18/J XXII.GP

Eingelangt am: 15.01.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Technologie und Innovation

betreffend "Fluggastrechte Neu (Ausgleichsleistungen) durch EU-Verordnung"

Die Kommission beabsichtigt die mehr als zehn Jahre alte Verordnung Nr. 295/91
des Rates an die neuen Gegebenheiten in der Zivilluftfahrt anzupassen und damit
die Konsumentenrechte zu erweitern und neu zu formulieren.
Durch die Verordnung (EWG) Nr. 295/91 des Rates vom 4. Februar 1991 über eine
gemeinsame Regelung für ein System von Ausgleichsleistungen bei
Nichtbeförderung im Linienflugverkehr wurde zwar ein grundlegender Schutz für die
Fluggäste geschaffen, die Anzahl der gegen ihren Willen nicht beförderten Fluggäste
ist aber immer noch unannehmbar hoch. Es sollten aber gemeinsame
Mindestschutzstandards festgelegt werden, um die Fluggastrechte zu stärken und
um sicherzustellen, dass die Geschäftstätigkeit von Luftfahrtunternehmen in einem
liberalisierten Markt harmonisierten Bedingungen unterliegt.

Gegenüber dem ersten Entwurf sind in der Zwischenzeit beachtliche Fortschritte in
den Ratsgremien erreicht worden. Trotzdem ist eine Reihe von Problemen nach wie
vor ungelöst, viele Mitgliedsstaaten haben zu einzelnen Punkten einen
Prüfungsvorbehalt eingelegt. Der Rat wurde daher ersucht, diese Fragen - dazu
gehört auch die Höhe der Entschädigungszahlungen - zu klären oder eine politische
Einigung zu dem gemeinsamen Standpunkt zu erzielen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Technologie und Innovation nachstehende

Anfrage

1. Welche grundsätzlichen Haltung haben Sie bzw. Ihr Ministerium bei den
Verhandlungen auf EU-Ebene zur Novellierung der Verordnung (Nr. 295/91)
eingenommen?

2. Zu welchem konkreten Punkten des Verordnungsentwurfes haben Sie bzw. Ihr
Ministerium einen Prüfungsvorbehalt eingelegt?

3. Wie stehen Sie zur Frage, ob “Verspätungen" nicht als außergewöhnliche
Umstände gelten?

4. Wie stehen Sie zum Anwendungsbereich? So geht es um die Frage, ob alle
Fluggäste mit Flugschein eines Luftfahrtunternehmens der Gemeinschaft in den
Anwendungsbereich der Verordnung einbezogen werden sollen, auch wenn sie

von einem Drittstaatflughafen aus reisen


5. Sollen Ihrer Meinung nach Fluggäste im Rahmen von Pauschalreisen in den
Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.
Treten Sie für eine Ausklammerung von Pauschalreisenden ein?
Wenn ja, weshalb?

6.   Haben Ihrer Meinung nach sich Fluggäste spätestens 30 Minuten oder 60
Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einzufinden?

7. Ist Ihrer Meinung nach ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen seitens des
ausführenden Luftfahrtunternehmens dann nicht gegeben, wenn die Fluggäste
über die Annullierung mindestens zwei Wochen - Belgien hält die zwei Wochen
Frist zu kurz, Spanien beantragt eine Frist von einem Monat, UK beantragte eine
Frist von einer Woche - vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet werden?

8. Wie stehen Sie zur Frage, ob unterschiedliche Ausgleichsleistungen vorgesehen
werden sollten, da der Fall einer 24-Stunden vor Abflug oder früher
angekündigten Annullierung nicht vergleichbar sei mit einer Nichtbeförderung?

9. Wie stehen Sie zur Höhe der Entschädigungszahlungen?

10. Haben Sie zur Klärung dieser Fragen mit anderen Mitgliedsstaaten formell oder
informell Kontakt aufgenommen?

Wenn ja, was brachten diese Gespräche jeweils für Ergebnisse?
Wenn nein, weshalb nicht?

11. Wie sieht der weitere Zeitplan auf EU-Ebene für die Novellierung dieser
Verordnung aus?