JAHRESVORAUSSCHAU DES BM.I 2005

AUF DER GRUNDLAGE DES

LEGISLATIV-UND ARBEITSPROGRAMMS DER KOMMISSION

SOWIE

DES OPERATIVEN JAHRESPROGRAMMS DES RATES

 

 

A) Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission

 

1. Verfahren und Aufbau des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2005:

Die Europäische Kommission (EK) hat am 26. Jänner 2005 eine Mitteilung über die strategischen Ziele 2005 – 2010 sowie ein Arbeitspapier für 2005 vorgelegt [siehe KOM (2005)12 und KOM(2005)15].

 

2. Prioritäten für 2005 im Bereich Inneres:

Die Europäische Kommission nennt folgende Punkte als prioritär:

 

Ø      die Stärkung der gemeinsamen Visapolitik durch Einführung des Visa-Informationssystems (VIS) und die Verbesserung der Sicherheit von Reisedokumenten;

Ø      die Vorbereitung der zweiten Phase des Gemeinsamen Asylsystems inklusive der Umsetzung des Europäischen Flüchtlingsfonds II;

Ø      der Start des neuen Aktionsplans im Rahmen der Drogenstrategie 2005-2012;

Ø      die Stärkung der Fähigkeit von Justiz, Nachrichtendiensten, Polizei und Zollbehörden zur Zusammenarbeit auf europäischer Ebene;

Ø      optimierte Kontrollen und wirksamere Überwachung an den Außengrenzen der Europäischen Union.

Ø      die Ausweitung der Rolle und Kapazitäten der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) zur Ausbildung von leitenden EU-Polizeibeamten, insbesondere durch Umwandlung von CEPOL in eine Agentur der Europäischen Union.

Ø      die Intensivierung der Bekämpfung des Terrorismus durch Ausbau der EU-Netze und Kapazitäten

 

Dazu bereitet die EK folgende Schlüsselinitiativen vor:

 

1.      Aktionsplan zum „Haager Programm“

 

·         Ziel: Am 4.-5. November 2004 nahm der Europäische Rat das „Haager Programm“ an. Dieses Programm legt die Prioritäten für die kommenden fünf Jahre fest. Die Kommission ist nunmehr aufgerufen, einen Aktionsplan vorzulegen, der einen Zeitplan sowie konkrete Maßnahmen zur Umsetzung festlegen soll.

 

·        Stand: Nach einer ersten Diskussion beim Rat für Justiz und Inneres am 14. April 2005, wird die Kommission im Mai 2005 den Aktionsplan präsentieren. Am 2. /3. Juni 2005 soll dieser von den Justiz - und Innenministern angenommen werden.

 

·         Ö-Position: Priorität wird auf einen verbesserten Informationsaustausch der Strafverfolgungsbehörden insbesondere bei der Terrorismusbekämpfung gelegt. Dabei sollen Europol und Eurojust verstärkt einbezogen werden.

Weiters soll so rasch wie möglich - jedenfalls bis 2010 - ein gemeinsames europäisches Asylsystem innerhalb der Union mit gemeinsamen Verfahren, Institutionen und Aufnahmezentren im Sinne eines Lastenausgleichs unter den Mitgliedstaaten verwirklicht und mit Transit- und Herkunftsstaaten eine verstärkte Kooperation mit dem Ziel des Infrastrukturaufbaus und der Gewährung von Schutz in der Region eingegangen werden.

Im Kampf gegen die organisierte Kriminalität soll der Korruptionsbekämpfung besonderes Augenmerk geschenkt und eine umfassende EU-Strategie mit einem entsprechenden Aktionsplan sowie ein „Netzwerk gegen die Korruption“ geschaffen werden.

Ö erwartet sich durch die Entwicklung einer gemeinsamen Europäischen Visumstrategie und die Einrichtung von gemeinsamen Visumstellen positive Effekte. In diesem Zusammenhang kommt es auch auf eine rasche Verwirklichung des Visuminformationssystems und dessen optimale Nutzung für die Sicherheitsbehörden an. Die Frage des Einsatzes biometrischer Merkmale muss daher rasch gelöst werden.

