BMWA-20.150/0006-C2/4/2006

 

 

 

 

EU-ARBEITSPROGRAMM 2006

 

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit

an das österreichische Parlament

 

 

 

Lissabon-Strategie................................................................................. 2

Außenhandel.......................................................................................... 2

Binnenmarkt und Wettbewerb............................................................... 7

Industrie und Unternehmen................................................................. 10

Innovation und Forschung................................................................... 13

Tourismus............................................................................................ 14

Energie................................................................................................. 15

Beschäftigung...................................................................................... 20

Arbeitsrecht.......................................................................................... 24

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz........................... 27

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 23. Jänner 2006


LISSABON-STRATEGIE

 

 

 

Ziel: Ein Jahr nach dem Re-Launch der Lissabon-Strategie (nunmehr „Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung“) und nach Vorlage des Nationalen Reformprogramms, an dessen Konzeption das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit maßgeblich beteiligt war, ist es nunmehr wichtig und deshalb Top-Priorität des Ressorts, Maßnahmen zur Wachstums- und Beschäftigungserhöhung weiter voran­zutreiben.

 

Stand: Unter österreichischer Präsidentschaft wird eine erste Evaluierung der „Lissabon-relevanten“ Maßnahmen der einzelnen Nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten stattfinden. Der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission wird am 25.1.2006 veröffentlicht werden.

 

Österreich: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird in den „Lissabon-rele-vanten“ Ministerräten - Bundesminister Dr. Bartenstein als Vorsitzender des Rates Wettbewerbsfähigkeit und des Rates Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz - aktuelle Dossiers mit Wachstums- und Beschäftigungseffekten diskutieren und die wesentlichen Verhandlungen in den einzelnen Bereichen zügig vorantreiben. Der Rat Wettbewerbsfähigkeit am 13.3.2006 wird überdies in seinem Key Issues Paper an den Europäischen Frühjahrsrat (23./24.3.2006) Themen wie Forschung und Innovation, Better Regulation, Binnenmarkt adressieren und wird dabei insbesondere die Dienstleistungen im Binnenmarkt und die KMU-Politik berücksichtigen; womit entsprechende Schwerpunkte und Signale gesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

AUSSENHANDEL

 

 

 

Ø   Multilaterale Handelspolitik - WTO

     

Ziel sind Bemühungen um Fortschritte in der WTO-Verhandlungsrunde („Doha-Deve-lopment-Agenda“) in Hinblick auf deren erfolgreichen Abschluss, wobei die bei der der WTO-Ministerkonferenz in Hongkong (13.-18.12.2005) auf die erste Hälfte 2006 verschobenen wesentlichen Entscheidungen während der österreichischen Präsidentschaft im Vordergrund steht. Dabei sollen insbesondere im Bereich Marktzugang bei nicht-agrarischen Produkten und Landwirtschaft die Verhandlungsmodalitäten bis 30.4.2006 weiter konkretisiert werden und darauf aufbauend Verpflichtungslisten bis 31.7.2006 vorgelegt werden. Bei Dienstleistungen sollen revidierte Angebote bis 31.7.2006 vorgelegt werden. Auch in anderen Verhandlungsbereichen, z.B. Verbesserung der Handelsregeln und Handelserleichterungen, sind Fortschritte anzustreben, um ausgewogene Ergebnisse zu erreichen und einen Abschluss der WTO-Verhandlungsrunde Ende 2006/Anfang 2007 zu ermöglichen.

 

Stand: Insgesamt bedeutet das Ergebnis der 6. WTO-Ministerkonferenz zwar nur einen kleinen, jedoch wesentlichen Verhandlungsfortschritt. Eine Festlegung des Termins und des Tagungsortes der nächsten Ministerkonferenz erfolgte nicht; der Allgemeine Rat der WTO wurde mit diesbezüglichen Konsultationen beauftragt. Am Enddatum der Runde (Ende 2006/Anfang 2007) wurde jedoch festgehalten.

 

Österreich stimmt mit den bereits 1999 beschlossenen und in der Folge weiter entwickelten umfassenden Schlussfolgerungen des EU-Rates hinsichtlich der WTO-Ver-handlungsrunde überein, worin insbesondere weitere Handelsliberalisierung durch Senkung von Zöllen und Reduktion von nicht-tarifären Handelshemmnissen sowie effizientere Handelsregeln, eine bessere Integration der Entwicklungsländer in das Welthandelssystem und nachhaltige Entwicklung verfolgt werden. Die Positionierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit während der Verhandlungen erfolgt in Abstimmung mit den betroffenen Ressorts und Sozialpartnern; auch das Parlament wird (Berichte gemäß Artikel 23e B-VG) regelmäßig informiert. Die österreichische Präsidentschaft wird – in Kooperation mit der Europäischen Kommmission – bei der Koordination der europäischen Position die oben dargelegten Ziele bestmöglich zu fördern bestrebt sein und die Doha Entwicklungsrunde auf der Basis der in der Ministerdeklaration von Hongkong enthaltenen Zeitvorgaben voranzutreiben. Deshalb wird das Thema auch der Hauptpunkt beim informellen EU-Handelsministertreffen am 29.1.2006 sein. Für Österreich ist die Ausgewogenheit der Verhandlungsergebnisse in allen wesentlichen Verhandlungsbereichen ein sehr wesentliches Ziel.

 

 

Ø   Bilaterale Handelspolitik

     

(a)  Transatlantische Beziehungen

 

  USA

 

Ziel ist die Erreichung möglichst großer Fortschritte in allen Bereichen des Arbeitsprogramms zur Implementierung der "EU-US Economic Initiative". Ein diesbezüglicher Fortschrittsbericht im Wirtschaftsbereich ist für den im Juni 2006 in Österreich stattfindenden EU-USA-Gipfel vorgesehen.

 

Stand: Die Implementierung der "EU-US Economic Initiative" wurde im Rahmen des EU-USA-Economic Ministerials im November 2005 vordefiniert und ist in einigen Bereichen schon weitgehend umgesetzt. So ist die Finalisierung eines Bildungsabkommens bis Juni 2006 sehr wahrscheinlich und auch die Perspektiven für den Abschluss eines Luftverkehrsabkommens (erster Schritt zum "Open Sky EU-USA“) stehen gut. Weiters sind Fortschritte im Bereich "Regulatory Cooperation" und Geistiges Eigentum erzielt worden und Gespräche zur Erweiterung des Visa Waiver Programmes aufgenommen worden. Bis Juni 2006 ist mit weiteren diesbezüglichen Umsetzungsmaßnahmen zu rechnen.

 

Österreich: Der Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA und damit auch der "EU-US Economic Initiative" wird Priorität zugemessen.

 

  Kanada

 

Ziel ist insbesondere das Vorantreiben der Verhandlungen über ein „Trade and Investment Enhancement Agreement“ (TIEA).

 

Stand: Bisher haben zwei Verhandlungsrunden zum TIEA stattgefunden. Offen sind insbesondere noch die Bereiche öffentliches Ausschreibungswesen, Geistiges Eigentum und "Regulatory Cooperation". Ende Februar 2006 ist die dritte Verhandlungsrunde vorgesehen. Mit einem Verhandlungsabschluss ist frühestens Ende 2006 zu rechnen.

 

Österreich: Die Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Kanada ist Teil der transatlantischen Agenda der Europäischen Union und soll mit Nachdruck weitergeführt werden.

 

(b) Lateinamerika

 

Ziel ist es, in quantitativer und qualitativer Hinsicht ein möglichst großes Ausmaß von wirtschaftlichen Deliverables für den EU-Lateinamerika-Karibik-Gipfel (EU-LAK-Gipfel) am 12.5.2006 zu erreichen. Dazu gehören die mögliche Aufnahme von Verhandlungen zu Freihandelsabkommen mit Zentralamerika und der Andengemeinschaft sowie die EU-Mercosur-Verhandlungen. Im Rahmen des Gipfels wird auch das Thema Energie behandelt werden. Weiters veranstaltet die Wirtschaftskammer Österreich mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit am Rande des Gipfels einen "EU-LAK Business Summit".

 

Stand: Eine ausreichende intraregionale Integration und ein ausreichender Fortschritt bei den WTO-Verhandlungen wurde seitens der Europäischen Union als Vorbedingungen für eine Verhandlungsaufnahme mit Zentralamerika und der Andengemeinschaft festgelegt. Nach den letzten Evaluierungsrunden im November 2005 wird die Europäische Kommission demnächst Berichte über die regionale Integration Zentralamerikas und der Andengemeinschaft vorlegen und anschließend "Joint Comittees" zur weiteren Evaluierung abhalten. Die politische Entscheidung, ob Verhandlungen für Freihandelsabkommen anlässlich des EU-LAK-Gipfels aufgenommen werden können, soll auf Basis der Ergebnisse der "Joint Comittees" und unter Berücksichtigung der DDA-Fortschritte („Doha-Development-Agenda“) getroffen werden. Was die Verhandlungen mit Mercosur betrifft sind diese seit mehr als einem Jahr ins Stocken geraten und es ist aufgrund des noch offenen Landwirtschaftskapitels im Rahmen der WTO-Verhandlungen auch nicht mit substantiellen Fortschritten bis zum EU-LAK-Gipfel zu rechnen.

 

Österreich: Aufgrund der aktuellen handels- bzw. wirtschaftspolitischen Gegebenheiten (= noch laufende WTO-Verhandlungen, Mängel bei der intra-regionalen Integration insbesondere was die Andengemeinschaft betrifft) wird sich das Ausmaß der wirtschaftsbezogenen Beiträge zum EU-LAK-Gipfel in Grenzen halten. Die Prä-sidentschaft vertritt eine positive aber realistische Haltung.

 

(c) Asien

 

Ziel ist die Fortsetzung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und des Dialoges mit Japan, China (inklusive Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen und Weiter-führung der Gespräche zum Marktwirtschaftsstatus) und Korea. Die Beziehungen zu den ASEAN-Staaten sollen durch die Weiterführung bzw. Aufnahme von Verhandlungen zu bilateralen Rahmenabkommen auf eine umfassendere Basis gestellt werden. Gleichzeitig soll eine strategische Analyse der Perspektiven für ein allfälliges regionales Freihandelsabkommen EU - ASEAN erarbeitet werden. Auch für Indien sollen erste Überlegungen hinsichtlich eines möglichen Rahmenabkommens gestellt werden.

