der aus 1995 stammenden New
Transatlantic Agenda (NTA) EU-intern wie auch gemeinsam mit den USA an
(eventuelle Aushandlung eines EU-US-Partnerschaftsabkommen, welches die NTA ab 2007 ersetzen
könnte). Weiters
wird auch eine Verbesserung beim Dialog der Regulierungsbehörden und
hinsichtlich der Einrichtung eines Frühwarnsystems zwischen den beiden Seiten
angestrebt.
Grundsätzlich ist 2005 ein gesteigertes Interesse an
wirtschaftlicher Harmonisierung zu verzeichnen. So werden gerade im Zuge des
sogenannten Stakeholder´s Dialogue Überlegungen angestellt, die Transatlantic
Economic Partnership (TEP) neu aufzusetzen. Die Erkenntnisse aus diesem
Diskussionspapier, in welchem die am signifikantesten erlebten Hürden im
transatlantischen Handel identifiziert wurden, sollen dann in einer gemeinsamen
EU-US-Strategie münden und beim nächsten Gipfeltreffen (voraussichtlich im Juni
2005) beschlossen werden. Ebenso könnte 2005 möglicherweise der Beschluss zur
Verhandlung eines Trade and Investment Framework Agreement (TIFA) oder
eines Bilateral Investment Treaty (BIT) erfolgen.
(2) Kanada:
Verstärkte
Aktivitäten im wirtschaftlichen Bereich werden sich 2005 aufgrund des Beginns
der Verhandlungen über ein Trade and Investment Enhancement Agreement
(TIEA) sowie die beschlossene Schaffung eines freiwilligen "Framework for Regulatory Co-operation" ergeben, welches als Herzstück des TIEA zu sehen ist und die Struktur zur Zusammenarbeit der
verschiedenen Regulatoren etablieren soll. Am nächsten
EU-Kanada Gipfel im April 2005 sollen die Verhandlungen formell lanciert
werden.
(3) Mercosur: Nachdem die Verhandlungen um
ein Assoziations-/Freihandelsab-kommen EU-Mercosur nicht wie ursprünglich
vorgesehen im Oktober 2004 abgeschlossen werden konnten, soll das heurige Jahr
eine neue Dynamik in die Verhandlungen bringen. Der konkrete Fortschritt der
Verhandlungen wird insbesondere von den Ergebnissen des für April 2005 in
Aussicht genommenen EU-Mercosur-Ministertreffens abhängen (technisches
Vorbereitungstreffen im März 2005).
(4) Zentralamerika/Andengemeinschaft: Im
Laufe des Jahres 2005 wird eine gemeinsame Evaluierung vor allem hinsichtlich
der wirtschaftlichen Voraussetzungen (insbesondere intra-regionale Integration)
für den Abschluss von allfälligen Freihandelsabkommen der EU mit diesen beiden
Regionen stattfinden.
(5) Asien: Im Jahr 2005 wird der bestehende
Dialog mit einzelnen asiatischen Staaten routinemäßig fortgeführt. Mit China
werden insbesondere die Beratungen über den Marktwirtschaftsstatus fortgesetzt.
Mit Indien werden die Verhandlungen über einen gemeinsamen Aktionsplan
weitergehen, der beim EU-Indien Gipfel im zweiten Halbjahr verabschiedet werden
soll. Weiters besteht ein Mandatsentwurf der Europäischen Kommission für die
Aushandlung eines Marktzugangsabkommens mit Vietnam. Auf Basis des im November
des Vorjahres verabschiedeten Mandates für Rahmenabkommen mit Thailand,
Indonesien, Singapur, Philippinen, Malaysia und Brunei, das eine verstärkte
wirtschaftliche Kooperation, aber keine Freihandelsregelung beinhaltet, werden
diesbezügliche Verhandlungen beginnen bzw. soweit Thailand betroffen ist,
fortgesetzt werden. Für Oktober/November 2005 ist ein ASEM-Wirtschaftsministertreffen
in den Niederlanden vorgesehen.
(6) Mediterrane Staaten: Im heurigen
Jubiläumsjahr des zehnjährigen Bestehens des Barcelona/Euromed-Prozesses wird
es zu einer Ausweitung des paneuropäischen Systems der Kumulierung der
Ursprungsregeln kommen. Das Bestreben der Europäischen Union eine intraregionale
Integration der mediterranen Staaten (Ausweitung des Agadir-Abkommens, bilaterale
Freihandelsabkommen) zu fördern und den Abschluss bzw. die Implementierung der
Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik voranzutreiben
wird fortgesetzt werden. Für das zweite Halbjahr 2005 ist ein
Euromed-Handelsministertreffen vorgesehen.
(7) Iran: Die Verhandlungen über ein
Handels- und Kooperationsabkommen EU-Iran werden fortgeführt. Die nächste
Verhandlungsrunde ist für Anfang März 2005 vorgesehen.
(8) Golf-Kooperationsrat (GKR): Die bis dato
schleppenden Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen EU-GKR
werden fortgesetzt. Die nächste Verhandlungsrunde steht noch nicht fest, könnte
aber allenfalls nach dem EU-GKR-Ministertreffen im April 2005 stattfinden.
(9) AKP: Die Verhandlungen von
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit sechs Regionalzusammenschlüssen der
AKP-Staaten (4 afrikanische, 1 pazifische, 1 karibische Gruppe/n) werden mit
dem Ziel eines Abschlusses 2007 auch 2005 fortgeführt werden.
• Anträge auf Einräumung des Marktwirtschaftsstatus in
Antidumpingverfahren
Ziel: Fünf Länder,
die derzeit im Rahmen von Antidumpingverfahren noch nicht uneingeschränkt wie
Länder mit Marktwirtschaftsstatus behandelt werden und einen entsprechenden
Antrag gestellt haben (Ukraine, Volksrepublik China, Kasachstan, Vietnam,
Mongolei), sollen den vollen Marktwirtschaftsstatus erhalten, sobald sie fünf
dafür relevante Kriterien erfüllen. Diese Kriterien betreffen den Einfluss des
Staates auf die Führung der Unternehmen, vor allem auf deren Preisgestaltung,
die Aufgabe nichtmarktwirtschaftlicher Handelsformen wie Barter-Trade, ein
allgemein gültiges nicht diskriminierendes Unternehmensrecht, ein allgemein
gültiges nicht diskriminierendes Insolvenzrecht sowie die Existenz eines
unabhängigen Finanzsektors.
Stand: In den
Verfahren betreffend Ukraine und Volksrepublik China hat die Europäische
Kommission jeweils einen umfassenden Bericht erstellt, in dem der Ukraine die
Erfüllung von drei und der Volksrepublik China die Erfüllung eines Kriteriums
bescheinigt wird. Die weiteren Fortschritte in beiden Ländern werden laufend
evaluiert, mit der Volksrepublik China im Rahmen einer formalisierten
Arbeitsgruppe, mit der Ukraine in einem formlosen Dialog. Der Ukraine wurde
dabei nun auch die Erfüllung eines vierten Kriteriums bescheinigt.
Die erst in der zweiten Hälfte 2004 gestellten Anträge
der anderen drei Länder werden derzeit einer eingehenden Prüfung durch die
Europäische Kommission unterzogen.
Möglicherweise werden im Laufe des Jahres 2005 weitere
Länder, z.B. Georgien oder Armenien, Anträge auf Zuerkennung des
Marktwirtschaftsstatus stellen.
Österreichische Haltung:
Österreich unterstützt sowohl die laufende Zusammenarbeit mit der Ukraine und
der Volksrepublik China zur Evaluierung der weiteren Entwicklung als auch die
eingehende Analyse der anderen Anträge und spricht sich für eine Zuerkennung
des Marktwirtschaftsstatus an ein betroffenes Land aus, sobald dieses die
Kriterien in vollem Umfang erfüllt.
• Neuregelung des allgemeinen Präferenzsystems (APS) für
den Zeitraum 2006-2008
Ziel: Verabschiedung
der APS-Grundverordnung, die den präferenziellen Zugang der Entwicklungsländer
und der am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) zum Gemeinschaftsmarkt regelt.
Darüber hinaus sind auch Bestimmungen im Zusammenhang mit einer Förderung der
nachhaltigen Entwicklung (sogenanntes APS+) in den Entwicklungsländern
enthalten. Die Verordnung soll am 1.4.2005 in Kraft treten und bis Ende 2008
Gültigkeit haben.
Stand: Die Europäische
Kommission legte Ende Oktober 2004 einen Vorschlag vor, der im Zuge der
Ereignisse der Flutkatastrophe (Dezember 2004) Anfang Februar 2005 abgeändert
wurde, damit die am schwersten von der Flutkatastrophe betroffenen
Entwicklungsländer (Sri Lanka, Indonesien, Thailand, Indien) rasch in den
Genuss der vorgesehenen Präferenzen kommen können. Die noch offenen
wesentlichen Problembereiche (Graduierung, APS+, Schutzklausel,
Produktabdeckung) sollen bis Mitte März ausgeräumt sein. Die Verabschiedung des
Vorschlages ist durch den Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
am 16./17.3.2005 geplant.