Im Migrationsbereich sollen weitere Rechtsakte nur bei konkretem Regelungsbedarf erarbeitet werden, wobei jedenfalls auf die Aufnahmekapazitäten des jeweiligen Mitgliedstaates abzustellen ist.

Unter Nutzung der Synergieeffekte von Rückübernahmeabkommen, deren Abschluss vordringlich ist, begrüßt Ö die angestrebte weitere Harmonisierung im Bereich der Rückführung. 

 

2.      Geplante Initiativen im Bereich Asyl, Migration und Grenzschutz

 

2.a. Schaffung eines Rahmenprogramms zur Umsetzung des Solidaritätsgedankens im Bereich des Managements von Migrationsflüssen

 

·   Ziel: Da Grenzkontrollen hohe Kosten verursachen, soll die ungleiche Belastung der Mitgliedstaaten durch ein Kostenteilungssystem ausgeglichen werden.

 

·   Stand: Die Schaffung eines europäischen Grenzschutzfonds ist bis spätestens 2006 geplant. Ein konkreter Vorschlag der EK hierzu liegt derzeit noch nicht vor.

 

·   Ö-Position: Ö begrüßt diese Maßnahme. Bei der Festlegung des Finanzierungsmechanismus ist aus Sicht Österreichs aber vor allem auf die Sicherstellung eines europäischen Mehrwerts der zu finanzierenden Maßnahmen abzustellen.

 

2.b. Vorschlag einer Richtlinie für Mindestnormen bei Rückführungsverfahren und gegenseitige Anerkennung von Abschiebungsentscheidungen

 

·   Ziel: Es sollen gemeinsame Mindeststandards für Rückführungsverfahren, insbesondere Abschiebung, Transitvereinbarungen, Voraussetzungen für Ausweisungsentscheidungen und Normen für die gegenseitige Anerkennung sowie ein Nachweis der Aus- und der Weiterreise geschaffen werden.

 

·   Stand: Die offizielle Vorlage eines Vorschlags der EK wird in Kürze erwartet.

 

·   Ö-Position: Ein diesbezüglicher Rechtsakt wird begrüßt. Es ist notwendig, harmonisierte Mindeststandards für den operativen Bereich auszuarbeiten, um die Basis für ein gemeinsames Vorgehen zu legen.

 

2.c. Grünbuch über ein Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration

 

·   Ziel: Beim Grünbuch handelt es sich um eine Diskussionsgrundlage, die von Migrationsfragen über Aspekte des Arbeitsmarktes bis hin zur Bildung alle Bereiche anspricht wie ua:

Grad der Vereinheitlichung, Fragen zu Zulassungsverfahren bei selbständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, Frage der Vereinfachung der Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, Frage der Mobilität des Arbeitnehmers aus einem Drittstaat, Frage der rechtlichen Gleichstellung der Arbeitsmigranten im Bezug auf einige grundlegende wirtschaftliche und soziale Rechte, Integration, Rückkehr und Zusammenarbeit mit Drittländern.

 

·   Stand: Das Grünbuch wurde von der EK am 11.1.2005 vorgelegt und dem Rat der Justiz- und Innenminister am 24.2.2005 auf Ministerebene vorgestellt. Aufgrund der umfassenden Themen plant die EK eine breite Diskussion aller betroffenen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen bis zum April 2005 sowie eine öffentliche Anhörung im Juni 2005 abzuhalten. Dem Rat der Justiz- und Innenminister soll am 14. April 2005 ein Orientierungsdokument vorgelegt werden, für Juni ist die Abschlussdebatte über das Grünbuch geplant. Die Ergebnisse der Beratungen zum Grünbuch sollen schließlich in ein konkretes Aktionsprogramm zur legalen Einwanderung einfließen. Die EK soll hierzu bis zum Jahresende 2005 eine Mitteilung vorlegen.