 

Stand: Die Grundlagen für die Aufnahme von Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen mit China (Verhandlungsmandat) sind bereits geschaffen. Die Verhandlungen von Rahmenabkommen mit Thailand und Singapur sind im Laufen; Indonesien wurde ein EU-Entwurf übermittelt. Zu den Perspektiven eines möglichen regionalen Freihandelsabkommens EU-ASEAN fanden bereits zwei Tagungen der "EU-ASEAN-Vision Group statt", bis Mai soll eine erste strategische Analyse vorliegen. Zum Rahmenabkommen EU-Indien fand eine erste Tagung der "High Level Trade Group" Ende 2005 statt. Bis zum EU-Indien-Gipfel im Oktober 2006 soll geklärt werden, ob die Aufnahme von Verhandlungen opportun erscheint.

 

Österreichische Haltung: Die (vertragliche) Basis der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen der Europäischen Union zu asiatischen Staaten soll gestärkt werden und gleichzeitig eine strategische Ausrichtung zur Abschätzung der künftigen Perspektiven auch auf regionaler Ebene erarbeitet werden.

 

(d) Golfkooperationsrat

 

Ziel ist der Abschluss eines Freihandelsabkommens noch vor dem oder im Rahmen des EU-Golfkoooerationsrat-Gipfels im Mai 2006 (voraussichtlich 15.5.2006).

 

Stand: Die Verhandlungen mit dem Golfkooperationsrat über ein Freihandelsab-kommen sind - nach fünfzehnjährigen Bemühungen - mittlerweile weit gediehen. Die nächste Verhandlungsrunde ist für Februar 2006 vorgesehen. Offen sind noch Themen wie Ursprungsregeln, außergerichtlicher Vergleich, öffentliches Beschaffungswesen, Investitionen und Dienstleistungen. Der Abschluss eines Freihandelsabkommens vor oder beim EU-Golfkooperationsrat-Gipfel im Mai 2006 scheint nicht unrealistisch.

 

Österreich: Der Abschluss der Verhandlungen wäre gleichbedeutend mit der Finalisierung des ersten regionalen Freihandelsabkommens der Europäischen Union. Dies wäre ein positives Signal für andere und potentielle regionale Verhandlungspartner der Europäischen Union und könnte der Verhandlungsposition der Europäischen Union bei vergleichbaren Verhandlungen zuträglich sein.

 

(e) Euromed

 

Ziel ist die Aufnahme der Verhandlungen von Dienstleistungs- und Streitbeilegungsabkommen sowie im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik die Umsetzung bzw. Ausverhandlung der bilateralen Aktionspläne. Es soll auch ein  Euromed-Handelsministertreffen am 24.3.2006 in Marokko stattfinden.

 

Stand: Die Grundlagen für die Aufnahme von Dienstleistungsverhandlungen (Verhandlungsmandat) sind bereits geschaffen. Der offizielle Verhandlungsstart soll anlässlich des Euromed-Handelsministertreffens erfolgen. Das Mandat zur Streitbeilegung wurde den Mitgliedstaaten im Jänner 2006 vorgelegt.

 

Österreich: Die aktuellen Initiativen der Europäischen Union sind weitere Bausteine, um eine euromediterrane Freihandelszone bis 2010 und eine Zone von Sicherheit und Wohlstand rund um die Europäische Union zu schaffen sowie die Süd-Süd-Integration innerhalb der Med-Partnerländer zu stärken.

 


(f)  AKP

 

Ziel ist die Erreichung größtmöglicher Fortschritte bei den laufenden Verhandlungen von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit 6 Regionalzusammenschlüssen der AKP-Staaten (4 afrikanische, 1 pazifische, 1 karibische Gruppe/n).

 

Stand: Der Stand der WPA-Verhandlungen variiert je nach Region. Mit Westafrika, Zentralafrika und der Karibik ist die erste Phase der Verhandlungen bereits erfolgreich abgeschlossen und die zweite Phase der Verhandlungen hat begonnen. Mit den Regionen Pazifik, südliches Afrika (SADC) und Südostafrika (ESA) soll 2006 die erste Phase abgeschlossen werden. Ein EU-AKP-Handelsministerausschuss am 13.3.2006 soll auch dem Stock-taking der Verhandlungen dienen. Die Verhandlungen sollen bis Ende 2007 abgeschlossen werden.

 

Österreich: Die Aushandlung von Wirtschaftspartnerschaften, die vorrangig der Ar-mutsbekämpfung und der schrittweisen Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft dienen, ergänzen die diesbezüglichen Initiativen der Europäischen Union und die Bemühungen auf multilateraler Ebene.

 

 

Ø   Anträge auf Einräumung des Marktwirtschaftsstatus in Antidumpingverfahren

 

Ziel: Fünf Länder, die derzeit im Rahmen von Antidumpingverfahren noch nicht uneingeschränkt wie Länder mit Marktwirtschaftsstatus behandelt werden und einen entsprechenden Antrag gestellt haben (Volksrepublik China, Kasachstan, Vietnam, Mongolei und Armenien), sollen den vollen Marktwirtschaftsstatus erhalten, sobald sie fünf dafür relevante Kriterien erfüllen. Diese Kriterien betreffen den Einfluss des Staates auf die Führung der Unternehmen, vor allem auf deren Preisgestaltung, die Aufgabe nichtmarktwirtschaftlicher Handelsformen wie Barter-Trade, ein allgemein gültiges nicht-diskriminierendes Unternehmensrecht, ein allgemein gültiges nicht-diskriminie-rendes Insolvenzrecht sowie die Existenz eines unabhängigen Finanzsektors.

 

Stand: Im Verfahren betreffend die Volksrepublik China hat die Europäische Kommission einen umfassenden Bericht erstellt, in dem der Volksrepublik China die Erfüllung eines Kriteriums bescheinigt wird. Die weiteren Fortschritte werden laufend im Rahmen einer formalisierten Arbeitsgruppe evaluiert. Deren letzte Sitzung fand am 21.11.2005 statt und bestätigte wieder nur die Erfüllung eines einzigen Kriteriums. Falls sich im Rahmen dieser Evaluierung neue Entwicklungen ergeben sollten, ist mit einem weiteren Bericht der Europäischen Kommission im Jahr 2006 zu rechnen. Die erst in der zweiten Hälfte 2004 gestellten Anträge von Kasachstan, Vietnam und der Mongolei sowie der 2005 gestellte Antrag Armeniens werden derzeit einer eingehenden Prüfung durch die Europäische Kommission unterzogen. Möglicherweise werden im Laufe des Jahres 2006 weitere Länder (z.B. Georgien) Anträge auf Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus stellen.

 

Österreich unterstützt sowohl die laufende Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China zur Evaluierung der weiteren Entwicklung als auch die eingehende Analyse der anderen Anträge. Österreich spricht sich für eine Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus an ein betroffenes Land aus, sobald dieses die Kriterien in vollem Umfang erfüllt.

 

 


Ø   Neues Internationales Tropenholz-Übereinkommen

 

Ziel: Die Laufzeit des derzeit geltenden Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994 endet am 31.12.2006. Es wird angestrebt, dass ein neues Internationales Übereinkommen in diesem Bereich unmittelbar nach dem Auslaufen des bestehenden in Kraft treten kann. Wesentliche Verhandlungspunkte sind die Ziele des Übereinkommens, die Stimmrechtsverteilung zwischen Produzenten- und Konsumentenstaaten, die Frage der Finanzierung sowohl der Organisation als auch von deren Aktivitäten sowie die Frage der Einbeziehung neuer Bereiche in das Übereinkommen (z.B. tropische Nadelhölzer, Umweltdienstleistungen und andere Waldprodukte als Holz).

 

Stand: Vor dem oben genannten zeitlichen Hintergrund wurden schon seit längerer Zeit harte Verhandlungen zwischen Produzenten- und Konsumentenstaaten über ein Nachfolgeübereinkommen geführt. Die Verhandlungen gestalteten sich schwierig. Vom 16. bis 27.1.2006 finden Verhandlungen im Rahmen einer UNCTAD-Konferenz in Genf statt. Ein erfolgreicher Abschluss im Rahmen dieser Tagung scheint möglich.

 

Österreich teilt die Verhandlungsposition der gesamten Europäischen Gemeinschaft. Demnach werden eine wesentliche finanzielle Mehrbelastung der Konsumentenstaaten, eine von den finanziellen Beiträgen entkoppelte Stimmrechtsverteilung sowie die Einbeziehung von Umweltdienstleistungen und von anderen Waldprodukten strikt abgelehnt und eine Erfassung tropischer Nadelhölzer nur als Kompromisslösung in Erwägung gezogen. Wie die meisten anderen EU-Mitgliedstaaten ist Österreich der Auffassung, dass das neue Übereinkommen wie das bisherige den Charakter eines „Gemischten Übereinkommens“ haben sollte, da es sowohl Angelegenheiten betrifft, die in die ausschließliche Gemeinschaftszuständigkeit fallen, als auch solche, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.

 

 

 

 

 

 

BINNENMARKT UND WETTBEWERB

 

 

 

Ø   Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt

     

      Ziel des Richtlinienvorschlages ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, durch den die Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern und für den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten beseitigt werden und der den Dienstleistungserbringern ebenso wie den Dienstleistungsempfängern die notwendige Rechtssicherheit bietet. Inhaltliche Streitpunkte sind der Anwendungsbereich der Rahmenrichtlinie in Bezug auf Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die Anwendung des Herkunftslandprinzips und das Verhältnis der Dienstleistungsrichtlinie zum Arbeitsrecht.

 

Stand: Seit der Vorlage des Entwurfes durch die Europäische Kommission wurde dieser im Rat und im Europäischem Parlament intensiv diskutiert. Die erste Lesung im Plenum des Europäischen Parlaments ist für Mitte Februar 2006 vorgesehen. Danach wird die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag vorlegen, der die Grundlage für die weiteren Arbeiten im Rat darstellen wird.