Österreichische Position: Österreich kann
im Wesentlichen den Vorschlag der Europäischen Kommission einschließlich der
Abänderungen vom Februar 2005 akzeptieren (in Diskussion stehende
Verbesserungen des Vorschlages unter anderem bei der Schutzklausel werden unterstützt).
• EU-Aktionsplan zu Agrarrohstoffproduktionsketten und
EU-Afrika-Part-nerschaft im Baumwollsektor
Ziel: Der
Aktionsplan dient mehreren Zielen:
- Unterstützung
der vom Rohstoffhandel abhängigen Länder bei der Ausarbeitung und Durchführung
von Produktionskettenstrategien auf der Grundlage bestehender Initiativen und
im Rahmen nationaler Entwicklungsstrategien, insbesondere von Strategien zur
Armutsbekämpfung
- Intensivierung
der Anstrengungen zur Entwicklung regionaler Märkte, Strategien und Dienstleistungen
zur Unterstützung der Rohstoffsektoren im Rahmen der Förderung der regionalen
Integration, sowohl durch die Entwicklungsarbeit als auch durch
Handelsverhandlungen
- Erweiterung
des Zugangs zu marktgestützten Instrumenten für den Umgang mit Rohstoffpreisrisiken
- Entwicklung
koordinierter Anstrengungen zur Förderung von zukunftsfähigen Unternehmenspraktiken
Die EU-Afrika-Partnerschaft im Baumwollsektor stellt
eine wesentliche sektorale Initiative zur Verbesserung der Situation in den vom
Rohstoff Baumwolle abhängigen afrikanischen Ländern dar.
Stand: Seitens der
Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten wurde ein Arbeitsplan für die
Implementierung des EU-Aktionsplanes zu den Agrarrohstoffketten ausgearbeitet.
Es wurden dabei folgende Themenschwerpunkte festgelegt: “Rohstoffstrategien in
rohstoffabhängigen Entwicklungsländern“, „Diversifizierung“, „Regionale
Zusammenarbeit“, „Umgang mit den Rohstoffpreisrisiken“, „Internationaler
Handel“, „Zukunftsfähige Unternehmenspraktiken” und “Internationale Rohstoffgremien”.
Demnächst sollen thematisch orientierte Task Forces
und eine koordinierende Steering Group eingerichtet werden.
Österreichische Haltung:
Österreich hält den Aktionsplan und die sektorale Partnerschaft im
Baumwollsektor für äußerst wichtige handels- und entwicklungspolitische
Initiativen der Europäischen Union. Im Rahmen der Implementierung des
Aktionsplans kündigte Österreich seine Bereitschaft zur Mitarbeit in der Task
Force betreffend die Internationalen Rohstoffgremien an. Diese Arbeitsgruppe
soll die Effizienz der einzelnen Rohstoffgremien im Hinblick auf die Ziele des
Aktionsplans analysieren und Wege zur Verbesserung dieser Effizienz aufzeigen.
• II. Welt-Kaffee-Konferenz
Ziel: Aus-
und Einfuhrmitgliedsländer der Internationalen Kaffeeorganisation treffen sich
in angemessenen Abständen (etwa ein Treffen pro Jahr) mit Vertretern des
privaten Sektors und Teilnehmern aus Nichtmitgliedsstaaten zur Förderung der
Ziele des Internationalen Kaffee- Übereinkommens von 2001.
Stand: Die erste
Tagung der Internationalen Kaffeekonferenz fand von 17.-19.5.2001 statt. Es
wurde ein sogenanntes World Coffee Conference Programme Committee
errichtet, das Empfehlungen an den Internationalen Kaffeerat abgeben kann.
Zuletzt wurde über die Probleme des Preisverfalls bei Kaffee und über
Möglichkeiten zur Bewältigung dieser Krise diskutiert. Überdies wurden
Maßnahmen zur Verbesserung der Qualitäts- und Gesundheitsstandards entwickelt.
Österreichische Position: Österreich
unterstützt alle Maßnahmen, die zur Erhöhung der Kaffeepreise beitragen und den
Kaffeebauern, vor allem jenen in den weniger entwickelten Ländern, zugute
kommen.
• Verhandlungen über ein neues Internationales Tropenholzübereinkommen
Ziel: Die
Laufzeit des derzeit geltenden Internationalen Tropenholz-Überein-kommens von
1994 endet am 31.12.2006. Es wird angestrebt, dass ein neues Internationales
Übereinkommen in diesem Bereich unmittelbar nach dem Auslaufen des bestehenden
in Kraft treten kann.
Stand: Vor dem oben
genannten zeitlichen Hintergrund werden schon seit längerer Zeit harte
Verhandlungen zwischen Produzenten- und Konsumentenstaaten über ein
Nachfolgeübereinkommen geführt. Eine wesentliche Annäherung der Positionen
dieser beiden Staatengruppen konnte bis jetzt nicht erzielt werden. Derzeit
werden die Verhandlungen im Rahmen einer UNCTAD-Konferenz in Genf
(14.-18.2.2004) statt. Sollten die Verhandlungen im Rahmen der UNCTAD-Konferenz
im Februar 2005 nicht abgeschlossen werden können, sind weitere Verhandlungsrunden
in Genf geplant.
Österreichische Position: Wesentliche
Verhandlungspunkte sind die Ziele des Übereinkommens, die Stimmrechtsverteilung
zwischen den Produzentenstaaten und den Konsumentenstaaten, die Frage der
Finanzierung sowohl der Organisation als auch von deren Aktivitäten sowie die
Frage der Einbeziehung neuer Bereiche in das Übereinkommen, wie z.B. tropische
Nadelhölzer, Umweltdienstleistungen und andere Waldprodukte als Holz.
Österreich teilt die Verhandlungsposition aller anderen
Mitgliedstaaten. Demnach werden eine wesentliche finanzielle Mehrbelastung der
Konsumentenstaaten, eine von den finanziellen Beiträgen entkoppelte
Stimmrechtsverteilung sowie die Einbeziehung von Umweltdienstleistungen und von
anderen Waldprodukten strikt abgelehnt und eine Erfassung tropischer Nadelhölzer
nur als Kompromisslösung in Erwägung gezogen. Wie die meisten anderen
Mitgliedstaaten ist Österreich der Auffassung, dass das neue Übereinkommen wie
das bisherige den Charakter eines „Gemischten Übereinkommens“ haben sollte, da
es sowohl Angelegenheiten betrifft, die in die ausschließliche
Gemeinschaftszuständigkeit fallen, als auch solche, die in die Zuständigkeit
der Mitgliedstaaten fallen.
• Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates betreffend den Handel
mit bestimmten Ausrüstungsgegenständen und Produkten, die zur Vollstreckung der
Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden können COM (2004) 731
Ziel: Der
Vorschlag dient der Einführung von Handelsbeschränkungen mit den oben genannten
Gegenständen in Form von Export- und Importverboten und Genehmigungspflichten
für Exporte. Die Verbote sollen auch technische Unterstützung im Zusammenhang
mit diesen Gegenständen betreffen. Der Vorschlag ist ein wesentlicher Beitrag
zur praktischen Umsetzung der vom Rat am 29.7.1998 angenommenen „Leitlinien
über die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittstaaten betreffend die
Todesstrafe“ und der vom Rat am 9.4.2001 angenommenen „Leitlinien für die
Politik der Europäischen Union gegenüber Drittstaaten betreffend Folter und
andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“.
Stand: Die Beratungen im
Rahmen der Ratsarbeitsgruppe Handelsfragen sind bereits sehr weit
fortgeschritten, sodass die entsprechende Verordnung voraussichtlich unter der
luxemburgischen Präsidentschaft angenommen werden wird.
Österreichische Position: Österreich
hatte wie alle anderen Mitgliedstaaten kein grundsätzliches Problem mit einer
derartigen Regelung, es gab aber in den ersten Entwürfen eine Reihe von
Problemen, die eine effiziente Vollziehung einer solchen Verordnung in Frage
stellten. In der letzten Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Handelsfragen am
16.2.2005 legte die luxemburgische Präsidentschaft nun einen neuen
Kompromissvorschlag vor, der aus der Sicht Österreichs und der anderen
Mitgliedstaaten nur mehr wenige ungelöste Fragen offen lässt. Diese betreffen
insbesondere
- die Erfassung der Durchfuhr vor dem Hintergrund
der Diskussionen über dieses Thema im Zusammenhang mit der
EG-Dual-Use-Verordnung,
- die Ausgestaltung des Informationsaustausches
zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten einschließlich des
Schutzes vertraulicher Informationen und
- die genaue Formulierung der Listen der
Gegenstände, die vom Verbot oder der Genehmigungspflicht erfasst sind.