 

·   Ö-Position: Ö ist bereit, unter strenger Bedachtnahme auf das Subsidiaritätsgebot über Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachungen zu diskutieren. Im Hinblick auf die Zulassung zum Arbeitsmarkt sollten jedenfalls zuerst alle Möglichkeiten im Rahmen der Gemeinschaftspräferenz ausgeschöpft werden, bevor neue Arbeitskräfte aus Drittstaaten zugelassen werden. Es gilt zudem, die Aufnahmekapazitäten der Mitgliedstaaten entsprechend zu berücksichtigen. Im Übrigen geht Ö davon aus, dass das Thema „Wirtschaftsmigration“ aufgrund seines horizontalen Charakters in allen zuständigen Ratsgremien behandelt werden wird.

 

3.      Geplante Initiativen im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit:

 

3.a. Ratsentscheidung über die Errichtung eines “European Law Enforcement Network in the Fight against Terrorism (LEN)“

 

·   Ziel: Intelligencedaten der einzelnen Mitgliedstaaten sollen ausgetauscht werden.

 

·   Stand: Die Mitgliedstaaten möchten, dass das LEN bei Europol angesiedelt ist. Die Europäische Kommission bevorzugt hingegen eine Ansiedlung bei der Kommission. Ein Datum für die Vorlage eines Entwurfs liegt derzeit noch nicht vor.

 

·   Ö-Position: Ö tritt für eine Ansiedlung des LEN bei Europol – mittels Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten – ein.

 

3.b. Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Informationsaustausch nach dem Prinzip der Verfügbarkeit.

 

 

 

 


VORSCHLÄGE, DIE DEM GESETZGEBER BEREITS ZUR VERABSCHIEDUNG VORLIEGEN

-        Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (2000/0238/CNS)

 

Im Richtlinienvorschlag ist auch ein Regelungsmechanismus für die Listenerstellung sicherer Herkunftsstaaten und sicherer Drittstaaten vorgesehen. Eine konkrete Liste mit Staaten soll von der EK vorgeschlagen werden.

 

·       Ö-Position: Für Österreich ist wesentlich, dass ein effizientes und rasches Verfahren unter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen zur Verhinderung von Asylmissbrauch und Asyl-Shopping realisiert werden konnte. Nun gilt es den verankerten Verfahrensmechanismen der Listen sicherer Herkunftsstaaten und sicherer Drittstaaten durch konkrete Staatennennung Gestalt zu verleihen.

-        Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein besonderes Verfahren für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung (2004/0061/CNS, 2004/0062/CNS & 2004/0063/COD)

·        Ziel: Forschern aus Drittstaaten sollen attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen geboten werden. Die Richtlinie sieht ein erleichtertes Verfahren zur Zulassung (Einreise, Aufenthalt) von Forscher aus Drittstaaten unter Einbeziehung der arbeitgebenden Forschungseinrichtung vor.

 

·         Stand: Zum Richtlinienvorschlag wurde am Rat der Justiz- und Innenminister am 19. November 2004 politische Einigung erzielt. Die formale Annahme steht bevor.

 

·         Ö-Position: Im Sinne der Ziele von Lissabon wurde der Abschluss als ein wichtiges und notwendiges Signal befürwortet.

-        Entwurf einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 in Bezug auf den Gegenseitigkeitsmechanismus (2004/0141/CNS)

·         Ziel: Es soll ein neuer Mechanismus geschaffen werden, um effizienter gegen Drittstaaten vorgehen zu können, die die Visumpflicht gegenüber EU-Mitgliedstaaten einseitig wieder einführen.

 

·         Stand: Zu diesem Vorschlag wurde am Rat der Justiz- und Innenminister am 24. Februar 2005 politische Einigung erzielt. Die formale Annahme steht noch aus.

 

·         Ö-Position: Dem vorgeschlagenen Mechanismus zur Reziprozität konnte zugestimmt werden. Mit diesem Rechtsakt konnte insbesondere einem Anliegen der neuen Mitgliedstaaten entsprochen werden, die im Visumbereich von anderen Staaten teilweise benachteiligt werden.


