BMWA-20.150/0006-C2/4/2006
EU-ARBEITSPROGRAMM
2006
Bericht des Bundesministers
für Wirtschaft und Arbeit
an das österreichische
Parlament
Lissabon-Strategie................................................................................. 2
Außenhandel.......................................................................................... 2
Binnenmarkt und Wettbewerb............................................................... 7
Industrie und Unternehmen................................................................. 10
Innovation und Forschung................................................................... 13
Tourismus............................................................................................ 14
Energie................................................................................................. 15
Beschäftigung...................................................................................... 20
Arbeitsrecht.......................................................................................... 24
Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz........................... 27
Wien, 23. Jänner 2006
LISSABON-STRATEGIE
Ziel: Ein Jahr nach dem Re-Launch
der Lissabon-Strategie (nunmehr „Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung“)
und nach Vorlage des Nationalen Reformprogramms, an dessen Konzeption das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit maßgeblich beteiligt war, ist es
nunmehr wichtig und deshalb Top-Priorität des Ressorts, Maßnahmen zur
Wachstums- und Beschäftigungserhöhung weiter voranzutreiben.
Stand: Unter österreichischer
Präsidentschaft wird eine erste Evaluierung der „Lissabon-relevanten“ Maßnahmen
der einzelnen Nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten stattfinden. Der
Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission wird am 25.1.2006 veröffentlicht
werden.
Österreich: Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird in den „Lissabon-rele-vanten“
Ministerräten - Bundesminister Dr. Bartenstein als Vorsitzender des Rates Wettbewerbsfähigkeit
und des Rates Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz -
aktuelle Dossiers mit Wachstums- und Beschäftigungseffekten diskutieren und die
wesentlichen Verhandlungen in den einzelnen Bereichen zügig vorantreiben. Der
Rat Wettbewerbsfähigkeit am 13.3.2006 wird überdies in seinem Key Issues Paper
an den Europäischen Frühjahrsrat (23./24.3.2006) Themen wie Forschung und
Innovation, Better Regulation, Binnenmarkt adressieren und wird dabei
insbesondere die Dienstleistungen im Binnenmarkt und die KMU-Politik
berücksichtigen; womit entsprechende Schwerpunkte und Signale gesetzt werden.
AUSSENHANDEL
Ø Multilaterale
Handelspolitik - WTO
Ziel sind Bemühungen
um Fortschritte in der WTO-Verhandlungsrunde („Doha-Deve-lopment-Agenda“) in Hinblick
auf deren erfolgreichen Abschluss, wobei die bei der der WTO-Ministerkonferenz
in Hongkong (13.-18.12.2005) auf die erste Hälfte 2006 verschobenen
wesentlichen Entscheidungen während der österreichischen Präsidentschaft im Vordergrund
steht. Dabei sollen insbesondere im Bereich Marktzugang bei nicht-agrarischen
Produkten und Landwirtschaft die Verhandlungsmodalitäten bis 30.4.2006 weiter
konkretisiert werden und darauf aufbauend Verpflichtungslisten bis 31.7.2006
vorgelegt werden. Bei Dienstleistungen sollen revidierte Angebote bis 31.7.2006
vorgelegt werden. Auch in anderen Verhandlungsbereichen, z.B. Verbesserung der
Handelsregeln und Handelserleichterungen, sind Fortschritte anzustreben, um
ausgewogene Ergebnisse zu erreichen und einen Abschluss der
WTO-Verhandlungsrunde Ende 2006/Anfang 2007 zu ermöglichen.
Stand: Insgesamt bedeutet
das Ergebnis der 6. WTO-Ministerkonferenz zwar nur einen kleinen, jedoch wesentlichen
Verhandlungsfortschritt. Eine Festlegung des Termins und des Tagungsortes der
nächsten Ministerkonferenz erfolgte nicht; der Allgemeine Rat der WTO wurde mit
diesbezüglichen Konsultationen beauftragt. Am Enddatum der Runde (Ende
2006/Anfang 2007) wurde jedoch festgehalten.
Österreich stimmt
mit den bereits 1999 beschlossenen und in der Folge weiter entwickelten
umfassenden Schlussfolgerungen des EU-Rates hinsichtlich der
WTO-Ver-handlungsrunde überein, worin insbesondere weitere
Handelsliberalisierung durch Senkung von Zöllen und Reduktion von
nicht-tarifären Handelshemmnissen sowie effizientere Handelsregeln, eine
bessere Integration der Entwicklungsländer in das Welthandelssystem und
nachhaltige Entwicklung verfolgt werden. Die Positionierung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit während der Verhandlungen erfolgt
in Abstimmung mit den betroffenen Ressorts und Sozialpartnern; auch das
Parlament wird (Berichte gemäß Artikel 23e B-VG) regelmäßig informiert. Die
österreichische Präsidentschaft wird – in Kooperation mit der Europäischen
Kommmission – bei der Koordination der europäischen Position die oben
dargelegten Ziele bestmöglich zu fördern bestrebt sein und die Doha
Entwicklungsrunde auf der Basis der in der Ministerdeklaration von Hongkong
enthaltenen Zeitvorgaben voranzutreiben. Deshalb wird das Thema auch der
Hauptpunkt beim informellen EU-Handelsministertreffen am 29.1.2006 sein. Für
Österreich ist die Ausgewogenheit der Verhandlungsergebnisse in allen
wesentlichen Verhandlungsbereichen ein sehr wesentliches Ziel.
Ø Bilaterale
Handelspolitik
(a) Transatlantische
Beziehungen
• USA
Ziel ist die Erreichung
möglichst großer Fortschritte in allen Bereichen des Arbeitsprogramms zur Implementierung
der "EU-US Economic
Initiative". Ein diesbezüglicher Fortschrittsbericht im Wirtschaftsbereich
ist für den im Juni 2006 in Österreich stattfindenden EU-USA-Gipfel vorgesehen.
Stand: Die Implementierung der "EU-US Economic
Initiative" wurde im Rahmen des EU-USA-Economic Ministerials im November
2005 vordefiniert und ist in einigen Bereichen schon weitgehend umgesetzt. So
ist die Finalisierung eines Bildungsabkommens bis Juni 2006 sehr wahrscheinlich
und auch die Perspektiven für den Abschluss eines Luftverkehrsabkommens (erster
Schritt zum "Open Sky EU-USA“) stehen gut. Weiters sind Fortschritte im
Bereich "Regulatory Cooperation" und Geistiges Eigentum erzielt
worden und Gespräche zur Erweiterung des Visa Waiver Programmes aufgenommen
worden. Bis Juni 2006 ist mit weiteren diesbezüglichen Umsetzungsmaßnahmen zu
rechnen.
Österreich: Der Stärkung der
Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA und
damit auch der "EU-US Economic Initiative" wird Priorität zugemessen.
• Kanada
Ziel ist insbesondere
das Vorantreiben der Verhandlungen über ein „Trade and Investment Enhancement
Agreement“ (TIEA).
Stand: Bisher haben zwei Verhandlungsrunden zum TIEA
stattgefunden. Offen sind insbesondere noch die Bereiche öffentliches
Ausschreibungswesen, Geistiges Eigentum und "Regulatory
Cooperation". Ende Februar 2006 ist die dritte Verhandlungsrunde
vorgesehen. Mit einem Verhandlungsabschluss ist frühestens Ende 2006 zu
rechnen.
Österreich: Die Stärkung der
Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Kanada ist Teil
der transatlantischen Agenda der Europäischen Union und soll mit Nachdruck
weitergeführt werden.
(b) Lateinamerika
Ziel ist es, in quantitativer und qualitativer Hinsicht
ein möglichst großes Ausmaß von wirtschaftlichen Deliverables für den
EU-Lateinamerika-Karibik-Gipfel (EU-LAK-Gipfel) am 12.5.2006 zu erreichen. Dazu
gehören die mögliche Aufnahme von Verhandlungen zu Freihandelsabkommen mit
Zentralamerika und der Andengemeinschaft sowie die EU-Mercosur-Verhandlungen.
Im Rahmen des Gipfels wird auch das Thema Energie behandelt werden. Weiters
veranstaltet die Wirtschaftskammer Österreich mit Unterstützung des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit am Rande des Gipfels einen "EU-LAK Business
Summit".
Stand: Eine ausreichende intraregionale Integration
und ein ausreichender Fortschritt bei den WTO-Verhandlungen wurde seitens der
Europäischen Union als Vorbedingungen für eine Verhandlungsaufnahme mit Zentralamerika und
der Andengemeinschaft festgelegt. Nach den letzten Evaluierungsrunden im November
2005 wird die Europäische Kommission demnächst Berichte über die
regionale Integration Zentralamerikas und der Andengemeinschaft vorlegen und
anschließend "Joint Comittees" zur weiteren Evaluierung abhalten. Die
politische Entscheidung, ob Verhandlungen für Freihandelsabkommen anlässlich
des EU-LAK-Gipfels aufgenommen werden können, soll auf Basis der Ergebnisse der
"Joint Comittees" und unter Berücksichtigung der DDA-Fortschritte („Doha-Development-Agenda“) getroffen werden. Was die
Verhandlungen mit Mercosur betrifft sind diese seit mehr als einem Jahr ins
Stocken geraten und es ist aufgrund des noch offenen Landwirtschaftskapitels im
Rahmen der WTO-Verhandlungen auch nicht mit substantiellen Fortschritten bis
zum EU-LAK-Gipfel zu rechnen.
Österreich: Aufgrund der aktuellen
handels- bzw. wirtschaftspolitischen Gegebenheiten (= noch laufende
WTO-Verhandlungen, Mängel bei der intra-regionalen Integration insbesondere was
die Andengemeinschaft betrifft) wird sich das Ausmaß der wirtschaftsbezogenen
Beiträge zum EU-LAK-Gipfel in Grenzen halten. Die Prä-sidentschaft vertritt
eine positive aber realistische Haltung.
(c) Asien
Ziel
ist die Fortsetzung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und des Dialoges mit
Japan, China (inklusive Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen und
Weiter-führung der Gespräche zum Marktwirtschaftsstatus) und Korea. Die
Beziehungen zu den ASEAN-Staaten sollen durch die Weiterführung bzw. Aufnahme
von Verhandlungen zu bilateralen Rahmenabkommen auf eine umfassendere Basis
gestellt werden. Gleichzeitig soll eine strategische Analyse der Perspektiven
für ein allfälliges regionales Freihandelsabkommen EU - ASEAN erarbeitet
werden. Auch für Indien sollen erste Überlegungen hinsichtlich eines möglichen
Rahmenabkommens gestellt werden.
