RAT DER

EUROPÄISCHEN UNION

 

Brüssel, den 22. Dezember 2005 (06.01)

(OR. en)

 

 

 

16065/05

 

 

 

 

 

 

 

 

POLGEN 51

 

 

VERMERK

der

österreichischen und der finnischen Delegation

für

die Delegationen

Betr.:

Jahresprogramm des Rates für 2006, vorgelegt vom künftigen öster­reichischen und vom künftigen finnischen Vorsitz

 

 

Die Delegationen erhalten anbei das Jahresprogramm des Rates für 2006, das vom künftigen öster­reichischen und vom künftigen finnischen Vorsitz vorgelegt wurde.

 


INHALT

 

1.       KÜNFTIGE FINANZIELLE VORAUSSCHAU......................................................................... 8

2.       VERFASSUNGSVERTRAG....................................................................................................... 8

3.       MEHR WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG - DIE NEUBELEBUNG DER LISSABONNER STRATEGIE.................................................................................................................................................... 8

4.       ALLGEMEINER WIRTSCHAFTLICHER RAHMEN /
POLITISCHE KOORDINIERUNG............................................................................................ 9

Stabilitäts- und Wachstumspakt................................................................................................. 9

Mögliche Aktualisierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik.............................................. 10

Erweiterung der Euro-Zone...................................................................................................... 10

Überprüfung von Übergangsmaßnahmen................................................................................ 10

Bereitstellung angemessener EU-Haushaltsmittel.................................................................... 11

TEN - Finanzierung im Bereich Transport und Energie........................................................... 11

EIB - Darlehensmandat............................................................................................................. 11

Statistik..................................................................................................................................... 12

5.       STEIGERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT................................................................ 12

Bessere Rechtsetzung................................................................................................................ 12

Innovation und Unternehmen................................................................................................... 13

Forschung................................................................................................................................. 15

Bildung...................................................................................................................................... 16

Rechte des Geistigen Eigentums............................................................................................... 16

6.       VERWIRKLICHUNG EINES ECHTEN BINNENMARKTES................................................ 17

Dienstleistungen........................................................................................................................ 17

Freier Warenverkehr................................................................................................................ 17

Finanzdienstleistungen.............................................................................................................. 18

Steuerwesen.............................................................................................................................. 18

Gesellschaftsrecht..................................................................................................................... 19

Technische Harmonisierung...................................................................................................... 19

Düngemittel............................................................................................................................... 19

Lebensmittel.............................................................................................................................. 20

Verbraucherschutz.................................................................................................................... 20

Zoll............................................................................................................................................ 20


7.       INFORMATIONSGESELLSCHAFT, ENERGIE, VERKEHR,
CHEMIKALIENPOLITIK........................................................................................................ 21

Informationsgesellschaft und Elektronische Kommunikation.................................................. 21

Energie...................................................................................................................................... 22

Verkehr..................................................................................................................................... 24

Chemikalienpolitik.................................................................................................................... 27

8.       BESCHÄFTIGUNG, ARBEITSRECHT, SOZIALPOLITIK, GESUNDHEIT UND GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER..................................................................................................................... 28

Beschäftigung............................................................................................................................ 28

Arbeitsrecht, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz........................................................ 28

Sozialpolitik............................................................................................................................... 29

Gesundheit................................................................................................................................ 30

Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung..................................................... 30

Jugend, Kultur und Audiovisuelle Medien................................................................................ 31

9.       UMWELT.................................................................................................................................. 32

Laufende Gesetzgebungsarbeiten............................................................................................. 34

Klimaänderungen...................................................................................................................... 34

Biologische Vielfalt................................................................................................................... 35

Umwelttechnologien................................................................................................................. 35

Globales Umweltmanagement.................................................................................................. 35

10.     NACHHALTIGE ENTWICKLUNG......................................................................................... 36

11.     GEMEINSAME AGARPOLITIK/FISCHEREI......................................................................... 37

12.     RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS.......................................... 40

13.     ERWEITERUNG....................................................................................................................... 45

14.     AUSSENBEZIEHUNGEN........................................................................................................ 46

15.     MENSCHENRECHTE.............................................................................................................. 58


Einleitung

 

Allgemeines

 

In diesem Programm werden die Hauptziele für die Arbeit des Rates im Jahre 2006 dargelegt. Es wird vom kommenden österreichischen und vom kommenden finnischen Vorsitz auf der Grundlage des Mehrjahresprogramms für die Jahre 2004 - 2006 erstellt. Bei verschiedenen Aussprachen ist in letzter Zeit darauf hingewiesen worden, wie wichtig es ist, dass die Union sich auf Fragen konzen­triert, die für die Bürger in ihrem täglichen Leben von Belang sind. Die beiden Vorsitze werden eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Arbeit des Rates im Jahr 2006 zum wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand, zum Umweltschutz, zur Freiheit und Sicherheit der europäischen Bürger sowie zur Stärkung der Rolle der Union in der Welt beiträgt. Die laufenden Arbeiten zu einer Reihe von Schlüsselprioritäten, mit denen sichergestellt werden soll, dass die EU erfolgreich auf die Her­ausforderungen und Chancen der Globalisierung reagiert, werden vorangebracht werden.

 

Zu diesem Zweck werden die Vorsitze mit allen Mitgliedstaaten im Rahmen des Rates sowie mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zusammenarbeiten, um die Gesamteffizienz und die Kontinuität des Handelns der Union zu verbessern. Österreich und Finnland werden dem rei­bungslosen und wirksamen Funktionieren des Rates sowie der Sicherstellung von möglichst viel Transparenz bei der Ausübung der Funktionen des Vorsitzes besondere Aufmerksamkeit zukom­men lassen.

 

Die Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union

 

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung im Juni 2005 beschlossen, zunächst eine Zeit der Refle­xion über die Zukunft der Union vorzusehen und an dieser Reflexion sowohl die Mitgliedstaaten - im Wege von Diskussionen auf einzelstaatlicher Ebene - als auch die Organe der Europäischen Union zu beteiligen. Eines der hauptsächlichen Ziele dieses Vorgehens besteht darin, einen umfas­senden Dialog in Gang zu bringen, der es ermöglicht, die wichtigen Fragen und Politikbereiche zu ermitteln, bei denen zur Bewältigung der Herausforderungen, denen Europa sich künftig stellen muss, das Handeln der Union für notwendig erachtet wird. Ein weiterer Schwerpunkt der Diskus­sion sollte die Sondierung von Möglichkeiten sein, wie Entscheidungen auf möglichst niedriger Ebene getroffen werden können und dabei ein wirksames Handeln doch noch erreicht wird. Über­dies sollte die Diskussion über die europäische Lebensweise und die ihr eigenen Werte vorange­bracht werden.


Der Europäische Rat kam auf seiner Tagung im Juni überein, im ersten Halbjahr 2006 eine Gesamt­bewertung der einzelstaatlichen Diskussionen vorzunehmen. Der Zwischenbericht über die Zeit der Reflexion, der dem Europäischen Rat im Dezember 2005 vorgelegt wurde, stellt einen guten Aus­gangspunkt für diese Bewertung dar. Aufbauend auf diesem Bericht und im Lichte der andauernden Diskussion wird der Europäische Rat auf seiner Tagung im Juni  hinsichtlich des Reflexionsprozes­ses Bilanz ziehen, wobei er darauf abstellen sollte, eine klarere Perspektive für die Zukunft festzu­legen und sich über das weitere Vorgehen zu einigen. Je nach den Ergebnissen dieser Bestandsauf­nahme werden die beiden Vorsitze während der verbleibenden Monate des Jahres für geeignete Folgemaßnahmen sorgen.

 

Künftige Finanzierung der Europäischen Union

 

Die Geltungsdauer der derzeitigen Finanziellen Vorausschau läuft Ende 2006 ab. Die auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2005 erzielte Einigung liefert den Rahmen für die Finanzen der Union während des nächsten Finanzierungszeitraums. Diese Einigung muss nun in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament in die erforderlichen Rechtsinstrumente umgesetzt werden. Es wird Sache der nächsten beiden Vorsitze sein, sicherzustellen, dass diese Rechtsakte so bald wie möglich angenommen werden, damit die Grundlage für die Finanzierung der Politiken der Union im Zeitraum 2007 - 2013 gegeben ist.

 

Einsatz für Wachstum und Beschäftigung

 

Die im Jahr 2000 ausgearbeitete Lissabonner Strategie ist auch weiterhin wichtig und hilfreich bei den Bemühungen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten, die Herausforderungen der Alterung und der Globalisierung zu meistern. Die Erzielung konkreter Erfolge bei diesen Heraus­forderungen wird in den nächsten Jahren eine der Hauptprioritäten der Union sein. Die Lissabonner Strategie wurde 2005 angepasst, damit der zentralen Herausforderung der Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen als einem Teilschritt zur Erreichung des Gesamtziels der Stärkung der Wettbe­werbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und der Sicherung der Tragfähigkeit des europäischen Wohlfahrtsmodells besser entsprochen werden kann.

 

Im Jahre 2006 wird der Schwerpunkt auf die Gewährleistung des Erfolgs des neuen Verwaltungs­systems und insbesondere auf die Umsetzung der ersten nationalen Reformprogramme gelegt, die gemeinsam mit maßgeblichen Vertretern der Interessengruppen ausgearbeitet und ausgehandelt wurden, sowie auf das Handeln auf Unionsebene, das eine Ergänzung der einzelstaatlichen Pro­gramme zum Ziel hat. Der Rat sieht einer Überprüfung der Fortschritte im bestehenden multilate­ralen Rahmen erwartungsvoll entgegen. Weitere Bemühungen werden darauf verwendet werden, der Öffentlichkeit die Notwendigkeit von Reformen zu verdeutlichen.


 

Im Mittelpunkt der künftigen Arbeiten auf EU-Ebene sollten wachstums- und beschäftigungsför­dernde Maßnahmen stehen. Als wesentliches Element für die Stärkung der wirtschaftlichen Dyna­mik in Europa werden die Vorsitze besonderes Augenmerk auf die Vollendung des Binnenmarkts insbesondere in den Bereichen Dienstleistungen, Telekommunikation, Energie und Finanzdienst­leistungen richten. Ein besonderer Schwerpunkt wird ferner darin bestehen, für Forschung und Entwicklung günstige Rahmenbedingungen zu fördern sowie ein Umfeld zu schaffen, das Anreize für Innovationen bietet, die wissensbasierte Wirtschaft stärkt und den Qualifikationsstand verbes­sert. Attraktivität und Qualität des Arbeitslebens werden als Mittel zur Anhebung der Beschäfti­gungsquote herausgestellt werden.

 

Der Agenda einer besseren Rechtsetzung als Teilbereich der angestrebten Stärkung der Wettbe­werbsfähigkeit der Union wird besonderer Vorrang eingeräumt werden.

 

Nachhaltige Entwicklung

 

Eine in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht nachhaltige Entwicklung ist ein Haupt­ziel der Unionspolitiken und -maßnahmen. Die Strategie der Union für eine nachhaltige Entwick­lung wird vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Juni 2006 erneuert werden.

Die Europäische Union wird die Bekämpfung des Klimawandels sowohl auf internationaler wie auch auf Unionsebene fortsetzen.

 

Stärkung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

 

Die Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht ist eines der Hauptanliegen der europäi­schen Bürger. Das im Jahr 2004 angenommene Haager Programm stellt den Rahmen für die Berücksichtigung dieser Anliegen dar. Die Umsetzung dieses Programms wird daher eine der Prio­ritäten des Jahres 2006 sein.

 

Die Bemühungen werden sich auf die Umsetzung der externen Aspekte des Programms konzentrie­ren, auf die Intensivierung der auf die Bekämpfung des Terrorismus und der schweren Kriminalität gerichteten Bemühungen, auf die Verbesserung des Austauschs wichtiger Informationen, auf die Förderungen der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen sowie auf die Schaffung einer gemeinsamen Asylpolitik und einer gemeinsamen Migrationssteuerung. Die Halbzeitüberprü­fung des Haager Programms, die auf einem Bewertungsbericht der Kommission beruht, bietet Gelegenheit zur Bewertung des Programms und auch der Frage, welche Änderungen vorgenommen werden könnten, damit die Ziele effizienter erreicht werden können.


Im Laufe des Jahres werden weitere Schritte zur Ausweitung des freien Personenverkehrs durch eine Aktualisierung des Schengener Informationssystems und durch eine umfassende Bewertung der  Frage eingeleitet werden, ob die neuen Mitgliedstaaten die Bedingungen für eine vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstands erfüllen.

 

Erweiterung

 

Die Erweiterung ermöglicht eine Ausdehnung des mit der Union geschaffenen Raums der Stabilität und des Wohlstands auf eine wachsende Zahl von europäischen Ländern. Daher ist es wichtig für die Union und die beitretenden Länder, dass der Beitrittsprozess unter optimalen Bedingungen statt­findet.

 

2006 wird die Beobachtung der Fortschritte Bulgariens und Rumäniens als Teil der Vorbereitungen für ihren 2007 anstehenden Beitritt verstärkt werden. Zudem werden die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei im Einklang mit dem vereinbarten Verhandlungsrahmen vorangebracht werden.

 

Stärkung der Rolle der Union in der Welt

 

Mit fast einer halben Milliarde Unionsbürgern und einem Anteil von einem Viertel am Welthandel sowie als weltweit größter Geber von Entwicklungshilfe  hat die Union eine wichtige Rolle auf internationaler Ebene zu spielen. Die wichtigsten Ziele der Union im Bereich der Außenbeziehun­gen sind die Stärkung von Sicherheit, Stabilität und Demokratie sowie die Bekämpfung der Armut, insbesondere in Afrika, die Bekämpfung anderer Ursachen von Instabilität und die Leistung eines Beitrags zu einem wirksamen multilateralen System. Die Union wird diese Ziele 2006 durch den kohärenten und integrierten Einsatz der verschiedenen ihr zur Verfügung stehenden Instrumente weiter verfolgen.

 

Das ganze Jahr über sollen wichtige Gipfeltagungen stattfinden. Diese werden der Union helfen, ihre strategischen Partnerschaften mit den USA und Russland sowie auch mit den Ländern Latein­amerikas und der Karibik sowie mit ihren ASEM-Partnerländern in Asien zu intensivieren. Die Union wird sich ferner darauf konzentrieren, die Stabilität jenseits ihrer Grenzen durch Weiterfüh­rung ihrer Stabilisierungspolitik in den westlichen Balkanstaaten zu stärken und die Beziehungen zu ihren Nachbarstaaten im Osten und im Mittelmeerraum weiter zu entwickeln, indem sie ihrer Euro­päischen Nachbarschaftspolitik mehr Substanz verleiht und die nördliche Dimension ausbaut.  Ferner wird die Union im Jahr 2006 mit ihren Partnern im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha auf die Erzielung von Ergebnissen in den Handelsgesprächen hinarbeiten.


1.             KÜNFTIGE FINANZIELLE VORAUSSCHAU

 

Die im Dezember 2005 erzielte Einigung über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 wird Aus­gangspunkt für weitere Arbeiten sein. Der Rat wird auf der Grundlage eines Vorschlags der Kom­mission Verhandlungen über eine neue interinstitutionelle Vereinbarung eröffnen, die so früh wie möglich im Jahr 2006 abgeschlossen werden sollen. Diese Vereinbarung wird im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2005 stehen.

 

Parallel dazu werden die Arbeiten zu verschiedenen Rechtsetzungsakten fortgesetzt, die die Grund­lage für die Finanzierung der politischen Maßnahmen der Union im kommenden Finanzierungszeit­raum bilden werden. Dabei werden sowohl die Ergebnisse der Tagung des Europäischen Rates vom Dezember als auch Vorschläge der Kommission für die Aufschlüsselung der Ausgaben nach den verschiedenen Intrumenten berücksichtigt. Die interinstitutionelle Vereinbarung soll bis Juni 2006 und die einzelnen Rechtsetzungsakte sollen spätestens bis Ende 2006 fertig gestellt werden.

 

2.             VERFASSUNGSVERTRAG

 

Im Juni 2005 herrschte im Anschluss an die Beratungen der Staats- und Regierungschefs über den Prozess der Ratifizierung des Verfassungsvertrags Einvernehmen darüber, dass es notwendig ist, während einer Phase des Nachdenkens die Diskussion auf nationaler Ebene stattfinden zu lassen und dann im ersten Halbjahr 2006 das Ergebnis dieser Diskussion insgesamt zu bewerten und über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Es werden die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um diese Bewertung durchführen zu können. Sie wird gegebenenfalls je nach Ergebnis im zweiten Halbjahr weitergeführt.