 

Österreich unterstützt die Zielrichtung der Richtlinie sowie die systematische Beseitigung von Hindernissen im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Bezugnehmend auf die Anwendung des Herkunftslandprinzips muss klargestellt werden, dass die Richtlinie kein Risiko für hohe Sozial- und Umweltstandards darstellen darf. Letztlich geht es um eine ausgewogene Anwendung von Herkunftsland- und Ziellandprinzip. Österreich spricht sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch für effiziente Kontrollmöglichkeiten und die Gewährleistung einer lückenlosen Rechtsverfolgung aus. In besonders sensiblen Bereichen der Daseinsvorsorge sind klare Ausnahmen vorzusehen. Auch das Privatrecht soll vom Herkunftslandprinzip ausgenommen sein. Österreich begrüßt die von der Europäischen Kommission beim Treffen mit der österreichischen Bundesregierung am 9.1.2006 in Wien signalisierte neue Dynamik, die die baldige Vorlage eines konsensfähigen Vorschlages erwarten lässt.

 

 

Ø   Better Regulation

 

Ziel: Durch Verbesserung des Regelungsumfeldes soll die europäische Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden. Dazu wurde die Europäische Kommission, aufbauend auf einem Maßnahmenpaket von 2002, in mehreren Bereichen tätig, insbesondere der Folgenabschätzung, der Messung von Verwaltungshemmnisses und der Vereinfachung von EU-Recht (einschließlich der aktuellen "Screening"-Initiative von Kommissar Verheugen und insbesondere auch des „Think-Small-First“-Ansatzes/näheres unter Kapitel „Industrie und Unternehmen“).

 

Stand: Im Jahre 2004 unterzeichneten die sechs EU-Präsidentschaften Irland, Nieder-lande, Luxemburg, Vereinigtes Königreich, Österreich und Finnland eine gemeinsame Initiative zur Regulierungsreform. Es wurde vereinbart, dass die jeweils aktuelle Präsidentschaft auf den Arbeiten der vorangehenden Präsidentschaft und der Europäischen Kommission aufbaut und das Thema weiter fördert.

 

Österreich wird beispielsweise folgende Maßnahmen fortsetzen:

-  Bessere Verankerung der Folgenabschätzungen im Diskussionsprozess der Ratsarbeitsgruppen, unter anderem Präsentation einer horizontalen Vorlage ("Handbuch") für Arbeitsgruppenvorsitzende "How to Handle Impact Assessments in Council".

-  Förderung interinstitutioneller Zusammenarbeit, insbesondere Folgenabschätzungen für bedeutende Abänderungsvorschläge des Rates und auf eine konsistente Anwendung der gemeinsam vereinbarten Vorgangsweise in allen drei Institutionen.

-  Weitere Arbeiten an der Umsetzung und Implementierung des Wettbewerbsfähig-keitstests gemeinsam mit der "Competitiveness Council Commissioners Group".

-  Fortgesetzte Unterstützung von Europäischer Kommission, Rat und Europäischem Parlament bei der Umsetzung ihres Programms zur Vereinfachung bestehender Gesetzgebung und zur Verbesserung ihrer Arbeitsmethoden zur schnellen Umsetzung.

-  Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Einführung ihres Systems zur Messung von bürokratischem Aufwand.

 

 


Ø   Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen, zur Aufhebung der Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 76/211/EWG des Rates

 

Ziel: Die Europäische Kommission schlägt vor, die Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG aufzuheben, und damit die fest vorgegebenen Nennfüllmengen der Packungsgrößen für die meisten Produktgruppen abzuschaffen, für eine sehr begrenzte Anzahl von Produktgruppen jedoch obligatorische Nennfüllmengen beizubehalten und diese in einer einzigen Rechtsvorschrift zusammenzufassen. Weiters schlägt die Europäische Kommission vor, alle Vorgaben für Packungsgrößen aufzuheben, für die eine fakultative Harmonisierung besteht, und nur für Produktgruppen die geltenden Regelungen beizubehalten, die eine vollständige Harmonisierung vorsehen.

 

Stand: Die meisten Mitgliedsstaaten unterstützen den Vorschlag der Europäischen Kommission. Das Europäische Parlament will Nennfüllmengenreihen für Teigwaren, Milch und Butter hinzufügen. Eine Einigung in erster Lesung mit dem Europäischen Parlament scheint daher nicht möglich.

 

Österreich kann das Dossier unter seinem Vorsitz voraussichtlich nicht abschließen. Österreich unterstützt grundsätzlich den Kommissionsvorschlag. Für die österreichische Rechtslage hat der Kommissionsvorschlag wenig Auswirkung, da von der Möglichkeit der nationalen Regelung wenig Gebrauch gemacht wurde.

 

 

Ø   Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates  über die Finanzierung der Europäischen Normung

 

Ziel des Vorschlages ist die Schaffung einer konsolidierten Rechtsgrundlage für die Finanzierung der europäischen Normung. Diese Finanzierung ist erforderlich, um die Weiterentwicklung der europäischen Normung sicherzustellen, die wiederum zur Unterstützung der Gesetzgebung und der gemeinschaftspolitischen Maßnahmen im Hinblick auf folgende Bereiche unerlässlich ist: Binnenmarkt, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Schutz der Verbraucher und der Arbeitnehmer, Umweltschutz und Verkehr. Nutznießer werden die europäischen Normungsgremien sein, die in Anhang I der Richtlinie 98/34/EG aufgeführt sind. Die finanzielle Unterstützung soll in erster Linie über Finanzhilfen gewährt werden.

 

Stand: Die britische Präsidentschaft hat einen Entwurf mit der Europäischen Kommission ausgearbeitet, der nun dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme vorgelegt wurde.

 

Österreich: Da die Normung einen wesentlichen Pfeiler des New Approach und somit der Binnenmarktspolitik darstellt, ist die Finanzierung derselben ein wesentlicher Faktor. Aufgrund des hohen Interesses Österreichs an einem funktionierenden Binnenmarkt wird das Vorhaben unterstützt. Die österreichische Präsidentschaft plant den Abschluss der Diskussion mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament; eine Verabschiedung unter österreichischer Präsidentschaft ist eventuell möglich.

 

 


Ø   Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 über die Einzelheiten der Anwendung der Artikel 85 und 86 des Vertrages auf den Seeverkehr und zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 auf Kabotage und internationale Trampdienste

 

Ziel des Verordnungsvorschlages der Europäischen Kommission ist die Aufhebung der Verordnung (EWG) 4056/86. Die Verordnung 1/2003 schaffte für alle Sektoren einschließlich des Seeverkehrs einheitliche wettbewerbsrechtliche Durchführungsbestimmungen, wodurch die in der Verordnung 4056/86 festgelegten verfahrensrechtlichen Sonderbestimmungen im Seeverkehr außer Kraft gesetzt wurden. Die materiellrechtlichen Bestimmungen sind jedoch weiterhin gültig. Damit ist in diesem Bereich beispielsweise die Festsetzung von Preisen und die Angebots- und Marktregulierung im Rahmen von Linienkonferenzen zulässig. Die Verordnung hat daher Ausnahmecharakter, da derartige Vereinbarungen zu den „Kernbeschränkungen“ des Wettbewerbes zählen. Der Kommissionsvorschlag umfasst auch die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung 1/2003 auf Tramp- und Kabotagedienste (Trampdienste = unregelmäßige containerlose Beförderung von Massengut; Kabotagedienste = Seefrachtdienste zwischen Häfen ein und desselben Mitgliedstaats).

 

Stand: Im Dezember 2005 legte die Europäische Kommission den Vorschlag vor. Im Jänner 2006 findet eine erste Ratsarbeitsgruppensitzung statt, eine weitere ist im März 2006 geplant. Im Falle einer Einigung bis März 2006 könnte das Dossier im April 2006 als A-Punkt in den Rat eingebracht werden. Anderenfalls wird eine Befassung des Rates Wettbewerbsfähigkeit am 29./30.5.2006 in Aussicht genommen.

 

Österreich teilt die Ansicht der Europäischen Kommission, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Gruppenfreistellung nicht mehr erfüllt sind und unterstützt daher deren Vorhaben. Von Bedeutung für Österreich sind auch die zu erwartenden positiven Auswirkungen einer Aufhebung für die verladende Industrie.

 

 

 

 

 

 

INDUSTRIE UND UNTERNEHMEN

 

 

 

Ø   KMU-Initiative der österreichischen Präsidentschaft

 

Ziel: Die österreichische Präsidentschaft beabsichtigt gemeinsam mit der Europäischen Kommission eine Initiative für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu starten, die der Bedeutung der KMU für Wachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union gerecht wird und in entsprechenden Schlussfolgerungen ihren Niederschlag finden sollte.

 

Stand: Im Rahmen des Treffens der österreichischen Bundesregierung mit der Europäischen Kommission am 9.1.2006 wurde ein erster Rahmen für die KMU-Initiative diskutiert, wobei folgende Themenbereiche angesprochen wurden:

-    Europäische Charta für Kleinunternehmen/Nationale Reformprogramme

-    Innovationspolitik für KMU

-    Förderung des Unternehmertums durch Ausschöpfung des Beschäftigungspotenzials in EPU (Ein-Personen-Unternehmen)

-    "de minimis"-Bestimmung im EU-Beihilfenrecht

-    One Stop Shop (einzige Anlaufstelle im Bereich Mehrwertsteuer)

-    Home State Taxation (Sitzlandbesteuerung)

-    Reduzierte Mehrwertsteuersätze für personalintensive Dienstleistungen

-    Erhöhung der "de minimis"-Regel im Mehrwertsteuerbereich

Diese Themenbereiche werden vom Rat Wettbewerbsfähigkeit und vom Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) behandelt werden.

 

Österreich: Entsprechende Schlussfolgerungen des Rates Wettbewerbsfähigkeit bzw. des Rates Wirtschaft und Finanzen sind als Input zum Thema "KMU-Initiative" für den Europäischen Rat am 23./24.3.2006 geplant.

 

 

Ø   Mitteilung der Europäischen Kommission „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft - Eine zeitgemäße KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung"

 

Ziel: Die verschiedenen unternehmenspolitischen Instrumente sollen in einem kohärenten Gesamtrahmen synergetisch mit EU-Strukturfondsförderungen und anderen Programmen der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen vernetzt werden. Der "Think Small First"-Ansatz soll in allen relevanten Politikbereichen verfolgt werden.