Stand:
Die Grundlagen für die Aufnahme von Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen mit
China (Verhandlungsmandat) sind bereits geschaffen. Die Verhandlungen von
Rahmenabkommen mit Thailand und Singapur sind im Laufen; Indonesien wurde ein
EU-Entwurf übermittelt. Zu den Perspektiven eines möglichen regionalen
Freihandelsabkommens EU-ASEAN fanden bereits zwei Tagungen der
"EU-ASEAN-Vision Group statt", bis Mai soll eine erste strategische
Analyse vorliegen. Zum Rahmenabkommen EU-Indien fand eine erste Tagung der
"High Level Trade Group" Ende 2005 statt. Bis zum EU-Indien-Gipfel im
Oktober 2006 soll geklärt werden, ob die Aufnahme von Verhandlungen opportun
erscheint.
Österreichische Haltung: Die (vertragliche) Basis der
bilateralen Wirtschaftsbeziehungen der Europäischen Union zu asiatischen
Staaten soll gestärkt werden und gleichzeitig eine strategische Ausrichtung zur
Abschätzung der künftigen Perspektiven auch auf regionaler Ebene erarbeitet
werden.
(d) Golfkooperationsrat
Ziel
ist der Abschluss eines Freihandelsabkommens noch vor dem oder im Rahmen des
EU-Golfkoooerationsrat-Gipfels im Mai 2006 (voraussichtlich 15.5.2006).
Stand: Die Verhandlungen mit dem
Golfkooperationsrat über ein Freihandelsab-kommen sind - nach fünfzehnjährigen
Bemühungen - mittlerweile weit gediehen. Die nächste Verhandlungsrunde ist für
Februar 2006 vorgesehen. Offen sind noch Themen wie Ursprungsregeln, außergerichtlicher
Vergleich, öffentliches Beschaffungswesen, Investitionen und Dienstleistungen.
Der Abschluss eines Freihandelsabkommens vor oder beim
EU-Golfkooperationsrat-Gipfel im Mai 2006 scheint nicht unrealistisch.
Österreich: Der Abschluss der Verhandlungen
wäre gleichbedeutend mit der Finalisierung des ersten regionalen
Freihandelsabkommens der Europäischen Union. Dies wäre ein positives Signal für
andere und potentielle regionale Verhandlungspartner der Europäischen Union und
könnte der Verhandlungsposition der Europäischen Union bei vergleichbaren
Verhandlungen zuträglich sein.
(e) Euromed
Ziel ist die Aufnahme der Verhandlungen von
Dienstleistungs- und Streitbeilegungsabkommen sowie im Rahmen der Europäischen
Nachbarschaftspolitik die Umsetzung bzw. Ausverhandlung der bilateralen Aktionspläne.
Es soll auch ein Euromed-Handelsministertreffen am 24.3.2006 in Marokko
stattfinden.
Stand: Die Grundlagen für die
Aufnahme von Dienstleistungsverhandlungen (Verhandlungsmandat) sind bereits
geschaffen. Der offizielle Verhandlungsstart soll anlässlich des
Euromed-Handelsministertreffens erfolgen. Das Mandat zur Streitbeilegung wurde
den Mitgliedstaaten im Jänner 2006 vorgelegt.
Österreich: Die aktuellen Initiativen der
Europäischen Union sind weitere Bausteine, um eine euromediterrane
Freihandelszone bis 2010 und eine Zone von Sicherheit und Wohlstand rund um die
Europäische Union zu schaffen sowie die Süd-Süd-Integration innerhalb der
Med-Partnerländer zu stärken.
(f) AKP
Ziel ist die Erreichung
größtmöglicher Fortschritte bei den laufenden Verhandlungen von
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit 6 Regionalzusammenschlüssen der
AKP-Staaten (4 afrikanische, 1 pazifische, 1 karibische Gruppe/n).
Stand: Der Stand der
WPA-Verhandlungen variiert je nach Region. Mit Westafrika, Zentralafrika und
der Karibik ist die erste Phase der Verhandlungen bereits erfolgreich
abgeschlossen und die zweite Phase der Verhandlungen hat begonnen. Mit den
Regionen Pazifik, südliches Afrika (SADC) und Südostafrika (ESA) soll 2006 die
erste Phase abgeschlossen werden. Ein EU-AKP-Handelsministerausschuss am
13.3.2006 soll auch dem Stock-taking der Verhandlungen dienen. Die
Verhandlungen sollen bis Ende 2007 abgeschlossen werden.
Österreich: Die Aushandlung von
Wirtschaftspartnerschaften, die vorrangig der Ar-mutsbekämpfung und der
schrittweisen Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft dienen,
ergänzen die diesbezüglichen Initiativen der Europäischen Union und die
Bemühungen auf multilateraler Ebene.
Ø Anträge
auf Einräumung des Marktwirtschaftsstatus in Antidumpingverfahren
Ziel: Fünf Länder, die derzeit im
Rahmen von Antidumpingverfahren noch nicht uneingeschränkt wie Länder mit
Marktwirtschaftsstatus behandelt werden und einen entsprechenden Antrag
gestellt haben (Volksrepublik China, Kasachstan, Vietnam, Mongolei und
Armenien), sollen den vollen Marktwirtschaftsstatus erhalten, sobald sie fünf
dafür relevante Kriterien erfüllen. Diese Kriterien betreffen den Einfluss des
Staates auf die Führung der Unternehmen, vor allem auf deren Preisgestaltung,
die Aufgabe nichtmarktwirtschaftlicher Handelsformen wie Barter-Trade, ein
allgemein gültiges nicht-diskriminierendes Unternehmensrecht, ein allgemein
gültiges nicht-diskriminie-rendes Insolvenzrecht sowie die Existenz eines
unabhängigen Finanzsektors.
Stand: Im Verfahren betreffend die
Volksrepublik China hat die Europäische Kommission einen umfassenden Bericht
erstellt, in dem der Volksrepublik China die Erfüllung eines Kriteriums
bescheinigt wird. Die weiteren Fortschritte werden laufend im Rahmen einer
formalisierten Arbeitsgruppe evaluiert. Deren letzte Sitzung fand am 21.11.2005
statt und bestätigte wieder nur die Erfüllung eines einzigen Kriteriums. Falls
sich im Rahmen dieser Evaluierung neue Entwicklungen ergeben sollten, ist mit
einem weiteren Bericht der Europäischen Kommission im Jahr 2006 zu rechnen. Die
erst in der zweiten Hälfte 2004 gestellten Anträge von Kasachstan, Vietnam und
der Mongolei sowie der 2005 gestellte Antrag Armeniens werden derzeit einer
eingehenden Prüfung durch die Europäische Kommission unterzogen. Möglicherweise
werden im Laufe des Jahres 2006 weitere Länder (z.B. Georgien) Anträge auf
Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus stellen.
Österreich unterstützt sowohl die
laufende Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China zur Evaluierung der
weiteren Entwicklung als auch die eingehende Analyse der anderen Anträge.
Österreich spricht sich für eine Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus an ein
betroffenes Land aus, sobald dieses die Kriterien in vollem Umfang erfüllt.
Ø Neues
Internationales Tropenholz-Übereinkommen
Ziel: Die Laufzeit des derzeit
geltenden Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994 endet am
31.12.2006. Es wird angestrebt, dass ein neues Internationales Übereinkommen in
diesem Bereich unmittelbar nach dem Auslaufen des bestehenden in Kraft treten
kann. Wesentliche Verhandlungspunkte sind die Ziele des Übereinkommens, die
Stimmrechtsverteilung zwischen Produzenten- und Konsumentenstaaten, die Frage
der Finanzierung sowohl der Organisation als auch von deren Aktivitäten sowie
die Frage der Einbeziehung neuer Bereiche in das Übereinkommen (z.B. tropische
Nadelhölzer, Umweltdienstleistungen und andere Waldprodukte als Holz).
Stand: Vor dem oben genannten
zeitlichen Hintergrund wurden schon seit längerer Zeit harte Verhandlungen
zwischen Produzenten- und Konsumentenstaaten über ein Nachfolgeübereinkommen
geführt. Die Verhandlungen gestalteten sich schwierig. Vom 16. bis 27.1.2006
finden Verhandlungen im Rahmen einer UNCTAD-Konferenz in Genf statt. Ein
erfolgreicher Abschluss im Rahmen dieser Tagung scheint möglich.
Österreich teilt die Verhandlungsposition
der gesamten Europäischen Gemeinschaft. Demnach werden eine wesentliche
finanzielle Mehrbelastung der Konsumentenstaaten, eine von den finanziellen
Beiträgen entkoppelte Stimmrechtsverteilung sowie die Einbeziehung von
Umweltdienstleistungen und von anderen Waldprodukten strikt abgelehnt und eine
Erfassung tropischer Nadelhölzer nur als Kompromisslösung in Erwägung gezogen.
Wie die meisten anderen EU-Mitgliedstaaten ist Österreich der Auffassung, dass
das neue Übereinkommen wie das bisherige den Charakter eines „Gemischten
Übereinkommens“ haben sollte, da es sowohl Angelegenheiten betrifft, die in die
ausschließliche Gemeinschaftszuständigkeit fallen, als auch solche, die in die
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.
BINNENMARKT
UND WETTBEWERB
Ø Vorschlag
für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
Dienstleistungen im Binnenmarkt
Ziel
des Richtlinienvorschlages ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, durch den
die Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern
und für den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten
beseitigt werden und der den Dienstleistungserbringern ebenso wie den
Dienstleistungsempfängern die notwendige Rechtssicherheit bietet. Inhaltliche
Streitpunkte sind der Anwendungsbereich der Rahmenrichtlinie in Bezug auf
Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die Anwendung des Herkunftslandprinzips
und das Verhältnis der Dienstleistungsrichtlinie zum Arbeitsrecht.
Stand: Seit der Vorlage des Entwurfes durch die
Europäische Kommission wurde dieser im Rat und im Europäischem Parlament
intensiv diskutiert. Die erste Lesung im Plenum des Europäischen Parlaments ist
für Mitte Februar 2006 vorgesehen. Danach wird die Europäische Kommission einen
neuen Vorschlag vorlegen, der die Grundlage für die weiteren Arbeiten im Rat
darstellen wird.