 

3.             MEHR WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG - DIE NEUBELEBUNG DER LISSABONNER STRATEGIE

 

Die Bewältigung der Herausforderungen der Globalisierung und des demografischen Wandels bleibt auch 2006 ein zentrales Thema für Europa. Der Europäische Rat hat im März 2005 bestätigt, dass die Lissabonner Strategie weiter Geltung hat, und sich darauf geeinigt, dass sie auf eine Steige­rung des nachhaltigen Wirtschaftswachstums und die Schaffung von mehr und besseren Arbeits­plätzen ausgerichtet werden sollte. Europa muss die Grundlagen seiner Wettbewerbsfähigkeit erneuern, sein Wachstumspotenzial und seine Produktivität erhöhen und den sozialen Zusammen­halt stärken, indem es vor allem auf Wissen, Innovation und Aufwertung des Humankapitals setzt. So muss die Strategie, die sich auf ein Konzept der Partnerschaft stützt, nunmehr in vollem Umfang wirksam umgesetzt werden.

 


Im Zusammenhang mit der Neubelebung der Strategie wurden im Juni 2005 die neuen Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008), die sich aus den Grundzügen der Wirt­schaftspolitik und den beschäftigungspolitischen Leitlinien zusammensetzen, gebilligt. Der erneu­erte staatliche Handlungsrahmen wird bessere Bedingungen schaffen, damit sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch der Gemeinschaft echte Fortschritte erreicht werden können. Es wird ein starkes politisches Engagement für die Durchführung der in den nationalen Reformprogrammen und dem Lissabon-Programm der Gemeinschaft vorgesehenen Maßnahmen erforderlich sein.

 

Die Vorsitze werden aufbauend auf den Fortschritten der vorangegangenen Vorsitze und auf der Grundlage des ersten jährlichen Fortschrittsberichts der Kommission die Lissabon-Agenda im Europäischen Rat und in den einschlägigen Ratsformationen voranbringen. Sie werden unter Förde­rung makroökonomischer Bedingungen, die zu Stabilität und nachhaltigem Wachstum führen, alles daran setzen, um in den wichtigsten Bereichen der Lissabonner Strategie (d.h. im Bereich der Strukturpolitik/mikroökonomischen Politik und der Beschäftigungspolitik) und in anderen Berei­chen, die zu einer erfolgreichen Umsetzung der Strategie beitragen, konkrete Fortschritte zu erzie­len (siehe Kapitel 4 bis 9). Auf der Grundlage des Zwischenberichts der Kommission über die Fol­gemaßnahmen zur informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs in Hampton Court werden weitere Arbeiten in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Hochschulen, demografische Herausforderungen und Energie erfolgen.

 

4.             ALLGEMEINER WIRTSCHAFTLICHER RAHMEN / POLITISCHE KOORDINIERUNG

 

Stabilitäts- und Wachstumspakt

 

Der Rat wird den Stabilitäts- und Wachstumspakt auf der Grundlage des Berichts des Rates vom 20. März 2005, der vom Rat am 27. Juni 2005 angenommenen neuen Verordnungen und des revidierten Verhaltenskodex, der vom WFA im Herbst 2005 fertig gestellt wurde, weiter anwenden. 2006 wird für eine Reihe von Mitgliedstaaten, die ihre Haushaltsdefizite im Einklang mit den vom Rat bereits ausgesprochenen Empfehlungen unter Kontrolle bringen müssen, ein kritisches Jahr.

 


Mögliche Aktualisierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik

 

Der Rat wird in enger Zusammenarbeit mit der Kommission die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik überprüfen und über eine eventuell erforderliche Aktualisie­rung entscheiden. Diese Überprüfung findet zum ersten Mal im Rahmen der Integrierten Leitlinien auf der Grundlage der von allen Mitgliedstaaten zu erstellenden nationalen Aktionsprogramme statt. Die Arbeiten werden sich auf die Hauptsäulen der Wirtschafts- und Finanzpolitik in Europa stützen: Sicherstel­lung stabilitätsorientierter öffentlicher Finanzen, Steigerung ihrer Nachhaltigkeit und Qualität sowie Beschleunigung von Wirtschafts- und Strukturreformen. Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) wird einen abschließenden Text zu jeder vorgeschlagenen Revision der Grundzüge der Wirtschaftspolitik erstellen und diesen zusammen mit dem Eckpunktepapier dem Europäischen Rat auf seiner Früh­jahrstagung vorlegen.

 

Erweiterung der Euro-Zone

 

Die Kommission und die EZB haben angekündigt, dass sie für Mitgliedstaaten, für die eine Aus­nahmeregelung gilt, im Juni 2006 Konvergenzberichte vorlegen werden. Einige Mitgliedstaaten haben bereits ihr Interesse bekundet, bis 2007 die Einführung des Euro zu erreichen. Die beiden Vorsitze werden dafür sorgen, dass so bald wie möglich eine gründliche Prüfung anhand der ein­schlägigen Kriterien - wie u.a. gesamtwirtschaftliche Stabilität und hoher Grad an dauerhafter Kon­vergenz - durchgeführt wird.

 

Überprüfung von Übergangsmassnahmen

 

Der Rat wird einen Bericht der Kommission über die Anwendung nationaler Maßnahmen der Mit­gliedstaaten zur Regulierung des Zugangs von ungarischen, lettischen, polnischen, slowakischen, tschechischen, estnischen, slowenischen und litauischen Staatsangehörigen zu den Arbeitsmärkten prüfen, wie sie in den Anhängen V, VI, VIII, IX, X, XII, XIII und XIV der Akte von 2003 über den Beitritt zur Europäischen Union vorgesehen sind.

 


Bereitstellung angemessener EU-Haushaltsmittel

 

Die beiden Vorsitze werden im Hinblick auf den EU-Haushaltsplan 2007 den neuen Finanzrahmen und die vom Rat festgelegten Haushaltsleitlinien anwenden. Außerdem werden bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2007 Anstrengungen unternommen, um alle sachdienlichen Informationen über die Ausführung des Haushaltsplans 2006 und über die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze der neuen Haushaltsordnung bestmöglich zu nutzen. Die Ergebnisse der Evaluierungen und die Tätig­keitsübersichten werden bei der Verbesserung des EU-Haushaltsverfahrens berücksichtigt werden. Das Verfahren der Konzertierungssitzungen mit dem Europäischen Parlament wird weiter ent­wickelt werden. Schließlich werden Kontrolle und Betrugsbekämpfung einen wichtigen Aspekt der Arbeit des Rates zur weiteren Verbesserung der Haushaltsführung darstellen.

 

TEN - Finanzierung im Bereich Transport und Energie

 

Der Rat wird voraussichtlich die Verordnung über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze im Bereich Transport und Energie annehmen. Mit diesem Vorschlag soll eine effizientere Verwaltung der Finanzhilfe der Gemeinschaft sicher­gestellt und ein Anstoß für die Vollendung des transeuropäischen Infrastrukturnetzes gegeben wer­den. Er wird den Handel anregen und den Binnenmarkt fördern, die Kohäsion stärken und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. Die Verordnung, die vor Juli 2006 angenommen werden könnte, dürfte bis Anfang 2007 in Kraft treten.

 

EIB - Darlehensmandat

 

Der Rat wird eine neue Fassung des Ratsbeschlusses über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für bestimmte Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (Mittel- und Osteuropa, Mittelmeerländer, Lateinamerika und Asien sowie Republik Südafrika) annehmen. Es ist damit zu rechnen, dass die Kommission ihren Vor­schlag im ersten Halbjahr 2006 vorlegt. Mit diesem erneuerten Mandat werden die Beträge für die den verschiedenen geografischen Tätigkeitsgebieten der EIB zuzuteilenden Garantien festgelegt. Möglicherweise werden auch neue geografische Gebiete einbezogen, die angesichts der Erweite­rung und der neuen Nachbarschaftspolitik erfasst werden sollen. Die Verordnung müsste bis Ende 2006 angenommen werden, damit sie Anfang 2007 in Kraft treten kann.

 


Statistik

 

Im Bereich der Statistik werden die beiden Vorsitze die Arbeiten auf der Grundlage der Initiativen fortsetzen¸ über die entweder bereits verhandelt wird oder die erwartet werden und die unter ande­rem die Verwendung von Preisstatistiken für Kaufkraftparitäten¸ die statistische Klassifizierung der Wirtschaftsaktivitäten in der EU, strukturelle Unternehmensstatistiken und die Übermittlung von Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen betreffen. Die beiden Vorsitze betrachten außerdem die Anwendung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken sowie die Verringerung des Verwaltungs- und Regelungsaufwands für die nationalen Statistikbehörden als Prioritäten.

 

5.             STEIGERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT

 

Die beiden Vorsitze werden sich bemühen, zur Schaffung förderlicher Bedingungen für Wirt­schaftswachstum und Beschäftigung beizutragen. Zu diesem Zweck werden die Vorsitze die Arbeiten in den Bereichen bessere Rechtsetzung, Strategien für den Binnenmarkt, Innovation, Unternehmen, Forschung sowie allgemeine und berufliche Bildung weiterführen, die als wesent­liche Bestandteile der neubelebten Lissabonner Strategie anerkannt worden sind. Der Rat (Wett­bewerbsfähigkeit) wird die Anstrengungen der Europäischen Union im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung erhöhen, indem er wirksam zur erfolgreichen Umsetzung der Lissabonner Strategie beiträgt.

 

Der Rat wird sich auf seine rechtlichen Zuständigkeiten für seine Kernbereiche¸ auf seine horizon­tale Rolle hinsichtlich der Verordnungen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Wettbewerbs­fähigkeit sowie auf die relevanten mikroökonomischen und strukturpolitischen Fragen der neu­be­lebten Lissabonner Strategie konzentrieren. Er beabsichtigt daher, ein Eckpunktepapier zu seinen Hauptprioritäten auszuarbeiten.

Beschluss des Rates über eine Garan

­tieleistung der Gemein

‑schaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für bestimmte Vorhaben

 

Beschluss des Rates über eine Garantieleistung der Gemein‑schaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für bestimmte Vorhaben

 

 

Bessere Rechtsetzung

 

Die beiden Vorsitze werden in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Europäischen Parlament die Agenda für die Reform des Regelungsrahmens voranbringen, wie u.a. in der gemein­samen Erklärung über die Reform des Regelungsrahmens vorgesehen.


Die Vorsitze werden den horizontalen Einsatz von Folgenabschätzungen im Rechtsetzungs­pro­zess fördern und die Bemühungen der Kommission unterstützen, ihr Folgenabschätzungs­verfahren dadurch zu verbessern, dass sie dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit mehr Gewicht verleiht und dabei den Zielen der Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit und des sozialen Zusammenhalts ver­pflichtet bleibt. In diesem Zusammenhang werden die Vorsitze die externe Evaluierung des Systems der Folgenabschätzung der Kommission, die Anfang 2006 eingeleitet wird, aufmerksam verfolgen.

 

Die Vorsitze begrüßen ferner die Zusage der Kommission, gemeinsame Methode für die Messung des Verwaltungsaufwands in die überarbeiteten Leitlinien zur Folgen­abschätzung zu integrieren.

 

Die Vorsitze werden in enger Zusammenarbeit mit der Kommission die Überprüfung der beste­hen­den europäischen Rechtsvorschriften voranbringen, indem sie die Vereinfachungspläne aktiv vorantreiben. In diesem Zusammenhang werden sie sich auch darum bemühen, die Arbeits­metho­den für Vereinfachungsvorschläge zu verbessern. Sie werden auf der Grundlage der unter britischem Vorsitz begonnenen Arbeiten eine Einigung über die Reform der Ausschussverfahren anstreben, damit eine angemessenere Einbindung des Europäischen Parlaments sichergestellt werden kann.

 

Innovation und Unternehmen

 

Beide Vorsitze werden auf einen endgültigen Beschluss über das Rahmenprogramm für Wett­bewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) vor Ende 2006 hinarbeiten. Dieses Programm, durch das mehr Investitionen in Innovationen insbesondere auf Ebene der KMU bewirkt werden sollen, ist eng mit anderen Politikbereichen (Energie, Informationstechnologien, Forschung und Umwelt) verknüpft.

 

Im Bereich Innovation und Unternehmen wird der Rat folgenden Initiativen, die voraussichtlich im Laufe des Jahres 2006 in die Wege geleitet oder weiter vorangebracht werden, angemessen Rechnung tragen:

-               Mitteilung über den Regelungsrahmen für die Automobilindustrie (CARS 21);

-               neue Aspekte der KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung;

-               neue Mitteilung über Industriepolitik;

-               Aktionsplan für Forschung und Innovation.

 


Der Rat (Wettbewerbsfähigkeit) wird sich unter Berücksichtigung der Bedeutung, die kleinen Unternehmen bei der Förderung von Wachstum und Beschäftigung zukommt, mit der Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen befassen. Die Beratungen werden sich auf die Informationen stützen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Reformprogramme – im Anschluss an eine Rationalisierung des Systems der Berichterstattung – bereitstellen. Die Kommis­sion beabsichtigt, im Rahmen der neubelebten Lissabonner Strategie den Bericht über die Wettbe­werbsfähigkeit, den Innovationsanzeiger und den Anzeiger zur Unternehmenspolitik in einem ein­zigen Wettbewerbsfähigkeitspaket zusammenfassen. Dies dürfte im zweiten Halbjahr 2006 eine Gesamtbewertung der Funktionsweise der Strategie ermöglichen und wird als Grundlage für die Beratungen zur Vorbereitung der Beiträge für die Ratstagung im Frühjahr 2007 dienen.

 

Die Vorsitze werden sich mit den wachstums- und beschäftigungsrelevanten Aspekten des Touris­mus befassen. Neue Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Tourismus und Kultur werden die Hauptthemen sein.

 

Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens  wird der Rat mit den Beratungen über den für 2006 erwarteten Vorschlag für eine neue Richtlinie über Rechtsmittel im öffentlichen Beschaf­fungswesen beginnen. Ziel der Überarbeitung ist es, Verfahren für eine wirksame und rechtzeitige Überprüfung im öffentlichen Beschaffungswesen in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Außer­dem werden möglicherweise Beratungen über eine Mitteilung der Kommission über öffentlich-pri­vate Partnerschaften und die Beschaffung von Verteidigungsgütern aufgenommen.

 

Im Bereich Wettbewerb und staatliche Beihilfen wird der Rat die Beratungen über den Vorschlag für eine Überprüfung der Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 des Rates über die Anwendung der EG-Wettbewerbsregeln auf den Seeverkehr einleiten bzw. voranbringen.

 

Fragen betreffend die staatlichen Beihilfen sind nur in beschränktem Umfang Gegenstand der Beratungen des Rates, allerdings enthält der diesbezügliche Aktionsplan der Kommission zwei Punkte, die für den Rat von Belang sind: die Änderung der Verordnung 994/98¸ der Verordnung über Gruppenausnahmen (2005/6), und die Änderung der Verordnung 659/99, der Verfahrens­verordnung (2002/8). Der raschen Regelung dieser Fragen im Einklang mit dem im Aktionsplan der Kommission für staatliche Beihilfen festgelegten Zeitplan wird höchste Priorität eingeräumt; sie muss von dem Grundsatz geleitet werden, dass der Verwaltungsaufwand bei der Kontrolle staat­licher Beihilfen verringert und es der Kommission ermöglicht werden muss, sich auf Fälle mit echter Wettbewerbsverzerrung zu konzentrieren.


Beide Vorsitze erkennen an, welch wichtige Rolle die Raumfahrtpolitik in Europa im Hinblick auf Industrie- und Innovationspolitik spielen kann. Die Arbeiten über die künftige Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden europäischen Raumfahrtpolitik auf der Grundlage des Rahmen­abkommens zwischen EG und ESA werden aktiv vorangebracht. Durch weitere Tagungen des "Weltraumrates" im Jahr 2006 werden kontinuierliche Fortschritte unter angemessener Berück­sich­tigung der im Rahmen des 7. Rahmenprogramms vorgeschlagenen Weltraumforschungs­aktivitäten und der Durchführung von Galileo und GMES sichergestellt werden.

 

Forschung

 

Die Vorsitze werden in enger Abstimmung mit dem Europäischen Parlament alles daran setzen, um den rechtzeitigen Start des 7. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung sicherzu­stel­len. Um eine Lücke zwischen dem derzeitigen Rahmenprogramm, das Ende 2006 ausläuft, und dem neuen Programm zu vermeiden, müssen alle Beschlüsse, die das Rahmenprogramm selbst betreffen, und die begleitenden Durchführungsbeschlüsse (spezifische Programme, Regeln für die Beteili­gung, gemeinsame Forschungsstelle und Aktivitäten nach den Artikeln 169 und 171 EGV) recht­zeitig vor Ende 2006 gefasst werden.