 

Stand: Im Rahmen der ersten Ratsarbeitsgruppensitzung am 16.1.2006 wurde die Kommissionsmitteilung präsentiert. In zwei bis drei weiteren Sitzungen der Arbeitsgruppe im Jänner und Februar 2006 wird der vom Rat Wettbewerbsfähigkeit anzunehmenden Entwurf der Schlussfolgerungen diskutiert werden.

 

Österreich begrüßt die Vorlage der Mitteilung sowie den darin verankerten „Think Small First“-Ansatz. Die österreichische Präsidentschaft plant die Annahme von Schlussfolgerungen vom Rat Wettbewerbsfähigkeit am 13.3.2006. Zentrales Thema der Schlussfolgerungen wird die Verankerung des "Think Small First"-Ansatzes (im Bereich der Unternehmenspolitik) sein. Sollte die in Planung befindliche Mitteilung der Europäischen Kommission "Förderung der unternehmerischen Haltung durch Bildung und Ausbildung" noch bis Ende Jänner 2006 veröffentlicht werden, dann wird auch diese in den Schlussfolgerungen entsprechende Berücksichtigung finden.

 

 

Ø      Mitteilung der Europäischen Kommission "Eine neue Industriepolitik: Bessere Rahmenbedingungen für das Verarbeitende Gewerbe"

 

Ziel: Die Europäische Kommission hat die politischen Herausforderungen für verschiedene Sektoren durch ein systematisches Screening von 27 Sektoren des Verarbeitenden Gewerbes und des Baugewerbes der Europäischen Union analysiert und schlägt eine Reihe neuer Maßnahmen vor, die in den kommenden Jahren bessere Rahmenbedingungen für das verarbeitende Gewerbe schaffen sollen.

 

Stand: Die Europäische Kommission hat die Mitteilung über die neue, stärker integrierte Industriepolitik am 5.10.2005 vorgestellt. Die Kommissionsmitteilung wurde von allen Mitgliedstaaten positiv beurteilt. Sowohl die horizontalen als auch die sektorspezifischen Maßnahmen haben breite Zustimmung gefunden. Am 28.11.2005 wurde die Mitteilung beim Rat Wettbewerbsfähigkeit in Brüssel diskutiert und darauf basierend am 29.11.2005 Schlussfolgerungen des britischen Vorsitzes präsentiert.

 

Österreich begrüßt die Mitteilung zur Industriepolitik und wird im Sinne der von der Europäischen Kommission mehrfach hervorgehobenen "neuen Qualität" der Mitteilung während des Ratsvorsitzes besonderes Augenmerk auf das "Follow-up" legen. Wichtig ist nicht nur eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, sondern auch der Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten. Die Leitlinien für diese Übung könnten im Rahmen des Rates Wettbewerbsfähigkeit am 29./30.5.2006 in Schlussfolgerungen festgelegt werden.

 

 

Ø   Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und der Verordnung (EG) {über persistente organische Schadstoffe}

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates im Hinblick auf ihre Anpassung an die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

 

Ziel: Die neue EU-Chemiestrategie geht in die Richtung einer Verein­heitlichung der chemiepolitischen Maßnahmen in der Gemeinschaft. Den Kern der geplanten Verordnung für marktpräsente und neue Substanzen bildet das System „REACH" (Registration - Evaluation - Authorisation of Chemicals). Es sieht die Registrierung grundlegender Informationen von rund 30.000 Substanzen (Produktionsvolumen von mehr als einer Tonne pro Jahr und Hersteller) in einer zentralisier­ten Datenbank vor. Bewer­tet - und hinsichtlich des Bedarfs an zusätzlichen Tests geprüft - werden müssen alle Substan­zen, deren Produktion 100 Tonnen übersteigt. Dies soll den Behörden der Mitgliedstaaten übertragen werden. Die dritte Stufe (Zulassungsverfahren) soll nur besonders gefährliche Chemikalien erfassen. Die operative Umsetzung des Systems soll die zukünftige Europäische Chemikalienagentur über­nehmen.

 

Stand: Der Rat Wettbewerbsfähigkeit erzielte am 13.12.2005 eine politische Einigung.

 

Österreich: Da die im Rahmen der REACH-Verordnung angestrebten Ziele in den Bereichen Umwelt- und Gesundheitsschutz bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen mit dem Kompromissvorschlag des Vorsitzes erreicht werden konnten, wird die am 13.12.2005 erzielte politische Einigung begrüßt. Unter österreichischem Vorsitz werden nun die Erwägungsgründe zu formulieren sein. Weiters wird voraussichtlich Ende Mai 2006 nach Vorliegen der offiziellen Übersetzungen des Verordnungstextes in alle Amtssprachen der gemeinsame Standpunkt beschlossen werden.

 

 

 

 

 

 


INNOVATION UND FORSCHUNG

 

 

 

Ø   Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation - CIP (2007-2013)

 

Ziel: Mit diesem Programm soll vor allem die Bedeutung von Innovation im Wettbewerbsfähigkeits- und Industriepolitikkontext hervorgehoben werden. Im Besonderen sollen ab 2007 Innovationsmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene über dieses Programm finanziert werden. Weiters soll eine bessere Koordinierung der innovationsbezogenen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen erreicht werden.

 

Stand: Der Rat Wettbewerbsfähigkeit hat am 29.11.2006 den Fortschrittsbericht über die Verhandlungen des CIP angenommen. Die österreichische Präsidentschaft hat in die Ratsarbeitsgruppe am 19.1.2006 auf Basis des Fortschrittsberichtes einen revidierten Textvorschlag eingebracht. In Hinblick auf die zu erwartenden Budgetkürzungen sieht es die Präsidentschaft als seine Aufgabe an, für das CIP eine ausreichende Substanz zu sichern. Ziel ist es den Entscheidungsprozess um das CIP weitest möglich voranzutreiben.

 

Österreich hat folgende zentrale Positionen: Hauptzielgruppe müssen kleine und mittlere Unternehmen sein; die Managementstruktur muss Integration der Programmelemente des CIP und Koordination zwischen den Programmlinien sicherstellen; klare Positionierung von Eco-Innovation; klare "Arbeitsteilung" zwischen CIP und 7. EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung bzw. den Strukturfonds; klare und nachvollziehbare Darstellung der Instrumente; für die Evaluierung Entwicklung geeigneter Indikatoren zur Messung der Wirkung von CIP auf die Unternehmensentwicklung, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.

 

 

Ø   7. EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (Mitwirkung des BMWA)

 

Ziel: Die Dossiers im Bereich Forschung werden federführend vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie betreut. Hauptthema im Bereich Forschung ist das 7. EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung 2007-2013.

 

Stand: Die Europäische Kommission legte den Entwurf zum 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung im April 2005 vor. Der Rat Wettbewerbsfähigkeit einigte sich am 28.11.2005 auf die inhaltlichen Schwerpunkte und klammerte die Budgetfragen aus. Der Kommissionsentwurf des 7. Rahmenprogramms sah eine Budgetverdoppelung von jährlich 5 auf 10 Milliarden Euro vor; die Beschlussfassungen über die Finanzielle Vorausschau vom 15./16.12.2005 lassen jedoch nur eine marginale Erhöhung auf 6 bis 7 Milliarden Euro jährlich zu. Die entscheidenden Budgetverhandlungen zum 7. Rahmenprogramm sollen beim Treffen des Rates Wettbewerbsfähigkeit am 29./30.5.2006 stattfinden. Schließlich soll beim Rat Wettbewerbsfähigkeit am 29.6.2006 eine politische Einigung erzielt werden.

 

Österreich: Eine Beschlussfassung über das 7. EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung unter österreichischer Präsidentschaft wird angestrebt. Der beschriebene Zeitplan ist allerdings nur unter der Voraussetzung eines konstruktiven Agierens durch alle Seiten (Europäisches Parlament, Rat, Europäische Kommission, Mitgliedstaaten) realistisch. In den Budgetfragen ist Einstimmigkeit im Rat erforderlich.

 

 

Ø   Europäischer Aktionsplan für Umwelttechnologien (ETAP)

 

Ziel: Der per 28.1.2004 im Rahmen einer Mitteilung der Europäischen Kommission verabschiedete Umwelttechnologieaktionsplan dient zur Sicherstellung der Innovation und Marktdurchdringung von Umwelttechnologien.

 

Stand: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit arbeitet an der Umsetzung dieses Aktionsplans, insbesondere auch durch Herstellung von Synergien zwischen Umweltschutz und der Sicherstellung einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf Win-Win-Strategien aktiv mit. Insbesondere wird vom Ressort auch eine sogenannte "Metadatenbank" (= Internetdatenbank als Plattform für ein umfassendes Angebot an Umwelttechnologie der Europäischen Union) als Basis für ein breites diesbezügliches Informationsspektrum forciert. Vor kurzem wurde ein umfangreicher österreichischer Beitrag zur Umsetzung des ETAP (Roadmap) an die Europäische Kommission übermittelt, womit in den nächsten Monaten Vergleiche zwischen den Aktivitäten der Mitgliedstaaten und allenfalls gemeinsame Initiativen zur Durchsetzung der Ziele des ETAP möglich werden.

 

Österreichische Haltung: Durch den vermehrten Einsatz von Umwelttechnologien soll ein Wachstumsschub durch die Gewinnung neuer Märkte erzeugt werden. Eine starke exportträchtige Umwelttechnologieindustrie liefert daher einen wichtigen Beitrag für Wachstumsimpulse der Wirtschaft.

 

 

 

 

 

 

TOURISMUS

 

 

 

Ziel ist es, die Bedeutung und das Potential von Tourismus als Motor für Wachstum und Beschäftigung in Europa zu unterstreichen, Zukunftsperspektiven auf politischem Niveau zu diskutieren und die politische Anerkennung des Tourismus auf europäischer Ebene zu verbessern.