Österreich unterstützt die Zielrichtung der Richtlinie sowie die systematische
Beseitigung von Hindernissen im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Bezugnehmend auf die Anwendung des Herkunftslandprinzips
muss klargestellt werden, dass die Richtlinie kein Risiko für hohe Sozial- und
Umweltstandards darstellen darf. Letztlich geht es um eine ausgewogene
Anwendung von Herkunftsland- und Ziellandprinzip. Österreich spricht sich in
diesem Zusammenhang ausdrücklich auch für effiziente
Kontrollmöglichkeiten und die Gewährleistung einer lückenlosen Rechtsverfolgung
aus. In besonders sensiblen Bereichen der Daseinsvorsorge sind klare Ausnahmen vorzusehen. Auch das Privatrecht soll vom Herkunftslandprinzip ausgenommen sein. Österreich begrüßt
die von der Europäischen Kommission beim Treffen mit der österreichischen
Bundesregierung am 9.1.2006 in Wien signalisierte neue Dynamik, die die baldige
Vorlage eines konsensfähigen Vorschlages erwarten lässt.
Ø Better
Regulation
Ziel: Durch Verbesserung des Regelungsumfeldes soll die europäische
Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden. Dazu wurde die Europäische Kommission,
aufbauend auf einem Maßnahmenpaket von 2002, in mehreren Bereichen tätig,
insbesondere der Folgenabschätzung, der Messung von Verwaltungshemmnisses und
der Vereinfachung von EU-Recht (einschließlich der aktuellen "Screening"-Initiative
von Kommissar Verheugen und insbesondere auch des
„Think-Small-First“-Ansatzes/näheres unter Kapitel „Industrie und
Unternehmen“).
Stand: Im Jahre 2004
unterzeichneten die sechs EU-Präsidentschaften Irland, Nieder-lande, Luxemburg,
Vereinigtes Königreich, Österreich und Finnland eine gemeinsame Initiative zur
Regulierungsreform. Es wurde vereinbart, dass die jeweils aktuelle
Präsidentschaft auf den Arbeiten der vorangehenden Präsidentschaft und der
Europäischen Kommission aufbaut und das Thema weiter fördert.
Österreich wird
beispielsweise folgende Maßnahmen fortsetzen:
- Bessere Verankerung der
Folgenabschätzungen im Diskussionsprozess der Ratsarbeitsgruppen, unter anderem
Präsentation einer horizontalen Vorlage ("Handbuch") für
Arbeitsgruppenvorsitzende "How to Handle Impact Assessments in
Council".
- Förderung interinstitutioneller
Zusammenarbeit, insbesondere Folgenabschätzungen für bedeutende Abänderungsvorschläge
des Rates und auf eine konsistente Anwendung der gemeinsam vereinbarten
Vorgangsweise in allen drei Institutionen.
- Weitere Arbeiten an der Umsetzung und
Implementierung des Wettbewerbsfähig-keitstests gemeinsam mit der
"Competitiveness Council Commissioners Group".
- Fortgesetzte Unterstützung von
Europäischer Kommission, Rat und Europäischem Parlament bei der Umsetzung ihres
Programms zur Vereinfachung bestehender Gesetzgebung und zur Verbesserung ihrer
Arbeitsmethoden zur schnellen Umsetzung.
- Unterstützung der Europäischen Kommission
bei der Einführung ihres Systems zur Messung von bürokratischem Aufwand.
Ø Vorschlag
für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung
von Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen, zur Aufhebung der
Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG des Rates und zur Änderung der Richtlinie
76/211/EWG des Rates
Ziel: Die Europäische Kommission schlägt
vor, die Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG aufzuheben, und damit die fest
vorgegebenen Nennfüllmengen der Packungsgrößen für die meisten Produktgruppen
abzuschaffen, für eine sehr begrenzte Anzahl von Produktgruppen jedoch
obligatorische Nennfüllmengen beizubehalten und diese in einer einzigen
Rechtsvorschrift zusammenzufassen. Weiters schlägt die Europäische Kommission
vor, alle Vorgaben für Packungsgrößen aufzuheben, für die eine fakultative
Harmonisierung besteht, und nur für Produktgruppen die geltenden Regelungen
beizubehalten, die eine vollständige Harmonisierung vorsehen.
Stand: Die meisten Mitgliedsstaaten
unterstützen den Vorschlag der Europäischen Kommission. Das Europäische
Parlament will Nennfüllmengenreihen für Teigwaren, Milch und Butter hinzufügen.
Eine Einigung in erster Lesung mit dem Europäischen Parlament scheint daher
nicht möglich.
Österreich kann das Dossier unter seinem Vorsitz voraussichtlich
nicht abschließen. Österreich unterstützt grundsätzlich den
Kommissionsvorschlag. Für die österreichische Rechtslage hat der
Kommissionsvorschlag wenig Auswirkung, da von der Möglichkeit der nationalen
Regelung wenig Gebrauch gemacht wurde.
Ø Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen
Parlaments und des Rates über die
Finanzierung der Europäischen Normung
Ziel des Vorschlages
ist die Schaffung einer konsolidierten Rechtsgrundlage für die Finanzierung der
europäischen Normung. Diese Finanzierung ist erforderlich, um die
Weiterentwicklung der europäischen Normung sicherzustellen, die wiederum zur
Unterstützung der Gesetzgebung und der gemeinschaftspolitischen Maßnahmen im
Hinblick auf folgende Bereiche unerlässlich ist: Binnenmarkt, Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Schutz der Verbraucher und der
Arbeitnehmer, Umweltschutz und Verkehr. Nutznießer werden die europäischen
Normungsgremien sein, die in Anhang I der Richtlinie 98/34/EG aufgeführt sind.
Die finanzielle Unterstützung soll in erster Linie über Finanzhilfen gewährt
werden.
Stand: Die britische
Präsidentschaft hat einen Entwurf mit der Europäischen Kommission ausgearbeitet,
der nun dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme vorgelegt wurde.
Österreich: Da die
Normung einen wesentlichen Pfeiler des New Approach und somit der
Binnenmarktspolitik darstellt, ist die Finanzierung derselben ein wesentlicher
Faktor. Aufgrund des hohen Interesses Österreichs an einem funktionierenden
Binnenmarkt wird das Vorhaben unterstützt. Die österreichische Präsidentschaft
plant den Abschluss der Diskussion mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen
Parlament; eine Verabschiedung unter österreichischer Präsidentschaft ist
eventuell möglich.
Ø Vorschlag
für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 4056/86
über die Einzelheiten der Anwendung der Artikel 85 und 86 des Vertrages auf den
Seeverkehr und zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung (EG) Nr.
1/2003 auf Kabotage und internationale Trampdienste
Ziel des Verordnungsvorschlages der
Europäischen Kommission ist die Aufhebung der Verordnung (EWG) 4056/86. Die
Verordnung 1/2003 schaffte für alle Sektoren einschließlich des Seeverkehrs
einheitliche wettbewerbsrechtliche Durchführungsbestimmungen, wodurch die in
der Verordnung 4056/86 festgelegten verfahrensrechtlichen Sonderbestimmungen im
Seeverkehr außer Kraft gesetzt wurden. Die materiellrechtlichen Bestimmungen
sind jedoch weiterhin gültig. Damit ist in diesem Bereich beispielsweise die
Festsetzung von Preisen und die Angebots- und Marktregulierung im Rahmen von
Linienkonferenzen zulässig. Die Verordnung hat daher Ausnahmecharakter, da
derartige Vereinbarungen zu den „Kernbeschränkungen“ des Wettbewerbes zählen.
Der Kommissionsvorschlag umfasst auch die Ausweitung des Anwendungsbereichs der
Verordnung 1/2003 auf Tramp- und Kabotagedienste (Trampdienste = unregelmäßige
containerlose Beförderung von Massengut; Kabotagedienste = Seefrachtdienste
zwischen Häfen ein und desselben Mitgliedstaats).
Stand: Im Dezember 2005 legte die Europäische
Kommission den Vorschlag vor. Im Jänner 2006 findet eine erste Ratsarbeitsgruppensitzung
statt, eine weitere ist im März 2006 geplant. Im Falle einer Einigung bis März
2006 könnte das Dossier im April
2006 als A-Punkt in den Rat eingebracht werden. Anderenfalls wird eine Befassung
des Rates Wettbewerbsfähigkeit am 29./30.5.2006 in Aussicht genommen.
Österreich teilt die Ansicht der Europäischen
Kommission, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer
Gruppenfreistellung nicht mehr erfüllt sind und unterstützt daher deren
Vorhaben. Von Bedeutung für Österreich sind auch die zu erwartenden positiven
Auswirkungen einer Aufhebung für die verladende Industrie.
INDUSTRIE
UND UNTERNEHMEN
Ø KMU-Initiative
der österreichischen Präsidentschaft
Ziel: Die österreichische Präsidentschaft
beabsichtigt gemeinsam mit der Europäischen Kommission eine Initiative für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu starten, die der Bedeutung der KMU für
Wachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union gerecht wird und in
entsprechenden Schlussfolgerungen ihren Niederschlag finden sollte.
Stand: Im Rahmen des Treffens der österreichischen Bundesregierung mit der
Europäischen Kommission am 9.1.2006 wurde ein erster Rahmen für die
KMU-Initiative diskutiert, wobei folgende Themenbereiche angesprochen wurden:
- Europäische Charta
für Kleinunternehmen/Nationale Reformprogramme
- Innovationspolitik
für KMU
- Förderung des
Unternehmertums durch Ausschöpfung des Beschäftigungspotenzials in EPU
(Ein-Personen-Unternehmen)
- "de
minimis"-Bestimmung im EU-Beihilfenrecht
- One Stop Shop
(einzige Anlaufstelle im Bereich Mehrwertsteuer)
- Home State Taxation
(Sitzlandbesteuerung)
- Reduzierte
Mehrwertsteuersätze für personalintensive Dienstleistungen
- Erhöhung der
"de minimis"-Regel im Mehrwertsteuerbereich
Diese Themenbereiche werden vom Rat
Wettbewerbsfähigkeit und vom Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) behandelt
werden.
Österreich: Entsprechende
Schlussfolgerungen des Rates Wettbewerbsfähigkeit bzw. des Rates Wirtschaft und
Finanzen sind als Input zum Thema "KMU-Initiative" für den
Europäischen Rat am 23./24.3.2006 geplant.
Ø Mitteilung
der Europäischen Kommission „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft
- Eine zeitgemäße KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung"
Ziel: Die verschiedenen
unternehmenspolitischen Instrumente sollen in einem kohärenten Gesamtrahmen synergetisch
mit EU-Strukturfondsförderungen und anderen Programmen der Europäischen Union
für kleine und mittlere Unternehmen vernetzt werden. Der "Think Small
First"-Ansatz soll in allen relevanten Politikbereichen verfolgt werden.
Stand: Im Rahmen der ersten
Ratsarbeitsgruppensitzung am 16.1.2006 wurde die Kommissionsmitteilung präsentiert.