-        Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (2004/0127/CNS)

·         Ziel: Das derzeit geltende Schengener Handbuch für die Grenzkontrolle soll durch eine zeitgemäße sowohl die Außen – als auch die Binnengrenzen umfassende gemeinschaftsrechtlich klare Regelung ersetzt werden.

 

·         Stand: Die Diskussion läuft derzeit auf Arbeitsgruppen-Ebene. Nach derzeitiger Einschätzung werden die Arbeiten am Kodex frühestens in der 2. Hälfte 2005 – eventuell sogar erst unter österreichischer Präsidentschaft – abgeschlossen.

 

·         Ö-Position: Der vorliegende Rechtsakt wie auch das geplante entsprechende Handbuch für die Praxis sind für die operative Arbeit dringend notwendig.

-        Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen hinsichtlich des Zugangs der in den Mitgliedstaaten für die Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge zuständigen Stellen zum Schengener Informationssystem (2003/0198/COD)

·         Ziel: Den für die Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge zuständigen Stellen soll ein zumindest indirekter Zugang zum Schengener Informationssystem gewährt werden.

 

·         Stand: Die Einigung im Rahmen des Ausschusses der Ständigen Vertreter ist bereits im Dezember 2004 erfolgt. Die Annahme im Rat erfolgt im Wege des Mitentscheidungsverfahrens. Derzeit wird im Europäischen Parlament an einem gemeinsamen Standpunkt gearbeitet. Die endgültige Annahme ist folglich noch nicht absehbar.

 

·         Ö-Position: Der vorliegende Rechtsakt wird von Ö begrüßt, er stellt jedenfalls einen Mehrwert in der Bekämpfung der organisierten Kriminalität dar.

-        Beschluss des Rates zur Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA) als
Einrichtung der Europäischen Union
( 2004/0215/CNS)

·         Ziel: Die EPA soll in eine eigene EU-Agentur umgewandelt werden, um ua. auch die Finanzierung zu sichern. Geplant ist eine Kostentragung aus allgemeinem EU-Budget und nicht mehr wie bisher durch Beiträge der Mitgliedstaaten, in ein eigenes EPA-Budget einflossen. Die EPA soll für die Organisation gemeinsamer Kurse und die Entwicklung gemeinsamer Lehrmethoden und -standards zuständig sein.

 

·         Stand: Dieses Thema wurde bereits am Rat der Justiz- und Innenminister am 24. Februar 2005 behandelt. Es soll im Laufe des Jahres zu einer Entscheidung kommen. Die Arbeiten zur Evaluierung (Zweijahresbericht) der EPA sind bereits gestartet. Einigung wurde bereits über die künftige Gemeinschaftsfinanzierung der EPA und über die Anwendung des EU-Bediensteten Statuts auf Bedienstete der EPA erzielt.

 

·         Ö-Position: Ö betrachtet generell die Schaffung eigener EU-Agenturen aufgrund der geringeren Kostentransparenz für die Mitgliedstaaten mit Skepsis. Ö wäre grundsätzlich für die Beibehaltung der dzt. bereits bestehenden Netzwerkstruktur.

 

 

 

B) Operatives Jahresprogramm des Rates (Ratsdok. 16299/04 POLGEN 57)

 

1)      Verfahren

Die derzeitige luxemburgische Präsidentschaft hat mit der nachfolgenden britischen Präsidentschaft am 22. Dezember 2004 ein gemeinsames Jahresprogramm 2005 vorgelegt.