 

Stand: Die österreichische Präsidentschaft veranstaltet gemeinsam mit der nachfolgenden finnischen Präsidentschaft am 20./21.3.2006 eine Europäische Tourismusminister-Konferenz „Tourismus - Schlüssel zu Wachstum und Beschäftigung in Europa“ in Wien, bei der die Themen „Informations- und Kommunikationstechnologien - Instrument für Wachstum und Beschäftigung“ und „Tourismus und Kultur - Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung“ näher diskutiert werden sollen. Die Konferenz bildet auch das Forum für die erstmalige Präsentation der neuen EU-Tourismuspolitik für den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Günter Verheugen. Das neue „European Tourist Destinations Portal“ (gemeinsames Internetportal für europäische Tourismusdestinationen) wird zu diesem Zeitpunkt online gehen. Durch die Einladung der Westbalkan-Staaten soll auch die klare europäische Perspektive dieser Staaten unterstützt werden.

 

Österreich möchte mit dieser Konferenz die Bedeutung des Tourismussektors für Wirtschaft und Beschäftigung in Europa hervorheben. Österreich wird den Schwerpunkt auf den Bereich „Tourismus und Kultur - Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung“ legen während Finnland das Thema „Informations- und Kommunikationstechnologien - Instrument für Wachstum und Beschäftigung im Tourismus“ vertieft.

 

 

 

 

 

 

ENERGIE

 

 

 

Ø   Energie-Initiative der österreichischen Präsidentschaft

 

      Ziel: Der Europäische Rat betonte bei seiner Tagung im Dezember 2005, wie wichtig ein integrierter Ansatz für die Ziele in den Bereichen Klimaänderungen, Energie und Wettbewerbsfähigkeit ist, und hob hervor, dass Strategien für Investitionen in umweltfreundlichere und nachhaltigere Energieträger in der Europäischen Union und darüber hinaus für ein ganzes Spektrum politischer Ziele förderlich sein können, darunter Energiever­sor­gungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, Luftqualität und Verringerung der Treibhausgasemissionen.

 

Stand: In Folge des Hampton Court Treffens am 27.10.2005 wird die österreichische Präsidentschaft gemeinsam mit der Europäischen Kommission energiepolitische Schwerpunkte und Initiativen setzen, wobei insbesondere folgende Themenbereiche von Bedeutung sind:

-  Entwicklung einer Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit integrierenden, kohärenten Energiepolitik

-  Energieeffizienz und saubere Technologien

-  steigender Energiebedarf und Versorgungssicherheit

-  Klimawandel und saubere Energien

-  erneuerbare Energiequellen im Energiemix

-  Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt

Die österreichische Bundesregierung hat zu diesem Zweck unter anderem die Europäische Kommission beim Treffen mit der österreichischen Bundesregierung am 9.1.2006 aufgefordert, möglichst für den Frühjahrsgipfel Vorschläge für einen kohärenten und integrierten Ansatz in der Energiepolitik vorzulegen.

 

Österreich: Die österreichische Präsidentschaft plant, die Energiepolitik der Europäischen Union als Schwerpunkt beim Europäischen Rat am 23./24.3.2006 zu behandeln.

 

 


Ø   Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 96/391/EG und 1229/2003/EG

 

Ziel: Die Entscheidung legt Art und Umfang der Gemeinschaftsaktion zur Erstellung von Leitlinien im Bereich der transeuropäischen Energienetze fest. Sie stellt eine Reihe von Leitlinien auf, in denen Ziele, Prioritäten und Grundzüge der Gemeinschaftsaktion im Bereich der transeuropäischen Energienetze erfasst werden. In diesen Leitlinien werden darüber hinaus Vorhaben von gemeinsamem Interesse, einschließlich vorrangiger Vorhaben, im Bereich der transeuropäischen Elektrizitäts- und Gasnetze ausgewiesen.

 

Stand: Der Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie erzielte bei seiner Tagung am 28.6.2005 eine politische Einigung. Derzeit findet im Europäischen Parlament die zweite Lesung statt. Bestehende Differenzen des Rates mit dem Europäischen Parlament betreffen unter anderem die Rolle des Europäischen Koordinators für einzelne Projekte.

 

Österreich möchte die Entscheidung über die neuen Leitlinien in den ersten beiden Monaten seiner Präsidentschaft forcieren, um mit dem Europäischen Parlament zu einer Einigung zu kommen. Alle Projekte, an denen ein europäisches Interesse besteht, sollen dabei grundsätzlich in den Genuss einer Förderung für Machbarkeits- bzw. Vorbereitungsstudien kommen, unabhängig ob privat oder öffentlich finanziert.

 

 

Ø   Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte; sowie Beschluss des Rates über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (Energy Star)

 

Ziel ist die Verlängerung des gemeinschaftlichen Kennzeichnungsprogrammes für stromsparende Bürogeräte der Europäischen Gemeinschaft (Energy Star Programm) nach Verlängerung des entsprechenden Abkommens mit den USA. Das derzeit über 5 Jahre laufende Programm (Verordnung (EG) Nr. 2422 sowie Beschluss 2001/469/EG) endet mit Juni 2006.

 

Stand: Die Europäische Kommission wird dem Rat voraussichtlich im Februar 2006 die Empfehlung zuleiten, ihr ein Mandat zu Verhandlungen mit den USA zur Verlängerung des Abkommens zwischen EU und USA zu erteilen. Die weiteren Schritte folgen dann nach Maßgabe des Erfolgs der vorherigen. Grundsätzlich ist mit einer zügigen Abwicklung zu rechnen.

 

Österreich begrüßt die Verlängerung des Energy Star Programms über weitere 5 Jahre. Insbesondere sind die Erarbeitung weiterer Spezifikationen für bildgebende Geräte abgeschlossen und jener von PCs und Notebooks vorgesehen. Der Energy Star hat in der Europäischen Union über 5 Jahre energieeffizientere Bürogeräte deklariert. Energy Star erfüllt den Status einer Mindestnorm in einem großen Markt (über die EU und USA hinaus), den umweltbewusste Bürogerätehersteller auf freiwilliger Basis zu erfüllen bereit sind.

 

 

Ø   Europäischer Elektrizitäts- und Erdgasmarkt

 

Ziel: Ein aktueller Bericht der Europäischen Kommission untersucht die Funktionsweise und die Wettbewerbssituation des Energiebinnenmarktes. Defizite und deren Beseitigung werden unter anderem dargestellt.

 

Stand: Die Europäische Kommission informierte den Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie am 1.12.2005 über die Ergebnisse des Berichts zur Funktionsweise des Energiebinnenmarkts, ebenso über die sich abzeichnenden Erkenntnisse aus der Sektoruntersuchung zu den europäischen Elektrizitäts- und Gasmärkten (Vorlage voraussichtlich Mitte Februar 2006). Die Europäische Kommission kommt in ihrem Bericht zur Funktionsweise des Energiebinnenmarkts zum Schluss, dass es bei den meisten Mitgliedstaaten Defizite gibt und die Marktöffnungsbestimmungen gemäß den Gas- und Stromrichtlinien wirksamer umsetzt werden müssen.

 

Österreich begrüßt die Vorlage des Berichts der Europäischen Kommission über die Funktionsweise des Energiebinnenmarktes sowie die baldige Vorlage der Sektoruntersuchung über die europäischen Elektrizitäts- und Gasmärkte. Österreich wird die Europäische Kommission bei ihren Bemühungen zur Schaffung eines tatsächlichen Binnenmarktes in den Bereichen Elektrizität und Erdgas nach Kräften unterstützen.

 

 

Ø   Mitteilung der Europäischen Kommission - Aktionsplan für Biomasse

 

Ziel: Der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix der Europäischen Union wird 2010 statt der angestrebten 12 % voraussichtlich nur 9 bis 10 % betragen. Die Europäische Kommission hat daher einen umfassenden Aktionsplan zur Förderung der Nutzung von Energie aus Biomasse beschlossen. Dieser Aktionsplan enthält Empfehlungen für Maßnahmen in drei Sektoren: Wärmeerzeugung, Stromerzeugung, Biokraftstoffe im Verkehrsbereich.

 

Stand: Der Aktionsplan wurde von der Europäischen Kommission am 7.12.2005 angenommen und in der Ratsarbeitgruppe Energie am 17.1.2006 erstmals behandelt.

 

Österreich misst der Forcierung des Einsatzes von Biomasse höchste Bedeutung zu und wird daher während seiner Präsidentschaft den Biomasse-Aktionsplan im Sinne der Erreichung des 12 % Erneuerbaren Zieles im Jahr 2010 unterstützen. Die österreichische Präsidentschaft plant Schlussfolgerungen des Rates zum "Aktionsplan für Biomasse" für den Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie am 8./9.6.2006.

 

 

Ø   Grünbuch Energieeffizienz "Weniger kann mehr sein"

 

Ziel: Das Grünbuch soll dazu beitragen, das in zahlreichen Studien identifizierte Energiesparpotential für die Mitgliedstaaten in Höhe von rund 20 % in kosteneffektiver Weise einzusparen. Dies entspricht in monetärer Bewertung einem Betrag von etwa 60 Milliarden Euro jährlich. Von diesen 20 % Einsparmöglichkeiten könnte die Hälfte durch vollständige Umsetzung der bestehenden Maßnahmen, insbesondere durch schon in Kraft getretene oder vorgeschlagene Gemeinschaftsrichtlinien erreicht werden.

 

Stand: Die Europäische Kommission hat am 22.6.2005 das Grünbuch präsentiert. Die Europäische Union muss nun zügig auf einen konkreten Aktionsplan hinarbeiten, der im Juni/Juli 2006 von der Europäischen Kommission vorgelegt werden soll.

 

Österreich begrüßt jede Aktivität, die auf die Steigerung der Energieeffizienz abzielt, wie auch jede Aktivität begrüßt wird, die Hilfestellung beim Abbau des Spannungsverhältnisses zwischen Liberalisierung der Energiemärkte und Steigerung der Energieeffizienz leistet. Es muss allerdings vermieden werden, dass durch das Grünbuch für jene Mitgliedstaaten Wettbewerbsvorteile entstehen, die bisher weniger sorgsam mit Energie umgegangen sind, da beim Ausgehen von einem hohen Energieeffizienzniveau für jede zusätzliche Einsparmaßnahme mit sinkenden Skalenerträgen zu rechnen ist, während bei bisher niedrigem Energieeffizienzniveau mit relativ geringem Aufwand relativ hohe Effekte erwartet werden können.