In zwei bis drei weiteren Sitzungen der Arbeitsgruppe im Jänner und Februar
2006 wird der vom Rat Wettbewerbsfähigkeit anzunehmenden Entwurf der
Schlussfolgerungen diskutiert werden.
Österreich begrüßt die Vorlage der
Mitteilung sowie den darin verankerten „Think Small First“-Ansatz. Die österreichische
Präsidentschaft plant die Annahme von Schlussfolgerungen vom Rat
Wettbewerbsfähigkeit am 13.3.2006. Zentrales Thema der Schlussfolgerungen wird
die Verankerung des "Think Small First"-Ansatzes (im Bereich der
Unternehmenspolitik) sein. Sollte die in Planung befindliche Mitteilung der
Europäischen Kommission "Förderung der unternehmerischen Haltung durch
Bildung und Ausbildung" noch bis Ende Jänner 2006 veröffentlicht werden,
dann wird auch diese in den Schlussfolgerungen entsprechende Berücksichtigung
finden.
Ø Mitteilung der
Europäischen Kommission "Eine neue Industriepolitik: Bessere
Rahmenbedingungen für das Verarbeitende Gewerbe"
Ziel: Die Europäische Kommission
hat die politischen Herausforderungen für verschiedene Sektoren durch ein
systematisches Screening von 27 Sektoren des Verarbeitenden Gewerbes und des
Baugewerbes der Europäischen Union analysiert und schlägt eine Reihe neuer
Maßnahmen vor, die in den kommenden Jahren bessere Rahmenbedingungen für das
verarbeitende Gewerbe schaffen sollen.
Stand: Die Europäische Kommission
hat die Mitteilung über die neue, stärker integrierte Industriepolitik am
5.10.2005 vorgestellt. Die Kommissionsmitteilung wurde von allen
Mitgliedstaaten positiv beurteilt. Sowohl die horizontalen als auch die
sektorspezifischen Maßnahmen haben breite Zustimmung gefunden. Am 28.11.2005
wurde die Mitteilung beim Rat Wettbewerbsfähigkeit in Brüssel diskutiert und
darauf basierend am 29.11.2005 Schlussfolgerungen des britischen Vorsitzes
präsentiert.
Österreich begrüßt die Mitteilung zur
Industriepolitik und wird im Sinne der von der Europäischen Kommission
mehrfach hervorgehobenen "neuen Qualität" der Mitteilung während des
Ratsvorsitzes besonderes Augenmerk auf das "Follow-up" legen. Wichtig
ist nicht nur eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission,
sondern auch der Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten. Die Leitlinien
für diese Übung könnten im Rahmen des Rates Wettbewerbsfähigkeit am
29./30.5.2006 in Schlussfolgerungen festgelegt werden.
Ø Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH),
zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe sowie zur
Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und der Verordnung (EG) {über persistente
organische Schadstoffe}
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates im Hinblick auf ihre Anpassung
an die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
Ziel: Die neue EU-Chemiestrategie geht in die Richtung
einer Vereinheitlichung der chemiepolitischen Maßnahmen in der Gemeinschaft.
Den Kern der geplanten Verordnung für marktpräsente und neue Substanzen bildet
das System „REACH" (Registration - Evaluation - Authorisation of
Chemicals). Es sieht die Registrierung grundlegender Informationen von rund
30.000 Substanzen (Produktionsvolumen von mehr als einer Tonne pro Jahr und
Hersteller) in einer zentralisierten Datenbank vor. Bewertet - und
hinsichtlich des Bedarfs an zusätzlichen Tests geprüft - werden müssen alle
Substanzen, deren Produktion 100 Tonnen übersteigt. Dies soll den Behörden der
Mitgliedstaaten übertragen werden. Die dritte Stufe (Zulassungsverfahren) soll
nur besonders gefährliche Chemikalien erfassen. Die operative Umsetzung des
Systems soll die zukünftige Europäische Chemikalienagentur übernehmen.
Stand: Der Rat
Wettbewerbsfähigkeit erzielte am 13.12.2005 eine politische Einigung.
Österreich: Da die im Rahmen
der REACH-Verordnung angestrebten Ziele in den Bereichen Umwelt- und Gesundheitsschutz
bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
mit dem Kompromissvorschlag des Vorsitzes erreicht werden konnten, wird die am
13.12.2005 erzielte politische Einigung begrüßt. Unter österreichischem Vorsitz
werden nun die Erwägungsgründe zu formulieren sein. Weiters wird
voraussichtlich Ende Mai 2006 nach Vorliegen der offiziellen Übersetzungen des
Verordnungstextes in alle Amtssprachen der gemeinsame Standpunkt beschlossen
werden.
INNOVATION
UND FORSCHUNG
Ø Vorschlag
für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung
eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation - CIP (2007-2013)
Ziel: Mit diesem Programm soll vor allem die Bedeutung von
Innovation im Wettbewerbsfähigkeits- und Industriepolitikkontext hervorgehoben
werden. Im Besonderen sollen ab 2007 Innovationsmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene
über dieses Programm finanziert werden. Weiters soll eine bessere Koordinierung
der innovationsbezogenen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen erreicht
werden.
Stand: Der Rat
Wettbewerbsfähigkeit hat am 29.11.2006 den Fortschrittsbericht über die Verhandlungen
des CIP angenommen. Die österreichische Präsidentschaft hat in die
Ratsarbeitsgruppe am 19.1.2006 auf Basis des Fortschrittsberichtes einen
revidierten Textvorschlag eingebracht. In Hinblick auf die zu erwartenden Budgetkürzungen
sieht es die Präsidentschaft als seine Aufgabe an, für das CIP eine
ausreichende Substanz zu sichern. Ziel ist es den Entscheidungsprozess um das
CIP weitest möglich voranzutreiben.
Österreich hat folgende
zentrale Positionen: Hauptzielgruppe müssen kleine und mittlere Unternehmen
sein; die Managementstruktur muss Integration der Programmelemente des CIP und
Koordination zwischen den Programmlinien sicherstellen; klare Positionierung
von Eco-Innovation; klare "Arbeitsteilung" zwischen CIP und 7.
EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung bzw. den
Strukturfonds; klare und nachvollziehbare Darstellung der Instrumente; für die
Evaluierung Entwicklung geeigneter Indikatoren zur Messung der Wirkung von CIP
auf die Unternehmensentwicklung, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.
Ø 7.
EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (Mitwirkung des
BMWA)
Ziel: Die Dossiers im Bereich
Forschung werden federführend vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie betreut.
Hauptthema im Bereich Forschung ist das 7. EU-Rahmenprogramm für Forschung
und technologische Entwicklung 2007-2013.
Stand: Die Europäische Kommission
legte den Entwurf zum 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische
Entwicklung im April 2005 vor. Der Rat Wettbewerbsfähigkeit einigte sich am
28.11.2005 auf die inhaltlichen Schwerpunkte und klammerte die Budgetfragen
aus. Der Kommissionsentwurf des 7. Rahmenprogramms sah eine Budgetverdoppelung
von jährlich 5 auf 10 Milliarden Euro vor; die Beschlussfassungen über die
Finanzielle Vorausschau vom 15./16.12.2005 lassen jedoch nur eine marginale
Erhöhung auf 6 bis 7 Milliarden Euro jährlich zu. Die entscheidenden
Budgetverhandlungen zum 7. Rahmenprogramm sollen beim Treffen des Rates
Wettbewerbsfähigkeit am 29./30.5.2006 stattfinden. Schließlich soll beim Rat
Wettbewerbsfähigkeit am 29.6.2006 eine politische Einigung erzielt werden.
Österreich: Eine Beschlussfassung über
das 7. EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung unter
österreichischer Präsidentschaft wird angestrebt. Der beschriebene Zeitplan ist
allerdings nur unter der Voraussetzung eines konstruktiven Agierens durch
alle Seiten (Europäisches Parlament, Rat, Europäische Kommission,
Mitgliedstaaten) realistisch. In den Budgetfragen ist Einstimmigkeit im Rat
erforderlich.
Ø Europäischer Aktionsplan für
Umwelttechnologien (ETAP)
Ziel: Der per 28.1.2004
im Rahmen einer Mitteilung der Europäischen Kommission verabschiedete Umwelttechnologieaktionsplan
dient zur Sicherstellung der Innovation und Marktdurchdringung von Umwelttechnologien.
Stand: Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit arbeitet an der Umsetzung dieses
Aktionsplans, insbesondere auch durch Herstellung von Synergien zwischen
Umweltschutz und der Sicherstellung einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick
auf Win-Win-Strategien aktiv mit. Insbesondere wird vom Ressort auch eine
sogenannte "Metadatenbank" (= Internetdatenbank als Plattform für ein
umfassendes Angebot an Umwelttechnologie der Europäischen Union) als Basis für
ein breites diesbezügliches Informationsspektrum forciert. Vor kurzem wurde ein
umfangreicher österreichischer Beitrag zur Umsetzung des ETAP (Roadmap) an die
Europäische Kommission übermittelt, womit in den nächsten Monaten Vergleiche
zwischen den Aktivitäten der Mitgliedstaaten und allenfalls gemeinsame
Initiativen zur Durchsetzung der Ziele des ETAP möglich werden.
Österreichische Haltung: Durch
den vermehrten Einsatz von Umwelttechnologien soll ein Wachstumsschub durch die
Gewinnung neuer Märkte erzeugt werden. Eine starke exportträchtige
Umwelttechnologieindustrie liefert daher einen wichtigen Beitrag für
Wachstumsimpulse der Wirtschaft.
TOURISMUS
Ziel ist es, die
Bedeutung und das Potential von Tourismus als Motor für Wachstum und
Beschäftigung in Europa zu unterstreichen, Zukunftsperspektiven auf politischem
Niveau zu diskutieren und die politische Anerkennung des Tourismus auf
europäischer Ebene zu verbessern.
Stand: Die
österreichische Präsidentschaft veranstaltet gemeinsam mit der nachfolgenden
finnischen Präsidentschaft am 20./21.3.2006 eine Europäische
Tourismusminister-Konferenz „Tourismus - Schlüssel zu Wachstum und
Beschäftigung in Europa“ in Wien, bei der die Themen „Informations- und
Kommunikationstechnologien - Instrument für Wachstum und Beschäftigung“ und
„Tourismus und Kultur - Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung“ näher
diskutiert werden sollen. Die Konferenz bildet auch das Forum für die
erstmalige Präsentation der neuen EU-Tourismuspolitik für den Vizepräsidenten
der Europäischen Kommission, Günter Verheugen. Das neue „European Tourist
Destinations Portal“ (gemeinsames Internetportal für europäische
Tourismusdestinationen) wird zu diesem Zeitpunkt online gehen. Durch die
Einladung der Westbalkan-Staaten soll auch die klare europäische Perspektive
dieser Staaten unterstützt werden.