• Steigerung der Wirksamkeit des EU-Ausfuhrkontrollsystems
Ziel: Im Rahmen des auf seiner Tagung im Juni 2003
in Thessaloniki vom Europäischen Rat gebilligten Aktionsplanes gegen die
Verbreitung von Massenvernichtungswaffen wurden 2004 in Zusammenarbeit zwischen
den Mitgliedstaaten, den Kommissionsdienststellen und des Generalsekretariates
des Rates sogenannte Peer Reviews abgehalten. Davon ausgehend wurden
Empfehlungen für Folgemaßnahmen im Jahre 2005 ausgesprochen, um die
EU-Ausfuhrkontrollen noch weiter zu verbessern und dadurch die Mitgliedstaaten
in die Lage zu versetzen, zu verhindern, dass unerwünschte Endverwender Zugang
zu Gütern mit doppeltem Verwendungszweck erhalten, die für
Massenvernichtungswaffen relevant sind.
Stand: 2005 wird daher versucht
werden, nachstehende Steigerungen der Wirksamkeit des EU-Ausfuhrkontrollsystems
zu erzielen:
- Sicherstellung der Transparenz der Rechtsvorschriften und
Vermittlung dieser Rechtsvorschriften gegenüber der Öffentlichkeit
- Minimierung von Unterschieden bei Verfahren und Vorgangsweisen der
einzelnen Mitgliedstaaten
- Untersuchung der Möglichkeiten, ergänzende Kontrollen bei Durchfuhr
und Umladung einzuführen
- Unterstützung bei der Erkennung von Gütern mit doppeltem
Verwendungszweck
- Verbesserung der Weitergabe von Informationen
- Vereinbarung bestmöglicher Verfahren für die Durchsetzung der
Kontrollen
- Verbesserung des Dialogs mit der Exportwirtschaft
Österreichische Position: Österreich hält die
Zielsetzungen des Aktionsplanes für eine äußerst wichtige Initiative und
unterstützt uneingeschränkt alle Maßnahmen, die der Erhöhung der Sicherheit und
der Bekämpfung des Terrorismus dienen.
BINNENMARKT
• Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Ziel des
Richtlinienvorschlages ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, durch den die
Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern und
für den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten beseitigt
werden und der den Dienstleistungserbringern ebenso wie den
Dienstleistungsempfängern die notwendige Rechtssicherheit bietet. Inhaltliche Streitpunkte sind der Anwendungsbereich der Rahmenrichtlinie
in Bezug auf Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die Anwendung des Herkunftsland-prinzips
und die Funktionsweise von Behördenkooperationen.
Stand: Die Beschlussfassung ist für Ende 2005 vorgesehen
(möglich, dass Ab-schluss unter österreichischer Präsidentschaft erfolgt) -
Mehrheitsentscheidung.
Luxemburg und Großbritannien versichern, dass
die Richtlinie, deren Zielrich-tung von allen Mitgliedstaaten grundsätzlich
positiv gesehen wird, unter ihren Vorsitzen höchste Priorität haben wird.
Österreichische Haltung: Im Hinblick auf die Vollendung des
Binnenmarktes für Dienstleistungen, mit einem EU-Potential von 70 % des
Bruttoinlandsprodukts und der Arbeitsplätze, unterstützt Österreich die Zielrichtung der Richtlinie, sowie die systematische
Beseitigung von Hindernissen im grenzüberschreiten-den Dienstleistungsverkehr.
Österreich akzeptiert das
Herkunftslandprinzip grundsätzlich als Baugesetz der Richtlinie, spricht sich
aber ausdrücklich für effiziente
Kontrollmöglichkeiten und die Gewährleistung einer lückenlosen Rechtsverfolgung
aus (Durchführung von Verwaltungshandlungen und Vollstreckung von
Verwaltungsstrafen).
In besonders sensiblen Bereichen der
Daseinsvorsorge (Gesundheitsdienstleis-tungen, soziale Dienstleistungen) sind Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip und klare
Abgrenzungen bezüglich des Anwendungsbereiches der Richtlinie unverzichtbar.
Grundsätzlich ist die
Dienstleistungsrichtlinie mit der Berufsanerkennungs-richtlinie und der
Entsenderichtlinie abzustimmen. Eine Ausnahme vom Herkunftslandprinzip wird
auch für die Implementierung privatrechtlicher Aspekte angestrebt.
• Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise
Ziel: Dieser
Richtlinienvorschlag ist eine Spezialregelung zur geplanten
Dienstleistungsrichtlinie. Es wird der bisherige Rechtsbesitzstand über
zwingend vorgeschriebene Berufsqualifikationen in einem Rechtsakt konsolidiert.
Eine wesentliche Neuerung besteht in der Einführung des Herkunftslandprinzips
bei vorübergehender Dienstleistung.
Stand: Die zweite Lesung im Europäischen Parlament begann
im Februar 2005, der Abschluss der Richtlinie wird im Laufe des Jahres
erwartet. Nur im eher unwahrscheinlichen Falle eines Vermittlungsverfahrens
oder bei Verzögerungen wegen der Übersetzungen ist zu erwarten, dass die Verhandlungen
sich bis in die österreichische Präsidentschaft erstrecken werden.
Österreichische Haltung: Im Zusammenhang mit der Einführung des Herkunftslandsprinzips bei
vorübergehender Dienstleistung konnte im Rat in erster Lesung ein für
Österreich akzeptabler Kompromiss mit zusätzlichen Ausnahme- und
Kontrollmöglichkeiten für den Aufnahmestaat gefunden werden. Österreich tritt dafür ein, den bei der
ersten Lesung erreichten Kompromiss beizubehalten. Die Europäische Kommission
setzt sich für mehr Liberalisierung ein.
• Better Regulation
Ziel: Durch
Verbesserung des Regelungsumfeldes soll die europäische Wettbewerbsfähigkeit
gesteigert werden. Bereits im Jahr 2002 verabschiedete die Europäische
Kommission ein Paket von Maßnahmen zur Regulierungsreform, wodurch das Gesetzeswerk der Europäischen Union einfacher,
effektiver und leichter verständlich werden; Dezentralisierung und klare
Festlegung von Kompetenzen werden ebenfalls hervorgehoben. Wichtige Maßnahmen
umfassen Mindeststandards der Konsultation, Folgeabschätzungen für wichtige
legislative und politische Initiativen, Vereinfachung und Straffung des
Gemeinschaftsrechts usw.
Stand: Der
luxemburgische Vorsitz will, aufbauend auf die Arbeiten seiner Vorgänger und
der Europäischen Kommission sowie nach Einbeziehung der Mitgliedstaaten unter
anderem folgende Themen behandeln:
- Verbesserung
der Folgenabschätzungen der Europäischen Kommission
- weitere Arbeiten zur Frage
von Folgenabschätzungen für bedeutende Abänderungsanträge bei
Regulierungsvorhaben
- Fortführung
der unter niederländischem Vorsitz erstmals durchgeführten Vereinfachungsübung
von Gemeinschaftsregelungen usw.
Österreichische Haltung: Österreich unterstützt das Ziel, die
europäische Wettbewerbsfähigkeit durch Verbesserung des Regulierungsumfeldes zu
stärken. In diesem Sinne ist auch die Unterzeichnung der gemeinsamen Initiative der irischen, niederländischen, luxemburgischen,
britischen, österreichischen und finnischen Ratspräsidentschaften Ratsvorsitze
zur Regulierungsreform in der Europäischen Union durch Bundesminister
Dr. Bartenstein und Bundesminister Mag. Grasser am 7.12.2004 zu sehen.[1]
Vorgeschlagen werden folgende Maßnahmen:
(a) Wettbewerbsfähigkeitstests bei
Folgenabschätzungen: Der Rat Wettbewerbsfähigkeit soll Vorschläge auf ihre
möglichen Auswirkungen auf die europäische Wettbewerbsfähigkeit untersuchen,
weil z.B. REACH oder Regulierungen im Bereich der Arbeitszeitflexibilisierung
bedeutende Auswirkungen auf die europäische Wettbewerbsfähigkeit haben.
(b) Schaffung einer einheitlichen europäischen
Messmethode zur Reduzierung von Verwaltungskosten, um den Verwaltungsaufwand
neuer Vorschläge der Kommission beurteilen und reduzieren zu können.
(c) Umsetzung der im Rat identifizierten
Prioritäten zur Vereinfachung bestehender EU-Regulierungen und Änderung der
Arbeitsweisen im Rat und im Europäischen Parlament, damit künftige Vereinfachungsübungen
in einfacherer und effizienterer Weise als bisher durchgeführt werden können.
Behandlung von möglichen weiteren Bereichen im Rat Wettbewerbsfähigkeit, wo die
europäische Wettbewerbsfähigkeit durch Vereinfachung von Regulierungen
verbessert werden kann.
(d) Verbesserung
des Europäischen Regulierungsrahmens durch bessere Kontrolle der Ergebnisse der
Folgenabschätzungen der Europäischen Kommission, Indikatoren zur Messung der
Regulierungsqualität, Betonung von Konsultationen vor Präsentationen von
Regulierungsvorschlägen sowie verstärkte Abwägung, ob Regulierungen überhaupt
benötigt werden.
• Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken im
binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und
zur Änderung der Richtlinien 84/450/EWG, 97/7/EG und 98/27/EG (Richtlinie über
unlautere Geschäftspraktiken)
Ziel: Die Richtlinie
regelt das Verbot der unlauteren (irreführenden und aggressiven) Geschäftspraktiken,
die das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher wesentlich beeinflussen. Die
unterschiedlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten über unlautere
Geschäftspraktiken im Verhältnis Unternehmer-Verbraucher sollen auf denselben
Stand gebracht werden.
Stand: Der Rat
Wettbewerbsfähigkeit plant die Richtlinie bei seiner Tagung am 8.3.2005 anzunehmen.
Österreichische Haltung:
Österreich stimmt der Richtlinie grundsätzlich zu, da gegenüber dem
ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission wichtige Änderungen
durchgesetzt werden konnten. Kritisch werden allerdings folgende Punkte
gesehen:
- Definition des
Durchschnittsverbrauchers im Erwägungsgrund 3
- Einschränkung
der Umsetzungsfreiheit der im Anhang befindlichen Liste von absolut unlauteren
Geschäftspraktiken in Artikel 5 (5).
- Verpflichtung
der Unternehmer zur Übernahme auch von ortsüblichen Porto- und Telefonkosten
bei der Inanspruchnahme von Gewinnen
INDUSTRIE UND UNTERNEHMEN
• Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen
Agentur für chemische Stoffe sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und
der Verordnung (EG) {über persistente organische Schadstoffe}
Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG
des Rates im Hinblick auf ihre Anpassung an die Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe
Ziel: Die neue EU-Chemiestrategie geht in die Richtung einer Vereinheitlichung
der chemiepolitischen Maßnahmen in der Gemeinschaft. Den Kern der geplanten
Verordnung für marktpräsente und neue Substanzen bildet das System „REACH"
(Registration - Evaluation - Authorisation of Chemicals). Es sieht die
Registrierung grundlegender Informationen von rund 30.000 Substanzen
(Produktionsvolumen von mehr als einer Tonne pro Jahr und Hersteller) in einer
zentralisierten Datenbank vor. Bewertet - und hinsichtlich des Bedarfs an
zusätzlichen Tests geprüft - werden müssen alle Substanzen, deren Produktion
100 Tonnen übersteigt. Dies soll den Behörden der Mitgliedstaaten übertragen
werden. Die dritte Stufe (Zulassungsverfahren) soll nur besonders gefährliche
Chemikalien erfassen. Die operative Umsetzung des Systems soll die zukünftige
Europäische Chemikalienagentur übernehmen.
Stand: Gemeinsam mit dem BMFLUW werden die laufenden Verhandlungen zur
Chemikalienverordnung "REACH" fortgesetzt. Ein Abschluss unter
österreichischem Vorsitz scheint aus heutiger Sicht nicht möglich: Erste Lesung
im Europäischen Parlament erst im Herbst 2005, noch Prüfvorbehalte aller
Mitgliedstaaten, das weitere Vorgehen der Europäischen Kommission kann nicht
abgeschätzt werden.
Österreichische Haltung: Grundsätzlich
werden die im Rahmen der REACH-Verordnung angestrebten Ziele in den Bereichen
Umwelt- und Gesundheitsschutz bei gleichzeitiger Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
der Unternehmen unterstützt. Es sind jedoch umfassende Verbesserungen und
Vereinfachungen des vorliegenden Entwurfes notwendig, um dies zu gewährleisten.
Die wesentlichsten betreffen: Vereinfachung der Registrierung, bessere
Abgrenzung des Geltungsbereiches, eine zentrale Rolle der Europäischen
Chemikalienagentur bei der Evaluierung, Optimierungen im Bereich der
Informationsweitergabe und Verbesserungen im Bereich der Zulassung.
• Europäische Charta für Kleinunternehmen
Ziel: Im Zuge der Umsetzung der im Jahr 2000 verabschiedeten
"Europäischen Charta für Kleinunternehmen" sieht die Europäische
Kommission seit dem Jahr 2002 vor, jährlich im ersten Halbjahr (idealerweise
mit der jeweiligen Ratspräsidentschaft) eine EU-Fortschrittskonferenz über die
Implementierung der „Europäischen Charta für Kleinunternehmen“ (einschließlich
Präsentationen von best practices) zu veranstalten.
Stand: Die Konferenz
über die Europäische Charta für Kleinunternehmen findet in diesem Jahr am
15./16.6.2005 statt. Themen sind unter anderem Erziehung zur unternehmerischen
Initiative, bessere Rechts- und Verwaltungsvorschriften (insbesondere
Folgenabschätzung), Konkursrecht, Verfügbarkeit von Fertigkeiten (insbesondere
Maßnahmen zur Bekämpfung des Mangels an ausgebildeten Technikern und
Ingenieuren).
Österreichische Haltung:
Im Juni 2004 hat Bundesminister Dr. Bartenstein dem damaligen Kommissar Jan
Figl zugesagt, dass Österreich auch eine solche Konferenz im Rahmen der österreichischen
Ratspräsidentschaft (gemeinsam mit der Europäischen Kommission) auszurichten
bereit ist. Die 5. Umsetzungskonferenz wird am
13./14.6.2006 in Wien stattfinden.
• Aktionsplan für Umwelttechnologie
Ziel: Der per
28.1.2004 im Rahmen einer Mitteilung der Europäischen Kommission verabschiedete
Umwelttechnologieaktionsplan dient zur Sicherstellung der Innovation und
Marktdurchdringung von Umwelttechnologien.
Stand: Das BMWA
arbeitet an der Umsetzung dieses Aktionsplans, insbesondere auch durch
Herstellung von Synergien zwischen Umweltschutz und der Sicherstellung einer
erhöhten Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf Win-Win-Strategien aktiv mit.
Insbesondere wird vom BMWA auch eine sogenannte "Metadatenbank" als
Basis für ein breites diesbezügliches Informationsspektrum forciert.
Österreichische Haltung: Durch
den vermehrten Einsatz von Umwelttechnologien soll ein Wachstumsschub durch die
Gewinnung neuer Märkte erzeugt werden. Eine starke exportträchtige
Umwelttechnologieindustrie liefert daher einen wichtigen Beitrag für Wachstumsimpulse
der Wirtschaft.
INNOVATION UND FORSCHUNG
• EU-Aktionsplan für Innovation
Ziel: Innovation ist eines der wichtigsten Elemente des
Lissabon-Prozesses und Hauptfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. Der
Bericht der High Level Group betreffend die Überprüfung der Lissabon Strategie
und der jüngste EU-Innovationsanzeiger machen deutlich, dass die Europäische
Union einen neuen Anstoß zur Forcierung von Innovation benötigt. Mit dem neuen
EU-Aktionsplan für Innovation schlägt die Europäische Kommission eine
Reihe von Maßnahmen vor, die zur Verbesserung der Innovationsentwicklung in der
Europäischen Union führen sollen.
Stand: Die Mitgliedstaaten sind angehalten bis Ende 2005 entsprechende Zielsetzungen
und Strategien festzulegen und mit der Europäischen Kommission einen Rahmen
gemeinsamer innovationspolitischer Zielsetzungen zu entwickeln. Die
Fortschritte sollen durch entsprechende Bewertungs- und Berichtsmechanismen
dargestellt werden.
Österreichische Haltung: In Österreich
wird die im BMWA eingerichtete Plattform Innovation bis Frühjahr 2005
entsprechende Eckpunkte einer österreichischen Innovationsstrategie herausarbeiten,
die dann in Abstimmung mit dem Rat für Forschung und Technologieentwicklung
(der ein Update des „Nationalen Forschungs- und Innovationsplans“ vornimmt) in
ein innovationspolitisches Konzept der Bundesregierung münden soll.
• EU-Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und
Innovation
Ziel: Mit diesem Programm soll vor allem die
Bedeutung von Innovation im Wettbewerbsfähigkeits- und Industriepolitikkontext
hervorgehoben werden. Im Besonderen sollen ab 2007 Innovationsmaßnahmen auf
Gemeinschaftsebene über dieses Programm finanziert werden. Weiters soll eine
bessere Koordinierung der innovationsbezogenen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen
erreicht werden.
Stand: Laut derzeitigen Informationen soll ein erster Entwurf in der ersten
Hälfte 2005 (vermutlich Mai/Juni) - zusammen mit dem Entwurf des 7.
EU-Forschungsrahmenprogramms - vorgelegt werden. Die Beschlussfassung könnte
daher unter der österreichischen EU-Präsidentschaft erfolgen.
Österreichische
Haltung: Die Vorlage bleibt abzuwarten.
