16/J XXII.GP
Eingelangt am: 15.01.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend “Piercing und Tätowieren - Verordnung nach der GewO"
Mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 wurden
die rechtlichen Voraussetzungen für
das Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner geschaffen (§ 109
GewO). Diese
ist am 1. August 2002 in Kraft getreten, die notwendigen Verordnungen fehlen
allerdings
noch immer (z.B. Ausübungsregeln).
Ein
Verordnungsentwurf gelangte zwar zur Begutachtung - erlassen wurde jedoch
noch keine Verordnung.
Tausende ÖsterreicherInnen ließen sich in den letzten Jahren “Piercen oder
Tätowieren". Dies war einerseits oft mit einem gesundheitlichen, wie mit einem
rechtlichen Risiko verbunden.
Daher ergaben sich in den letzten Jahren zahlreiche Haftungsfragen -
aber auch allgemeine Rechtsfragen. So war in Österreich lange umstritten, wer zum
“Piercen" und zum “Tätowieren" tatsächlich befugt ist. Zahlreiche gewerblich tätige
Personen in diesem Bereich waren somit in einer rechtlichen Grauzone tätig. Über
zahlreiche parlamentarische Anfragen der letzen beiden GP wurde von Fragesteller
versucht, eine Lösung dieses Problems zu erreichen.
Bereits die ehemalige
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Lore
Hostasch hat daher den Obersten Sanitätsrat beauftragt, ein Gutachten zum
Themenbereich Tätowieren und Piercing zu verfassen, um auf dieser
Grundlage
Bestimmungen vorbereiten zu können, die unter Vorgabe der notwendigen,
medizinischen Grundkenntnisse sowie medizinisch - hygienischer Standards die
Ausübung dieser Tätigkeit durch medizinische Laien künftig
regeln könnten
(Fachliche Arbeiten für Schaffung eindeutiger Rechtsgrundlagen).
Diese Arbeiten wurden abgeschlossen. Dem Bundesministerium für
wirtschaftliche
Angelegenheiten wurden damals Vorschläge übermittelt, damit dieses im
Rahmen
des Gewerberechts die
notwendige Umsetzung in die Wege leiten kann (XXI GP Nr.
12/AB
vom 29.12.1999 zu 7/J).
In der
Anfragebeantwortung vom 20.4.2000 (392/AB XXI. GP) betreffend
“Rechtsfragen und
gesundheitliche Bedenken beim Piercen und Tätowieren" (466/J
XXI. GP) der Abgeordneten Mag. Maier und
Genossen wurde die Schaffung der
erforderlichen Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor vom Bundesminister
für
Wirtschaft und Arbeit angekündigt. Inwieweit die an ihr Ministerium
übermittelten
Vorschläge des Obersten Sanitätsrats zum Themenbereich
Tätowieren und Piercing
berücksichtigt wurden bzw. werden, wurde allerdings nicht beantwortet
worden. Es
wurde in diesem Zusammenhang lediglich auf das Kosmetikgewerbe und der
dortigen Befähigungsnachweise verwiesen.
In einer weiteren Anfragebeantwortung
(1686/AB XXI. GP) der parlamentarischen
Anfrage (1674/J XXI.
GP) von Mag. Johann Maier und
Genossen betreffend
“Rechtliche Grundlage: Gewerbe Piercer und Tätowierer" stellte
der Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit fest: “Nach dem definitiven Vorliegen der
medizinischen und
hygienischen Grundlagen wird das Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit die
Schaffung der einschlägigen rechtssetzenden Maßnahmen in die Wege
leiten."
Diese Antwort erfolgte am 14.
Februar 2001.
Bemerkenswert in diesem
Zusammenhang ist die Tatsache, dass auf eine
entsprechende parlamentarische Anfrage (1673/J XXI. GP) an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen in der entsprechenden
Anfragebeantwortung
(1473/AB XXI. GP) wie folgt geantwortet wurde:
“Die Arbeiten der
Expertengruppe des Obersten Sanitätsrates wurden nach ihrem
Abschluss als Entwurf für Ausbildungs- - und Ausübungsregeln für
Piercer und
Tätowierer dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
zugeleitet. Von dieser
Seite wurde sodann die grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung
entsprechender
Regelungen im Gewerberecht bekanntgegeben.
Mittlerweile wurde der
Entwurf von meinem Ressort auch der Wirtschaftskammer
Österreich, Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure,
zugeleitet, die
noch im Dezember 2000 gleichfalls eine grundsätzliche Zustimmung zu den in
Aussicht genommenen Regelungen bekundete."
Diese Antwort erfolgte
bereits am 11. Jänner 2001.
In einer weiteren
Anfragebeantwortung (2874/AB, XXI.GP) vom 29.11.2001 wurde
auf entsprechende Nachfrage folgendes
mitgeteilt:
“Es geht hierbei um die Umsetzung
des Gutachtens des Obersten Sanitätsrates vom
12. Mai 2001. Dieses ist mit dem Schreiben des Bundesministers für soziale
Sicherheit und Generationen vom 28. Mai 2001 im Bundesministerium für
Wirtschaft
und Arbeit eingelangt. Ein begutachtungsreifer Verordnungsentwurf ist in
Ausarbeitung und soll im ersten Quartal 2002 fertiggestellt werden."
Mittlerweile sind wiederum Monate
vergangne ohne dass die für diese Tätigkeit
notwendigen Ausübungsregeln (Verordnung) nach der Gewerbeordnung durch den
Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit erlassen wurden.
Die unterzeichnenden
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit nachstehende
Anfrage:
1. Weshalb
wurde - trotz Begutachtung eines Verordnungsentwurfs – eine
entsprechende VO nach der GewO noch nicht erlassen? Wo liegen die
Probleme?
2. Welche
konkrete Stellungnahme wurden von der Österreichischen Ärztekammer
im Begutachtungsverfahren abgegeben?
3. Welche
konkrete Stellungnahme wurden von der Wirtschaftskammer Österreichs
im Begutachtungsverfahren abgegeben?
4. Welche
Einrichtungen haben sich im Begutachtungsverfahren mit welcher
Begründung gegen eine entsprechende Verordnung ausgesprochen?
5. Wodurch
unterscheidet sich inhaltlich der Verordnungsentwurf vom Gutachten
des obersten Sanitätsrates?
6. Wann wird die entsprechende VO (Ausübungsregeln) endlich erlassen werden?
7. Wann
wird die Befähigungsnachweis-Verordnung für das Kosmetiker-Gewerbe
erlassen?