Österreich möchte mit dieser
Konferenz die Bedeutung des Tourismussektors für Wirtschaft und Beschäftigung
in Europa hervorheben. Österreich wird den Schwerpunkt auf den Bereich
„Tourismus und Kultur - Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung“ legen
während Finnland das Thema „Informations- und Kommunikationstechnologien -
Instrument für Wachstum und Beschäftigung im Tourismus“ vertieft.
ENERGIE
Ø Energie-Initiative
der österreichischen Präsidentschaft
Ziel: Der Europäische Rat betonte bei seiner Tagung im
Dezember 2005, wie wichtig ein integrierter Ansatz für die Ziele in den
Bereichen Klimaänderungen, Energie und Wettbewerbsfähigkeit ist, und hob
hervor, dass Strategien für Investitionen in umweltfreundlichere und
nachhaltigere Energieträger in der Europäischen Union und darüber hinaus für
ein ganzes Spektrum politischer Ziele förderlich sein können,
darunter Energieversorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit,
Beschäftigung, Luftqualität und Verringerung der Treibhausgasemissionen.
Stand:
In Folge des Hampton Court Treffens am 27.10.2005 wird die österreichische
Präsidentschaft gemeinsam mit der Europäischen Kommission energiepolitische
Schwerpunkte und Initiativen setzen, wobei insbesondere folgende Themenbereiche
von Bedeutung sind:
- Entwicklung einer Wettbewerbsfähigkeit,
Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit integrierenden, kohärenten
Energiepolitik
- Energieeffizienz und saubere Technologien
- steigender Energiebedarf und
Versorgungssicherheit
- Klimawandel und saubere Energien
- erneuerbare Energiequellen im Energiemix
- Elektrizitäts-
und Erdgasbinnenmarkt
Die österreichische Bundesregierung hat zu
diesem Zweck unter anderem die Europäische Kommission beim Treffen mit der
österreichischen Bundesregierung am 9.1.2006 aufgefordert, möglichst für den
Frühjahrsgipfel Vorschläge für einen kohärenten und integrierten Ansatz
in der Energiepolitik vorzulegen.
Österreich: Die österreichische Präsidentschaft plant, die
Energiepolitik der Europäischen Union als Schwerpunkt beim Europäischen Rat am
23./24.3.2006 zu behandeln.
Ø Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen
Energienetze und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 96/391/EG und
1229/2003/EG
Ziel: Die
Entscheidung legt Art und Umfang der Gemeinschaftsaktion zur Erstellung von
Leitlinien im Bereich der transeuropäischen Energienetze fest. Sie stellt eine Reihe von Leitlinien auf, in denen Ziele,
Prioritäten und Grundzüge der Gemeinschaftsaktion im Bereich der
transeuropäischen Energienetze erfasst werden. In diesen Leitlinien werden
darüber hinaus Vorhaben von gemeinsamem Interesse, einschließlich vorrangiger
Vorhaben, im Bereich der transeuropäischen Elektrizitäts- und Gasnetze
ausgewiesen.
Stand: Der Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie erzielte bei seiner
Tagung am 28.6.2005 eine politische Einigung. Derzeit findet im Europäischen
Parlament die zweite Lesung statt. Bestehende Differenzen des Rates mit dem
Europäischen Parlament betreffen unter anderem die Rolle des Europäischen Koordinators
für einzelne Projekte.
Österreich möchte die Entscheidung über die neuen Leitlinien in
den ersten beiden Monaten seiner Präsidentschaft forcieren, um mit dem
Europäischen Parlament zu einer Einigung zu kommen. Alle Projekte, an
denen ein europäisches Interesse besteht, sollen dabei grundsätzlich in den
Genuss einer Förderung für Machbarkeits- bzw. Vorbereitungsstudien kommen,
unabhängig ob privat oder öffentlich finanziert.
Ø Verordnung
des Europäischen Parlamentes und des Rates über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für
Strom sparende Bürogeräte; sowie Beschluss des Rates über den
Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Abkommens zwischen der
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft
über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende
Bürogeräte (Energy Star)
Ziel ist die
Verlängerung des gemeinschaftlichen Kennzeichnungsprogrammes für stromsparende
Bürogeräte der Europäischen Gemeinschaft (Energy Star Programm) nach
Verlängerung des entsprechenden Abkommens mit den USA. Das derzeit über 5 Jahre
laufende Programm (Verordnung (EG) Nr. 2422 sowie Beschluss 2001/469/EG) endet
mit Juni 2006.
Stand: Die Europäische Kommission
wird dem Rat voraussichtlich im Februar 2006 die Empfehlung zuleiten, ihr ein
Mandat zu Verhandlungen mit den USA zur Verlängerung des Abkommens zwischen EU
und USA zu erteilen. Die weiteren Schritte folgen dann nach Maßgabe des Erfolgs
der vorherigen. Grundsätzlich ist mit einer zügigen Abwicklung zu rechnen.
Österreich begrüßt die
Verlängerung des Energy Star Programms über weitere 5 Jahre. Insbesondere sind
die Erarbeitung weiterer Spezifikationen für bildgebende Geräte abgeschlossen
und jener von PCs und Notebooks vorgesehen. Der Energy Star hat in der
Europäischen Union über 5 Jahre energieeffizientere Bürogeräte deklariert.
Energy Star erfüllt den Status einer Mindestnorm in einem großen Markt (über
die EU und USA hinaus), den umweltbewusste Bürogerätehersteller auf
freiwilliger Basis zu erfüllen bereit sind.
Ø Europäischer Elektrizitäts- und
Erdgasmarkt
Ziel: Ein aktueller
Bericht der Europäischen Kommission untersucht die Funktionsweise und die
Wettbewerbssituation des Energiebinnenmarktes. Defizite und deren Beseitigung
werden unter anderem dargestellt.
Stand: Die Europäische
Kommission informierte den Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie am
1.12.2005 über die Ergebnisse des Berichts zur Funktionsweise
des Energiebinnenmarkts, ebenso über die sich abzeichnenden Erkenntnisse
aus der Sektoruntersuchung zu den europäischen Elektrizitäts- und Gasmärkten
(Vorlage voraussichtlich Mitte Februar 2006). Die Europäische Kommission kommt in
ihrem Bericht zur Funktionsweise des Energiebinnenmarkts zum Schluss, dass es
bei den meisten Mitgliedstaaten Defizite gibt und die Marktöffnungsbestimmungen
gemäß den Gas- und Stromrichtlinien wirksamer umsetzt werden müssen.
Österreich begrüßt die
Vorlage des Berichts der Europäischen Kommission über die Funktionsweise des
Energiebinnenmarktes sowie die baldige Vorlage der Sektoruntersuchung über die
europäischen Elektrizitäts- und Gasmärkte. Österreich wird die Europäische
Kommission bei ihren Bemühungen zur Schaffung eines tatsächlichen Binnenmarktes
in den Bereichen Elektrizität und Erdgas nach Kräften unterstützen.
Ø Mitteilung
der Europäischen Kommission - Aktionsplan für Biomasse
Ziel: Der Anteil erneuerbarer Energien im
Energiemix der Europäischen Union wird 2010 statt der angestrebten 12 %
voraussichtlich nur 9 bis 10 % betragen. Die Europäische Kommission hat
daher einen umfassenden Aktionsplan zur Förderung der Nutzung von Energie aus
Biomasse beschlossen. Dieser Aktionsplan enthält Empfehlungen für Maßnahmen in
drei Sektoren: Wärmeerzeugung, Stromerzeugung, Biokraftstoffe im Verkehrsbereich.
Stand: Der Aktionsplan wurde von der
Europäischen Kommission am 7.12.2005 angenommen und in der Ratsarbeitgruppe
Energie am 17.1.2006 erstmals behandelt.
Österreich misst der Forcierung des
Einsatzes von Biomasse höchste Bedeutung zu und wird daher während seiner Präsidentschaft den
Biomasse-Aktionsplan im Sinne der Erreichung des 12 % Erneuerbaren Zieles
im Jahr 2010 unterstützen. Die österreichische Präsidentschaft plant Schlussfolgerungen
des Rates zum "Aktionsplan
für Biomasse" für den Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie am 8./9.6.2006.
Ø Grünbuch
Energieeffizienz "Weniger kann mehr sein"
Ziel: Das Grünbuch soll dazu beitragen, das in zahlreichen
Studien identifizierte Energiesparpotential für die Mitgliedstaaten in Höhe von
rund 20 % in kosteneffektiver Weise einzusparen. Dies entspricht in monetärer
Bewertung einem Betrag von etwa 60 Milliarden Euro jährlich. Von diesen 20 %
Einsparmöglichkeiten könnte die Hälfte durch vollständige Umsetzung der
bestehenden Maßnahmen, insbesondere durch schon in Kraft getretene oder
vorgeschlagene Gemeinschaftsrichtlinien erreicht werden.
Stand: Die
Europäische Kommission hat am 22.6.2005 das Grünbuch präsentiert. Die
Europäische Union muss nun zügig auf einen konkreten Aktionsplan hinarbeiten,
der im Juni/Juli 2006 von der Europäischen Kommission vorgelegt werden soll.
Österreich begrüßt jede Aktivität, die auf die Steigerung
der Energieeffizienz abzielt, wie auch jede Aktivität begrüßt wird, die
Hilfestellung beim Abbau des Spannungsverhältnisses zwischen Liberalisierung
der Energiemärkte und Steigerung der Energieeffizienz leistet. Es muss
allerdings vermieden werden, dass durch das Grünbuch für jene Mitgliedstaaten
Wettbewerbsvorteile entstehen, die bisher weniger sorgsam mit Energie umgegangen
sind, da beim Ausgehen von einem hohen Energieeffizienzniveau für jede zusätzliche
Einsparmaßnahme mit sinkenden Skalenerträgen zu rechnen ist, während bei bisher
niedrigem Energieeffizienzniveau mit relativ geringem Aufwand relativ hohe
Effekte erwartet werden können.
Ø Grünbuch
für eine Energiepolitik für Europa
Ziel: Die Europäische Union ist mit
einer Reihe von Herausforderungen im Energiebereich konfrontiert: z.B. hohe
Energiepreise, wachsende Importabhängigkeit, moderate Investitionen in
Energieinfrastruktur und -anlagen, Mangel an Diversifikation von
Energiequellen, steigende globale Energienachfrage. Es besteht daher ein großer
Bedarf an einer kohärenteren Politik auf Gemeinschaftsebene unter Gewährleistung
von Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und nachhaltiger Entwicklung im
Einklang sowohl mit der Lissabonstrategie als auch mit der
EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Diesem Erfordernis soll durch ein Grünbuch für
eine sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energiepolitik für Europa
nachgekommen werden.