 

Beide Vorsitze werden die Anwendung des 3%-Aktionsplans weiter überwachen und fördern. Dies wird ausgehend von den Beratungen des Rates über dieses Thema erfolgen.

 

Was den Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) anbelangt, der in Cadarache (Frankreich) gebaut werden soll, so wird die Kommission voraussichtlich Anfang 2006 ihre Vorschläge für den Abschluss einer internationalen Übereinkunft zwischen den beteiligten Parteien und die Schaffung eines europäischen Rechtsobjekts vorlegen. Die Vorsitze werden eine rasche Annahme dieser Vorschläge anstreben.

 


Bildung

 

Der gemeinsame Zwischenbericht "Allgemeine und berufliche Bildung 2010"wird im ersten Halbjahr 2006 fertiggestellt. In diesem Zusammenhang streben die Vorsitze eine verbesserte Um­setzung der strategischen Ziele des Prozesses an: Qualität, Effizienz und Wirksamkeit der Bildung sowie Zugang zur Bildung. Sie werden außerdem einen integrierten Ansatz für die Zusammenarbeit im Hinblick auf allgemeine und berufliche Bildung einschließlich effizienter Arbeitsmethoden fördern.

 

Der Rat wird auf die endgültige Annahme des integrierten Aktionsprogramms im Bereich des lebenslangen Lernens (2007-2013) hinarbeiten, damit das Programm rechtzeitig Anfang 2007 starten kann.

 

Die Vorsitze werden die europäische Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung verbessern. Der Rat wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2006 Schluss­folge­rungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung annehmen. Der finnische Vorsitz beabsichtigt, im Dezember 2006 eine Folge­konferenz zu veranstalten.

 

Die beiden Vorsitze streben eine endgültige Annahme der Europäischen Qualitätscharta für Mobi­lität und der Empfehlung des Rates und des Europäischen Parlaments über Schlüssel­kompetenzen für lebenslanges Lernen an. Sie werden sich mit dem europäischen Indikator für Sprachenkompe­tenz und dem europäischen Qualifikationsrahmen befassen.

 

Je nach Stand der Vorbereitungen der Kommission könnte eine Empfehlung über die Qualität der Lehrerausbildung auf der Tagesordnung des Rates stehen.

 

Rechte des Geistigen Eigentums

 

Die Vorsitze werden die Möglichkeiten für Fortschritte hin zu einer Lösung des Problems des Gemeinschaftspatents erkunden, damit ein kostenwirksames, benutzerfreundliches und effizientes Patentsystem in der EU verwirklicht werden kann.

 


Sie werden auf eine Kompromisslösung zu dem Vorschlag für eine Änderung der Geschmacks­muster­richtlinie in Bezug auf Bauelemente von komplexen Erzeugnissen hinarbeiten.

Die Arbeiten werden auf der Grundlage der Empfehlung der Kommission über die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten fortgesetzt. Der Rat erwartet einen Bericht der Kommission über den EG-Rechtsrahmen im Bereich von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten.

Der Rat strebt die Annahme eines Beschlusses über den Beitritt der EG zur Genfer Akte (WIPO) über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle und eine Änderung der Geschmackmusterverordnung an.

 

6.       VERWIRKLICHUNG EINES ECHTEN BINNENMARKTES

 

Dienstleistungen

 

Angesichts der Bedeutung der Öffnung des Binnenmarktes für Dienstleistungen setzen sich die bei­den Vorsitze in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Europäischen Parlament dafür ein, die Verhandlungen über die Dienstleistungsrichtlinie abzuschließen. Sie werden im Rahmen dieser Arbeit den vom Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten geäußerten Bedenken angemessen Rechnung tragen und gleichzeitig versuchen, den Geltungsbereich der Richtlinie mög­lichst weit zu fassen.

 

Darüber hinaus wird die Kommission voraussichtlich einen Vorschlag zur Ausdehnung des Gel­tungsbereichs der Richtlinie 98/34/EG (über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften) auf Dienstleistungen vorlegen. Die Vorsitze werden sich bemühen, die Arbeiten zu diesem Vorschlag voranzubringen.

 

Freier Warenverkehr

 

Die Kommission wird voraussichtlich einen Vorschlag für einen Beschluss zur Konsolidierung und Stärkung der auf dem neuen Konzept beruhenden Richtlinien, Strategien und Grundsätze und einen Vorschlag für eine Verordnung über den freien Warenverkehr in nicht harmonisierten Bereichen vorlegen. Die beiden Vorsitze werden auf eine weitere Verbesserung des Binnenmarkts für Waren hinarbeiten.


Finanzdienstleistungen

 

Hinsichtlich der Finanzmärkte werden die beiden Vorsitze der Anwendung des Aktionsplans auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen (FSAP) und Maßnahmen im Zusammenhang mit der post-FSAP-Strategie besondere Aufmerksamkeit widmen. Vor diesem Hintergrund werden sich die Arbeiten auf den neuen rechtlichen Rahmen für Zahlungssysteme im Binnenmarkt (u.a. unter Anwendung der Sonderempfehlung VI der FATF) und auf die Verbesserung des Marktzugangs von Unternehmen zu Clearing- und Abrechnungssystemen sowie auf grenzüberschreitende Fusionen im Bankensektor (Änderung der Bankenrichtlinie 2000/12/EG) konzentrieren. Darüber hinaus wird das Augenmerk auf eine weitere Verbesserung der Aufsicht grenzüberschreitender Institute, die Verbesserung der Regelungen für Stabilität und Krisenmanagement und insbesondere die Über­prü­fung der Richtlinie 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme gerichtet. Die im Hinblick auf die Konvergenz der Aufsichtspraktiken erzielten Fortschritte werden einer Bewertung unterzogen.

 

Die Anstrengungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und der Geldwäsche werden fortgesetzt. Hauptthema wird in dieser Hinsicht die Verordnung zur Umsetzung der Sonder­emp­fehlung VII der FATF über den elektronischen Zahlungsverkehr sein.

 

Steuerwesen

 

Die EU-Bestimmungen im Steuerbereich müssen mit Blick auf das allgemeine Ziel eines kosten­wirksameren und transparenteren Regelungsrahmens zum Teil überprüft und weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen für grenz­überschrei­tende Aktivitäten und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich. Im Bereich der indirekten Steuern werden die beiden Vorsitze daher die Initiativen zur Vereinfachung und Modernisierung des MwSt-Systems sowie der Verbrauchsteuern (z.B. auf alkoholische Getränke) weiterführen. Im Bereich der direkten Steuern sollen die Arbeiten an einer gemeinsamen konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen auf technischer und politischer Ebene fortgesetzt werden. Die Vorsitze werden außerdem einen Beschluss über das Programm Fiscalis 2013 unterstützen, der für eine kohärente Entwicklung der Steuersysteme im Binnenmarkt erforder­lich ist.


Gesellschaftsrecht

 

Generell werden die beiden Vorsitze die Initiativen der Kommission zur Verbesserung der Zuver­lässigkeit und Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen unter­stützen. Sie werden sich dafür einsetzen, dass die Arbeiten an den Richtlinien über Pflichtprüfung und Rechnungslegung abgeschlossen werden.

 

Die Arbeiten im Hinblick auf die Annahme des Vorschlags über die Verlegung des Gesellschafts­sitzes (14. Richtlinie über Gesellschaftsrecht) und die Beratungen über den Vorschlag für eine Richtlinie über die Rechte von Aktionären werden vorangebracht. Die Initiativen der Kommis­sion hinsichtlich der künftigen Studie über ein alternatives System der Kapitalerhaltung werden unterstützt.

 

Technische Harmonisierung

 

Was den Vorschlag über die Finanzierung der europäischen Normung anbelangt, so wird eine politische Einigung über einen gemeinsamen Standpunkt oder möglicherweise eine endgültige An­nahme des Rechtsakts im Jahr 2006 angestrebt. Die Vorsitze werden auf eine endgültige Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Typgenehmigungsrichtlinie (Neufassung) hinarbeiten. Diese ist abgesehen von Routine-Beschlüssen des Rates nach Artikel 133 (Regelungen der UN/ECE) der letzte noch zu behandelnde Vorschlag in diesem Bereich.

 

Düngemittel

 

Der Rat wird darauf hinarbeiten, Fortschritte im Zusammenhang mit dem Vorschlag für eine Ver­ordnung über Kadmium in Düngemitteln zu erzielen, den die Kommission voraussichtlich 2006 vorlegen wird. In der Verordnung werden Höchstgrenzen für den Kadmiumgehalt in Phosphat­dünger und verschiedene Klassen von Düngemitteln mit einem bestimmten Kadmiumgehalt festge­legt. Damit wird zum ersten Mal eine Regelung über die zulässige Menge von Schwer­metallen in anorganischen Düngemitteln in der EU erlassen.


Lebensmittel

 

Der Rat wird auf eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Verordnung über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen und die Verordnung über nährwert- und gesund­heitsbezogene Angaben hinarbeiten. Er wird außerdem die Beratungen über Vorschläge betreffend Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln (Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Enzyme) aufnehmen, die voraussichtlich vorgelegt werden.

 

Verbraucherschutz

 

Die Vorsitze werden sich bemühen, eine Einigung über den Beschluss betreffend ein Aktions­pro­gramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007-2013) zu er­reichen. Aufgrund des bereichsübergreifenden Charakters der Verbraucherschutzpolitik wird der Schwerpunkt besonders auf die verbraucherrelevanten Entwicklungen in anderen Politikbereichen gelegt, damit die Verbraucherinteressen durchgängig berücksichtigt werden. Die Vorsitze werden sich weiterhin mit dem Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie über Verbraucherkredit­ver­träge befassen und dabei eine Lösung anstreben, bei der ein hohes Maß an Verbraucherschutz gewährleistet und für die Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität gewahrt wird. Die Initiativen der Kommission zur Stärkung des Verbraucherschutzes und zur Überprüfung des Besitzstands im Bereich des Verbraucherschutzes werden unterstützt.

 

Zoll

 

In diesem Bereich werden die beiden Vorsitze an folgenden zwei Vorschlägen weiterarbeiten:

 

Vorschlag zur Modernisierung des Zollkodex: In diesem Vorschlag, der eine umfassende, allge­meine Überprüfung des ursprünglich 1992 angenommenen Zollkodex mit sich bringt, werden Fra­gen im Zusammenhang mit den Anforderungen einer elektronischen Umgebung für Zoll und Han­del, der Vereinfachung der Zollbestimmungen und den sich wandelnden Aufgaben der Zoll­behör­den behandelt.

 

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über e-Zoll: Da die Einführung einer elektronischen, papierlosen Umgebung für den Zoll eine Voraussetzung für den modernisierten Zollkodex ist, werden in diesem Beschluss die Akteure, die erforderlichen Maßnahmen und die Fristen für deren Anwendung festgelegt, damit eine gemeinschaftsweite Einführung des e-Zolls so bald wie möglich sichergestellt werden kann.


Die Vorsitze werden die Arbeiten an einem Beschluss über das Programm "Zoll 2013", das für eine kohärente Entwicklung der Zollunion erforderlich ist, voranbringen. Die internationale Zusammen­arbeit auf dem Gebiet des Zolls wird weiterhin gefördert, da diese im Zusammenhang mit dem internationalen Handel und grenzüberschreitenden Aktivitäten von entscheidender Bedeutung ist.

 

7.       INFORMATIONSGESELLSCHAFT, ENERGIE, VERKEHR, CHEMIKALIENPOLITIK

 

Informationsgesellschaft und Elektronische Kommunikation

 

Es werden verstärkt Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen der überarbeiteten Lissabonner Strategie eine zentrale Rolle spielen. In diesem Zusammenhang werden beide Vorsitze darauf hinarbeiten, einen erfolg­reichen Start der Initiative "i2010 – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung" sicherzustellen und die wirksame Umsetzung dieser Initiative zu erleichtern.

 

Zur Stärkung des Binnenmarkts und Unterstützung der europäischen Bürgerschaft wird besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der Sicherheit und Interoperabilität elektronischer Kommunika­tion und elektronischer Dienste gerichtet. Die beiden Vorsitze werden zu diesem Zweck auf eine Erhöhung der Netz- und Informationssicherheit hinarbeiten und in diesem Zusammenhang eine von der Kommission erwartete Mitteilung prüfen und den internationalen Koordinierungs- und Folge­maßnahmen in Bezug auf Spam Rechnung tragen. Darüber hinaus werden die Vorsitze zur Förde­rung von nahtlosen Diensten und Kommunikation beitragen und zu diesem Zweck der Mitteilung der Kommission über Nachhaltigkeit und Infrastruktur besondere Aufmerksamkeit widmen.

 

2006 werden die Beratungen über die Überprüfung des rechtlichen Rahmens für elektronische Kommunikation beginnen. Die Kommission wird etwaige Rechtsetzungsvorschläge voraussicht­lich vor Ende 2006 vorlegen.

 

Darüber hinaus wollen sich die Vorsitze mit folgenden Themen befassen:

-               Mitteilung der Kommission über elektronische Behördendienste;

-               Vorschlag der Kommission für die Überarbeitung der Richtlinie über Postdienstleistungen, der Ende 2006 vorgelegt werden soll;

-               Folgeschritte zur Mitteilung der Kommission über eine europäische Agenda im Bereich der Funkfrequenzpolitik, mit deren Vorlage vor Ende 2006 zu rechnen ist;


-               etwaige Koordinierung und Folgemaßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse des Welt­gipfels über die Informationsgesellschaft vom November 2005, wobei angesichts des Ablaufs der Vereinbarung zwischen ICANN und der US-Regierung im September 2006 dem Problem der Verwaltung des Internet besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

 

Energie

 

Im Jahr 2006 werden die Arbeiten über verschiedene Aspekte wie Energiebinnenmarkt, Versor­gungssicherheit, Nachhaltigkeit von Energieerzeugung und -verbrauch, internationale Dimension und Atomfragen fortgesetzt. Das Grünbuch der Kommission über eine sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energiepolitik für Europa wird die Grundlage für eingehende Beratungen über die künftige Energiepolitik bilden.

 

Energiebinnenmarkt

 

Auf der Grundlage einer Beurteilung des Funktionierens des Elektrizitäts- und Gasmarktes ein­schließlich einer Prüfung der wettbewerbsrelevanten Aspekte werden weitere Maßnahmen für die Liberalisierung dieser Märkte geprüft.

 

Versorgungssicherheit

 

Die Arbeiten an dem Beschluss über transeuropäische Netze im Bereich Energie werden mög­licherweise Anfang 2006 abgeschlossen. Die Arbeiten im Hinblick auf die Erhöhung der Ver­sor­gungssicherheit werden auf der Grundlage der Mitteilung zur Bewertung der Umsetzung des Grün­buchs über die Energiepolitik (2000) vorangebracht. Der Dialog zwischen der EU und Russland sowie zwischen der EU und der OPEC (siehe Internationale Dimension) wird ebenfalls zur Versor­gungssicherheit beitragen.

 

Nachhaltigkeit von Energieerzeugung und -verbrauch

 

Die Arbeit wird sich an folgenden zwei Zielsetzungen ausrichten: Verbesserung der Energie­effi­zienz und Förderung von erneuerbaren Energiequellen:

 

-               Die Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen wird Anfang 2006 fertig gestellt werden. Genereller sollen die Arbeiten an dem Aktionsplan zur Energieeffizienz auf der Grundlage der mit dem Grünbuch eingeleiteten Konsultierung, die im März 2006 ab­geschlossen werden soll, durchgeführt werden; im Anschluss daran werden die Auswertung und die Ausarbeitung des Aktionsplans in die Wege geleitet.


-               Auf der Grundlage von zwei Mitteilungen (Finanzierung von erneuerbaren Energiequellen, Aktionsplan betreffend Biomasse) soll unter Berücksichtigung der Fortschritte bei der Ver­wirklichung der Energieeffizienz-Ziele für 2010 und bei den Verhandlungen betreffend Klimaänderungen eine Strategie für die mittel- und langfristige Förderung erneuerbarer Ener­gien über das Jahr 2010 hinaus entwickelt werden.

 

Internationale Dimension

 

-               Das Abkommen zwischen der EU und Südosteuropa über eine Energiegemeinschaft könnte - nach der Unterzeichnung am 25. Oktober 2005 - im ersten Halbjahr 2006 geschlos­sen werden.