 

 

Ø   Grünbuch für eine Energiepolitik für Europa

 

Ziel: Die Europäische Union ist mit einer Reihe von Herausforderungen im Energiebereich konfrontiert: z.B. hohe Energiepreise, wachsende Importabhängigkeit, moderate Investitionen in Energieinfrastruktur und -anlagen, Mangel an Diversifikation von Energiequellen, steigende globale Energienachfrage. Es besteht daher ein großer Bedarf an einer kohärenteren Politik auf Gemeinschaftsebene unter Gewährleistung von Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und nachhaltiger Entwicklung im Einklang sowohl mit der Lissabonstrategie als auch mit der EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Diesem Erfordernis soll durch ein Grünbuch für eine sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energiepolitik für Europa nachgekommen werden.

 

Stand: Die österreichische Präsidentschaft hat die Europäische Kommission bei ihrem Treffen am 9.1.2006 in Wien aufgefordert, möglichst für den Frühjahrsgipfel 2006 Vorschläge für einen kohärenten und integrierten Ansatz in der Energiepolitik vorzulegen. Die Europäische Kommission hat bei ihrem Besuch in Wien eine diesbezügliche Kommissionsmitteilung angekündigt, mit der nach derzeitigem Informationsstand mit 8.3.2006 zu rechnen ist.

 

Österreich: Die österreichische Präsidentschaft beabsichtigt in der Folge des Hampton Court-Treffens energiepolitische Schwerpunkte und Initiativen zu setzen und sieht auch vor diesem Hintergrund der Vorlage des Grünbuchs für eine Energiepolitik für Europa mit positiven Erwartungen entgegen.

 

 

Ø   Abkommen zur Errichtung der Energiegemeinschaft Südosteuropa

 

Ziel dieses völkerrechtlich verbindlichen Abkommens ist die Errichtung eines Energiebinnenmarktes in Südosteuropa nach dem Muster jenes der Europäischen Gemeinschaft sowie die Integration der beiden Energiebinnenmärkte.

 

Stand: Die Verhandlungen begannen unter österreichischem Vorsitz im Herbst 2004 und wurden im Frühjahr 2005 erfolgreich abgeschlossen. Das Übereinkommen wurde von allen Vertragsparteien (ausgenommen Türkei) am 25.10.2005 in Athen unterzeichnet. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Abkommen steht noch aus. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages rechnet die Europäische Kommission im Laufe des Jahres 2006.

 

Österreich begrüßt den in Rede stehenden Prozess ausdrücklich und konnte in den einschlägigen Verhandlungen einen wesentlichen Erfolg für sich verbuchen: Anlässlich der von Bundesminister Dr. Bartenstein geleiteten Ministerkonferenz vom 13.12.2004 wurde Wien der Zuschlag als Sitz des Sekretariates der Energiegemeinschaft erteilt. Damit ist Wien um eine weitere wichtige internationale Energieorganisation reicher, die neben Energiebelangen auch noch andere Politikbereiche abdecken soll. In der Endausbaustufe werden bis zu 70 Personen beschäftigt sein. Das Sekretariat hat seine Tätigkeit bis zum Inkrafttreten des Abkommens auf interimistischer Basis im Frühjahr 2005 aufgenommen.

 

 

Ø   EU-OPEC Energiedialog

 

Ziel: Grundlage für die Gespräche zwischen Produzenten- und Verbraucherländern im Hinblick auf die Versorgungssicherheit (EU) sowie die optimale Angebotsstruktur auf dem Erdöl-/Erdgasmarkt (OPEC) sind folgende Themenbereiche: kurz- und mittelfristige Entwicklungen des Ölmarktes, Energiepolitik, Energietechnologie, multilaterale Themen mit Energiebezug.

 

Stand: Bisherige Veranstaltungen beim EU-OPEC Energiedialog:

-  erstes hochrangiges Treffen am 9.6.2005 in Brüssel

-  Round Table im zweiten Halbjahr 2005 mit dem Thema „Entwicklungen auf dem Ölmarkt“ am 21.11.2005 in Wien/OPEC-Generalsekretariat

-  zweites hochrangiges Treffen am 2.12.2005 in Wien

 

Österreich: Das vorrangige Ziel Österreichs ist eine weitere Intensivierung der Gespräche, insbesondere durch das Einbringen und die Behandlung aktueller Themenbereiche (z.B. Versorgungssicherheit, Diversifikation von Lieferquellen für Erdöl und Erdgas, Energieeffizienz, Verbesserung der Technologien). Zudem sind im österreichischen Präsidentschaftshalbjahr folgende Veranstaltungen geplant:

-  drittes hochrangiges Treffen im Juni 2006 in Brüssel

-  Konferenz zum Themenbereich „Neue Energietechnologien - Schwerpunkt: Gewinnung und Speicherung von Kohlenwasserstoffen“ in Wien

 

 

Ø   EU-Russland Energiedialog

 

Ziel: Der EU-Russland Energiedialog leistet einen konkreten Beitrag zum gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum. Das gemeinsame Ziel beider Seiten ist es, die Energiemärkte der Gemeinschaft und Russlands schrittweise zusammenzuschließen. Ein solcher Zusammenschluss brächte große Vorteile für die Wirtschaft in der Europäischen Union und in Russland hinsichtlich von Versorgungssicherheit, Absatzmöglichkeiten und Wettbewerb.

 

Stand: Im sechsten Fortschrittsbericht über den EU-Russland Energiedialog wird festgestellt, dass die Energiebeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russ-land stetige Fortschritte machen. Weiters wird betont, wie wichtig es ist, weiter an einer Annäherung der Energiestrategien zu arbeiten. Die derzeitige Struktur des Energiedialogs gewährleistet die enge Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten, der europäischen Energiewirtschaft und der internationalen Finanzinstitutionen. In vier thematisch ausgerichteten Arbeitsgruppen werden Fragen im Zusammenhang mit Investitionen, Infrastruktur, Handel und Energieeffizienz behandelt. Deren Abschlussberichte sollen im ersten Quartal 2006 vorliegen. Danach ist ein zusammenfassender Bericht der Europäischen Kommission zu erwarten.

 

Österreich: Dem Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Russland auf breiter Basis, insbesondere auch die Verwirklichung einer strategischen Partnerschaft mit Russland im Energiebereich, kommt insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit ein besonderer Stellenwert zu. Es wird vordringlichste Aufgabe unter österreichischer Präsidentschaft sein, weiter an einer Annäherung der Energiestrategien zu arbeiten und die fortgesetzten Arbeiten der vier Arbeitsgruppen im Energiebereich zu unterstützen. Der zusammenfassende Bericht der Europäischen Kommission soll dem Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie vorgelegt werden.

 

 

 

 

 

 

BESCHÄFTIGUNG

 

 

 

Ø   Flexicurity und Europäisches Lebensmodell

 

Ziel: Unter dem Leitthema „Flexicurity - Flexibilität durch Sicherheit“ sollen Mittel und Wege eines ausgewogenen Verhältnisses zur Schaffung von Flexibilität und Sicherheit in Europa diskutiert werden. Dabei sollen die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit im Kontext der Lissabon-Strategie und die Sicherung eines gemeinsamen „Europäischen Lebensmodells“ nicht als Gegensatz, sondern einander bedingend und wechselseitig verstärkend angesehen werden. Ziel ist, aufbauend auf einem Erfahrungsaustausch, die Etablierung von Flexicurity als übergreifendes Paradigma einer gemeinsamen europäischen Beschäftigungspolitik und seine entsprechende Integration in die Schlüsselbotschaften des Europäischen Rates sowie einzelner Dossiers im Bereich Beschäftigungspolitik (etwa Arbeitszeitrichtlinie).

 

Stand: „Flexicurity“ war das Leitthema des informellen Rates für Beschäftigung und Sozialpolitik in Villach (19.-21.1.2006). Die in Villach begonnenen Diskussionen werden bei der informellen (9.-10.2.2006) und formellen (23.-24.2.2006) Tagung des Beschäftigungsausschusses fortgeführt und vertieft. Die Ergebnisse werden beim Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz am 10.3.2006 sowie beim Europäischen Frühjahresrat am 23./24.3.2006 einfließen. Parallel zu diesen formellen Veranstaltungen werden „Flexicurity“ und das „Europäische Lebensmodell“ bei der Konferenz "Innovationen in der Arbeitsmarktpolitik: Neue Herausforderungen in Zeiten der Globalisierung" (16.-17.2.2006, Wien) sowie bei der Konferenz: Kulturelle und politische Bedingungen der Lebensmodelle in Europa (19.-20.5.2006, Wien) Themenschwerpunkte bilden.

 

Österreich bekennt sich zum europäischen Lebensmodell und sieht dessen Erhaltung auch als Kernziel der Maßnahmen der Lissabon-Strategie an. Nicht zuletzt aufgrund der eigenen positiven Erfahrungen befürwortet Österreich eine stärkere Verankerung des Flexicurity-Ansatzes in der europäischen Beschäftigungspolitik und wird sich entsprechend dafür einsetzen.

 

 

Ø   Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2005/2006

 

Ziel: Der Gemeinsame Beschäftigungsbericht 2005/2006 wird heuer erstmals integrierter Bestandteil des Lissabon-Fortschrittsberichts sein, welcher von der Europäischen Kommission am 25.1.2006 vorgelegt werden wird. Der Gemeinsame Beschäftigungsbericht analysiert die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien 2005 in den im Oktober 2005 übermittelten Nationalen Reformprogrammen auf Basis der Arbeiten der Europäischen Kommission sowie des Cambridge-Reviews, d.h. der Prüfung des beschäftigungspolitischen Teils der Nationalen Reformprogramme durch die Mitgliedsstaaten. Die Ergebnisse dieses Berichts dienen als Grundlage für eine allfällige Überarbeitung der beschäftigungspolitischen Leitlinien sowie für beschäftigungspolitische Empfehlungen, die vom Europäischen Rat im Juni ausgesprochen werden können.

 

Stand: Der Gemeinsame Beschäftigungsbericht 2005/2006 wird vom Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz am 10.3.2006 angenommen und anschließend dem Europäischen Rat am 23./24.3.2006 übergeben werden. Zudem werden Beschäftigungs- und Sozialschutzausschuss ein Key Issues Paper formulieren, welches dem Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz am 10.3.2006 zur Annahme vorgelegt wird und sodann ebenfalls dem Europäischen Rat am 23./24.3.2006 übermittelt wird.