 

2)      Inhalt des operativen Jahresprogramms 2005

Die Arbeiten im Bereich Inneres werden nach den Vorgaben des „Haager Programms“, das unter niederländischem Vorsitz angenommen wurde, 2005 anlaufen:

 

Aufbau von Schutz in der Region und Eingliederungsprogramme - Verbesserung des Zugangs zu dauerhaften Lösungen:

 

·         Ziel: In enger Zusammenarbeit mit UNHCR soll durch verstärkte Kooperation mit den Transit - und Herkunftsstaaten ein effizienteres internationales Schutzsystem außerhalb der EU geschaffen werden. So schnell und so nah wie möglich soll zum Herkunftsland effektiver Schutz angeboten werden (Schutz in der Region). In diesem Rahmen sollen Schutzbedürftige auch anhand eines flexiblen EU- Eingliederungsprogramms nach Verlassen ihrer Herkunftsregion in der EU angesiedelt werden können (Eingliederungsprogramme).

 

·         Stand: Die Kommission wird bis Juni 2005 einen Aktionsplan für eines oder mehrere Pilotprojekte für Schutzprogramme und bis Juli 2005 einen Vorschlag für ein Eingliederungsprogramm vorlegen.

 

·         Ö-Position: Österreich ist für die Forcierung des Schutzes in der Herkunftsregion, da nur so weltweite Flüchtlingsströme vermieden werden können. Für Österreich haben Ansätze wie die freiwillige Rückkehr und die lokale Integration absoluten Vorrang vor Eingliederungsprogrammen. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten steht derartigen EU-Eingliederungsprogrammen eher abwartend gegenüber.

 

Effizienzsteigerung durch Anwendung eines einheitlichen Verfahrens für die Beurteilung von Anträgen auf internationalen Schutz

 

·         Ziel: Zur Effizienzsteigerung soll für Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und für subsidiär Schutzberechtigte eine einzige nationale Behörde für Schutzanträge in den Mitgliedstaaten zuständig sein und ein Verfahren als „Single Procedure“ durchgeführt werden.

 

·         Stand: In der Vorbereitungsphase soll von der EK in der ersten Jahreshälfte 2005 ein „One-Stop-Shop“ Aktionsplan zur Festlegung der weiteren Schritte ausgearbeitet und die praktische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten intensiviert werden. Als weiterem Schritt sollen legislative Maßnahmen folgen.

 

·         Ö-Position: In Österreich ist dieses einheitliche Verfahren für Flüchtlinge und subsidiär Schutzbedürftige bereits verwirklicht. Österreich möchte möglichst rasch eine Europäisierung des harmonisierten Asylsystems erreichen. Die Harmonisierung verschiedener Schutzanträge zu einem „Single Procedure“ und die Vorbereitungsphase sollten daher jedenfalls zeitlich stringent gehalten werden und Gesetzgebungsakte bereits parallel dazu anlaufen. 

Mitgliedstaaten, welche das einheitliche Verfahren noch nicht verwirklicht haben [B, IRL, I, Lux], verhalten sich bisher im Sinne ihrer Interessen zurückhaltend.

 


Schaffung von gemeinsamen europäischen Asylregelungen

 

·         Ziel: Bis 2005 sollen geeignete Strukturen zur Erleichterung der praktischen Zusammenarbeit der Asylbehörden geschaffen werden, um bis 2010 die Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems zu erreichen. Auf Grundlage des in diesem Rahmen zu schaffenden  gemeinsamen Verfahrens soll eine europäische Unterstützungsagentur etabliert werden.

 

·         Stand: Die Kommission wird anhand der bis 2007 durchzuführenden Evaluierungen die notwendigen Rechtsakte ausloten und dem Rat Vorschläge vorlegen.

 

·         Ö-Position: Für Österreich ist von besonderer Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten ambitioniert dieses gemeinsame europäische Asylsystem mittelfristig installieren. Österreich möchte möglichst rasch eine Europäisierung des Asylsystems erreichen.

 

Integration

 

·         Ziel: Die bereits unter niederländischer Präsidentschaft angenommenen „gemeinsamen Prinzipien zur Integration“ sollen den Mitgliedstaaten bei Integrationsinitiativen als Leitfaden dienen.

 

·         Stand: Der luxemburgische Vorsitz hat die Bedeutung von Integration ebenfalls hervorgehoben; konkrete Follow-up-Vorschläge liegen derzeit aber noch nicht vor.