-               Ausgehend von den Beratungen des Ständigen Partnerschaftsrates EU-Russland am 3. Oktober 2005 über Energiefragen sollte der Energiedialog zwischen der EU und Russ­land durch Fortschritte bei der Umsetzung der im Rahmen des gemeinsamen Wirtschafts­raums vorgesehenen Maßnahmen im Energiebereich weiter intensiviert werden.

-               Besondere Aufmerksamkeit wird der Überprüfung und Aktualisierung der den Energiebereich und die nukleare Sicherheit betreffenden Aspekte der nördlichen Dimension gelten; hierzu soll bis Ende 2006 ein neues politisches Papier angenommen werden.

-               Der Dialog zwischen der EU und der OPEC soll im Anschluss an die erste Tagung im Juni 2005 - auch auf Ministerebene - fortgesetzt werden.

 

Außerdem sei darauf hingewiesen, dass das Thema "Energie für nachhaltige Entwicklung" eines der Themen ist, mit denen sich die VN-Kommission für nachhaltige Entwicklung in den Jahren 2006 und 2007 befassen wird; dies sollte für die EU Anlass für Folgemaßnahmen zu ihren Verpflichtun­gen im Hinblick auf die Millennium-Entwicklungsziele sein, wie sie im Durchführungsplan von Johannesburg enthalten sind.


Atomfragen

 

Die Vorsitze messen einem hohen Maß an nuklearer Sicherheit und einer angemessenen Sicher­heitsüberwachung im Nuklearbereich große Bedeutung zu. Sie werden in dieser Hinsicht darauf hinarbeiten,

-               die Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Juni 2004 über die nukleare Sicherheit und die Sicherheit der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in die Praxis umzusetzen. Diese Arbeit sollte abgeschlossen werden, wobei bis Ende 2006 ein Schlussbericht über den mit diesen Schlussfolgerungen eingeleiteten Konsultierungsprozess erstellt werden sollte. Im ersten Halbjahr sollte eine Richtlinie über die sichere Verbringung radioaktiver Abfälle angenommen werden;

-               eine zufrieden stellende Lösung für Fragen im Zusammenhang mit der Festlegung eines neuen Ansatzes für die nukleare Sicherheitsüberwachung zu finden, wobei zu klären sein wird, welche Rolle jeweils Euratom, den Mitgliedstaaten und der IAEO zukommt.

 

Verkehr

 

Landverkehr

 

Die Straßenverkehrssicherheit wird 2006 weiterhin ein wichtiger Punkt auf der politischen Agenda der Union sein. Eventuelle Initiativen und/oder Rechtsetzungsvorschläge der Kommission betreffend die Sicherheit im europäischen Verkehrsnetz ("Infrastrukturrichtlinie"), den Totwinkel­spiegel und das Tagesfahrlicht werden zu bearbeiten sein. Der Rat wird seine Beratungen betreffend die Richtlinie über den Führerschein fortsetzen.

Die Kommission wird voraussichtlich einen Vorschlag über die grenzüberschreitende Durchsetzung von Rechtsvorschriften über die Verkehrssicherheit vorlegen.

 

Die Vorsitze werden unter angemessener Berücksichtigung des Standpunkts des Europäischen Par­laments die Arbeit am dritten Eisenbahnpaket fortsetzen. Des Weiteren wird die Bewertung der Umsetzung der Richtlinien 2001/12/EG, 2001/13/EG und 2001/14/EG (1. Eisenbahnpaket) in Erwä­gung gezogen.


Die Kommission hat einen Vorschlag für die Überarbeitung der Verordnung über gemeinwirt­schaftliche Verpflichtungen angenommen; je nach Sachstand werden die Vorsitze die Möglichkeit für Beratungen über den Vorschlag prüfen.

 

Die Modernisierung der technischen Verordnungen über die Binnenschifffahrt wird als wichtiger Schritt für die Erhöhung der Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors betrachtet. Es sind Folgeschritte zur Mitteilung der Kommission über die Binnenschifffahrt vorgesehen. Je nach Sachstand werden die Arbeiten an der Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 82/714/EG über die technischen Anforderungen für Binnenschiffe fortgesetzt und können die Beratungen über einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnen­wasserstraßen entweder separat oder als Teil der Rahmenrichtlinie über die Beförderung gefähr­licher Güter auf dem Straßen-, Schienen- und Binnenschifffahrtsweg aufgenommen werden.

 

Luftverkehr

 

Die Außenbeziehungen im Bereich des Luftverkehrs bleiben weiterhin ein vorrangiges Thema. Die Vorsitze werden die Arbeiten an den diesbezüglichen Dossiers - EU-USA, EU-Drittstaaten und Mitgliedstaaten-Drittstaaten - fortsetzen. Gleichzeitig werden sie die Verhandlungen der Kommis­sion mit Drittländern auf der Grundlage eines horizontalen Mandats unterstützen. Jedes neue Ersu­chen der Kommission um Mandate für Verhandlungen mit Drittstaaten wird mit gebührender Auf­merksamkeit geprüft.

 

Die Mitteilung der Kommission über die Stärkung der Rechte von Reisenden in der Europäischen Union wird geprüft werden.

 

Der Rat wird außerdem die Arbeiten an dem geänderten Vorschlag zur Harmonisierung

der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt (EU-OPS) fort­setzen und möglicherweise zum Abschluss bringen.

 

Weitere Initiativen oder Vorschläge, die 2006 voraussichtlich behandelt werden, betreffen die Aus­dehnung des Mandats der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA)¸ das Programm zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums (SESAR) sowie die Überprüfung der Flughafenkapazitäten, das computergesteuerte Buchungssystem (CRS), das dritte Liberalisierungs­paket, die Bodenabfertigungsdienste und die Luftverkehrsicherheit.


 

Seeverkehr

 

Die Vorsitze werden prüfen, welche Fortschritte im Hinblick auf das erwartete dritte Maß­nah­menpaket für Sicherheit im Seeverkehr gemacht werden können, in dem Themen wie Hafen­staatkontrolle, Flaggenstaatinitiative, gemeinschaftliches Überwachungs- und Informationssystem für den Schiffsverkehr und Rechtsinstrumente über Haftung und Entschädigung behandelt werden. Die Vorsitze werden außerdem prüfen, welche Arbeiten im Hinblick auf den überarbeiteten Vor­schlag über den Marktzugang für Hafendienste unter Berücksichtigung des Standpunkts des Europäischen Parlaments unternommen werden können.

 

Im zweiten Halbjahr 2006 wird der Frage des Kurzstreckenseeverkehrs im Zusammenhang mit dem Fortschrittsbericht der Kommission über das Programm zur Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

 

Je nach Sachstand wird der Rat die Arbeiten an der Verordnung über die mehrjährige Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs fortsetzen oder zum Abschluss bringen.

 

Horizontale Fragen

 

Eine effiziente Logistik ist für die Wettbewerbsfähigkeit Europas und für eine wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung unerlässlich. Die Schaffung starker Gemeinschaftsmärkte im Bereich Verkehr und Logistik – eines Logistik-Clusters – muss beschleunigt werden. Daher wird im zweiten Halbjahr 2006 einer noch vorzulegenden Mitteilung der Kommission über Logistik, die eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Situation und einen Aktionsplan für die erste Phase enthält und Themen wie die Haftung der Beteiligten, Ausbildung, Netzengpässe, Sicherheitsmaßnahmen in Häfen und Terminals und elektronische Versiegelung von Containern behandelt, große Bedeutung beigemessen.

 

Der Rat wird im ersten Halbjahr 2006 die Beratungen über die Halbzeitüberprüfung des Weißbuchs über die europäische Verkehrspolitik bis 2010 aufnehmen.

 

Je nach Sachstand wird der Rat die Arbeiten in Bezug auf die Marco Polo II-Initiative fortsetzen oder zum Abschluss bringen. Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2006 möglicherweise eine Initiative zur Sicherheit des intermodalen Verkehrs vorlegen.


 

Die Vorsitze werden die Arbeiten zu verschiedenen Aspekten des europäischen Satellitennavi­gationssystems GALILEO fortsetzen, wobei sie Sicherheits- und Finanzfragen sowie dem Bereich der Dienstleistungen, der internationalen Zusammenarbeit und den Verhandlungen über den Kon­zessionsvertrag betreffend GALILEO besondere Aufmerksamkeit schenken werden. Sie werden daher alles daran setzen, eine endgültige Einigung über die vorgeschlagene Verordnung über die Errichtung des Systems und seinen Betrieb zu erreichen.

 

Chemikalienpolitik

 

Der Rat wird sich in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament uneingeschränkt um eine endgültige Einigung über das REACH-Paket bemühen.

 

Die Kommission wird voraussichtlich drei Vorschläge für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen vorlegen. Der Rat ist bestrebt, eine Einigung über diese Vorschläge zu erzielen.

 

Die Kommission wird voraussichtlich Mitte 2006 einen Vorschlag für eine Verordnung über die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische vorlegen, mit der ein weltweit harmonisiertes System der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien umgesetzt wird. Dieser Vorschlag hängt eng mit der REACH-Verordnung zusammen und sollte daher 2006 angenommen werden, damit er gleichzeitig mit der REACH-Verordnung in Kraft treten kann.

 

Die EU, die sich der globalen Bedeutung einer erfolgreichen EU-Chemikalienpolitik bewusst ist, wird bei den Bemühungen um einen umfassenden Abschluss des Strategischen Konzepts für ein internationales Chemikalienmanagement (SAICM) auf der Internationalen Konferenz über Chemi­kalienmanagement eine führende Rolle übernehmen und sich sorgfältig auf die Konferenz der Ver­tragsparteien des Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POP) im Frühjahr 2006 sowie die für Herbst 2006 anberaumte Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Über­einkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) vor­bereiten.


 

8.       BESCHÄFTIGUNG, ARBEITSRECHT, SOZIALPOLITIK, GESUNDHEIT UND GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER

 

Beschäftigung

 

Im Anschluss an die Halbzeitüberprüfung der Lissabonner Strategie im Jahr 2005 wird sich die Arbeit zunächst auf die Fertigstellung des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2005 kon­zen­trieren, der dem Europäischen Rat auf der Frühjahrstagung 2006 vorgelegt werden soll. Wie üblich wird der Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) für den Europäi­schen Rat ein Grundsatzpapier zu Beschäftigungs- und Sozialfragen erstellen. Da die neuen beschäftigungspolitischen Leitlinien als Teil der integrierten Leitlinien für den Zeitraum 2005–2008 angenommen worden sind, sollten etwaige Aktualisierungen 2006 strikt beschränkt werden.

 

Arbeitsrecht, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

 

Im Bereich der Arbeitsbedingungen werden die Vorsitze auf die endgültige Annahme der Richt­linie zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über die Arbeitszeitgestaltung hinarbeiten, um die durch die Urteile in den Rechtssachen SIMAP und Jaeger aufgeworfenen Probleme zu lösen, und möglicherweise die Richtlinie über Zeitarbeit aufgreifen. Sie werden sich außerdem auf der Grund­lage des Grünbuchs der Europäischen Kommission mit der künftigen Entwicklung des Arbeits­rechts befassen.

 

Im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz werden die Vorsitze sich mit dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der in der Richtlinie 89/391/EWG festgelegten Anfor­derungen hinsichtlich der Berichterstattung befassen. Sie werden außerdem die Arbeiten zu dem erwarteten Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit aufnehmen. Ende 2006 dürfte die Kommission eine Mitteilung über eine neue Gemeinschaftsstrategie zu Gesundheit und Sicher­heit am Arbeitsplatz vorlegen.


 

Sozialpolitik

 

Was Fragen der sozialen Sicherheit anbelangt, so wird der Rat den Entwurf einer Durchführungs­verordnung zur Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zusammen mit dem Vorschlag bezüglich Anhang XI der Basisverordnung prüfen. Die Vorsitze werden sich außerdem mit Blick auf das Europäische Jahr der Mobilität der Erwerbs­täti­gen 2006 mit dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Übertragbarkeit von Zusatzrenten befassen.

 

Im Bereich des Sozialschutzes werden die Vorsitze die Arbeiten zu dem zentralen Thema der Nachhaltigkeit des europäischen Sozialmodells fortsetzen, und im Rahmen der durchgängigen Berücksichtigung der drei Aspekte soziale Integration, Renten sowie Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege wird der Rat Anfang 2006 die ersten gemeinsamen Ziele für den Sozialschutz fest­legen. Diese werden dem Europäischen Rat auf der Frühjahrstagung 2006 zur Billigung vorgelegt, und im Herbst wird mit der Umsetzung begonnen. Die Vorsitze werden sich bemühen, den Beschluss über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität (PRO­GRESS) fertig zu stellen. Der kommenden Mitteilung über gemeinwohlorientierte Leistungen wird angemessen Aufmerksamkeit gewidmet. Der Rat wird sich auch mit den sozialen Herausforde­run­gen der Globalisierung befassen.

 

Im Zusammenhang mit dem Grünbuch der Kommission und der angekündigten Mitteilung über die Herausforderungen des demo­grafischen Wandels und die Solidarität zwischen den Generationen werden die Vorsitze folgenden Themen besondere Bedeutung beimessen: Familie, Familienpolitik und Vereinbarkeit von Arbeit und Familienleben sowie Gleichstellung der Geschlechter. Sie werden außerdem die Attraktivität und Qualität des Arbeitslebens als entscheidendes Mittel zur Verwirklichung der Ziele der Lissabonner Strategie und zur Anhebung der Beschäftigungsquote herausstellen. In die­sem Zusammenhang wird einem systematischen Konzept und Vorgehen ange­messen Aufmerksam­keit gewidmet.

 

Gesundes Altern ist eine weitere Herausforderung angesichts des derzeitigen tief greifenden demografischen Wandels in ganz Europa. Die höhere Lebenserwartung ist eine gesellschaftliche Errungenschaft. In diesem Zusammenhang muss sichergestellt werden, dass die Sozial- und Gesundheitsdienste darauf vorbereitet sind, die Bedürfnisse einer wachsenden Zahl älterer Bürger zu erfüllen und gesundes Altern zu ermöglichen.


 

Gesundheit

 

Der Schwerpunkt wird auf dem Beschluss über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz (2007–2013) liegen. Die Vorsitze werden ferner den in den zuständigen Gruppen der Kommission und des Rates erfolgten Arbeiten im Hinblick auf die Entwicklungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge angemessen Rechnung tragen. Die Ein­beziehung der Gesundheitsbelange in alle Politikbereiche wird auf der Ebene des Rates hervor­gehoben werden.

 

Der Rat wird die Arbeiten zu Rechtsetzungsvorschlägen wie den Verordnungen über Kinder­arzneimittel, über die Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Medizinprodukte und über fortschrittliche Therapien aufnehmen bzw. fortsetzen.

 

Auf internationaler Ebene wird im Bereich der Bekämpfung des Tabakkonsums die erste Konferenz der Vertragsparteien des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums im Februar 2006 die Verhandlungen über Protokolle zu dem Übereinkommen aufnehmen. Anderen Aktivitäten der WHO, die z.B. dem Inkrafttreten der neuen Internationalen Gesundheitsvorschrif­ten, dem Thema Umwelt und Gesundheit von Kindern (Budapest-Prozess) und der europäischen Strategie gegen nicht übertragbare Krankheiten gelten, wird angemessen Aufmerksamkeit geschenkt.

 

Im Bereich der übertragbaren Krankheiten werden sich die Arbeiten auf HIV/AIDS innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft – auch im Zusammenhang mit Drogenmissbrauch – und auf Pan­demie-Bereitschaftsplanung konzentrieren.

 

Des Weiteren werden folgende Themen behandelt werden: Mitteilung über Ernährung und kör­perliche Bewegung, Mitteilung zu einer Alkoholstrategie, geistige Gesundheit, Diabetes Typ II, Gesundheit von Frauen.

 

Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung

 

Was Gleichstellung und Nichtdiskriminierung anbelangt, so streben die Vorsitze die endgültige Annahme der Neufassung der Richtlinie und der Verordnung zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen an. Außerdem werden die Vorsitze die alljährliche Überprüfung der Fortschritte im Zusammenhang mit der Aktionsplattform von Beijing fortsetzen und Gesund­heits- und Armutsindikatoren aufstellen. Gemäß der üblichen Praxis werden die Vorsitze Gleich­stellungsfragen durchgängig in die Tagesordnungen des Rates einbeziehen.