• Mitwirkung im Bereich Forschung
Ziel: Die Dossiers im Bereich Forschung werden federführend
vom BMBWK unter Mitwirkung von BMWA und BMVIT betreut. Die EU-Programme im
Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation sollen dazu beitragen, dass die
Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung optimiert werden, wobei ein
besonderes Augenmerk auf die Kooperation Wirtschaft und Wissenschaft, auf den
Technologietransfer und die Investition in Zukunftsfelder gelegt wird. Einen
zentralen Schwerpunkt bilden dabei die Verhandlungen über das 7. Rahmenprogramm
für Forschung und technologische Entwicklung (2006-2010).
Stand: Das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung
(2006-2010) wird von der Europäischen Kommission voraussichtlich im April 2005
vorgelegt werden. Danach könnten erste Orientierungsdebatten unter
luxemburgischer Präsidentschaft erfolgen sowie eine weitere Behandlung unter
britischem Vorsitz. Österreich wird unter seinem Vorsitz die Arbeiten zum 7.
Rahmenprogramm (einschließlich Vorbereitung der Beschlüsse zu den Spezifischen
Programmen) abzuschließen haben.
ENERGIE
• Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen (Nachfragesteuerung)
Ziel: Der Richtlinienvorschlag hat die Erhöhung der
Effizienz der Endenergienutzung zum Ziel, das mit einer Reihe operationeller
Maßnahmen verfolgt werden soll. Zweck des Vorschlags ist es, die
Kostenwirksamkeit und Effizienz der Endenergienutzung in den Mitgliedstaaten zu
steigern. Dies soll durch die Bereitstellung der nötigen Zielvorgaben,
Mechanismen und Anreize sowie des institutionellen, finanziellen und
rechtlichen Rahmens zur Beseitigung vorhandener Markthindernisse und
-unvollkommenheiten, die der effizienten Endenergienutzung entgegenstehen sowie
durch die Entwicklung eines Markts für Energiedienstleistungen und für die Bereitstellung
von Energieeffizienzprogrammen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen für
Endverbraucher erfolgen.
Die Entwicklung eines reibungslos funktionierenden,
kommerziell bestandsfähigen und von Wettbewerb geprägten Markts für
kostenwirksame Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz soll somit das
Ziel sein. Einzelstaatliche Subventionen und Unterstützungsmaßnahmen sollen
daher einer rein kommerziell motivierten Durchführung von
Energiedienstleistungen, Energieeffizienzprogrammen und anderen
Energieeffizienzmaßnahmen weichen.
Die Richtlinie soll somit für die Verteilung und den
Einzelhandelsverkauf von Energie an Endkunden angewendet werden.
Stand: Am 27.1.2004
wurde von der Europäischen Kommission der Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Endenergieeffizienz und zu
Energiedienstleistungen in die Ratsarbeitsgruppe "Energie" zur
Behandlung eingebracht. Am 17.2.2004 erfolgte bereits eine erste öffentliche
Anhörung im Europäischen Parlament. Vor den Europawahlen ist allerdings keine
Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu diesem Vorschlag abgegeben worden.
Anlässlich des Rates Verkehr, Telekommunikation und Energie am 10.6.2004 wurde
den Ministern ein Bericht über den bisherigen Stand der Arbeiten rund um diesen
Richtlinienvorschlag unterbreitet, welcher von diesem zur Kenntnis genommen
wurde.
Im
zweiten Halbjahr 2004 wurde der Richtlinienvorschlag in der Ratsarbeitsgruppe
"Energie" zweimalig behandelt. Da es für die weitere Behandlung
dieses Richtlinienvorschlags allerdings notwendig erschien, grundsätzliche
Fragen für die weitere Behandlung der Richtlinie abzuklären bzw. die politische
Sichtweise der einzelnen Mitgliedsstaaten zu diesen Fragen zu hören,
erarbeitete die Präsidentschaft ein "key-issue"-Papier mit den noch
wichtigsten offenen Fragen. Die Diskussion bei diesem Rat Verkehr,
Telekommunikation und Energie soll die weitere Behandlung des Richtlinienvorschlags
erleichtern um anlässlich des Rates Verkehr, Telekommunikation und Energie am
27./28.6.2005 eine politische Einigung erzielen zu können.
Österreichische Haltung: Österreich
begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Richtlinienvorschlag, da mit diesem die
gemeinschaftlichen Rahmenbedingungen durch sinnvolle Maßnahmen im Bereich
Energieeffizienz und Marktentwicklung verbessert werden können. Dabei muss
jedoch die Vereinbarkeit mit marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im
Allgemeinen und einem liberalisierten Energiemarkt im Besonderen gegeben sein.
• Abkommen zur Errichtung der Energiegemeinschaft Südosteuropa
Ziel: Es handelt sich um ein völkerrechtlich
verbindliches Abkommen (gemeinschaftsseitig gemäß Artikel 300 EGV zu verhandeln)
mit zweifacher Zielsetzung: (i) Errichtung eines Energiebinnenmarktes in
Südosteuropa nach dem Muster jenes der Europäischen Gemeinschaft, (ii)
Integration dieser beiden Energiebinnenmärkte.
Stand: Der offizielle Verhandlungsbeginn erfolgte unter österreichischem
Vorsitz im Herbst 2004 (Anmerkung: gesonderter Prozess zur Errichtung der
Energiegemeinschaft Südosteuropa). Gleichfalls unter österreichischem Vorsitz
konnte anlässlich der Ministerkonferenz vom 13.12.2004 in Kernfragen eine
Einigung erzielt werden, die Klärung der noch offenen Punkte ist seitens der
Europäischen Kommission für zwei weitere Verhandlungsrunden (Februar und März
2005) geplant.
Österreichische
Haltung: Österreich begrüßt in Rede stehenden Prozess
ausdrücklich und konnte in einschlägigen Verhandlungen einen wesentlichen
Erfolg für sich verbuchen: Anlässlich der von Bundesminister Dr. Bartenstein
geleiteten Ministerkonferenz vom 13.12.2004 wurde Wien der Zuschlag als Sitz
des Sekretariates der Energiegemeinschaft Südosteuropa erteilt. Damit ist Wien
um eine weitere wichtige internationale Energieorganisation reicher, die in
ihrer Endausbaustufe bis zu etwa 70 Personen Arbeit bieten und neben
Energiebelangen (abhängig vom Integrationsfortschritt in den Ländern
Südosteuropas) auch noch andere Politikbereiche abdecken soll. Betreffendes
Sekretariat wird seine Tätigkeit (bis zum Inkrafttreten in Rede stehenden
völkerrechtlich verbindlichen Abkommens: auf interimistischer Basis) im
Frühjahr 2005 aufnehmen. Zu seinen Kernkompetenzen zählen neben administrativen
Aufgaben die Überwachung der Einhaltung der sich aus dem Abkommen ergebenden
Pflichten durch die Vertragspartner sowie auch koordinative Tätigkeiten im
Hinblick auf Förderaktivitäten internationaler Finanzinstitutionen in der Region.
• Vorschlag für eine
Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von
Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze und zur Aufhebung der Entscheidungen
Nr. 96/391/EG und 1229/2003/EG
Ziel: Diese
Entscheidung legt Art und Umfang der Gemeinschaftsaktion zur Erstellung von Leitlinien
im Bereich der transeuropäischen Energienetze fest. Sie stellt eine Reihe von Leitlinien auf, in
denen die Ziele, die Prioritäten und die Grundzüge der Gemeinschaftsaktion im
Bereich der transeuropäischen Energienetze erfasst werden. In diesen Leitlinien
werden darüber hinaus Vorhaben von gemeinsamem Interesse, einschließlich
vorrangiger Vorhaben, im Bereich der transeuropäischen Elektrizitäts- und
Gasnetze ausgewiesen.
Stand: Österreich hat aktiv an der Erarbeitung der Entscheidung mitgearbeitet
und Ergänzungen erwirkt (wie z.B. die Aufnahme des Projektes einer
Strom-Leitungsverbindung im Brenner Basis Tunnel). Der Text der allgemeinen Ausrichtung wurde vom Rat
am 10.6.2004 gebilligt. Die Liste der Projekte in den Anhängen ist bereits
finalisiert worden. Die Berichterstatterin Laperrouze des Europäischen
Parlaments wird ihren Bericht im Februar/März 2005 dem ITRE-Ausschuss
(Ausschuss des Europäischen Parlaments für Industrie, Forschung und Energie) vorlegen.
Eine Einigung in erster Lesung wird als durchaus möglich erachtet.
Österreichische
Haltung: Österreich kann der Entscheidung so wie derzeit vorliegend zustimmen.
• Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung
und von Infrastrukturinvestitionen
Ziel: Die Richtlinie soll Maßnahmen festlegen, die im
Hinblick auf die Gewährleistung der Elektrizitätsversorgungssicherheit das
ordnungsgemäße Funktionieren des Elektrizitätsbinnenmarktes sicherstellen
sollen. Die Richtlinie soll einen Rahmen vorgeben, innerhalb dessen die
Mitgliedsstaaten transparente und diskriminierungsfreie Konzepte für die
Sicherheit der Elektrizitätsversorgung erstellen, die mit den Erfordernissen
eines wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarktes vereinbar sind. Es sollen
eine ausreichende Erzeugungskapazität, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen
Nachfrage und Angebot und eine für den Binnenmarkt entsprechend hohe Verbindungskapazität
zwischen Mitgliedstaaten sichergestellt werden.