Stand: Die österreichische
Präsidentschaft hat die Europäische Kommission bei ihrem Treffen am 9.1.2006 in
Wien aufgefordert, möglichst für den Frühjahrsgipfel 2006 Vorschläge für einen
kohärenten und integrierten Ansatz in der Energiepolitik vorzulegen. Die
Europäische Kommission hat bei ihrem Besuch in Wien eine diesbezügliche
Kommissionsmitteilung angekündigt, mit der nach derzeitigem Informationsstand
mit 8.3.2006 zu rechnen ist.
Österreich: Die österreichische
Präsidentschaft beabsichtigt in der Folge des Hampton Court-Treffens energiepolitische
Schwerpunkte und Initiativen zu setzen und sieht auch vor diesem Hintergrund
der Vorlage des Grünbuchs für eine Energiepolitik für Europa mit positiven
Erwartungen entgegen.
Ø Abkommen
zur Errichtung der Energiegemeinschaft Südosteuropa
Ziel dieses völkerrechtlich verbindlichen Abkommens ist die
Errichtung eines Energiebinnenmarktes in Südosteuropa nach dem Muster jenes der
Europäischen Gemeinschaft sowie die Integration der beiden Energiebinnenmärkte.
Stand: Die Verhandlungen begannen unter österreichischem Vorsitz im Herbst
2004 und wurden im Frühjahr 2005 erfolgreich abgeschlossen. Das Übereinkommen
wurde von allen Vertragsparteien (ausgenommen Türkei) am 25.10.2005 in Athen
unterzeichnet. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Abkommen steht
noch aus. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages rechnet die Europäische
Kommission im Laufe des Jahres 2006.
Österreich begrüßt den in
Rede stehenden Prozess ausdrücklich und konnte in den einschlägigen Verhandlungen
einen wesentlichen Erfolg für sich verbuchen: Anlässlich der von Bundesminister
Dr. Bartenstein geleiteten Ministerkonferenz vom 13.12.2004 wurde Wien der Zuschlag
als Sitz des Sekretariates der Energiegemeinschaft erteilt. Damit ist Wien um
eine weitere wichtige internationale Energieorganisation reicher, die neben Energiebelangen
auch noch andere Politikbereiche abdecken soll. In der Endausbaustufe werden bis
zu 70 Personen beschäftigt sein. Das Sekretariat hat seine Tätigkeit bis zum
Inkrafttreten des Abkommens auf interimistischer Basis im Frühjahr 2005
aufgenommen.
Ø EU-OPEC
Energiedialog
Ziel: Grundlage für die Gespräche
zwischen Produzenten- und Verbraucherländern im Hinblick auf die Versorgungssicherheit
(EU) sowie die optimale Angebotsstruktur auf dem Erdöl-/Erdgasmarkt (OPEC) sind
folgende Themenbereiche: kurz- und mittelfristige Entwicklungen des Ölmarktes,
Energiepolitik, Energietechnologie, multilaterale Themen mit Energiebezug.
Stand: Bisherige Veranstaltungen
beim EU-OPEC Energiedialog:
- erstes hochrangiges Treffen am 9.6.2005 in Brüssel
- Round Table im zweiten Halbjahr 2005 mit dem Thema
„Entwicklungen auf dem Ölmarkt“ am 21.11.2005 in Wien/OPEC-Generalsekretariat
- zweites hochrangiges Treffen am 2.12.2005 in Wien
Österreich: Das vorrangige
Ziel Österreichs ist eine weitere Intensivierung der Gespräche, insbesondere
durch das Einbringen und die Behandlung aktueller Themenbereiche (z.B. Versorgungssicherheit, Diversifikation von Lieferquellen für Erdöl
und Erdgas, Energieeffizienz, Verbesserung der Technologien). Zudem sind
im österreichischen Präsidentschaftshalbjahr folgende Veranstaltungen geplant:
- drittes hochrangiges Treffen im Juni 2006 in Brüssel
- Konferenz zum Themenbereich „Neue Energietechnologien -
Schwerpunkt: Gewinnung und Speicherung von Kohlenwasserstoffen“ in Wien
Ø EU-Russland
Energiedialog
Ziel: Der EU-Russland
Energiedialog leistet einen konkreten Beitrag zum gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum.
Das gemeinsame Ziel beider Seiten ist es, die Energiemärkte der Gemeinschaft
und Russlands schrittweise zusammenzuschließen. Ein solcher Zusammenschluss
brächte große Vorteile für die Wirtschaft in der Europäischen Union und in
Russland hinsichtlich von Versorgungssicherheit, Absatzmöglichkeiten und
Wettbewerb.
Stand: Im sechsten
Fortschrittsbericht über den EU-Russland Energiedialog wird festgestellt, dass
die Energiebeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russ-land stetige
Fortschritte machen. Weiters wird betont, wie wichtig es ist, weiter an einer
Annäherung der Energiestrategien zu arbeiten. Die derzeitige Struktur des
Energiedialogs gewährleistet die enge Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten, der
europäischen Energiewirtschaft und der internationalen
Finanzinstitutionen. In vier thematisch ausgerichteten Arbeitsgruppen werden
Fragen im Zusammenhang mit Investitionen, Infrastruktur, Handel und
Energieeffizienz behandelt. Deren Abschlussberichte sollen im ersten Quartal
2006 vorliegen. Danach ist ein zusammenfassender Bericht der Europäischen Kommission zu
erwarten.
Österreich: Dem Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit
mit Russland auf breiter Basis, insbesondere auch die Verwirklichung einer
strategischen Partnerschaft mit Russland im Energiebereich, kommt insbesondere
unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit ein besonderer Stellenwert
zu. Es
wird vordringlichste Aufgabe unter österreichischer Präsidentschaft sein, weiter an einer Annäherung der
Energiestrategien zu arbeiten und die fortgesetzten Arbeiten der vier
Arbeitsgruppen im Energiebereich zu unterstützen. Der zusammenfassende Bericht
der Europäischen Kommission soll dem Rat Verkehr, Telekommunikation und Energie
vorgelegt werden.
BESCHÄFTIGUNG
Ø Flexicurity und Europäisches Lebensmodell
Ziel: Unter dem
Leitthema „Flexicurity - Flexibilität durch Sicherheit“ sollen Mittel und Wege
eines ausgewogenen Verhältnisses zur Schaffung von Flexibilität und Sicherheit
in Europa diskutiert werden. Dabei sollen die Stärkung der europäischen
Wettbewerbsfähigkeit im Kontext der Lissabon-Strategie und die Sicherung eines
gemeinsamen „Europäischen Lebensmodells“ nicht als Gegensatz, sondern einander
bedingend und wechselseitig verstärkend angesehen werden. Ziel ist, aufbauend
auf einem Erfahrungsaustausch, die Etablierung von Flexicurity als
übergreifendes Paradigma einer gemeinsamen europäischen Beschäftigungspolitik
und seine entsprechende Integration in die Schlüsselbotschaften des
Europäischen Rates sowie einzelner Dossiers im Bereich Beschäftigungspolitik
(etwa Arbeitszeitrichtlinie).
Stand: „Flexicurity“
war das Leitthema des informellen Rates für Beschäftigung und Sozialpolitik in
Villach (19.-21.1.2006). Die in Villach begonnenen Diskussionen werden bei der
informellen (9.-10.2.2006) und formellen (23.-24.2.2006) Tagung des
Beschäftigungsausschusses fortgeführt und vertieft. Die Ergebnisse werden beim
Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz am 10.3.2006
sowie beim Europäischen Frühjahresrat am 23./24.3.2006 einfließen. Parallel zu
diesen formellen Veranstaltungen werden „Flexicurity“ und das „Europäische
Lebensmodell“ bei der Konferenz "Innovationen in der Arbeitsmarktpolitik:
Neue Herausforderungen in Zeiten der Globalisierung" (16.-17.2.2006, Wien)
sowie bei der Konferenz: Kulturelle und politische Bedingungen der
Lebensmodelle in Europa (19.-20.5.2006, Wien) Themenschwerpunkte bilden.
Österreich bekennt
sich zum europäischen Lebensmodell und sieht dessen Erhaltung auch als Kernziel
der Maßnahmen der Lissabon-Strategie an. Nicht zuletzt aufgrund der eigenen
positiven Erfahrungen befürwortet Österreich eine stärkere Verankerung des
Flexicurity-Ansatzes in der europäischen Beschäftigungspolitik und wird sich
entsprechend dafür einsetzen.
Ø Gemeinsamer
Beschäftigungsbericht 2005/2006
Ziel: Der Gemeinsame Beschäftigungsbericht 2005/2006 wird
heuer erstmals integrierter Bestandteil des Lissabon-Fortschrittsberichts sein,
welcher von der Europäischen Kommission am 25.1.2006 vorgelegt werden wird. Der
Gemeinsame Beschäftigungsbericht analysiert die Umsetzung der
beschäftigungspolitischen Leitlinien 2005 in den im Oktober 2005 übermittelten
Nationalen Reformprogrammen auf Basis der Arbeiten der Europäischen Kommission
sowie des Cambridge-Reviews, d.h. der Prüfung des beschäftigungspolitischen
Teils der Nationalen Reformprogramme durch die Mitgliedsstaaten. Die Ergebnisse
dieses Berichts dienen als Grundlage für eine allfällige Überarbeitung der
beschäftigungspolitischen Leitlinien sowie für beschäftigungspolitische Empfehlungen,
die vom Europäischen Rat im Juni ausgesprochen werden können.
Stand: Der Gemeinsame Beschäftigungsbericht 2005/2006 wird vom Rat
Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz am 10.3.2006
angenommen und anschließend dem Europäischen Rat am 23./24.3.2006 übergeben
werden. Zudem werden Beschäftigungs- und Sozialschutzausschuss ein Key Issues
Paper formulieren, welches dem Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und
Konsumentenschutz am 10.3.2006 zur Annahme vorgelegt wird und sodann ebenfalls
dem Europäischen Rat am 23./24.3.2006 übermittelt wird.
Österreich: Eine allgemeine Bewertung der
EU-Fortschrittsberichte durch die Europäische Kommission hinsichtlich der
Erreichung der Beschäftigungsziele und der Umsetzung der Leitlinien wird
grundsätzlich zugestimmt. Da sich der reformierte Prozess erst im ersten Jahr
seines neuen Zyklus befindet, wird es sich dabei primär um eine
Bestandsaufnahme der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien in die
einzelnen Nationalen Reformprogramme handeln. Die österreichische
Präsidentschaft wird die Bedeutung und Priorität der Erreichung der
Beschäftigungsziele hervorheben.
