19/J XXII.GP
Eingelangt am: 15.01.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend “Sicherheit von Verbraucherdienstleistungen"
Die Europäische
Kommission hat als Vorbereitung einer Überarbeitung der
Produktsicherheitsrichtlinie ein “Konsultationspapier zur Sicherheit von
Verbraucherdienstleistungen" erarbeitet. Damit soll die Effektivität
der bestehenden
Politik und Gesetzgebung in der EU hinsichtlich der Sicherheit von
Dienstleistungen
überprüft werden. Den interessierten Kreisen wurde Gelegenheit
gegeben,
Stellungnahmen hierzu bis zum 8. Oktober 2002 abzugeben.
Im Gegensatz zu “Produkten"
gibt es auf Gemeinschaftsebene für
Verbraucherdienstleistungen derzeit keinen allgemeinen Rechtsrahmen für
die
Regelung von Sicherheitsrisiken. Allein für den Dienstleistungsbereich
Verkehr
wurden Sicherheitsvorschriften erlassen.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Welche
konkrete Stellungnahme wurde durch das BMJ dazu abgegeben und
wann?
2. Welche
Stellungnahme wurde zur Sicherheit von “Finanzdienstleistungen"
abgeben?
3. Welche
Stellungnahme wurde zur Sicherheit von “Telekomdienstleistungen"
abgeben?
4. Welche Stellungnahme wurde zur Sicherheit im “Gesundheitswesen" abgeben?
5. Welche
Stellungnahme wurde zur Sicherheit bei der “Schönheitspflege"
abgeben?
6. Welche Stellungnahme wurde zur Sicherheit bei “Reisen und Touristik" abgeben?
7. Welche Stellungnahme wurde zur Sicherheit von “Baudienstleistungen" abgeben?
8. Wurde in der Stellungnahme eine (Rahmen) Richtlinie bei
Verbraucherdienstleitungen -
insbes. für den Gesundheitsbereich - eingefordert?
Wenn nein, weshalb nicht?
9. Welche
weitere Vorgehensweise und Zeitpläne gibt dazu auf Europäischer
Ebene?