Stand: Österreich hat aktiv an der Erarbeitung eines gemeinsamen Standpunktes
mitgewirkt, wobei gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen
Kommission für Österreich wichtige Änderungen erzielt werden konnten. Vor allem
wurde der sehr dirigistische Ansatz des Vorschlages der Europäischen Kommission
in Richtung einer Verantwortung der Unternehmen verändert. Nach der Behandlung
im Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie am 29.11.2004 sind noch Details
offen, die derzeit in der Ratsarbeitsgruppe behandelt werden. Der Text ist
jedoch unter den Mitgliedstaaten schon weitgehend akkordiert. Lediglich die
Europäische Kommission hat noch einen Prüfvorbehalt zu Artikel 7. Mit einer
Stellungnahme des Europäischen Parlaments wird im Mai 2005 gerechnet.
Österreichische Haltung:
Der Entwurf ist in der derzeit vorliegenden Fassung (Dokument 6145/05)
akzeptabel.
• Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Schaffung eines Rahmes für die Festlegung von Anforderungen an die
umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der
Richtlinie 92/42/EWG des Rates (Eco-Design-Richtlinie)
Ziel:
Ziel dieser Richtlinie soll ein umfassender und konsistenter Rechtsrahmen für
die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen sein, um
- den freien
Verkehr mit energiebetriebenen Produkten in der Europäischen Union zu gewährleisten,
- die
Umweltverträglichkeit dieser Produkte insgesamt zu verbessern und so die Umwelt
zu schonen,
- die Sicherheit
der Energieversorgung zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft
zu verbessern sowie
- die Interessen der
Industrie und der Verbraucher zu wahren.
Stand: Der Richtlinienentwurf zur Eco-Design-Richtlinie
wurde am 23.9.2003 in die Ratsarbeitsgruppe "Energie" eingebracht und
anlässlich des Rates Verkehr, Telekommunikation und Energie am 15.12.2003 erstmals auf Ratsebene
(Orientierungsaussprache) behandelt. Ziel der Präsidentschaft war es, im ersten
Halbjahr 2004 eine Einigung mit dem Europäischen Parlament in erster Lesung zu
erzielen.
Am 17.3.2004 hat der Umweltausschuss des Europäischen
Parlaments 73 Änderungsanträge beschlossen. Da das Europäische Parlament
einsehen musste, dass eine derartige Anzahl von Änderungen für eine rasche
Einigung kaum hilfreich ist, wurden vom Europäischen Parlament Prioritäten
formuliert, welche an die Mitgliedstaaten ausgesandt wurden. Die
Präsidentschaft versuchte in der Ratsarbeitsgruppe Energie einen breiten
Konsens zu erlangen. Da dieser Versuch scheiterte, wurde am 30.3.2004 ein
Statusbericht des Vorsitzes ausgesandt, mit dem sich die Präsidentschaft den
Stand der Behandlung des Dossiers in der Ratsarbeitsgruppe Energie und die
weitere Vorgehensweise vom AStV am 31.3.2004 absegnen lassen wollte. Der Statusbericht
wurde im AStV ohne weitere Diskussion zur Kenntnis genommen. Anlässlich des Rates Verkehr, Telekommunikation und Energie im Juni 2004
konnte eine politische Einigung über den vorliegenden Richtlinienvorschlag erlangt
werden. Um dieses Ziel zu erreichen wurde von der Präsidentschaft ein neu
überarbeiteter Text vorgelegt, in dem auch Änderungsvorschläge des Europäischen
Parlaments aufgenommen wurden.
Derzeit findet die zweite Lesung im Europäischen
Parlament zu diesem Richtlinienvorschlag statt. Anlässlich des Rates Verkehr,
Telekommunikation und Energie am 27./28.6.2005 soll der
Richtlinienvorschlag angenommen werden.
Österreichische Haltung:
Der vorliegende Richtlinienvorschlag wird von Österreich begrüßt, da damit ein
gesetzlicher Rahmen geschaffen werden soll, mit dem die Integration von Umweltaspekten
in die Entwicklung und das Design von energiebetriebenen Produkten und damit
die Verbesserung der Umweltauswirkungen dieser Produkte sowie die Steigerung
der Energieeffizienz gefördert werden soll.
Trotz der Wichtigkeit dieses Richtlinienentwurfs darf
allerdings das in Lissabon 2000 erklärte strategische Ziel, die Europäische
Union bis 2010 zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten, wissensbasierten
Wirtschaft der Welt zu machen, nicht aus den Augen verloren werden. D.h., dass
insbesondere die finanziellen Auswirkungen dieses vorliegenden Richtlinienentwurfs
– gerade auf kleine und mittlere Unternehmen – so gering wie nur irgend möglich
gehalten werden sollen, da gerade den kleineren und mittleren Unternehmen eine
tragende Rolle als Motor für Innovationen und wirtschaftliche Entwicklungen
zukommt.
Insbesondere
die Frage des Anwendungsbereichs der Richtlinie war gerade für Österreich von
entscheidender Bedeutung, um eine praktikable Umsetzung sowie die Beibehaltung
hoher nationaler Umweltstandards sicherzustellen. Aufgrund des gefundenen
Konsenses in dieser Frage werden nun auch strengere innerstaatliche Regelungen
- insbesondere auf dem Umweltsektor - in den einzelnen Mitgliedstaaten
berücksichtigt. Dies ermöglicht nun, dass bei der Erarbeitung von
Durchführungsmaßnahmen somit jedenfalls auf bestehende nationale Regelungen
Bedacht genommen wird, damit das erreichte hohe Schutzniveau in den Bereichen Umwelt
und Produktsicherheit erhalten bleiben kann.
• Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für
den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen
Ziel: Diese
Verordnung zielt darauf ab, nicht diskriminierende Regeln für den Zugang zu Erdgas-Fernleitungssystemen
festzulegen. Dabei werden besondere Merkmale von nationalen und regionalen
Märkten berücksichtigt um auf diese Weise das Funktionieren des Erdgasbinnenmarktes
sicher zu stellen. Dies beinhaltet die Festlegung von harmonisierten
Grundsätzen für Netzzugangstarife, oder der Methoden, die der Berechnung der
Tarife zugrunde liegen, weiters die Einführung von Dienstleistungen für den
Netzzugang, harmonisierte Prinzipien für Kapazitätszuweisung und
Engpassmanagement, die Bestimmung von Transparenzanforderungen, Regelungen für
Ausgleichsenergie und diesbezügliche Gebühren und die Erleichterung des Handels
mit Kapazitäten.
Stand: In zweiter
Lesung konnte ein Konsens zwischen Rat und Europäischen Parlament erzielt
werden, eine formelle Einigung im AStV dürfte unmittelbar bevorstehen.
Österreichische
Haltung: Österreich kann dem Verordnungsvorhaben so wie derzeit vorliegend
zustimmen.
BESCHÄFTIGUNG
• Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2004/2005
Ziel: Der Gemeinsame Beschäftigungsbericht ist Teil
des „Umsetzungspakets“ und wird gleichzeitig mit dem Frühjahrsbericht der
Europäischen Kommission 2005 im Hinblick auf die Halbzeitüberprüfung der
Lissabon-Strategie vorgelegt. Dies geschieht auf die Aufforderung der
Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2004 an Rat und Europäische Kommission
hin, einen kurzen Bericht über die Umsetzung der europäischen beschäftigungspolitischen
Leitlinien und der beschäftigungspolitischen Empfehlungen des Rates für die
Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2005 vorzulegen.
Der Gemeinsame
Beschäftigungsbericht 2004/2005 besteht wie in jedem Jahr aus einem allgemeinen
Teil und einem Anhang, in welchem detailliert auf die Performance der Europäischen
Union gesamt und der einzelnen Mitgliedstaaten eingegangen wird -
einschließlich einem statistischen Teil. Der Bericht ist das Ergebnis aus den
25 im Oktober 2004 übermittelten Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung
sowie dem Cambridge-Review, der Prüfung der Nationalen Aktionspläne
durch die Europäische Kommission und die restlichen Mitgliedsstaaten. Das
Abschneiden der Mitgliedstaaten in diesem Bericht dient als Grundlage für das
Erteilen neuer beschäftigungspolitischer Empfehlungen, die jedes Jahr vom
Europäischen Rat im Juni zusammen mit den beschäftigungspolitischen Leitlinien
angenommen werden. Laut Vorschlag der Europäischen Kommission im
Frühjahrsbericht sollen die Empfehlungen für 2005 keinen Änderungen unterzogen
werden.
Stand: Der Gemeinsame
Beschäftigungsbericht 2004/2005 wird vom Rat Beschäftigung, Sozialpolitik,
Gesundheit und Konsumentenschutz am 3./4.3.2005 angenommen und dem Europäischen
Rat am 22./23.3.2005 zugeleitet werden.