 

Jugend, Kultur und Audiovisuelle Medien

 

JUGEND

 

Die Vorsitze werden alle erdenklichen Bemühungen unternehmen, um vor Ende des Jahres 2006 eine endgültige Einigung über das Programm "Jugend in Aktion" (2007-2013) zu erzielen. Die Vorsitze werden sich mit der Europäischen Jugendpolitik befassen. Die Ziele und Maßnahmen werden sich auf die im Juni 2005 vorgelegte Mitteilung der Kommission über europäische Politiken im Jugendbereich stützen. Die Überwachung der Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend wird in die Mechanismen zur Berichterstattung über die Lissabonner Strategie integriert. Auf der Tagesordnung des Rates werden ferner Punkte wie die Partizipation und Information Jugendlicher, Jugendforschung und die Anerkennung außerschulischer und informeller Lern­erfah­rungen im europäischen Jugendbereich stehen.

 

Kultur

 

Gemeinsames Ziel der Vorsitze ist es, dafür zu sorgen, dass das Mitentscheidungsverfahren zu dem Beschluss über das Programm "Kultur" (2007-2013) vor Ende des Jahres 2006 abgeschlossen wird.

 

Außerdem streben die Vorsitze die endgültige Annahme des Beschlusses über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" und des Beschlusses über die Bestimmung des Jahres 2008 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs sowie des Beschlusses über das Programm "Bürger/innen für Europa" (2007-2013) an.

 

Die Vorsitze werden sicherstellen, dass der Arbeitsplan im Bereich der Kultur 2005-2006 konti­nuierlich und auf nachhaltige Weise umgesetzt wird. Im Jahr 2006 wird der Schwerpunkt auf dem Beitrag von kultureller Kreativität und Branchen der Kulturwirtschaft zu Wachstum und Zusam­menhalt in Europa (dem Europäischen Rat soll ein Grundsatzpapier vorgelegt werden) und auf der Mobilität von Kunstwerken und -sammlungen sowie Ausstellungen (Ausarbeitung eines Aktions­plans für Mobilität von Kunstsammlungen in Europa) liegen.


 

Audiovisuelle Medien

 

Ziel der beiden Vorsitze in diesem Bereich ist es, zu einer endgültigen Einigung über den Vorschlag für das Programm "Media" (2007-2013) zu gelangen. Sie werden sich für die Aufnahme und den zügigen Fortgang der Verhandlungen über eine überarbeitete Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" einsetzen und wollen so früh wie möglich eine Einigung über den Vorschlag erzielen.

 

9.       UMWELT

 

Allgemeines

 

Sowohl auf interner als auch auf internationaler Ebene werden sich die Arbeiten auf Klima­änderun­gen, biologische Vielfalt, Luftqualität und Abfall konzentrieren. Die Bemühungen um die Einbezie­hung von Umweltbelangen in andere Politikbereiche der Gemeinschaft werden fortgesetzt und es werden Querschnittsfragen wie nachhaltige Produktion und nachhaltiger Verbrauch aufge­griffen.

 

Sechstes Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft

 

Im Sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft (das im Jahr 2002 von Parlament und Rat mit einer Laufzeit von 10 Jahren verabschiedet wurde) ist eine Halbzeitüber­prü­fung der Umsetzung im vierten Durchführungsjahr (2006) vorgesehen. Da jedoch mit der Prüfung der thematischen Strategien (die das Kernstück des UAP darstellen) später als ursprünglich erwartet begonnen wurde, muss der Zeitrahmen für die Halbzeitüberprüfung entsprechend ange­passt werden. Beide Vorsitze streben an, diese Überprüfung so weit wie möglich voranzubringen.

 

In der ersten Jahreshälfte 2006 werden alle sieben von der Kommission im Rahmen des Sechsten Umweltaktionsprogramms vorzulegenden thematischen Strategien beim Rat eingegangen sein: Luftqualität, Vermeidung und Recycling von Abfall, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressour­cen, Schutz und Erhaltung der Meeresumwelt, städtische Umwelt, Bodenschutz und nach­haltige Nutzung von Pestiziden. Mehrere dieser Strategien werden zusammen mit Legislativ­vorschlägen vorgelegt werden. Für Strategien, die nicht mit Legislativvorschlägen einhergehen, wird der Rat geeignete Wege wählen, um die politische Diskussion zu fokussieren und voran­zubringen.


 

Von den sieben thematischen Strategien werden diejenigen zu Luft, Abfall, natürlichen Ressour­cen, städtischer Umwelt und Meeresumwelt Vorrang erhalten. Der Rat wird die entsprechenden Legislativvorschläge zusammen mit dem Europäischen Parlament im Mitentschei­dungsverfahren so weit wie möglich voranbringen.

 

Luftqualität/Atmosphäre

 

Was die Luftqualität anbelangt, so strebt der Rat an, die Stimmigkeit und Wirksamkeit des Rege­lungsrahmens auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags für eine Richtlinie über Luft­qualität und saubere Luft für Europa zu verbessern. Die Arbeiten zur Änderung von Rechts­vorschriften zur Förderung strengerer Abgasnormen für Personen- und Lastkraftwagen (EURO V und EURO IV) sollen ebenso vorangebracht werden wie die Überarbeitung der Richtlinie über die Kraftstoffquali­tät.

Die EU wird sich darum bemühen, die positive Dynamik der internationalen Zusammenarbeit zum Schutz der Ozonschicht während der 18. Konferenz der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls im Herbst 2006 zu erhalten.

 

Abfall

 

Das wichtigste Ziel in Bezug auf Abfall besteht darin, die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften klarer zu gestalten und zu konsolidieren, um die Umsetzung zu verbessern.

Die EU wird sich darum bemühen, die positive Dynamik der internationalen Zusammenarbeit bei der Abfallbewirtschaftung während der 8. Konferenz der Vertragsparteien des Basler Überein­kom­mens im Herbst 2006 zu erhalten.

 

Wasser

 

Die Arbeit an neuen Vorschlägen der Kommission über Hochwasserrisikomanagement und priori­täre Stoffe (Wasserqualität) wird aufgenommen werden, sobald die Kommission sie ange­nommen hat.

 

Die EU wird eine proaktive Rolle beim 4. Weltwasserforum im Frühjahr 2006 übernehmen, um ihr umfassendes Engagement für Fragen in Verbindung mit dem Thema Wasser deutlich zu machen.


 

Laufende Gesetzgebungsarbeiten

 

Der Rat beabsichtigt, die Arbeiten am Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE Plus-Ver­ordnung), an der Richtlinie über die Infrastruktur für raumbezogene Informationen in Europa (INSPIRE) und an der Grundwasserrichtlinie abzuschließen. Auch die Arbeiten an der Verord­nung über bestimmte fluorierte Treibhausgase, an der Batterienrichtlinie und an der Verordnung über das Übereinkommen von Århus werden abgeschlossen werden.

 

Klimaänderungen

 

Das Thema Klimaänderungen hat weiterhin hohe Priorität für den Rat. Die diesbezüglichen Arbei­ten werden die Überprüfung der Richtlinie über den Handel mit Emissionszertifikaten und die neue Phase des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP) umfassen, die zur Einhaltung der Verpflichtungen von Kioto durch die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten beitragen werden. Der Rat wird Beratungen über die Emissionen des Luftverkehrs in Abhängigkeit des Zeitplans der Kommission für einen Rechtsetzungsvorschlag zu diesem Thema aufnehmen. Auf internationaler Ebene wird der Schwerpunkt darauf gelegt, einen Prozess einzuleiten, der auf eine globale Eini­gung über die Entwicklung eines weltweiten Klimaregimes nach 2012 abzielt, im Einklang mit den Entscheidungen, die die Konferenz der Vertragsparteien (COP 11) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klima­änderun­gen (UNFCCC) und die Konferenz/das Treffen der Vertragsparteien (COP/MOP 1) des Kioto-Proto­kolls in Montreal getroffen haben. Die wich­tigsten Aufgaben werden dabei die Vorbereitung – und Teilnahme an – den Zusammenkünften sein, die im Rahmen der Konferenz der Ver­tragspar­teien (COP 12) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klima­änderun­gen (UNFCCC) und der Konferenz/dem Treffen der Vertragsparteien (COP/MOP 2) des Kioto-Proto­kolls und ihrer untergeordneten Gremien stattfinden. Daneben werden die Klimaänderungen weiterhin regelmäßig auf der Tages­ordnung des transatlantischen Dialogs sowie bei anderen Kontakten (einschließlich Gipfeltreffen) der EU mit Drittländern stehen.

 


Biologische Vielfalt

 

Die beiden Vorsitze werden sich für Folgemaßnahmen zur Mitteilung über die biologische Viel­falt einsetzen. Damit unterstützen sie das Ziel der EU, dem Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 Einhalt zu gebieten.

 

Daneben sind Vorbereitungsarbeiten für die 8. Konferenz der Vertragsparteien (COP 8) des Über­einkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und für das 3. Treffen der Vertragsparteien (MOP 3) des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit im Frühjahr 2006 in Brasi­lien erforderlich. Um die führende Rolle der EU in diesem Bereich auf globaler Ebene weiter zu festigen, werden wir uns bemühen, die Prioritäten der EU auf der COP 8 und der MOP 3 durchzu­setzen, bei denen es um entscheidende Fragen für die erfolgreiche Umsetzung der beiden Verträge und die globale Einhaltung der Zielmarke 2010 für die biologische Vielfalt geht.

 

Umwelttechnologien

 

Die beiden Vorsitze werden in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission danach streben, Fort­schritte bei der Umsetzung des Aktionsplans für Umwelttechnologie (ETAP) zu erzie­len, der auch Gegenstand des informellen Treffens der Umweltminister im ersten Halbjahr 2006 sein wird. Außerdem werden die beiden Vorsitze die laufenden Arbeiten zur Anbindung der Umwelttechnolo­gien an das öffentliche Beschaffungswesen, einschließlich der Erörterung von Leistungszielen, fortsetzen.

 

Globales Umweltmanagement

 

Der Rat wird sich weiterhin für ein besseres Umweltmanagement auf globaler Ebene einsetzen, um dem Beschluss des Europäischen Rates vom Juni 2005 und den Ergebnissen des Gipfeltreffens zur Über­prüfung der Millenniums-Entwicklungsziele vom September 2005 Folge zu leisten. Die EU wird auf der 9. Sondertagung des UNEP-Verwaltungsrats im Februar 2006 eine führende Rolle bei der Förderung von Umweltfragen auf globaler Ebene übernehmen; die im Zuge des Gipfeltreffens zur Überprüfung der Millenniums-Entwicklungsziele vom September 2005 geforderten Folgemaß­nah­men werden der EU die Gelegenheit bieten, ihre Bemühungen in diesem Bereich fortzusetzen.

 


10.     Nachhaltige Entwicklung

 

Die nachhaltige Entwicklung ist ein grundlegendes Ziel im Rahmen der Verträge, mit dem sicher­gestellt werden soll, dass die Erfüllung der Bedürfnisse der gegenwärtigen Generation nicht zu einer Gefährdung für künftige Generationen führt. Dies ist ein übergreifendes Konzept, das alle Politik­bereiche, Maßnahmen und Strategien der Union betrifft und voraussetzt, dass die Wirt­schafts-, die Umwelt- und die Sozialpolitik so gestaltet und umgesetzt werden, dass sie sich gegen­seitig stärken. Dazu müssen Entwicklungen, die eine Gefahr für die künftige Lebensqualität darstellen, aufge­hal­ten oder sogar umgekehrt werden.

 

Der Europäische Rat wird auf der Grundlage der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Juni 2005 angenommenen Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung sowie der Mitteilung der Kommission im Juni 2006 eine erneuerte, ehrgeizige und umfassende Strategie, die Ziele, Indikatoren und ein wirksames Beogbachtungsverfahren enthält, annehmen, die Strategie sollte interne und externe Aspekte einbeziehen und auf einer positiven langfristigen Perspektive beruhen. Diese erneuerte Strategie sollte die Prioritäten und Ziele der Gemeinschaft für eine nachhal­tige Entwicklung in einer klaren und kohärenten Strategie zusammenfassen , die den Bürgern einfach und wirksam vermittelt werden kann.

 

Im Bewusst­sein um die vielfältigen Interessen wird sich der Europäische Rat bei seiner Entschei­dung über die erneuerte Strategie auf die Vorberei­tungs­arbeiten der betreffenden Ratsformationen stützen. Ferner wird er den Stellungnahmen des Europäischen Parla­ments, des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen gebührend Rechnung tragen.

 

Die beiden Vorsitze werden ihre Bemühungen fortsetzen, die Fragen der Nachhaltigkeit in allen internen und externen Politikbereichen der Gemeinschaft angemessen zu berücksichtigen, und sie werden sich mit übergreifenden Themen wie nachhaltige Produktion und nachhaltiger Verbrauch beschäftigen. Die Öffnung nach außen und die gemeinsame Nutzung von Informationen wird durch das Netz der Umweltdiplomatie unterstützt.

 

Als Beitrag zu einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung in der Alpenregion wird Österreich wäh­rend seines Vorsitzes Vorschläge für die Ratifizierung von Protokollen zur Alpenkonvention in den Bereichen Verkehr und Landwirtschaft voranbringen.

 

Auf globaler Ebene wird der Rat die nächsten Tagungen der Kommission für nachhaltige Entwick­lung der Vereinten Nationen (UNCSD) im Frühjahr 2006 und im Jahr 2007 aktiv vorbereiten, bei denen der Schwerpunkt auf den strategischen Themen Energie für nachhaltige Entwicklung, Klima­ände­rungen, Luftverschmutzung/Umgebungsluft und industrielle Entwicklung liegen wird. Die EU wird eine führende Rolle bei der Behandlung dieser wichtigen Fragen übernehmen.


 

11.     GEMEINSAME AGRARPOLITIK/FISCHEREI

 

Ein innovatives, wettbewerbsfähiges und nachhaltiges europäisches Landwirtschaftsmodell

 

Die Konsolidierung der jüngst reformierten GAP ist eine Priorität der beiden Vorsitze. Es ist wichtig, der europäischen Landwirtschaft ein Signal der Stabilität und Verlässlichkeit zu geben und gleichzeitig anzuerkennen, dass es an der Zeit ist, über die Herausforderungen nachzudenken, mit denen die GAP in den letzten Jahren des Jahrzehnts konfrontiert sein wird.

 

Sehr hohe Priorität für die beiden Vorsitze wird auch der Beitrag des europäischen Landwirt­schaftsmodells zur Lissabonner Strategie haben. Die reformierte GAP trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum bei, da sie wettbewerbsfähiger und marktorientierter ist; sie unter­stützt Innovation, fördert den Umweltschutz und schafft neue Beschäftigungsmöglichkeiten und Stabilität in den ländlichen Gebieten Europas.

 

Auch die Vereinfachung der GAP ist ein sehr wichtiges Anliegen des Rates. Der Bericht der Kommission "Vereinfachung und bessere Rechtsetzung in der Gemeinsamen Agrarpolitik" wurde dem Rat im Herbst 2005 vorgelegt. Der Rat wird sich 2006 mit etwaigen Legislativvorschlägen befassen.

 

Der Rat wird insbesondere die Reform der Marktorganisation für Zucker abschließen. Darüber hinaus wird er über Vorschläge befinden, welche die Kommission voraussichtlich für wichtige Reformen der Marktorganisationen für Obst und Gemüse und möglicherweise auch für Wein und Bananen vorlegen wird. Der Rat wird sich darum bemühen, die Arbeiten zu Vorschlägen der Kommission zur Änderung der gegenwärtigen Rechts­vorschriften für Spirituosen im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens mit dem Europäischen Parlament abzuschließen. Der Rat wird ferner über Vorschläge der Kommission zur Anpassung der Regelungen für den Flachs- und den Hanf­sektor befinden. Die Vorschläge zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird der Rat vor Ende 2006 behandeln. Landwirtschafts­relevante WTO-Aspekte wird der Rat im Rahmen eines Dialogs mit den interessierten Kreisen und einer transparenten Einbindung dieser Kreise begleiten.

 

Der Rat wird sich unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die GVO ein besonders heikles Thema darstellen, um Fortschritte in der Frage der Koexistenz der biologischen, der konventionellen und der GVO nutzenden landwirtwirtschaftlichen Erzeugung bemühen. Es wird ein Bericht der Kommission zu diesem Thema erwartet.


 

Ausgehend vom Aktionsplan Biomasse der Kommission und von der erwarteten Mitteilung zu bio­logischen Kraftstoffen wird der Rat 2006 Bilanz darüber ziehen, welche Rolle die erneuerbaren Energiequellen im Rahmen der GAP spielen, und die Fördermaßnahmen für Energiepflanzen über­prüfen.