Ø Beschäftigungspolitische
Leitlinien und Empfehlungen
Ziel: Die beschäftigungspolitischen Leitlinien, die
Kernelemente der Europäischen Beschäftigungsstrategie, werden gemeinsam mit
den Grundzügen der Wirtschaftspolitik am Europäischen Rat im Juni 2006 -
nachdem diese in den jeweiligen Ratsformationen behandelt und angenommen wurden
- verabschiedet und bilden die Integrierten Leitlinien für Wachstum und
Beschäftigung im Rahmen des Lissabon-Prozesses.
Stand: Im Zuge der Reform des Lissabon-Prozesses 2005 wurde der ursprünglich
bis 2006 angesetzte Zyklus der Europäischen Beschäftigungsstrategie vorzeitig
abgeändert. 2005 wurden Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung
erlassen, die für den Zeitraum 2005 bis 2008 Gültigkeit haben. Allenfalls
unabdingbare Änderungen können vorgenommen werden. Die Verabschiedung der
beschäftigungspolitischen Leitlinien 2006 wird daher aller Voraussicht nach
unter Hervorhebung des Beschäftigungsziels in Form der Bestätigung der bestehenden
Leitlinien erfolgen. Beschäftigungspolitische Empfehlungen an die einzelnen
Mitgliedstaaten wurden zuletzt 2004 erstellt und 2005 unverändert bestätigt. Ob
im Jahr 2006 hier Änderungen vorzunehmen sind, wird von den Ergebnissen der
Bewertung der Fortschritte abhängen, d.h. im Wesentlichen von der Behandlung
des Fortschrittsberichts im Rat.
Österreich: Die Vorlage der
Vorschläge der Europäischen Kommission für Leitlinien
und Empfehlungen im Vorfeld der Behandlung im Rat Beschäftigung,
Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz am 1./2.6.2006 bleibt abzuwarten. Die österreichische Präsidentschaft wird
sich für die Kontinuität des im Vorjahr reformierten Prozesses einsetzen. Die
Überprüfung der Aktualität der Empfehlungen aus dem Jahr 2004 erscheint zur Verstärkung
der Beschäftigungsziele angebracht.
Ø Vorschlag
der Europäischen Kommission für einen Beschluss des Rates betreffend ein
Europäisches Jahr der Mobilität von Arbeitnehmern 2006
Ziel: Durch die
Ausrufung des Jahres der Mobilität soll neben der beruflichen auch die
geographische Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb und zwischen den
Mitgliedstaaten gefördert werden, um im Sinne der Lissabon-Strategie zur
Steigerung der Produktivität die bestmögliche Allokation des Faktors Arbeit zu
erreichen.
Stand: Die Europäische Kommission führt das Jahr der
Mobilität in Form eines Pilotprojektes durch, d.h. sie fördert bestimmte Aktivitäten
und Veranstaltungen zum Thema „Arbeitskräftemobilität“. Die Eröffnungskonferenz
findet am 20./21.2.2006 in Brüssel statt.
Österreich: Auf dem Gebiet der geographischen Mobilität wird für
Österreich die Handhabung des Übergangsarrangements mit den neuen
Mitgliedstaaten auf den Gebieten der Freizügigkeit und der Entsendung von
Arbeitskräften im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit im Vordergrund stehen. Die
Situation auf dem Arbeitsmarkt gebietet auch nach Ablauf der ersten beiden
Jahre die Weiterführung der arbeitsplatz- und arbeitsmarktorientierten
Zulassung von Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten, sodass zur
Verlängerung des Übergangsarrangements entsprechende Vorarbeiten für den zwei
Jahre nach der Erweiterung stattfindenden ersten Review zu leisten sind. Eine
besondere Förderung der Mobilität durch allfällige Schaffung von Anreizen steht
für Österreich nicht im Vordergrund, zumal sich schon jetzt zeigt, dass trotz
des Übergangsarrangements die Zuwanderung aus den neuen Mitgliedstaaten spürbar
(um rund 14 %) angestiegen ist.
Ø Verordnungsvorschläge
der Europäischen Kommission zu den Strukturfonds 2007 bis 2013 insbesondere
"Europäischer Sozialfonds"
Ziel: Der Europäische Sozialfonds trägt zum
Ziel der in Artikel 158 des EG-Vertrages festgelegten wirtschaftlichen und
sozialen Kohäsion bei, indem er Politiken und Prioritäten unterstützt, die - in
Übereinstimmung mit den Leitlinien und Empfehlungen der Europäischen
Beschäftigungsstrategie - auf Fortschritte im Hinblick auf Vollbeschäftigung,
verbesserte Qualität und Produktivität der Arbeit abzielt sowie die soziale
Einbeziehung fördert. Der Europäische Sozialfonds soll sich sowohl unter dem
Ziel „Konvergenz“ als auch unter dem Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und
Beschäftigung“ auf spezifische Tätigkeitsbereiche konzentrieren.
Stand: Die Verhandlungen auf Ratsarbeitsgruppenebene sind
zum Großteil abgeschlossen, d.h. zwischen den Mitgliedstaaten besteht eine
weitgehende Einigung. Diskussionspunkte sind noch etwaige Ergänzungen vom
Europäischen Parlament, insbesondere bezüglich allfälliger Ausweitungen der
Fördertatbestände. Die "Institutionelle Vereinbarung" zwischen Rat
und Europäischen Parlament sowie die Einigung zum gesamten Strukturfonds-Paket
soll bis März/April 2006 erfolgen.
Österreich begrüßt die
geplante verstärkte Anbindung des Europäischen Sozialfonds an die Europäische Beschäftigungsstrategie.
Der Europäische Sozialfonds ist somit auch nach 2006 ein wichtiges
Finanzierungsinstrument, mit dem die Europäische Union die gemeinsamen
beschäftigungspolitischen Ziele umsetzt. Mit der Unterscheidung nach den Zielen
„Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ wird den
spezifischen Problemlagen der Konvergenzregionen besser Rechnung getragen. Eine
nochmalige Ausweitung der Fördertatbestände bei den Prioritäten wird von Seiten
Österreichs nicht für sinnvoll erachtet.
Ø Haager
Programm "Stärkung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der
Europäischen Union" - „Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung“
Ziel: Die Regelungen
für die Zuwanderung sollen gemeinschaftsrechtlich vereinheitlicht werden, um
faire Voraussetzungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für potenzielle
Einwanderer aus Nicht-EU-Staaten zu schaffen. Diese Entwicklung soll durch den
von der Europäischen Kommission an das Ratssekretariat Anfang Jänner 2006
übermittelten „Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung“ einen entsprechenden
Rahmen und „Fahrplan“ erhalten. Teil dieses Vorhabens sind auch
Legislativvorschläge im Bereich der Wirtschafts- und Arbeitsmigration (z.B.
One-Stop-Shop-Prinzip für Zulassungsverfahren, d.h. Arbeits- und
Aufenthaltsgenehmigung in einem).
Stand: Die Europäische Kommission hat ihren strategischen
Plan zur legalen Zuwanderung Anfang Jänner 2006 dem Ratssekretariat
übermittelt. Das Thema berührt die Zuständigkeit sowohl des Rates Justiz und
Inneres als auch des Rates Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und
Konsumentenschutz. Unter österreichischer Präsidentschaft wird die Europäische
Kommission die Vorbereitungen einleiten.
Österreich
verhält sich zum Plan der Vereinheitlichung der Arbeitsmigrationspolitik
zurückhaltend, da die Interessenlagen und die Organisation der Arbeitsmärkte in
den einzelnen Mitgliedstaaten noch zu unterschiedlich sind. Es muss in den
Gremien der Europäischen Union auch noch geklärt werden, wieweit nach dem EU-Recht
die innerstaatliche Autonomie der Regelung des Arbeitsmarktzugangs von
Drittstaatsangehörigen reicht. Angesichts der Arbeitslosigkeit sollte die
Ausschöpfung des EU-Arbeitskräftepotenzials Vorrang vor der Öffnung für
Drittstaaten haben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird
weiterhin auf eine entsprechende Berücksichtigung dieses zentralen Aspekts
drängen.
Ø Überprüfung
von Übergangsmaßnahmen (zur Freizügigkeit)
Ziel: Nach dem
Beitrittsvertrag von Athen 2003 haben zwölf von fünfzehn der „alten“
EU-Mitgliedstaaten gegenüber den neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit der
Einführung von Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie
Österreich und Deutschland auch für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen
(maximal sieben Jahre) in Anspruch genommen. Vor dem Ende des zweiten und des
fünften Jahres der Mitgliedschaft der neuen Mitgliedstaaten wird der Rat die
Anwendung dieser Übergangsregelungen („2+3+2-Regelung“) überprüfen. Vor Ablauf
der ersten zwei Jahre der Mitgliedschaft muss die Europäische Kommission
gemäß Beitrittsvertrag dem Rat einen Bericht über die Funktionsweise der
Übergangsregelungen vorlegen. Der Rat diskutiert den Bericht; eine
Beschlussfassung ist nicht vorgesehen. Die einzelnen Mitgliedstaaten
beschließen autonom, ob sie die nationalen Maßnahmen zur Beschränkung des
Arbeitsmarktzugangs für weitere drei Jahre fortsetzen wollen.
Stand: Bei einem zur Vorbereitung des
Review-Berichts am 16.9.2005 stattgefundenen Treffen einer hochrangigen Gruppe
von Experten aller Mitgliedstaaten haben lediglich Schweden, Irland und das
Vereinigte Königreich (Öffnung des Arbeitsmarktes für neue EU-Bürger wie
bisher) sowie Österreich und Deutschland (Weiterführung des
Übergangsarrangements) klare Positionen formuliert; in den übrigen Ländern
wurde bisher noch keine formale Entscheidung über die Weiterführung getroffen.
Bei dem Treffen der österreichischen Bundesregierung mit der Europäischen
Kommission am 9.1.2006 stellte Kommissar Spidla die Vorlage des Berichts Ende
Jänner/Anfang Feber 2006 in Aussicht.
Österreich: Die österreichische Präsidentschaft wird den
Review-Bericht der Europäischen Kommission entgegennehmen und ihn dem Rat zur
weiteren Behandlung zuleiten. Aufgrund der mangelnden Aufnahmefähigkeit des
österreichischen Arbeitsmarkts wird Österreich die Verlängerung der
Übergangsmaßnahmen der Europäischen Kommission rechtzeitig bis zum 30.4.2006
notifizieren.