Zudem werden der Beschäftigungssausschuss
und der Sozialschutzausschuss dazu ein Key Issues Paper formulieren,
dass dem Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz
vorgelegt werden soll.
Österreichische Haltung: Der Bericht der Europäischen Kommission wird
generell begrüßt. Der generellen Bewertung der Europäischen Kommission zu den
EU-Fortschritten hinsichtlich der Erreichung der Beschäftigungsziele und der
Umsetzung der Leitlinien kann zugestimmt werden.
Hinsichtlich
der künftigen Rolle der Europäischen Beschäftigungsstrategie sind hingegen noch
einige Fragen angesichts des Midterm-Reviews der Lissabon-Strategie - vor allem
hinsichtlich des künftigen Verfahrens auf nationaler Ebene - offen. So ist
beispielsweise noch offen, welches Format die jährlichen und
primärrechtlich-verankerten nationalen Berichte zur Europäischen
Beschäftigungsstrategie haben sollen.
• Beschäftigungspolitischen Leitlinien und Empfehlungen
Ziel: Die jährliche Verabschiedung der beschäftigungspolitischen
Leitlinien, dem Kernelement der Europäischen Beschäftigungsstrategie, ist
primärrechtlich verankert. Diese werden - gemäß aktuellen Vorschlag der
Europäischen Kommission - gemeinsam mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik -
am Europäischen Rat im Juni 2005 (nachdem diese in den jeweiligen Ratsformationen
behandelt und angenommen wurden) verabschiedet.
Stand: Es war geplant, die Leitlinien bis zur Zwischenbewertung der Lissabonstrategie
(2006) nicht zu verändern. Davon scheint die Europäische Kommission aufgrund
ihrer jüngsten Mitteilung abgegangen zu sein und bereits 2005 neue Leitlinien
verabschieden zu wollen. Dies wird unter anderem beim Rat Beschäftigung,
Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz am 3./4.3.2005 Thema sein.
Die
Empfehlungen sollen nach derzeitigem Vorschlag der Europäischen Kommission zwar
nicht verändert werden. Sie werden daher aller Voraussicht nach vom
Europäischen Rat am 16./17.6.2005 unverändert verabschiedet werden.
Österreichische
Haltung: Die Vorlage der Leitlinien und Empfehlungen im April 2005
bleibt abzuwarten.
• Vorschlag der Europäischen
Kommission für einen Beschluss des Rates betreffend ein Europäisches Jahr der
Mobilität von Arbeitnehmern 2006
Ziel: Durch die
Ausrufung des Jahres der Mobilität soll neben der beruflichen auch die geographische
Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten gefördert
werden, um im Sinne der Lissabon-Strategie zur Steigerung der Produktivität die
bestmögliche Allokation des Faktors Arbeit zu erreichen.
Stand: Es gab noch keine Behandlung in einer Ratsarbeitsgruppe.
Österreichische
Haltung: Auf dem Gebiet der geographischen Mobilität wird für Österreich die
Handhabung des Übergangsarrangements mit den neuen Mitgliedstaaten auf den
Gebieten der Freizügigkeit und der Entsendung von Arbeitskräften im Rahmen der
Dienstleistungsfreiheit im Vordergrund stehen. Die Situation auf dem
Arbeitsmarkt gebietet auch nach Ablauf der ersten beiden Jahre die Weiteführung
der arbeitsplatz- und arbeitsmarktorientierten Zulassung von Arbeitskräften aus
den neuen Mitgliedstaaten, sodass zur Verlängerung des Übergangsarrangements
entsprechende Vorarbeiten für den zwei Jahre nach der Erweiterung stattfindenden
ersten Review zu leisten sind. Eine besondere Förderung der Mobilität durch
allfällige Schaffung von Anreizen steht für Österreich nicht im Vordergrund,
zumal sich schon jetzt zeigt, dass trotz des Übergangsarrangements die
Zuwanderung aus den neuen Mitgliedstaaten spürbar (im ersten Halbjahr nach der
Erweiterung um 20 %) ansteigt.
• Verordnungsvorschläge der
Europäischen Kommission zu den Strukturfonds 2007 bis 2013 insbesondere
"Europäischer Sozialfonds (ESF)"
Ziel: Der Europäische
Sozialfonds trägt zum Ziel der in Artikel 158 des EG-Vertrages
festgelegten wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion bei, indem er Politiken und
Prioritäten unterstütz, die - in Übereinstimung mit den Leitlinien und
Empfehlungen unter der Europäischen Beschäftigungsstrategie - auf Fortschritte
im Hinblick auf Vollbeschäftigung, verbesserte Qualität und Produktivität der
Arbeit abzielt sowie die soziale Einbeziehung Kohäsion fördert.
Stand: Der Verordnungsentwurf über den Europäische Sozialfond wurde von der Europäischen Kommission im Juli 2004 veröffentlicht. Die
Verhandlung laufen seit November 2004 auf Ratarbeitsgruppenebene
"Strukturmaßnahmen".
Österreichische Haltung:
Österreich begrüßt die in der ESF-Verordnung geplante verstärkte Anbindung des
Europäischen Sozialfonds an die Europäische Beschäftigungsstrategie. Der Europäische
Sozialfonds ist somit auch nach 2006 ein wichtiges Finanzierungsinstrument, mit
dem die Europäische Union die gemeinsamen beschäftigungspolitischen Ziele
umsetzt.
Wie hoch der zukünftige Beitrag des Europäischen
Sozialfonds in Österreich sein wird, ist Gegenstand intensiver Verhandlungen
der Mitgliedstaaten (Bundesministerium für Finanzen) mit der Europäischen
Kommission und lässt sich derzeit noch nicht voraussagen. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass mit der Reform der Strukturfonds und der Konzentration auf die
wirtschaftlich schwächsten Regionen Europas ab 2007 deutlich weniger Mittel im
Rahmen des Europäischen Sozialfonds für die österreichische Arbeitsmarktpolitik
zur Verfügung stehen werden.
• Haager Programm
"Stärkung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen
Union" - „Grünbuch der Europäischen Kommission zur Wirtschafts- und
Arbeitsmigration"
Ziel: Die Regelungen
für die Zuwanderung sollen gemeinschaftsrechtlich vereinheitlicht werden, um
faire Voraussetzungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für potenzielle Einwanderer
aus Nicht-EU-Staaten zu schaffen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Beratungen über das Grünbuch zur Wirtschaftsmigration soll ein strategischer
Plan zur Regelung der legalen Zuwanderung vor Ende 2005 vorgelegt werden. Teil
dieses Vorhabens ist die Erarbeitung einer revidierten Fassung des
Richtlinienvorschlages betreffend die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur
Erwerbstätigkeit.
Stand: Das Grünbuch
ist in Diskussion. Es werden sich zu Jahresmitte der Rat Justiz und Inneres und
der Rat Beschäftigung,
Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz mit
den auf breiter Basis eingeholten Stellungnahmen befassen.
Österreichische
Haltung: Österreich verhält sich zum Plan der Vereinheitlichung der Arbeitsmigrationspolitik
zurückhaltend, da die Interessenlagen und die Organisation der Arbeitsmärkte in
den einzelnen Mitgliedstaaten noch zu unterschiedlich sind. Angesichts der
steigenden Arbeitslosigkeit sollte die Ausschöpfung des
EU-Arbeitskräftepotenzials Vorrang vor der Öffnung für Drittstaaten haben. In
diesem Sinne wird das BMWA vorschlagen, die geplante Vereinheitlichung auf eine
Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu beschränken, vor Anwerbung aus Drittstaaten
die Arbeitsuchenden der anderen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. Dieses
Muster liegt dem Übergangsarrangement in Form der "Priorität neuer
EU-Bürger" zugrunde und wird von Österreich mit Erfolg praktiziert: Schon
im ersten Halbjahr nach der Erweiterung ist festzustellen, dass die Zahl der
Drittstaatsausländer sinkt und die der neuen EU-Bürger auf dem österreichischen
Arbeitsmarkt steigt.
• External Priorities:
EU-Erweiterung Kroatien und Türkei (Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission
Punkt II.4)
Ziel: Ratsbeschlüsse
über das jeweilige Verhandlungsmandat mit Kroatien bzw. der Türkei
Österreichische
Haltung: Österreich wird lange Übergangsfristen für die Freizügigkeit verlangen.
ARBEITNEHMERSCHUTZ
• Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der
Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (optische
Strahlung)
Ziel: Mit dem Richtlinienvorschlag wird die letzte Richtlinie von insgesamt
vier Richtlinien über physikalische Einwirkungen behandelt: Die
Vibrationen-Richtlinie 2002/44/EG, Lärm-Richtlinie 2003/10/EG und
Richtlinie 2004/40/EG über elektromagnetische Felder und Wellen wurden bereits
verabschiedet. Der Richtlinienvorschlag optische Strahlung regelt Mindestvorschriften
zum Schutz vor der Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer durch
optische Strahlung, insbesondere der Schädigung der Augen und Haut. Optische
Strahlung ist sichtbares Licht, Ultraviolette Strahlung, Infrarotstrahlung und
Laser.