 

Österreich: Eine allgemeine Bewertung der EU-Fortschrittsberichte durch die Europäische Kommission hinsichtlich der Erreichung der Beschäftigungsziele und der Umsetzung der Leitlinien wird grundsätzlich zugestimmt. Da sich der reformierte Prozess erst im ersten Jahr seines neuen Zyklus befindet, wird es sich dabei primär um eine Bestandsaufnahme der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien in die einzelnen Nationalen Reformprogramme handeln. Die österreichische Präsidentschaft wird die Bedeutung und Priorität der Erreichung der Beschäftigungsziele hervorheben.

 

 

Ø   Beschäftigungspolitische Leitlinien und Empfehlungen

 

Ziel: Die beschäftigungspolitischen Leitlinien, die Kernelemente der Europäischen Beschäf­tigungsstrategie, werden gemeinsam mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik am Europäischen Rat im Juni 2006 - nachdem diese in den jeweiligen Ratsformationen behandelt und angenommen wurden - verabschiedet und bilden die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung im Rahmen des Lissabon-Prozesses.

 

Stand: Im Zuge der Reform des Lissabon-Prozesses 2005 wurde der ursprünglich bis 2006 angesetzte Zyklus der Europäischen Beschäftigungsstrategie vorzeitig abgeändert. 2005 wurden Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung erlassen, die für den Zeitraum 2005 bis 2008 Gültigkeit haben. Allenfalls unabdingbare Änderungen können vorgenommen werden. Die Verabschiedung der beschäftigungspolitischen Leitlinien 2006 wird daher aller Voraussicht nach unter Hervorhebung des Beschäftigungsziels in Form der Bestätigung der bestehenden Leitlinien erfolgen. Beschäftigungspolitische Empfehlungen an die einzelnen Mitgliedstaaten wurden zuletzt 2004 erstellt und 2005 unverändert bestätigt. Ob im Jahr 2006 hier Änderungen vorzunehmen sind, wird von den Ergebnissen der Bewertung der Fortschritte abhängen, d.h. im Wesentlichen von der Behandlung des Fortschrittsberichts im Rat.

 

Österreich: Die Vorlage der Vorschläge der Europäischen Kommission für Leitlinien und Empfehlungen im Vorfeld der Behandlung im Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumenten­schutz am 1./2.6.2006 bleibt abzuwarten. Die österreichische Präsidentschaft wird sich für die Kontinuität des im Vorjahr reformierten Prozesses einsetzen. Die Überprüfung der Aktualität der Empfehlungen aus dem Jahr 2004 erscheint zur Verstärkung der Beschäftigungsziele angebracht.

 

 

Ø   Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Beschluss des Rates betreffend ein Europäisches Jahr der Mobilität von Arbeitnehmern 2006

 

Ziel: Durch die Ausrufung des Jahres der Mobilität soll neben der beruflichen auch die geographische Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten gefördert werden, um im Sinne der Lissabon-Strategie zur Steigerung der Produktivität die bestmögliche Allokation des Faktors Arbeit zu erreichen.

 

Stand: Die Europäische Kommission führt das Jahr der Mobilität in Form eines Pilotprojektes durch, d.h. sie fördert bestimmte Aktivitäten und Veranstaltungen zum Thema „Arbeitskräftemobilität“. Die Eröffnungskonferenz findet am 20./21.2.2006 in Brüssel statt.

 

Österreich: Auf dem Gebiet der geographischen Mobilität wird für Österreich die Handhabung des Übergangsarrangements mit den neuen Mitgliedstaaten auf den Gebieten der Freizügigkeit und der Entsendung von Arbeitskräften im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit im Vordergrund stehen. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt gebietet auch nach Ablauf der ersten beiden Jahre die Weiterführung der arbeitsplatz- und arbeitsmarktorientierten Zulassung von Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten, sodass zur Verlängerung des Übergangsarrangements entsprechende Vorarbeiten für den zwei Jahre nach der Erweiterung stattfindenden ersten Review zu leisten sind. Eine besondere Förderung der Mobilität durch allfällige Schaffung von Anreizen steht für Österreich nicht im Vordergrund, zumal sich schon jetzt zeigt, dass trotz des Übergangsarrangements die Zuwanderung aus den neuen Mitgliedstaaten spürbar (um rund 14 %) angestiegen ist.

 

 

Ø   Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission zu den Strukturfonds 2007 bis 2013 insbesondere "Europäischer Sozialfonds"

 

Ziel: Der Europäische Sozialfonds trägt zum Ziel der in Artikel 158 des EG-Vertrages festgelegten wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion bei, indem er Politiken und Prioritäten unterstützt, die - in Übereinstimmung mit den Leitlinien und Empfehlungen der Europäischen Beschäftigungsstrategie - auf Fortschritte im Hinblick auf Vollbeschäftigung, verbesserte Qualität und Produktivität der Arbeit abzielt sowie die soziale Einbeziehung fördert. Der Europäische Sozialfonds soll sich sowohl unter dem Ziel „Konvergenz“ als auch unter dem Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ auf spezifische Tätigkeitsbereiche konzentrieren.

 

Stand: Die Verhandlungen auf Ratsarbeitsgruppenebene sind zum Großteil abgeschlossen, d.h. zwischen den Mitgliedstaaten besteht eine weitgehende Einigung. Diskussionspunkte sind noch etwaige Ergänzungen vom Europäischen Parlament, insbesondere bezüglich allfälliger Ausweitungen der Fördertatbestände. Die "Institutionelle Vereinbarung" zwischen Rat und Europäischen Parlament sowie die Einigung zum gesamten Strukturfonds-Paket soll bis März/April 2006 erfolgen.

 

Österreich begrüßt die geplante verstärkte Anbindung des Europäischen Sozialfonds an die Europäische Beschäftigungsstrategie. Der Europäische Sozialfonds ist somit auch nach 2006 ein wichtiges Finanzierungsinstrument, mit dem die Europäische Union die gemeinsamen beschäftigungspolitischen Ziele umsetzt. Mit der Unterscheidung nach den Zielen „Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ wird den spezifischen Problemlagen der Konvergenzregionen besser Rechnung getragen. Eine nochmalige Ausweitung der Fördertatbestände bei den Prioritäten wird von Seiten Österreichs nicht für sinnvoll erachtet.

 

 

Ø   Haager Programm "Stärkung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union" - „Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung“

 

Ziel: Die Regelungen für die Zuwanderung sollen gemeinschaftsrechtlich vereinheitlicht werden, um faire Voraussetzungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für potenzielle Einwanderer aus Nicht-EU-Staaten zu schaffen. Diese Entwicklung soll durch den von der Europäischen Kommission an das Ratssekretariat Anfang Jänner 2006 übermittelten „Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung“ einen entsprechenden Rahmen und „Fahrplan“ erhalten. Teil dieses Vorhabens sind auch Legislativvorschläge im Bereich der Wirtschafts- und Arbeitsmigration (z.B. One-Stop-Shop-Prinzip für Zulassungsverfahren, d.h. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung in einem).

 

Stand: Die Europäische Kommission hat ihren strategischen Plan zur legalen Zuwanderung Anfang Jänner 2006 dem Ratssekretariat übermittelt. Das Thema berührt die Zuständigkeit sowohl des Rates Justiz und Inneres als auch des Rates Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumenten­schutz. Unter österreichischer Präsidentschaft wird die Europäische Kommission die Vorbereitungen einleiten.

 

Österreich verhält sich zum Plan der Vereinheitlichung der Arbeitsmigrationspolitik zurückhaltend, da die Interessenlagen und die Organisation der Arbeitsmärkte in den einzelnen Mitgliedstaaten noch zu unterschiedlich sind. Es muss in den Gremien der Europäischen Union auch noch geklärt werden, wieweit nach dem EU-Recht die innerstaatliche Autonomie der Regelung des Arbeitsmarktzugangs von Drittstaatsangehörigen reicht. Angesichts der Arbeitslosigkeit sollte die Ausschöpfung des EU-Arbeitskräftepotenzials Vorrang vor der Öffnung für Drittstaaten haben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird weiterhin auf eine entsprechende Berücksichtigung dieses zentralen Aspekts drängen.

 

 

Ø   Überprüfung von Übergangsmaßnahmen (zur Freizügigkeit)

 

Ziel: Nach dem Beitrittsvertrag von Athen 2003 haben zwölf von fünfzehn der „alten“ EU-Mitgliedstaaten gegenüber den neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Einführung von Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie Österreich und Deutschland auch für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen (maximal sieben Jahre) in Anspruch genommen. Vor dem Ende des zweiten und des fünften Jahres der Mitgliedschaft der neuen Mitgliedstaaten wird der Rat die Anwendung dieser Übergangsregelungen („2+3+2-Regelung“) überprüfen. Vor Ablauf der ersten zwei Jahre der Mitgliedschaft muss die Europäische Kommission gemäß Beitrittsvertrag dem Rat einen Bericht über die Funktionsweise der Übergangsregelungen vorlegen. Der Rat diskutiert den Bericht; eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen. Die einzelnen Mitgliedstaaten beschließen autonom, ob sie die nationalen Maßnahmen zur Beschränkung des Arbeitsmarktzugangs für weitere drei Jahre fortsetzen wollen.

 

Stand: Bei einem zur Vorbereitung des Review-Berichts am 16.9.2005 stattgefundenen Treffen einer hochrangigen Gruppe von Experten aller Mitgliedstaaten haben lediglich Schweden, Irland und das Vereinigte Königreich (Öffnung des Arbeitsmarktes für neue EU-Bürger wie bisher) sowie Österreich und Deutschland (Weiterführung des Übergangsarrangements) klare Positionen formuliert; in den übrigen Ländern wurde bisher noch keine formale Entscheidung über die Weiterführung getroffen. Bei dem Treffen der österreichischen Bundesregierung mit der Europäischen Kommission am 9.1.2006 stellte Kommissar Spidla die Vorlage des Berichts Ende Jänner/Anfang Feber 2006 in Aussicht.

 

Österreich: Die österreichische Präsidentschaft wird den Review-Bericht der Europäischen Kommission entgegennehmen und ihn dem Rat zur weiteren Behandlung zuleiten. Aufgrund der mangelnden Aufnahmefähigkeit des österreichischen Arbeitsmarkts wird Österreich die Verlängerung der Übergangsmaßnahmen der Europäischen Kommission rechtzeitig bis zum 30.4.2006 notifizieren.