Ø Erweiterung
Kroatien und Türkei
Ziel ist die Vorbereitung und Durchführung des Screening
sowie die Festlegung der gemeinsamen Verhandlungspositionen der Europäischen
Union.
Österreich wird
lange Übergangsfristen für die Freizügigkeit verlangen.
ARBEITSRECHT
Ø Vorschlag
für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der
Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
Ziel: Wesentliche
Eckpunkte des Richtlinienvorschlags sind: Der Bezugszeitraum zur
Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden kann durch Gesetz von 4
auf 12 Monate verlängert werden. Bereitschaftszeiten, während der der
Arbeitnehmer keine Arbeit verrichtet, sich aber am Arbeitsplatz aufhält
(inaktive Zeit), sollen nicht als Arbeitszeit angerechnet werden müssen.
Ausgleichsruhezeiten für die Verkürzung von Ruhezeiten sind binnen einer
angemessene Frist zu gewähren. Das Opt-Out wird neu geregelt.
Stand: Es besteht weitgehende Einigung
über die Regelungen des Bezugszeitraumes, der Bereitschaftsdienste und der
Ausgleichsruhezeiten im Rat. Für die Regelung des Opt-Out konnte bisher keine
Einigung gefunden werden. Es besteht eine Pattstellung. Ein Teil der
Mitgliedstaaten bezweifeln die Notwendigkeit des Opt-Out, da durch die
Verlängerung des Durchrechnungszeitraums auf ein Jahr genügend Flexibilität
gegeben ist, als Kompromiss wollen sie sein Auslaufen. Ein Teil der
Mitgliedstaaten wollen die Beibehaltung des Opt-Out. Die übrigen
Mitgliedstaaten nehmen eine offene Haltung ein. Weiters bestehen
unterschiedliche Ansichten in den Mitgliedstaaten, ob die wöchentliche
Höchstarbeitszeit für den einzelnen Arbeitnehmer oder für einen Arbeitsvertrag
gilt.
Österreich: Das Verhandlungsziel
ist eine möglichst unveränderte Beibehaltung des bestehenden Arbeitszeitrechts.
Durch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes widersprechen die Regelungen
der Bereitschaftsdienste im Arbeitszeitgesetz und im
Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz dem Gemeinschaftsrecht. Durch die derzeit
vorliegende Regelung erscheint die Aufrechterhaltung der österreichischen
Rechtslage gesichert. Die österreichische Präsidentschaft strebt eine
politische Einigung beim Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und
Konsumentenschutz am 10.3.2006 an und wird einen Kompromissvorschlag vorlegen.
Ø Vorschlag
für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung
der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen
Ziel des
Richtlinienvorschlages ist bei betrieblichen Pensionszusagen
Freizügigkeitshindernisse zwischen den Mitgliedstaaten sowie innerstaatliche
Mobilitätshindernisse abzubauen. Der Vorschlag regelt die Übertragbarkeit von
betrieblichen Pensionszusagen und Bedingungen für den Erwerb von Ansprüchen um
negative Auswirkungen für die Mobilität zu vermeiden, wie Wartefristen und
Unverfallbarkeitsfristen.
Stand: Die Verhandlungen
stehen am Beginn, Regelungen für den Erwerb von Pensionsansprüchen werden von
einigen Mitgliedstaaten als zu restriktiv gesehen.
Österreich unterstützt die
Ziele des Vorschlags als Beitrag zur „Flexicurity“. Allerdings muss
Freiwilligkeit der Zusagen gewahrt bleiben. Die österreichische Präsidentschaft
wird die Verhandlungen als neutraler Moderator auf Ratsarbeitsgruppenebene
fortführen. Eine öffentliche Aussprache im Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit
und Konsumentenschutz am 1.6.2006 ist geplant.
Ø Geänderter
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer
Ziel des
Richtlinienvorschlags ist eine Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern hinsichtlich
des Entgelts und der Arbeitszeit mit den im Beschäftigerbetrieb vergleichbaren
angestellten Arbeitnehmern. Einschränkungen und Verbote der Leiharbeit sind nur
aus Gründen des Allgemeininteresses, wie z.B. Schutz der Arbeitnehmer,
Funktionieren des Arbeitsmarktes, Verhütung von Missbrauch, erlaubt.
Stand: Es
gibt eine Blockierung im Rat, da eine Sperrminorität von Mitgliedstaaten eine
unbefristete Ausnahme von Leiharbeitsverhältnissen bis zu 6 Monaten verlangt,
während die anderen Mitgliedstaaten für die Gleichbehandlung vom ersten Tag der
Überlassung an eintreten. Die Europäische Kommission
hat in ihrer Mitteilung „Ergebnisse der Überprüfung von Vorschlägen, die sich
im Gesetzgebungsverfahren befinden“ vorbehalten, den Vorschlag im Lichte der
Erörterungen über andere Vorschläge (gemeint vor allem die Dienstleistungsrichtlinie)
zu überprüfen.
Österreich tritt grundsätzlich
für die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und vergleichbaren Arbeitnehmern
vom ersten Tag der Überlassung ein, kann aber im Sinne eines
Gesamtkompromisses nicht zu lange Übergangsfristen akzeptieren; keinesfalls
aber eine permanente Ausnahme. Die österreichische Präsidentschaft wartet nun
das weitere Vorgehen der Europäischen Kommission ab. Legt die Europäische
Kommission einen Text vor, der kompromissfähig erscheint, wird Österreich ihn
aufgreifen.
Ø Vorschlag
für einen Beschuss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinschaftsprogramm für
Beschäftigung und soziale Solidarität - PROGRESS
Ziel: Vier laufende
Aktionsprogramme der Gemeinschaft (Anreizmaßnahmen zur Beschäftigung, Aktionsprogramm
zu Bekämpfung der sozialen Ausgliederung, Aktions-programm für die
Chancengleichheit von Frauen und Männern, Aktionsprogramm zur Bekämpfung von
Diskriminierungen) und die Haushaltslinie betreffend Arbeitsbedingungen sollen
in ein Programm zusammengeführt werden. Laufzeit: 2007-2013; Finanzvolumen:
628,8 Millionen Euro.
Stand: Beim
Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz am 8.12.2005
wurde eine teilweise politische Einigung erzielt. Ausgenommen waren die
Hauhaltsartikel, die von der Annahme der Finanziellen Vorschau abhängen.
Österreich: In Abstimmung mir
dem Bundesministerium für Finanzen und anderen betroffenen Ressorts wird das
Programm als Verwaltungsvereinfachung begrüßt. Sobald die Finanzvorschau
angenommen ist, wird Österreich versuchen, Einigung über die noch offenen
Haushaltsartikel zu erzielen. Geplant ist eine politische Einigung durch den
Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz am
10.3.2006.
Ø Vorschlag
für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung
von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung)
Ziel des Vorschlags ist es, die
bislang geltenden Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
von Frauen und Männern hinsichtlich Beschäftigung, Arbeitsbedingungen, Entgelt,
betrieblicher sozialer Sicherheit in einer einzigen Rechtsvorschrift
zusammenzufassen.
Stand: Es gibt
eine Einigung
zwischen Rat, Europäischen Parlament und Europäischer Kommission in erster
Lesung. Der Vorschlag wird als A-Punkt im Frühjahr 2006 angenommen werden.
Österreich begrüßt die
Neufassung, da dadurch die Rechtvorschriften vereinfacht und modernisiert
werden und der Zugang zum Recht erleichtert wird.
SICHERHEIT
UND GESUNDHEITSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ
Ø Vorschlag
für eine Richtlinie zur
Änderung der in der Arbeitsschutz-Rahmen-richtlinie 89/391/EWG
Ziel: Die
Prioritätenliste des Rates Wettbewerbsfähigkeit sieht im Rahmen der Better
Regulation Initiative auch den Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz (Arbeitsschutz) vor. Insbesondere soll die Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie
aus 1989 novelliert werden. Dabei geht es primär um eine Systematisierung und
Vereinheitlichung der bestehenden Pflichten der Mitgliedstaaten und
Sozialpartner zur Berichterstattung über die Anwendung der
Arbeitnehmerschutz-Richtlinien in der betrieblichen Praxis. Das soll der
Entbürokratisierung dienen und einen besseren Gesamtüberblick über
erforderliche Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene geben.
Stand: Derzeit befindet
sich der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Novellierung der
Rahmenrichtlinie 89/391/EWG im Sozialen Dialog der Europäischen Sozialpartner.
Die Europäische Kommission hat angekündigt, dem Rat Beschäftigung,
Sozialpolitik, Gesundheit und Konsumentenschutz am 10.3.2006 einen Vorschlag
zur Änderung der Rahmenrichtlinie vorzulegen.
Österreich begrüßt das
Follow-up der Europäischen Kommission im Rahmen der Better Regulation
Initiative des Rates Wettbewerbsfähigkeit und wird bemüht sein, zum Dossier bis
Ende seines Vorsitzes im Rat eine politische Einigung zu erzielen.
Ø Gemeinschaftsstrategie
für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 2007-2011
Ziel: Die bestehende
Gemeinschaftsstrategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für
den Zeitraum 2002-2006 hat folgende drei Schwerpunkte: (1) Auftreten neuer
Risiken, Verbesserung der Qualität der Arbeit (2) Konsolidierung der
Präventionskultur, Kombination verschiedener politischer Instrumente (3) Arbeitsschutz
als Wettbewerbsfaktor. Die Europäische Kommission arbeitet gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten eine neue Gemeinschaftsstrategie für den Zeitraum 2007-2011
aus.
Stand: Die Europäische Kommission
wird dem Rat voraussichtlich im April 2006 einen Midterm Report zur bestehenden
Arbeitsschutz-Gemeinschaftsstrategie 2002-2006 vorlegen sowie Ende 2006 eine
Mitteilung zur neuen Gemeinschaftsstrategie für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 2007-2011. Der Rat wird dann im
1. Halbjahr 2007 eine Entschließung zur Mitteilung der Europäischen
Kommission annehmen.
Österreich führt die Arbeiten des
britischen Vorsitzes fort und unterstützt die Arbeiten der Europäischen Kommission
bei der Setzung von Schwerpunkten für eine künftige
Arbeitsschutz-Gemeinschaftsstrategie. So werden beispielsweise bei einer
Konferenz der Generaldirektoren der Arbeitsinspektionen (27./28.3.2006, Wien)
gemeinsam mit der Europäischen Kommission Prioritäten der Arbeitsinspektionen
der Mitgliedstaaten für die künftige Arbeitsschutz-Gemeinschaftsstrategie
2007-2011 ausgearbeitet werden.