Stand: Nachdem eine politische Einigung am Rat Beschäftigung und Soziales am
7.12.2004 erzielt wurde, wird der Richtlinienvorschlag dem Europäischen
Parlament zur zweiten Lesung vorgelegt. Das Plenum des Europäischen Parlaments
wird wahrscheinlich im Mai 2005 über den Richtlinienvorschlag beraten, sodass
die Beratungen im Rat erst am Ende der luxemburgischen bzw. zu Beginn der
britischen Präsidentschaft aufgenommen werden können. Sofern der
Richtlinienvorschlag nicht von den Vorpräsidentschaften abgeschlossen wird,
wird er unter österreichischer Präsidentschaft weiter verhandelt werden.
Österreichische Haltung: Der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über
Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer
vor Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (optische Strahlung) wird
begrüßt. Die allgemeinen Verpflichtungen des Richtlinienvorschlags optische
Strahlung entsprechen den Grundsätzen der bereits verabschiedeten Richtlinien
über physikalische Einwirkungen, die Grenzwerte dem in Österreich geltenden
Stand der Technik.
• Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie über Karzinogene
(90/394/EWG)
Ziel: Die Änderung der bestehenden Richtlinie 90/394/EWG umfasst eine
Ausdehnung des Geltungsbereiches auf für die Reproduktion toxische Substanzen
sowie eine Revision der Expositionsgrenzwerte für Karzinogene sowie
Expositionsgrenzwerte für einige Karzinogene, Mutagene und für die
Fortpflanzung schädliche Substanzen, die von der Richtlinie noch nicht erfasst
sind. Weiters werden Richtgrenzwerte vorgeschlagen, um die Anpassung an den
technischen Fortschritt zu vereinfachen und zu verbessern.
Stand: Der Vorschlag
zur Änderung der Richtlinie 90/394/EWG
befindet sich derzeit im sozialen Dialog. Sobald die Europäische Kommission den
Richtlinienvorschlag, der im Laufe von 2005 erwartet wird, vorlegt, können die
Beratungen im Rat aufgenommen werden.
Wenn eine der Vorpräsidentschaften die Beratungen zum
Richtlinienvorschlag aufnimmt, plant Österreich, ihn während seiner
Präsidentschaft weiter zu behandeln.
ARBEITSRECHT
• Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer
Ziel des
Richtlinienvorschlags ist eine Gleichbehandlung von
Leiharbeitnehmern/innen hinsichtlich des Entgelts und der Arbeitszeit mit den
im Beschäftigerbetrieb vergleichbaren angestellten Arbeitnehmer/innen.
Einschränkungen und Verbote der Leiharbeit sind nur aus Gründen des
Allgemeininteresses, wie z.B. Schutz der Arbeitnehmer/innen, Funktionieren des
Arbeitsmarktes, Verhütung von Missbrauch, erlaubt.
Stand:
Es gibt eine Blockierung im Rat, da eine Sperrminorität von
Mitgliedstaaten eine unbefristete Ausnahme von Leiharbeitsverhältnissen bis zu
6 Monaten verlangt, während die anderen Mitgliedstaaten für die
Gleichbehandlung vom ersten Tag der Überlassung an eintreten.
Österreichische Haltung: Österreich tritt grundsätzlich - entsprechend der
österreichischen Rechtslage - für die Gleichbehandlung von
Leiharbeitnehmer/innen und vergleichbaren Arbeitnehmer/innen vom ersten Tag der
Überlassung ein, kann aber im Sinne eines Gesamtkompromisses nicht zu lange
Übergangsfristen akzeptieren; keinesfalls aber eine permanente Ausnahme.
• Vorschlag für einen Beschuss des Europäischen Parlaments und des Rates
über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität -
PROGRESS
Ziel: Vier laufende Aktionsprogramme der Gemeinschaft (Anreizmaßnahmen zur
Beschäftigung, Aktionsprogramm zu Bekämpfung der sozialen Ausgliederung,
Aktionsprogramm für die Chancengleichheit von Frauen und Männern,
Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierungen) und die Haushaltslinie
betreffend Arbeitsbedingungen sollen in ein Programm zusammengeführt werden.
Laufzeit: 2007-2013; Finanzvolumen: 628,8 Mio. Euro.
Stand: Diskussion auf Ratsarbeitsgruppenebene
Österreichische Haltung: Österreich begrüßt grundsätzlich die Zusammenlegung
der Programme. Allerdings ist auf größtmögliche Transparenz zu achten.
Besonders wichtig ist, dass sich auch Nichtregierungsorganisationen auf
nationaler und regionaler Ebene an diesem Programm beteiligen können.
• Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der
Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen
(Neufassung)
Ziel des Vorschlags ist
die bislang geltenden Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der
Gleichbehandlung von Frauen und Männern hinsichtlich Beschäftigung,
Arbeitsbedingungen, Entgelt, betrieblicher sozialer Sicherheit in einer
einzigen Rechtsvorschrift zusammenzufassen.
Stand: Es gibt eine weitgehende Einigung im
Rat, keine erste Lesung des Europäischen Parlaments bisher.
Österreichische Haltung: Österreich begrüßt die Neufassung, da dadurch die
Rechtvorschriften vereinfacht und modernisiert werden und der Zugang zum Recht
erleichtert wird.
• Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der
Arbeitszeitgestaltung
Ziel: Der Bezugszeitraum zur Berechnung der wöchentlichen
Arbeitszeit von 48 Stunden kann durch Gesetz von 4 Monaten auf 12 Monate
verlängert werden.
- Bereitschaftszeiten,
während der der Arbeitnehmer keine Arbeit verrichtet, sich aber am Arbeitsplatz
aufhält (inaktive Zeit), sollen nicht als Arbeitszeit angerechnet werden
müssen.
- Ausgleichsruhezeiten
für die Verkürzung der Ruhezeiten sind binnen einer angemessene Frist von 7
Tagen zu gewähren, Abweichungen sind durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung
möglich.
- Opt-Out wird
neu geregelt.
Stand: Weitgehende Einigung über Regelung des
Bezugszeitraume, der Bereitschaftsdienste und Ausgleichsruhezeiten im Rat. Für
die Regelung des Opt-Out konnte bisher keine Einigung gefunden werden. Es
besteht eine Pattstellung:
- Ein
Teil der Mitgliedstaaten bezweifeln die Notwendigkeit des Opt-Out, da durch die
Verlängerung des Durchrechnungszeitraums auf ein Jahr genügend Flexibilität
gegeben ist, als Kompromiss wollen sie sein Auslaufen.
- Ein
Teil der Mitgliedstaaten wollen die Beibehaltung des Opt-Out aber unter weniger
strengen Bedingungen als der Vorschlag der Europäischen Kommission es
vorsieht, vor allem sollen das individuelle und das auf Kollektivverträgen
basierende Opt-Out unter den gleichen Voraussetzungen möglich sein.
- Die anderen
Mitgliedstaaten nehmen eine offene Haltung ein.
Österreichische Haltung: Österreichs Verhandlungsziel ist es, das bestehende
Arbeitszeitrecht möglichst unverändert beibehalten zu können. Durch die
Judikatur des Europäischen Gerichtshofes widersprechen die Regelungen der
Bereitschaftsdienste im Arbeitszeitgesetz und im
Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz dem Gemeinschaftsrecht. Durch die von der
Europäischen Kommission vorgeschlagene Regelung erscheint die Aufrechterhaltung
der österreichischen Rechtslage gesichert. Bei der Regelung der
Ausgleichsruhezeiten tritt Österreich für eine flexible Lösung ein. Opt-Out
soll weiterhin möglich sein und zwar unter gleichwertigen Bedingungen durch
Kollektivvertrag oder Einzelvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Folgende Vorschläge sollen im Laufe des Jahres 2005
vorgelegt werden:
• Mitteilung zur neuen Sozialpolitischen Agenda (2006-2010)
5-Jahres-Programm zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Stratgie in den
Bereichen Beschäftigung und Soziales
• Mitteilung über Umstrukturierungen und Wandel der Arbeit
Unter Berücksichtigung der von den Sozialpartnern durchgeführten Studien
über Europäische Betriebsräte soll die Initiative der Europäischen Kommission
den sozialen Dialog fördern und Wege vorschlagen um die besten Bedingungen für
den Wandel zu schaffen, insbesondere durch effektive transnationale Information
und Konsultation der Arbeitnehmer/innen.
• Miteilung zum Bereich Nichtdiskriminierung
Politische Annäherung an den Bereich Nichtdiskriminierung als Nachfolge
zum Grünbuch 2004
[1] Die Initiative der Präsidentschaften strebt eine Verbesserung der europäischen Regulierungen, in Zusammenarbeit mit Kommission und Europäischem Parlament an, um so die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und insbesondere Unternehmen zu entlasten. Das Thema wurde vom Europäischen Rat im März und November 2004 unterstützt.