 

 

Ø   Erweiterung Kroatien und Türkei

 

Ziel ist die Vorbereitung und Durchführung des Screening sowie die Festlegung der gemeinsamen Verhandlungspositionen der Europäischen Union.

 

Österreich wird lange Übergangsfristen für die Freizügigkeit verlangen.

 

 

 

 

 

 

ARBEITSRECHT

 

 

 

Ø   Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung

 

Ziel: Wesentliche Eckpunkte des Richtlinienvorschlags sind: Der Bezugszeitraum zur Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden kann durch Gesetz von 4 auf 12 Monate verlängert werden. Bereitschaftszeiten, während der der Arbeitnehmer keine Arbeit verrichtet, sich aber am Arbeitsplatz aufhält (inaktive Zeit), sollen nicht als Arbeitszeit angerechnet werden müssen. Ausgleichsruhezeiten für die Verkürzung von Ruhezeiten sind binnen einer angemessene Frist zu gewähren. Das Opt-Out wird neu geregelt.

 

Stand: Es besteht weitgehende Einigung über die Regelungen des Bezugszeitraumes, der Bereitschaftsdienste und der Ausgleichsruhezeiten im Rat. Für die Regelung des Opt-Out konnte bisher keine Einigung gefunden werden. Es besteht eine Pattstellung. Ein Teil der Mitgliedstaaten bezweifeln die Notwendigkeit des Opt-Out, da durch die Verlängerung des Durchrechnungszeitraums auf ein Jahr genügend Flexibilität gegeben ist, als Kompromiss wollen sie sein Auslaufen. Ein Teil der Mitgliedstaaten wollen die Beibehaltung des Opt-Out. Die übrigen Mitgliedstaaten nehmen eine offene Haltung ein. Weiters bestehen unterschiedliche Ansichten in den Mitgliedstaaten, ob die wöchentliche Höchstarbeitszeit für den einzelnen Arbeitnehmer oder für einen Arbeitsvertrag gilt.

 

Österreich: Das Verhandlungsziel ist eine möglichst unveränderte Beibehaltung des bestehenden Arbeitszeitrechts. Durch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes widersprechen die Regelungen der Bereitschaftsdienste im Arbeitszeitgesetz und im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz dem Gemeinschaftsrecht. Durch die derzeit vorliegende Regelung erscheint die Aufrechterhaltung der österreichischen Rechtslage gesichert. Die österreichische Präsidentschaft strebt eine politische Einigung beim Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz am 10.3.2006 an und wird einen Kompromissvorschlag vorlegen.

 

 

Ø   Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen

 

Ziel des Richtlinienvorschlages ist bei betrieblichen Pensionszusagen Freizügigkeitshindernisse zwischen den Mitgliedstaaten sowie innerstaatliche Mobilitätshindernisse abzubauen. Der Vorschlag regelt die Übertragbarkeit von betrieblichen Pensionszusagen und Bedingungen für den Erwerb von Ansprüchen um negative Auswirkungen für die Mobilität zu vermeiden, wie Wartefristen und Unverfallbarkeitsfristen.

 

Stand: Die Verhandlungen stehen am Beginn, Regelungen für den Erwerb von Pensionsansprüchen werden von einigen Mitgliedstaaten als zu restriktiv gesehen.

 

Österreich unterstützt die Ziele des Vorschlags als Beitrag zur „Flexicurity“. Allerdings muss Freiwilligkeit der Zusagen gewahrt bleiben. Die österreichische Präsidentschaft wird die Verhandlungen als neutraler Moderator auf Ratsarbeitsgruppenebene fortführen. Eine öffentliche Aussprache im Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz am 1.6.2006 ist geplant.

 

 

Ø   Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer

 

Ziel des Richtlinienvorschlags ist eine Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern hinsichtlich des Entgelts und der Arbeitszeit mit den im Beschäftigerbetrieb vergleichbaren angestellten Arbeitnehmern. Einschränkungen und Verbote der Leiharbeit sind nur aus Gründen des Allgemeininteresses, wie z.B. Schutz der Arbeitnehmer, Funktionieren des Arbeitsmarktes, Verhütung von Missbrauch, erlaubt.

 

Stand: Es gibt eine Blockierung im Rat, da eine Sperrminorität von Mitgliedstaaten eine unbefristete Ausnahme von Leiharbeitsverhältnissen bis zu 6 Monaten verlangt, während die anderen Mitgliedstaaten für die Gleichbehandlung vom ersten Tag der Überlassung an eintreten. Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung „Ergebnisse der Überprüfung von Vorschlägen, die sich im Gesetzgebungsverfahren befinden“ vorbehalten, den Vorschlag im Lichte der Erörterungen über andere Vorschläge (gemeint vor allem die Dienstleistungsrichtlinie) zu überprüfen.

 

Österreich tritt grundsätzlich für die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und vergleichbaren Arbeitnehmern vom ersten Tag der Überlassung ein, kann aber im Sinne eines Gesamtkompromisses nicht zu lange Übergangsfristen akzeptieren; keinesfalls aber eine permanente Ausnahme. Die österreichische Präsidentschaft wartet nun das weitere Vorgehen der Europäischen Kommission ab. Legt die Europäische Kommission einen Text vor, der kompromissfähig erscheint, wird Österreich ihn aufgreifen.

 

 

Ø   Vorschlag für einen Beschuss des Europäischen Parlaments und des Rates  über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität - PROGRESS

 

Ziel: Vier laufende Aktionsprogramme der Gemeinschaft (Anreizmaßnahmen zur Beschäftigung, Aktionsprogramm zu Bekämpfung der sozialen Ausgliederung, Aktions-programm für die Chancengleichheit von Frauen und Männern, Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierungen) und die Haushaltslinie betreffend Arbeitsbedingungen sollen in ein Programm zusammengeführt werden. Laufzeit: 2007-2013; Finanzvolumen: 628,8 Millionen Euro.

 

Stand: Beim Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz am 8.12.2005 wurde eine teilweise politische Einigung erzielt. Ausgenommen waren die Hauhaltsartikel, die von der Annahme der Finanziellen Vorschau abhängen.

 

Österreich: In Abstimmung mir dem Bundesministerium für Finanzen und anderen betroffenen Ressorts wird das Programm als Verwaltungsvereinfachung begrüßt. Sobald die Finanzvorschau angenommen ist, wird Österreich versuchen, Einigung über die noch offenen Haushaltsartikel zu erzielen. Geplant ist eine politische Einigung durch den Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz am 10.3.2006.

 

 

Ø   Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung)

 

Ziel des Vorschlags ist es, die bislang geltenden Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern hinsichtlich Beschäftigung, Arbeitsbedingungen, Entgelt, betrieblicher sozialer Sicherheit in einer einzigen Rechtsvorschrift zusammenzufassen.

 

Stand: Es gibt eine Einigung zwischen Rat, Europäischen Parlament und Europäischer Kommission in erster Lesung. Der Vorschlag wird als A-Punkt im Frühjahr 2006 angenommen werden.

 

Österreich begrüßt die Neufassung, da dadurch die Rechtvorschriften vereinfacht und modernisiert werden und der Zugang zum Recht erleichtert wird.

 

 

 

 

 

 


SICHERHEIT UND GESUNDHEITSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ

 

 

 

Ø   Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der in der Arbeitsschutz-Rahmen-richtlinie 89/391/EWG

 

Ziel: Die Prioritätenliste des Rates Wettbewerbsfähigkeit sieht im Rahmen der Better Regulation Initiative auch den Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Arbeitsschutz) vor. Insbesondere soll die Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie aus 1989 novelliert werden. Dabei geht es primär um eine Systematisierung und Vereinheitlichung der bestehenden Pflichten der Mitgliedstaaten und Sozialpartner zur Berichterstattung über die Anwendung der Arbeitnehmerschutz-Richtlinien in der betrieblichen Praxis. Das soll der Entbürokratisierung dienen und einen besseren Gesamtüberblick über erforderliche Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene geben.

 

Stand: Derzeit befindet sich der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Novellierung der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG im Sozialen Dialog der Europäischen Sozialpartner. Die Europäische Kommission hat angekündigt, dem Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz am 10.3.2006 einen Vorschlag zur Änderung der Rahmenrichtlinie vorzulegen.

 

Österreich begrüßt das Follow-up der Europäischen Kommission im Rahmen der Better Regulation Initiative des Rates Wettbewerbsfähigkeit und wird bemüht sein, zum Dossier bis Ende seines Vorsitzes im Rat eine politische Einigung zu erzielen.

 

 

Ø   Gemeinschaftsstrategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 2007-2011

 

Ziel: Die bestehende Gemeinschaftsstrategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2002-2006 hat folgende drei Schwerpunkte: (1) Auftreten neuer Risiken, Verbesserung der Qualität der Arbeit (2) Konsolidierung der Präventionskultur, Kombination verschiedener politischer Instrumente (3) Arbeitsschutz als Wettbewerbsfaktor. Die Europäische Kommission arbeitet gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine neue Gemeinschaftsstrategie für den Zeitraum 2007-2011 aus.

 

Stand: Die Europäische Kommission wird dem Rat voraussichtlich im April 2006 einen Midterm Report zur bestehenden Arbeitsschutz-Gemeinschaftsstrategie 2002-2006 vorlegen sowie Ende 2006 eine Mitteilung zur neuen Gemeinschaftsstrategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 2007-2011. Der Rat wird dann im 1. Halbjahr 2007 eine Entschließung zur Mitteilung der Europäischen Kommission annehmen.

 

Österreich führt die Arbeiten des britischen Vorsitzes fort und unterstützt die Arbeiten der Europäischen Kommission bei der Setzung von Schwerpunkten für eine künftige Arbeitsschutz-Gemeinschaftsstrategie. So werden beispielsweise bei einer Konferenz der Generaldirektoren der Arbeitsinspektionen (27./28.3.2006, Wien) gemeinsam mit der Europäischen Kommission Prioritäten der Arbeitsinspektionen der Mitgliedstaaten für die künftige Arbeitsschutz-Gemeinschaftsstrategie 2007-2011 ausgearbeitet werden.