 

·         Ö-Position: Österreich hat die Ausarbeitung der gemeinsamen – rechtlich nicht bindenden - Grundprinzipien unterstützt und wird sich weiterhin aktiv einbringen.

 

Rückkehr- und Rückübernahmepolitik

 

·         Ziel: In diesem Bereich soll die Harmonisierung auf rechtlicher Ebene vorangetrieben werden. Der von der EK vorzulegende Richtlinienvorschlag über Mindeststandards im Bereich wird nach Vorlage in den zuständigen Gremien beraten werden (s.o.).

Weiters sollen die laufenden Verhandlungen zu Gemeinschaftsrückübernahme-abkommen mit Pakistan, Russland, Marokko und der Ukraine vorangetrieben werden sowie die Verhandlungen mit Algerien, der Türkei und China forciert werden. Zusätzlich soll die Auswahl neuer Drittstaaten beraten werden, mit denen ein Gemeinschaftsrückübernahmeabkommen verhandelt werden könnte.

 

·         Stand: Insbesondere bei den Verhandlungen mit Algerien, der Türkei und China gibt es kaum Fortschritte. Bzgl. der Vergabe neuer Mandate gibt es derzeit weder konkrete Ländervorschläge, noch einen konkreten Zeitplan.

 

·         Ö-Position: Anstrengungen in diesem Bereich werden überaus begrüßt. Die EK wurde zudem wiederholt aufgefordert, vermehrte Anstrengungen zum baldigen Abschluss der Rückübernahmeabkommen zu unternehmen.

 

Grenzsicherung

 

·         Ziel: Der Schwerpunkt des operativen Jahresprogramms für 2005 liegt vor allem bei der praktischen Verwirklichung einer verbesserten grenzübergreifenden Zusammenarbeit, der Sicherung und des Schutzes der Außengrenzen und der Stärkung der Zusammenarbeit mit den neuen Nachbarländern der Europäischen Union.

 

·         Stand: Eine wesentliche Rolle wird hier die neue Europäische Grenzschutzagentur spielen, die am 1. Mai 2005 ihren Betrieb aufnehmen wird.

Weitere Maßnahmen im Bereich der Grenzsicherung 2005 werden sein: Evaluierung des Umsetzungsstandes des Maßnahmenprogramms zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung über die Seegrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Visa-Informationssystems (VIS) und Klärung der damit zusammenhängenden Fragen hinsichtlich Aufnahme biometrischer Identifikatoren in Reisedokumente.

 

·         Ö-Position: Im Hinblick auf die bevorstehende Ausweitung des europäischen Binnenraums wird die Schwerpunktsetzung der Präsidentschaft auf den Bereich Grenzsicherung begrüßt. Einen aktiven Beitrag dazu leistet Ö mit dem ACT – dem öster. Ausbildungszentrum für Grenzpolizei in Traiskirchen.

 

Kampf gegen den Terrorismus

 

·         Ziel: Die beiden Vorsitze werden der Erfüllung der im Aktionsplan zur Bekämpfung des Terroris­mus enthaltenen Verpflichtungen verstärktes Augenmerk widmen. Es werden Anstrengungen unternommen werden, um den Strafverfolgungsbehörden den Austausch von Informationen und den Zugang zu ihnen zu erleichtern sowie die Begutachtungsrunden betreffend die Maßnahmen der neuen Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Terrorismus fortzuführen. Dabei ist insbesondere der, gemäß „Haager Programm“ nach dem Grundsatz der Verfügbarkeit zu erfolgende Informationsaustausch zu beachten. Ferner wird die Arbeit in den Bereichen Radikalisierung und Rekrutierung, Schutz zentraler Infrastrukturen, Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und Umsetzung des EU-Solidaritätsprogramms fortgesetzt.