 

Förderung von Lebensmittelsicherheit, artgerechter Tierhaltung, Tiergesundheit, Pflanzen­schutz und Tierernährung

 

Die Vorsitze werden den Schwerpunkt nachdrücklich auf die Prävention von Tierseuchen legen, und versuchen, Fortschritte bei der Überprüfung der BSE-Politik und den Gemeinschaftsmaß­nah­men zur Bekämpfung der Vogelgrippe und von Tierseuchen in der Aquakultur zu erzielen. Fer­ner wird der Rat Überlegungen über europäische Strategien zur artgerechten Tierhaltung und zur Tier­gesundheit anstellen.

 

Der Rat wird sich für ein reibungsloses Funktionieren der Europäischen Behörde für Lebens­mittelsicherheit (EFSA) einsetzen. Dies betrifft unter anderem die Frage der Finanzierung, den Verwaltungsrat der EFSA und den in Kürze erwarteten Bericht, in dem die Ergebnisse der unab­hängigen externen Evaluierung der EFSA dargelegt werden.

 

Der Rat wird ausgehend von zwei eng miteinander verknüpften Vorschlägen der Kommission eine aktive Rolle bei der Überarbeitung der Rechtsvorschläge über das Inverkehrbringen von Pflanzen­schutzmitteln sowie bei der Ausarbeitung einer thematischen Strategie (bis 2012) zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden spielen. Dabei gilt es, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Verbrauchersicherheit, dem Umweltschutz und den Bedürfnissen der betroffenen Wirtschafts­zweige zu finden.

 

Ferner werden die Arbeiten betreffend die vorgeschlagene Überprüfung der Rechtsvorschriften über den biologischen Landbau in Einklang mit dem Europäischen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel mit dem Ziel fortgesetzt, Grundsätze für diesen Sektor einzuführen, die derzeitigen Rechtsvorschriften zu vereinfachen und die Verbreitung von biologischen Erzeugnissen zu verbessern.

 

Außerdem werden die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über geografische Angaben vor dem Hintergrund der Schlussfolgerungen des WTO-Panels zu geografischen Angaben Gegen­stand von Beratungen sein.

 

Der Rat wird seine Arbeiten betreffend die Beziehungen zwischen der EU und Drittländern fort­setzen, wobei er besonderes Augenmerk auf die Verhandlungen über ein Veterinärabkommen zwischen der EU und Russland und das Funktionieren des Veterinärabkommens zwischen der EU und den USA legen wird.


Auf internationaler Ebene wird sich der Rat weiterhin an den Arbeiten im Rahmen des Codex Alimentarius beteiligen und dabei die Haltung der EG zu den vorgeschlagenen weltweiten Lebens­mittelsicherheitsstandards koordnieren. Außerdem wird der Rat weiterhin aktiv in anderen inter­nationalen Foren mitwirken und die Haltung der EG im Hinblick auf die Sitzungen des Interimsaus­schusses für Pflanzenschutzmassnahmen (ICPM) und des Internationalen Verbands zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) koordinieren.

 

Forstwirtschaftliche Fragen

 

Der Rat wird seine Arbeiten zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung fortsetzen, indem er die Umset­zung des Aktionsplans "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" (FLEGT) voran bringt und sich im multilateralen Rahmen des Waldforums der Vereinten Natio­nen für ein internationales Instrument zum Schutz der Wälder weltweit einsetzt.

 

Der Rat wird ferner den Geltungsbereich der gegenwärtigen Forest-Focus-Verordnung über­prü­fen, die in die neue LIFE+‑Verordnung aufgenommen werden soll, und er wird über den EU‑Forstaktionsplan beraten, den die Kommission voraussichtlich bis spätestens Mitte 2006 vor­legen wird; außerdem betont der Rat die soziale, wirtschaftliche und ökologische Bedeutung der Forst­wirtschaft und die Notwendigkeit, in allen für den Forstsektor relevanten Politikbereichen die Koordinierung, die Kommunikation und die Zusammenarbeit zu verbessern.

 

Fischereisektor

 

Der Rat wird alle erdenklichen Bemühungen unternehmen, um die Arbeiten betreffend den neuen Europäischen Fischereifonds sowie die finanziellen Maßnahmen der Gemeinschaft zur Durch­führung der Gemeinsamen Fischereipolitik und im Bereich des Seerechts abzuschließen. Vor diesem Hintergrund wird der Rat sich darauf konzentrieren, den neuen Politikrahmen umzusetzen, der zu mehr Nachhaltigkeit im Fischereisektor führen soll, indem er eine Reihe von Vorschlägen zu Erhaltungsmaßnahmen (Wiederauffüllungs- und Bewirtschaftungspläne), verstärkten Kontrollen zur Durchsetzung und Inspektion (unter anderem durch Fernerkundung) und zu Partnerschafts­abkommen mit Drittländern im Fischereisektor fertigstellt bzw. voranbringt. Der Rat sieht der Vor­lage des Grünbuchs über eine zukünftige EU‑Meerespolitik durch die Kommission erwartungs­voll entgegen.

 

Außerdem wird der Rat unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und nach­haltigkeitsrelevanter Erwägungen die TAC und Quoten für 2007 festlegen.


 

12.     RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS

 

Der Haager Aktionsplan wird den Rahmen für die Tätigkeiten der beiden Vorsitze bilden. Hohe Priorität wird 2006 die Halbzeitüberprüfung des Haager Programms unter Berücksichtigung des ersten Jahresberichts der Kommission über die Umsetzung des Programms haben. Dieser Bericht bietet die Möglichkeit, die Fortschritte und die Kohärenz des Programms und des Aktionsplan ins­gesamt zu bewerten und die Prioritäten erforderlichenfalls anzupassen.

 

Besonders große Bedeutung wird der Schaffung eines Systems zur objektiven und unparteilichen Evaluierung der Umsetzung von EU‑Maßnahmen zur Schaffung eines Europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zukommen. Diese Arbeiten werden sich auf eine Mitteilung und einen Vorschlag der Kommission stützen.

 

Stärkung der Freiheit

 

Im Jahr 2006 werden die Arbeiten betreffen diesen Teil des Aktionsplans zur Förderung des Rechts aller EU-Bürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, fort­gesetzt werden. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die damit zusammenhängende Frage der Weiter­entwicklung einer Asyl-, Migrations- und Grenzschutzpolitik zu legen sein. Der Rat wird sich nach den Vorgaben der neuen Finanziellen Vorausschau weiter mit dem "Rahmenprogramm für Soli­darität und die Steuerung der Migrationsströme" befassen.

 

Im Asylbereich werden die Arbeiten betreffen die zweite Phase der Entwicklung einer gemein­samen europäischen Asylregelung mit dem Ziel fortgesetzt, ein gemeinsames Asylverfahren und einen einheitlichen Status für Personen, denen Asyl oder subsidiärer Schutz gewährt wurde, einzu­führen. Diese Arbeiten werden sich auf Legislativvorschläge der Kommission stützen und der Eva­luierung der Rechtsinstrumente der ersten Phase Rechnung tragen.

 

Die Arbeiten bezüglich der Politik der Union im Bereich der legalen Migration werden fortgeführt, wobei den Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirt­schaftsmigration besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Der Rat wird die Beratungen über den Plan betreffend die legale Einwanderung fortsetzen. Er wird sich ferner mit der Frage der Integra­tion von Drittstaats­angehörigen befassen, die sich legal im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten.


 

Die Fragen im Zusammenhang mit der illegalen Einwanderung und dem Menschenhandel wer­den vom Rat prioritär behandelt werden. Die konkreten Arbeiten in diesem Bereich werden sich auf den Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels und auf den Plan stützen, den der Rat und die Kommission 2005 in Einklang mit dem Haager Programm erstellt und angenommen haben. Im Jahr 2006 wird der Rat einen Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Rückführung prüfen. Er strebt ferner an, die Maßnahmen der Union im Be­reich der Rückübernahme von illegal aufhältigen Drittstaatsange­hörigen zu intensivieren und zu verbessern.

 

Besonderes Gewicht werden die beiden Vorsitze der Frage des Grenzschutzes beimessen. Der Rat wird seine Arbeiten betreffend den Aufbau einer integrierten Verwaltung der Außengrenzen und einer engeren Zusammenarbeit mit Transitländern fortsetzen und intensivieren, und zwar insbeson­dere mit dem Ziel, der jüngst eingerichteten Europäischen Agentur für die operative Zusammen­arbeit an den Außengrenzen politische Orientierungshilfe zu geben und sie in ihrer Arbeit zu unter­stützen. Im Rahmen der Agentur wird der Aufbau der operativen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, aber auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern fortgesetzt. Nach der Annahme des Schengener Grenzkodex wird der Rat sich mit der Erstellung eines praktischen Handbuchs befassen, dass den Grenzschutzbediensteten bei ihrer Arbeit helfen soll.

 

Der Rat wird 2006 seine Beratungen über das neue Schengener Informationssystem (SIS II) mit dem Ziel fortsetzen, die einschlägigen Rechtsinstrumente fertig zu stellen sowie die Arbeiten betref­fend die technische Plattform von SIS II und andere technische Aspekte im Zusammenhang mit der Einrichtung von SIS II abzuschließen. Die beiden Vorsitze werden mit der Evaluierung der Umset­zung des nicht mit SIS II in Verbindung stehenden Schengen-Besitzstandes in den neuen Mitglied­staaten beginnen, um die geplante Annahme der Entscheidung des Rates zur Aufhebung der Kon­trollen an den Grenzen zu den neuen und zwischen den neuen Mitgliedstaaten vorzu­bereiten.

 

Was die Visumpolitik anbelangt, so werden sich die Arbeiten auf die Überarbeitung der Gemein­samen Konsularischen Instruktion und auf den Einsatz neuer Technologien, insbesondere die tech­nische Umsetzung von VIS und die Einführung biometrischer Erkennungsmerkmale konzentrieren. Die Gemeinschaft könnte, sofern sie dies für angebracht hält, Verhandlungen mit weiteren Dritt­ländern über Abkommen zur Visaerleichterung aufnehmen.


Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der Bereitschaftsplanung

 

Die beiden Vorsitze werden den Austausch von Informationen zwischen Strafverfolgungs- und Justizbehörden fördern. Grundlage dieser Arbeiten werden ein Vorschlag der Kommission für angemessene Schutzmaßnahmen und einen wirksamen Rechtsschutz in Bezug auf den Transfer personenbezogener Daten für Zwecke der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Straf­sachen sowie ein Vorschlag zur Einführung des Verfügbarkeitsgrundsatzes in Bezug auf strafver­folgungsrelevante Informationen sein.

 

Dem weiteren Ausbau der operationellen Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungs­behör­den der Mitgliedstaaten, insbesondere an den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten, wird hohe Priori­tät eingeräumt werden. Der Schwerpunkt wird auf der Ausarbeitung eines Modells zur erkenntnis­gestützten Strafverfolgung liegen.

 

Im Rahmen der Stärkung eines kohärenten Gesamtansatzes zur Bekämpfung des Terrorismus wird der Schwerpunkt auf der Umsetzung der bestehenden Beschlüsse und Strategien und der wirksamen Nutzung vorhandener Strukturen liegen. Es werden Überlegungen zur weiteren Entwicklung von Europol und zur Intensivierung der Beziehungen zwischen Europol und Eurojust angestellt werden.

 

Die beiden Vorsitze werden die Arbeiten betreffend die Prävention und die Bekämpfung der orga­nisierten Kriminalität fortsetzen und gleichzeitig darauf hinwirken, dass die Prävention und die Bekämpfung von Kriminalität im Allgemeinen verstärkt werden. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang wird die Einrichtung eines Netzwerkes der für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Stellen sein, um die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Korruption zu verbes­sern. Auf der Grundlage der Ergebnisse der zweiten Evaluierung soll eine Debatte über die künftige Entwicklung von CEPOL in die Wege geleitet werden. Spätestens im Laufe des Jahres 2006 sollte eine Entscheidung über die Stärkung und Professionalisierung des Netzes für Kriminalprävention der Europäischen Union sowie über dessen Ausstattung mit eigener Rechtspersönlichkeit getroffen werden. Der Rat wird die angekündigte Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan betref­fend die EU-Kriminalitätsstatistik prüfen.

 

Die Umsetzung des mehrjährigen Aktionsplans für die Zusammenarbeit im Zollwesen (dritte Säule) wird fortgeführt. Bei der Entscheidung über die Frage, ob vor Ende 2006 ein neuer Aktions­plan angenommen werden soll, wird die Überprüfung der Umsetzung des Haager Programms Berücksichtigung finden.


 

Die Arbeiten in den Bereichen Schutz kritischer Infrastrukturen und Umsetzung der integrierten Vorkehrungen der EU zur Koordinierung in Notfällen und Krisen bei Krisen mit grenzüber­schreitenden Auswirkungen innerhalb der EU werden mit dem Ziel fortgesetzt, die Frist Juli 2006 einzuhalten. Die beiden Vorsitze werden ferner das Follow-up im Anschluss an den vor Ende 2005 erwarteten Abschlussbericht der Kommission über die Katastrophenschutzmittel und –fähigkeiten, die bei schweren Terroranschlägen zur Ver­fügung stehen, sicherstellen. Die Fähigkeit der EU, auf Katastrophen, die unterschiedliche Ursa­chen haben, zu reagieren, soll auch durch den Aufbau einer schnellen Reaktionsfähigkeit der EU weiterentwickelt werden. Der Rat strebt insbesondere an, Einigung über einen Gemeinschafts­mechanismus und eine Verordnung betreffend ein Krisenreaktionsinstrument zu erzielen.

 

Fortgesetzt werden auch die Arbeiten betreffend den Tsunami-Aktionsplan, der sich auf Bereiche konzen­triert, in denen die EU den europäischen Bürgern im Falle größerer Krisen einen Mehrwert bieten kann: verstärkte konsularische Zusammenarbeit, Koordinierung der Katastrophenhilfe ein­schließ­lich der Koordinierung militärischer Fähigkeiten, die für die Katastrophenhilfe eingesetzt werden können, sowie humanitäre Hilfe. Die Bemühungen werden sich auf die erforderlichen Koordinierungsstrukturen und ‑mechanismen in Brüssel sowie auf eine ver­stärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erstrecken.

 

Konsularischer Schutz

 

Vor dem Hintergrund der in jüngster Zeit durch Terroranschläge und schwere Naturkatastrophen in Drittländern entstandenen Notsituationen werden die beiden Vorsitze sich weiter um die Verbesse­rung der Zusammen­arbeit in den Bereichen konsularischer Schutz und Visa bemühen, so dass EU-Bürger in Drittländern den bestmöglichen konsularischen Schutz genießen können.

 

Stärkung des Rechts

 

Ein wesentliches Element der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen ist der Grund­satz der gegenseitigen Anerkennung. Ein wesentlicher Aspekt der Maßnahmen zur Stärkung des Raums des Rechts ist die Schaffung einer europäischen Rechtskultur, die auf der Vielfalt der Rechtssysteme der Mitgliedstaaten und der durch europäisches Recht geschaffenen Einheit beruht. Zu diesem Zweck werden die beiden Vorsitze Maßnahmen zur Vernetzung der Richter und Justizbehörden fördern.


 

Der Rat wird 2006 darauf hinarbeiten, die Initiative für einen Rahmenbeschluss betreffend die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf die Vollstreckung von Urteilen, den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergangenen Verurteilungen in einem neuen Strafverfahren und den Vorschlag für einen Beschluss über ein computergestütztes System für den Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen zum Abschluss zu bringen.

 

Besondere Bedeutung werden die beiden Vorsitze der Stärkung der Effizienz der Justiz und dem wirksamen Zugang zu den Gerichten in Zivilsachen beimessen. Es wird angestrebt, den Vor­schlag über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II), den Ent­wurf einer Verordnung über das Europäische Mahnverfahren und den Entwurf einer Richtlinie betreffend alternative Verfahren zur Streitbeilegung 2006 fertig zu stellen und anzunehmen. Ferner werden die Beratungen über den Entwurf einer Verordnung über das auf vertragliche Schuld­ver­hältnisse anzuwendende Recht (Rom I) und den Entwurf einer Verordnung betreffend gering­fügige Forderungen fortgesetzt.

 

Drogen

 

Der Rat wird die Arbeiten im Hinblick auf die Umsetzung des EU-Drogenaktionsplans (2005-2008), den der Rat im Juni 2005 angenommen hat, fortsetzen.

 

Die externe Dimension

 

Besondere Betonung wird auf die Umsetzung der alle externen Aspekte der Unionspolitik in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht umfassenden Strategie gelegt, die sich auf die im Haager Programm enthaltenen Maßnahmen stützt. Für die beiden Vorsitze haben folgende Fragen 2006 besonderen Vorrang: die Europäische Nachbarschaftspolitik, die Westlichen Balkanstaaten, die Umsetzung des Gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts EU-Russ­land, die Weiter­entwicklung des Verstärkten Sicherheitsdialogs der EU und der USA zur Bekämpfung des Terrorismus und die weitere Umsetzung der Erklärung der EU und der USA zum Kampf gegen den Terrorismus.

