19/J XXII.GP

Eingelangt am: 15.01.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend “Sicherheit von Verbraucherdienstleistungen"

Die Europäische Kommission hat als Vorbereitung einer Überarbeitung der
Produktsicherheitsrichtlinie ein “Konsultationspapier zur Sicherheit von
Verbraucherdienstleistungen" erarbeitet. Damit soll die Effektivität der bestehenden
Politik und Gesetzgebung in der EU hinsichtlich der Sicherheit von Dienstleistungen
überprüft werden. Den interessierten Kreisen wurde Gelegenheit gegeben,
Stellungnahmen hierzu bis zum 8. Oktober 2002 abzugeben.

Im Gegensatz zu “Produkten" gibt es auf Gemeinschaftsebene für
Verbraucherdienstleistungen derzeit keinen allgemeinen Rechtsrahmen für die
Regelung von Sicherheitsrisiken. Allein für den Dienstleistungsbereich Verkehr
wurden Sicherheitsvorschriften erlassen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1. Welche konkrete Stellungnahme wurde durch das BMJ dazu abgegeben und
wann?

2. Welche Stellungnahme wurde zur Sicherheit von “Finanzdienstleistungen"
abgeben?

3. Welche Stellungnahme wurde zur Sicherheit von “Telekomdienstleistungen"
abgeben?

4. Welche Stellungnahme wurde zur Sicherheit im “Gesundheitswesen" abgeben?

5. Welche Stellungnahme wurde zur Sicherheit bei der “Schönheitspflege"
abgeben?

6. Welche Stellungnahme wurde zur Sicherheit bei “Reisen und Touristik" abgeben?

7. Welche Stellungnahme wurde zur Sicherheit von “Baudienstleistungen" abgeben?


8. Wurde in der Stellungnahme eine (Rahmen) Richtlinie bei

Verbraucherdienstleitungen - insbes. für den Gesundheitsbereich - eingefordert?
Wenn nein, weshalb nicht?

9. Welche weitere Vorgehensweise und Zeitpläne gibt dazu auf Europäischer
Ebene?