 

·         Stand: Im Juni 2004 hat der Rat den revidierten Aktionsplan angenommen. Im Bereich der Verbesserung des Informationsaustausches wurde eine Reihe von (legislativen) Initiativen gestartet, die jedoch noch nicht abgeschlossen wurden (etwa: Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen; Entwurf eines Beschlusses über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei terroristischen Straftaten). Betreffend das Problem der Radikalisierung und Rekrutierung wurde ein Seminar veranstaltet. Bis Ende des Jahres wird eine Langzeitstrategie zur Radikalisierung und Rekrutierung entwickelt.

 

·         Ö-Position: Österreich unterstützt die Bemühungen der luxemburgischen und britischen Präsidentschaft in diesen Bereichen. Einer Verbesserung des Informationsaustausches durch einen innovativen Ansatz auf europäischer Ebene mittels Etablierung von „Prinzipien der Verfügbarkeit“ zur Hebung des allgemeinen Standards wird begrüßt. Grundsätzlich sollen bestehende Strukturen gestärkt und die Schaffung neuer vermieden werden.

 

Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung

 

·         Ziel: Die beiden Vorsitze werden verstärkte Anstrengungen unternehmen, um den praktischen, nutzer­orientierten Austausch kriminalpolizeilicher Erkenntnisse zwischen den Mitglied­staa­ten, unter anderem durch Europol, zu optimieren und die Koordinierung der Ermittlungen und der Verfolgung von Schwerkriminalität durch die Mitgliedstaaten unter bestmöglicher Einbe­ziehung von Eurojust zu intensivieren. Der Rat wird sich in seiner Arbeit insge­samt auf den Erlass weiterer Maßnahmen zur Verwirklichung der Strategie und zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität konzentrieren.

 

·         Stand: Besondere Bedeutung wird im Bereich Inneres folgenden Initiativen zukommen:

-        dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mit­gliedstaaten der Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf schwerwiegende Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen,

-        dem Entwurf eines Beschlusses über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei terroristischen Straftaten,

-        dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die Beteiligung an einer kriminellen Ver­einigung,

-        dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Errichtung der Europäi­schen Polizeiakademie (EPA),

-        dem Entwurf einer Verordnung des Rates und eines Beschlusses des Rates über SIS II,

-        dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und

-        dem Entwurf eines Rahmen­beschlusses über den Austausch von DNS-Daten.

 

Im Laufe des Jahres soll insbesondere über die Frage der EPA und der Verbesserung des Informationsaustauschs Einigung erzielt werden. Letztere ist im Zusammenhang mit den Arbeiten zur Entwicklung des Informationsaustauschs nach dem Prinzip der Verfügbarkeit zu sehen.

 

·         Ö-Position: Ein umfassender und koordinierter Ansatz im Bereich der Strafverfolgung unter Berücksichtigung schon bestehender Instrumente und deren Stärkung wird von Österreich begrüßt. Besondere Bedeutung wird dem Aktionsplan zum „Haager Programm“ und den daraus resultierenden Initiativen zukommen.

 

Drogenbekämpfung

 

·         Ziel: Der Rat wird zur Umsetzung der Drogenstrategie der EU 2005-2012 einen neuen Drogenaktionsplan für den Zeitraum 2005-2008 verabschieden.

 

·         Stand: Der Europäische Rat nahm im Dezember 2004 die neue EU-Drogenstrategie für die Jahre 2005-2012 an. Diese neue Drogenstrategie ist geprägt von den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität. Neben den Drogen im engeren Sinn, wird auch der Überwachung von Vorläuferstoffen eine besondere Bedeutung gewidmet.

 

·         Ö-Position: Der Umsetzung der Drogenstrategie wird besondere Bedeutung beigemessen. Unter österreichischem Ratsvorsitz ist unter anderem ein Seminar über Suchtgiftkriminalität geplant.

 

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Wichtige Daten 2005:

 

Termine der Räte der Justiz- und Innenminister:

27. - 29. Jänner 2005 (inf.) (Lux)

24. Februar 2005

14. April 2005 (Lux)

2. + 3. Juni 2005 (Lux)

26. Juli 2005

8. + 9. September 2005 (inf.)

13. + 14. Oktober 2005

1. + 2. Dezember 2005