 

Wie auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2005 vereinbart, wird der Rat die Maß­nahmen aufgreifen, die in der Mitteilung der Kommission "Gesamtansatz zur Migrationsfrage: Vorrangige Maßnahmen mit Schwerpunkt Afrika und Mittelmeerraum" behandelt werden.


13.     ERWEITERUNG

 

Bulgarien/Rumänien

 

Die im Rahmen der Beitrittverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen werden weiterhin mit dem Ziel eines Beitritts beider Länder zur Union im Januar 2007 überwacht. Die Vorbereitungen für den Beitritt im Rahmen der Europa-Abkommen sowie zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen für die Phase vor dem Beitritt werden fortgesetzt.

 

Kroatien/Türkei

 

Nach Beginn der Beitrittsverhandlungen und entsprechend den beim Prüfungs­verfahren erzielten Ergebnissen  werden die ersten Verhandlungskapitel gemäß dem vereinbarten Ver­handlungsrahmen eröffnet. Jedes Bewerberland wird nach Maßgabe seiner eigenen Leistung behandelt. Der Rat wird einen Kommissionsvorschlag für eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft prüfen.

 

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

 

Im Anschluss an die Gewährung des Status als Bewerberland im Dezember 2005 an die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien werden die weiteren Fortschritte des Landes bei der Einhal­tung der politischen Kriterien von Kopenhagen und der wirksamen Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens aufmerksam beobachtet.

 


14.     AUssenbeziehungen

 

Ausbau der externen Handlungsfähigkeit der Europäischen Union und Stärkung ihrer inter­nationalen Position

 

Effizientere Verfahren und Entscheidungsprozesse der Union

 

Die beiden Vorsitze werden sich für eine Stärkung der externen Handlungsfähigkeit der Union ein­setzen, indem sie auf die Kohärenz und Wirksamkeit ihrer Tätigkeiten und Entscheidungsprozesse abstellen. Die Koordinierung in Drittländern und in internationalen Organisa­tionen wird verstärkt werden.

 

Beitrag zur internationalen Sicherheit

 

Das Ziel des Friedens und der internationalen Sicherheit wird durch die Weiterentwicklung der Gemein­samen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), einschließlich der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), verfolgt werden.

 

Grundlage für die Arbeiten in diesem Bereich werden die Europäische Sicherheitsstrategie und die darauf beruhenden Strategien sein, die auf die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität sowie die Eindämmung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, von regiona­len Konflikten und Situationen des Entfalls effektiver Staatsgewalt abzielen. Die politischen Instrumente der Union sollen dazu auf kohärente und integrierte Weise eingesetzt werden.

 

Die Vorsitze werden eng mit dem Generalsekretär/Hohen Vertreter und der Europäischen Kommis­sion zusammenarbeiten, damit angemessene Folgemaßnahmen zu den Beratungen der Staats- und Regierungschefs auf dem informellen Gipfel in Hampton Court über die Rolle der Union in der Welt in die Wege geleitet werden.

 

Da eine Voraussetzung für Sicherheit und Wohlstand ein funktionsfähiges multilaterales System ist, das auf dem Völkerrecht und insbesondere auf der Charta der Vereinten Nationen beruht, wird die EU ihre aktive Teilnahme an multilateralen Gremien, insbesondere den Vereinten Nationen, fort­setzen und sich für multilaterale Lösungen gemeinsamer Probleme einsetzen. Dabei wird ein Schwerpunkt auf Folgemaßnahmen zum VN-Gipfel vom September 2005 liegen.

 


ESVP

 

Die Handlungsfähigkeit der EU bei der Konfliktverhütung, der Krisenbewältigung und der Stabili­sierung nach Konflikten sowie dem Aufbau von Kapazitäten wird weiter gestärkt werden. Ein kon­kretes Ziel besteht darin, die Kohärenz und die ergänzende Wirkung militärischer und ziviler Mittel, einschließlich der Krisenreaktionsinstrumente, zu verbessern.

 

Im Bereich der militärischen Krisenbewältigung wird weiterhin besonderes Augenmerk auf die EUFOR-Operation Althea in Bosnien und Herzegowina gelegt. Bei den halbjährlichen Über­prüfun­gen der Operation 2006 muss sowohl der umfangreicheren EU-Präsenz in Bosnien und Herzego­wina als auch der erwarteten Entwicklung des Engagements der internationalen Gemein­schaft Rechnung getragen werden. Die EU wird weiterhin die Mission der Afrikanischen Union in Darfur unterstützen. Je nachdem, welche Beschlüsse die Afrikanische Union über die Zukunft die­ser Mission fassen wird, muss der Rat 2006 über die Art des künftigen Engagements der EU ent­scheiden.

 

Im Bereich der zivilen Krisenbewältigung wird die Union die laufenden zivilen Missionen fort­setzen. Der Rat muss über Übergangs- und Folgemaßnahmen zu den zivilen Operationen befinden, die zu Ende gehen. Die Arbeiten zur Entwicklung neuer Bereiche im Rahmen der zivilen ESVP werden weitergeführt.

 

Die beiden Vorsitze werden besonderen Nachdruck auf die weitere Verstärkung der militä­rischen und zivilen Fähigkeiten legen, welche die Mitgliedstaaten für Krisenbewältigungs­maßnahmen der EU im Rahmen der ESVP zur Verfügung stellen. Die Umsetzung des militärischen Planziels 2010 und des zivilen Planziels 2008 soll vorangebracht werden.

 

Im Bereich der militärischen Fähigkeiten wird die Erstellung des Streitkräftekatalogs und des Katalogs der Fortschritte sowie der Aufbau der Krisenreaktionsfähigkeiten im Mittelpunkt stehen. Es werden insbesondere weitere Bemühungen unternommen, um die volle Einsatzfähigkeit der Gefechtsverbände ab dem 1. Januar 2007 sicherzustellen, und es wird an der weiteren Verbesserung der Krisenreaktionsfähigkeiten gearbeitet werden. Ferner wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) in allen ihren Bereichen gelegt, einschließlich der Zusammenarbeit im Bereich Wehrmaterial und der Rolle der EDA im umfassenden Prozess des Ausbaus von Fähigkeiten.


Die Arbeiten zur Verbesserung der zivilen Fähigkeiten werden fortgesetzt, und es wird ein wirk­samer Follow-up-Prozess eingeleitet, um sicherzustellen, dass der Bedarf an Fähigkeiten gedeckt und das erforderliche Niveau gehalten wird. Der Rahmen zur Einsetzung von zivilen Krisen­reak­tionsteams (CRT) wird weiterentwickelt werden. Das CRT-Konzept wird weiter ausgebaut und umgesetzt werden; die ersten Teams sollen Ende 2006 einsatzbereit sein. Die Arbeiten an qualita­tiven Aspekten der zivilen Krisenbewältigungsfähigkeiten sowie der Dialog mit den NRO werden fortgesetzt.

 

Die Vorsitze werden sich darum bemühen, die zivil-militärische Koordinierung (CMCO) der EU weiter auszubauen, indem sie insbesondere den wirksamsten Einsatz der zivil-militärischen Zelle für laufende und künftige Krisenbewältigungsoperationen gewährleisten. Dabei kann es sein, dass die Konzeptrahmen im Hinblick auf die Arbeiten der Zelle angepasst werden müssen.

 

Die EU wird in der zweiten Hälfte von 2006 eine Krisenmanagementübung (CME 06) planen und ausführen. Bei dieser Übung werden sowohl zivile als auch militärische Mittel eingesetzt; in ihrem Mittelpunkt wird die Erprobung von Krisenbewältigungsverfahren im Rahmen von Krisenreak­tions­operationen stehen, insbesondere unter Beteiligung von Gefechtsverbänden. In der ersten Jahreshälfte 2006 wird eine Übungsstudie bezüglich eines militärischen Evakuierungsplans durch­ge­führt.

 

Im Hinblick auf eine verstärkte Kohärenz der militärischen und zivilen Elemente bei der Vorberei­tung von ESVP-Operationen wird der Entwicklung und Durchführung von ESVP-Ausbildungs­maßnahmen besondere Bedeutung zukommen.

 

Die Umsetzung des Konfliktverhütungsprogramms wird fortgesetzt im Hinblick auf einen umfas­senden Ansatz zur Konfliktverhütung und -bewältigung sowie zur Stabilisierung und zum Wieder­aufbau nach Konflikten.

 

Um eine wirksame Krisenbewältigung der EU zu gewährleisten, wird die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, insbesondere den VN, der NATO, der OSZE, dem Europarat und der Afrikanischen Union und anderen regionalen Organisationen, weiter ausgebaut. Es wird weiter­hin an der Verbesserung der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und der NATO im Be­reich der Krisenbewältigung gearbeitet. Auch die Umsetzung der gemein­samen Erklärung der EU und der VN zur Zusammenarbeit bei der Krisenbewältigung wird weiterhin prioritären Charakter haben. Die EU wird die Möglichkeiten sondieren, die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich der Krisen­bewältigung weiter auszubauen.


Die Umsetzung des Aktionsplans für eine ESVP-Unterstützung für Frieden und Sicherheit in Afrika wird im Einklang mit der EU-Strategie für Afrika gefördert werden.

 

Ferner könnten die Arbeiten im Hinblick auf die Aushandlung einer gemeinsamen Erklärung der EU und der OSZE zu gemeinsamen Bereichen der Zusammenarbeit aufgenommen werden.

 

Terrorismus

 

Die beiden Vorsitze räumen der Umsetzung der Strategie der EU zur Bekämpfung des Terrorismus eine hohe Priorität ein. Die Arbeiten zur Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und zur um­fassenden Strategie gegen Radikalisierung und das Anwachsen terroristischer Kreise werden fort­gesetzt. Der Rat wird ferner weiter das Ziel verfolgen, die Terrorismusbekämpfung in das außen­politische Handeln der EU zu integrieren, insbesondere durch Bemühungen, den internationalen Konsens und die Zusammenarbeit im Rahmen der VN und in anderen internationalen Gremien wie NATO, OSZE und Europarat zu vertiefen, durch den politischen Dialog und gezielte Maßnahmen in Bezug auf prioritäre Drittländer sowie durch die Aufnahme wirksamer Klauseln über die Terrorismusbekämpfung in Verein­ba­rungen mit Drittländern; ferner wird er für die Durchführung bestehender Verpflichtungen Sorge tragen. Die Arbeiten zur Umsetzung des Konzeptrahmens für die ESVP-Dimension der Terroris­musbekämp­fung werden weitergeführt, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung von Empfeh­lungen zur Interoperabilität zwischen militärischen und zivilen Ressourcen.

 

Nichtverbreitung und Abrüstung

 

Der Rat wird die Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernich­tungswaffen auf der Grundlage der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Dezember 2004 gebilligten Prioritäten fortsetzen. Die Bemühungen, die darauf abzielen, den Beitrag der EU zu Fortschritten im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle in internationalen Gremien zu stär­ken, werden weitergeführt. Im Bereich der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der Abrüstung im Nuklearbereich wird sich der Rat unter anderem auf seinen Gemeinsamen Standpunkt in Verbin­dung mit der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags von 2005 stützen.

 


Der Rat wird auf einen koordinierten Ansatz der EU für die Konferenz zur Überprüfung des VN-Aktionsprogramms für Kleinwaffen und leichte Waffen, für die Konferenz zur Überprüfung des VN-Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen und für die Konferenz zur Über­prü­fung des B-Waffen-Übereinkommens hinarbeiten, die alle für das Jahr 2006 anberaumt sind.

 

Die Gemeinsamen Aktionen zur Unterstützung von Aktivitäten der IAEO und der OPCW werden überprüft und möglicherweise erweitert. Der Rat wird unter Umständen ähnliche Initiativen zur Stärkung anderer Elemente des multilateralen Nichtverbreitungssystems, unter anderem im Bereich der biologischen Waffen, prüfen.

 

Der Rat wird voraussichtlich Maßnahmen als Beitrag zu Abrüstungs- und Nichtver­breitungs­initiati­ven im Rahmen der globalen Partnerschaft der G8 und der Aktionspläne der Nach­barschafts­politik annehmen. Er wird sich weiterhin für die Aufnahme einer Nichtverbreitungs­klausel in neue und bestehende Übereinkünfte einsetzen, und zwar im Einklang mit seiner Politik der Verstär­kung dieses Aspekts im Rahmen der Außenbeziehungen der EU. Die EU wird ihre Arbeit im Hinblick auf die Stärkung internationaler Ausfuhrkontrollregelungen fortsetzen.

 

Die Union wird sich auf der Grundlage einer neuen Strategie für die Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit einsetzen.

 

Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit und der Entwicklungspolitik

 

Die beiden Vorsitze werden sich allgemein darum bemühen, die Kohärenz der Außenbeziehun­gen sowohl im Bereich der internen Entscheidungsprozesse der EU als auch in ihrem Tätigwerden in verschiedenen internationalen Organisationen (VN, Bretton Woods, WTO, OECD) zu steigern, und zwar in den Bereichen Sicherheit und Entwicklung, Handel und Entwicklung sowie bei wirt­schaftlichen Fragen. Sie werden sich für die Förderung multilateraler Strukturen und Mechanismen einsetzen und auf eine stärkere Kohärenz und Komplementarität zwischen den Politiken der Gemein­schaft und der Mitgliedstaaten hinarbeiten. Ferner werden sie die Entwicklungspartnerschaft mit den AKP-Ländern stärken, indem sie die Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschafts­abkom­men voranbringen.

 


Die beiden Vorsitze werden sich um wirksame Folgemaßnahmen zum VN-Weltgip­fel vom Sep­tember 2005 bemühen, zu denen auch die Erörterungen darüber gehören, wie die Reform der VN, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft und Soziales, weiter vorangebracht werden kann.

 

Dabei wird ein Schwerpunkt auf der Umsetzung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Ergeb­nisses der Bewertung der Millenniumserklärung – mit besonderem Augenmerk auf Afrika – liegen. Die Vorsitze werden ferner für ein Follow-up zu den in Monterrey eingegangenen Ver­pflichtungen über den Umfang und die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe Sorge tragen, ein­schließlich Maßnah­men, die im Hochrangigen Forum von Paris und in der EU-Ad-hoc-Gruppe "Harmonisierung" verein­bart wurden. Daneben werden die Arbeiten im Hinblick auf die Umset­zung der EU-Erklärung zur Entwicklungspolitik von 2005 fortgesetzt.

 

Aufbauend auf dem Helsinki-Prozess soll der Dialog zwischen Regierungen, Organisationen der Zivilgesellschaft und dem Unter­nehmenssektor über die Weltordnungspolitik nachdrücklich geför­dert und darauf hingewirkt werden, dass die soziale Dimension der Globalisie­rung im Lichte der Empfehlungen der Weltkommission über die soziale Dimension der Globalisierung in das außen­politische Handeln der EU einbezogen wird.

 

Im Jahr 2006 sollen die XI. Umsetzungskonferenz der UNCTAD, die Sondertagung der General­versammlung der Vereinten Nationen über HIV/AIDS, die III. Umset­zungskonferenz der am wenigsten entwickelten Länder und die hochrangige VN-Tagung über Ein­wanderung und Ent­wicklung vorbereitet werden.

 

Handelspolitik

 

Die beiden Vorsitze werden die Arbeiten im Hinblick auf einen erfolgreichen Abschluss der Ent­wick­lungsagenda von Doha fortsetzen. Die Union wird weiterhin ihr Ziel verfolgen, ehrgeizige und ausgewogene Ergebnisse in allen Bereichen der Verhandlungen zu erzielen, darunter insbeson­dere einen besseren Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, strengere WTO-Regeln zur Stärkung eines an Regeln gebundenen und besser vorhersehbaren Welthandelssystems, Armuts­bekämpfung durch eine bessere Integration der Entwicklungsländer in das Handelssystem und Maßnahmen zur Förde­rung der nachhaltigen Entwicklung. Die Union wird sich weiterhin konstruk­tiv mit den anderen WTO-Mitgliedern dafür einsetzen, dass diese Ziele erreicht werden und ein Beitrag zu einer bes­seren Gestaltung der Globali­sierung geleistet wird.


EU-Russland; Nördliche Dimension; Europäische Nachbarschaftspolitik; Naher und Mittlerer Osten

 

Russland

 

2006 werden die Arbeiten an der Umsetzung der "road maps" für die gemeinsamen Räume fortgesetzt. Dies umfasst die Entwicklung von Durchführungs- und Überwachungsmechanismen, die Umsetzung des ersten gemeinsamen Raums unter Berücksichtigung der künftigen Mitglied­schaft Russlands in der WTO und die weitere Erörterung der Freihandelsperspektive, die Stärkung der Zusammenarbeit im Umweltbereich durch die Einsetzung eines Ständigen Partnerschaftsrats und die Umsetzung der Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen.

 

Die Vorsitze werden sich für die Weiterführung des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Russland in Form von zweimal jährlich stattfindenden Konsultationen einsetzen.

 

Es müssen Beschlüsse über künftige vertragliche Vereinbarungen im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) gefasst werden.

 

Die Vorsitze werden sich dafür einsetzen, dass eine angemessene Finanzierung für die Zusammen­arbeit zwischen der EU und Russland aus geeigneten Finanzierungsinstrumenten, einschließlich des Euro­päischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments, sichergestellt wird und reibungslos funktio­nierende Verwaltungsverfahren für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eingerichtet werden.

 

Die Nördliche Dimension

 

Die beiden Vorsitze werden darauf hinwirken, dass ein Nachfolgeinstrument für den derzeitigen Ak­tionsplan für die Nördliche Dimension, der Ende 2006 ausläuft, ausgehandelt wird. Dieses Instrument muss gemeinsam mit Russland und den anderen Partnerländern der Nördlichen Dimen­sion, die an diesem Prozess beteiligt sind, ausgehandelt und vereinbart werden.

 


Europäische Nachbarschaftspolitik

 

Die beiden Vorsitze werden sich für die Weiterentwicklung der Europäischen Nachbarschafts­politik, einschließlich ihrer Finanzierung, als Instrument zur Unterstützung der regionalen Stabilität und der Sicherheitsstrategie der EU einsetzen. Der Rat müsste 2006 die Halbzeitüberprüfung des Ak­tionsplans für die Europäische Nachbarschaftspolitik für die erste Gruppe von Nachbarschaftslän­dern vornehmen.

 

Die EU wird die Reformen in der Ukraine im Hinblick auf die Angleichung ihrer Normen und Stan­dards an die EU-Normen und Standards weiterhin unter­stützen; ein Schwerpunkt wird auf dem Gipfeltreffen EU-Ukraine in der zweiten Jahreshälfte 2006 liegen. Die EU wird die Parlaments­wahlen im März aufmerksam verfolgen. Nach der Überprüfung des Aktionsplans für die Ukraine 2006 können Beratungen über verstärkte vertragliche Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine aufgenommen werden. Die Verhand­lungen über die Visaerleichterungen und die Rück­übernahme mit der Ukraine sollen nach Möglichkeit Anfang 2006 abgeschlossen werden. Die EU wird weiterhin den Beitritt der Ukraine zur WTO unterstützen, und sie beabsichtigt die Aufnahme von Verhandlungen über eine Freihandelszone, sobald die Ukraine Mitglied ist.

 

Die EU könnte ferner eine Überprüfung des bestehenden PKA mit Moldau in Erwä­gung ziehen, um es an die sich entwickelnden Beziehungen zwischen der EU und Moldau anzupassen. Sie wird sich weiterhin für die Lösung des Transnistrien-Konflikts einsetzen, insbesondere durch die Arbeit des EU-Sonderbeauftragten.

 

Die Union wird mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien im Hinblick auf die Einleitung der Umsetzung der Aktionspläne für die Europäische Nachbarschaftspolitik zusammenarbeiten. Der Rat wird möglicherweise eine Troika-Mission in den Südkaukasus entsenden, um diesem Prozess mehr Dynamik zu verleihen. Ferner könnte er eine Stärkung der Rolle des EU-Son­derbeauftragten für den Südkaukasus in Betracht ziehen, die im Endeffekt auf seine ständige Prä­senz in der Region abzielt. Es sollten weiterhin Bemühungen unternommen werden, um die Unterstützung der EU bei der Lösung regionaler Konflikte im Südkaukasus und bei der Verstärkung der Grenzkontrol­len in Georgien sicherzustellen.

 

Der Rat sollte bereit sein, die Politik der EU gegenüber Belarus unter Berücksichtigung des Ver­laufs und des Ausgangs der Präsidentschaftswahlen 2006 anzupassen.

 

Was den Mittelmeerraum betrifft, so sollte der Rat die Aktionspläne für Ägypten und Libanon 2006 annehmen.


Im Rahmen des Barcelona-Prozesses wird die VIII. Europa-Mittelmeer-Außenministerkonferenz in der zweiten Jahreshälfte 2006 in Finnland stattfinden. Die beiden Vorsitze werden sich für einen erfolgreichen Abschluss dieser Konferenz einsetzen.

 

Der Rat wird für die Umsetzung des Assoziationsabkommens mit Algerien Sorge tragen und den Dialog mit Syrien fortsetzen. Ferner wird der Rat gegebenenfalls erwägen, Libyen in bestimmte Tätigkeiten der Euromed-Partnerschaft einzubeziehen, was jedoch von der Haltung dieses Landes zum Barcelona-Prozess abhängen wird.

 

Die Union wird die Ziele der Strategischen Partnerschaft für den Mittelmeerraum sowie den Nahen und Mittleren Osten in erster Linie im Rahmen der bestehenden Strukturen und Regelun­gen weiterhin verfolgen und regelmäßig Überprüfungen vorlegen.

 

Die Union wird das Mandat des Sonderbeauftragten für Zentralasien erweitern und versuchen, den regionalen Dialog mit Zentralasien fortzusetzen.

 

Naher und Mittlerer Osten

 

Die Union wird ihre Bemühungen fortsetzen, insbesondere durch ihre Teilnahme am Quar­tett zur Lösung der Nahost-Krise beizutragen. Sie wird sich weiterhin nachdrücklich für die umfassende Umsetzung der Road Map einsetzen.

 

Der Rat wird die Entwicklungen in Iran weiterhin aufmerksam beobachten, und zwar insbesondere mit Blick auf das Nuklearprogramm Irans und die Zusammen­arbeit des Landes mit der IAEO.

 

Was die Golf-Region betrifft, so legt der Rat besonderen Wert darauf, dass die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit dem Golf-Kooperationsrat rechtzeitig vor der 16. Tagung des Gemeinsamen Rates und der Ministertagung, die in der ersten Jahreshälfte 2006 stattfinden sollen, abgeschlossen werden.

 

Die Union wird weiterhin auf den Ausbau ihrer Beziehungen zur irakischen Regierung und zum irakischen Volk hinarbeiten, um Sicherheit und Stabilität zu verwirklichen; dazu soll unter anderem der politische Dialog fortgesetzt und sollen gegebenenfalls vertragliche Beziehungen festgelegt werden.

 


Westliche Balkanstaaten

 

Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) wird auch weiterhin den grundlegenden Rahmen für die Entwicklung der Beziehungen der EU zu den westlichen Balkan­staaten bis zu deren künf­tigem Beitritt bilden. Der Rat wird 2006 die politischen Entwicklungen in allen Ländern des westlichen Balkans weiterhin aufmerksam verfolgen und sich darum bemühen, eine andauernde Stabili­sierung in der Region sowie eine uneingeschränkte Zusammenarbeit aller betroffenen Länder mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien sicher­zustellen. Daneben wird ein Schwerpunkt sowohl auf der Umsetzung der bestehenden Stabilisie­rungs- und Assoziie­rungs­abkommen als auch auf der Ausarbeitung neuer Abkommen liegen.

 

Die Umsetzung und Entwicklung der Agenda von Thessaloniki wird fortgesetzt werden; dabei wer­den die Fortschritte jedes Landes berücksichtigt und es wird ein besonderes Augenmerk auf die Be­kämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption, die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung, den freien Handel in der Region, Energiefragen sowie Fragen der Visaerleichterung gelegt. Ferner werden die Arbeiten zur Verbesserung der regionalen und grenzüberschreitenden Zu­sammenarbeit im Hinblick auf eine stärkere regionale Eigenverantwortung bei regionalen Initiati­ven wie dem Stabilitätspakt weitergeführt.

 

Im Hinblick auf die Verhandlungen über den künftigen Status muss die Umsetzung der "Standards" im Kosovo aufmerksam beobachtet werden. Die Verhandlungen werden unter der Leitung des Son­derbotschafters der Vereinten Nationen in enger Zusammenarbeit mit dem Vertreter der EU geführt. Die EU muss im Zuge dieses Verfahrens ihre erweiterte Rolle im Anschluss an die Festlegung des Status bestimmen. Zu den vorrangigen Bereichen, in denen die EU zusätzliche Aufgaben überneh­men könnte, gehören Polizeiarbeit und Rechtsstaatlichkeit.

 

Transatlantische Beziehungen

 

USA

 

Im Laufe der vergangenen EU-Vorsitze stand die Partnerschaft zwischen der EU und den USA im Zeichen einer wesentlichen Konsolidierung und Stärkung, wobei das umfassende Potenzial zur Schaffung einer strategischen und wirksamen Zusammenarbeit weiter genutzt wurde. Es wird ein zentrales Anliegen des österreichischen und des finnischen Vorsitzes sein, diese Bemühungen im Hinblick auf eine weitere Förderung der Partnerschaft fortzusetzen und zu intensivieren. Ziel der Union ist eine stabile, zielgerichtete, sichtbare und fristgerechte Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA.


Die Union wird für Folgemaßnahmen zu den Erklärungen des EU-USA-Gipfels vom Juni 2005 Sorge tragen und den strategischen Dialog mit den USA zielstrebig weiter vertiefen. Sie wird einen besonderen Schwerpunkt auf zentrale Fragen der bilateralen und internationalen Agenda legen, als da sind: Umsetzung der Wirtschaftsinitiative, Klimawandel, Förderung von Demokratie und Stabili­tät, Konflikt­lösung und verantwortungsvolle Staatsführung in u.a. Ost- und Südosteuropa, Nahost-Friedensprozess, Massenvernichtungswaffen und Terrorismusbekämpfung. Das für die erste Jahreshälfte 2006 geplante EU-USA-Gipfeltreffen wird Gelegenheit bieten, diese wichtige Agenda voranzubringen.

 

Kanada

 

Die EU-Kanada-Gipfeltreffen werden Gelegenheit bieten, die bereits ausgezeichnete Zusammen­arbeit zwischen der EU und Kanada in wichtigen Fragen wie wirksamer Multilateralismus und Folgemaßnahmen zum VN-Gipfeltreffen, Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele, Umwelt- und nördliche Fragen, einschließlich Umweltbelange der Arktis, Klimawandel, Weltord­nungspolitik und Zusammenarbeit mit Afrika weiterzuführen und zu vertiefen. Ein bedeutendes Ziel für das Jahr 2006 ist der angestrebte Abschluss eines Abkommens zur Förderung von Handel und Investitionen zwischen Kanada und der EU.

 

Asien

 

Die 7. ASEM-Finanzministertagung im April 2006 in Österreich und das 6. ASEM-Gipfeltreffen in der zweiten Jahreshälfte 2006 in Finnland sollten dazu beitragen, die politische, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft Europa-Asien zu verstär­ken.

 

Ein wesentliches Anliegen der Union wird es sein, ihre Partnerschaften mit China, Indien und Japan umzusetzen und zu intensivieren. Es werden weitere Maßnahmen getroffen, um die umfangreiche Agenda im Bereich der Zusammenarbeit mit China voranzubringen; dazu gehören Vorbereitungs­arbeiten im Hinblick auf ein neues Rahmenabkommen zwischen der EU und China. Die strate­gische Partnerschaft mit Indien wird auf der Grundlage der politischen Erklärung EU-Indien und des 2005 angenomme­nen Aktionsplans EU-Indien umgesetzt. Das EU-Japan-Gipfeltreffen wird die Hauptgelegenheit bieten, die Beziehungen der EU zu Japan in vielen Bereichen zu fördern.

 


Ferner wird die Union weiterhin die asiatischen Länder unterstützen, die sich politischen, wirt­schaftlichen und humanitären Herausforderungen zu stellen haben. Diesbezüglich haben die konti­nuierliche Zusammenarbeit und der Dialog mit und innerhalb von multilateralen Gremien wie ASEM, ASEAN, ARF und SAARC besondere Priorität.

 

Lateinamerika und Karibik

 

Die Union wird ihre strategische Partnerschaft mit dieser Region weiter stärken und vertiefen. Im Mai 2006 wird in Wien ein EU-LAK-Gipfeltreffen stattfinden. Bei diesem Treffen soll in erster Linie über eine Reihe multilateraler politischer und sozialer Fragen, Entwicklungsfragen sowie die bi-regionale Zusammenarbeit beraten werden.

 

Es wird alles getan, um die Verhandlungen zwischen der EU und dem MERCOSUR über ein Asso­ziierungsabkommen voranzubringen und nach Möglichkeit abzuschließen. Ferner wird der Rat vor­aussichtlich beschließen, ob Verhandlungen über Assoziierungsabkommen mit der Anden­gemein­schaft und Mittelamerika aufgenommen werden sollen.

 

Die Union wird 2006 die Verhandlungen mit den karibischen AKP-Ländern über Wirtschafts­part­nerschaftsabkommen im Hinblick auf einen möglichst raschen und erfolgreichen Abschluss fort­setzen.

 

Afrika

 

Die beiden Vorsitze werden eng mit der Afrikanischen Union und regionalen Organisationen zu­sammenarbeiten, um einen besser strukturierten und tiefer gehenden Dialog zwischen der EU und Afrika zu gewährleisten; dabei wird das Anliegen verfolgt, so bald wie möglich ein Gipfeltreffen zwischen der EU und der Afrikanischen Union abzuhalten. Besonderes Augenmerk wird auf eine wirksame Krisenbewältigung in Afrika – mit Unterstützung der EU – gelegt. Die Vorsitze werden auf die Stärkung der Friedensfazilität für Afrika durch eine substanzielle, langfristige, flexible und nachhaltige Finanzierung hinarbeiten und sich ferner für die Umsetzung des Aktionsplans für eine ESVP-Unter­stützung für Frieden und Sicherheit in Afrika einsetzen. Sie werden auf die Umsetzung der Strategie der EU für Afrika, die der Europäische Rat auf seiner Tagung im Dezember 2005 angenommen hat, hinarbeiten; ferner werden sie die Durchführung der Verpflichtungen der EU im Rahmen der Bewertung der Millenniumserklärung überwachen und die Initiativen des britischen Vorsitzes bezüglich Afrika weiterführen.


Die Vorsitze werden die Umsetzung der Verpflichtungen der EU im Rahmen der Bewertung der Millenniumserklärung überwachen und die Initiativen des britischen Vorsitzes bezüglich Afrika voranbringen.

 

Die Union wird ihre Verhandlungen mit den afrikanischen AKP-Ländern über Wirtschaftspartner­schaftsabkommen fortsetzen.

 

15.     Menschenrechte

 

Die Union wird ihre Bemühungen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten fortsetzen und intensivieren. Die beiden Vorsitze werden insbesondere darauf hinarbeiten, die Kohärenz und Einheitlichkeit der Menschenrechtspolitik der EU sowohl in den internen als auch in den externen Politikbereichen zu verbessern.

 

Durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte

 

Die Einbeziehung der Menschenrechte in alle externen Politikbereiche der EU wird hohe Priorität ge­nießen. Besonderes Augenmerk wird auf die Menschenrechtsdialoge und -konsultationen der EU mit China, Iran und Russland sowie die Umsetzung der EU-Leitlinien im Bereich der Men­schen­rechte (Menschenrechtsaktivisten, Todesstrafe, Folter sowie Kinder in bewaffneten Kon­flikten) gelegt. Die EU wird die Menschenrechte im Rahmen internationaler Gremien fördern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Umsetzung der Beschlüsse der Plenartagung der Gene­ral­ver­sammlung auf hoher Ebene über die Einsetzung eines Menschenrechtsrats liegen wird, der die Menschenrechtskommission ablösen soll.

 

Die EU-Agentur für Grundrechte

 

Der Rat wird voraussichtlich die Verhandlungen über einen Vorschlag der Kommission zur Aus­weitung der bestehenden Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremden­feind­lichkeit in Wien zu einer Europäischen Agentur für Grundrechte abschließen. Die Agentur, die eine zentrale Rolle bei der Stärkung der Kohärenz und Einheitlichkeit der EU-Menschenrechts­politik spielen wird, soll am 1. Januar 2007 einsatzbereit sein.

 


Datenschutz

 

Eine Mitteilung der Kommission über die Evaluierung der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natür­licher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutzrichtlinie) steht zur Erörterung an.

 

 

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