23/J XXII.GP
Eingelangt am: 23.01.2003
ANFRAGE
der
Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Übersiedlung des Patentamtes
Mit Anfang Mai 2003 soll nach
verschiedenen Informationen die Übersiedlung des
Patentamtes vom Kohlmarkt in die Dresdnerstraße erfolgt sein. Die
Zweckmäßigkeit
erscheint in vielerlei
Hinsicht fragwürdig: geringere Fläche als derzeit, bisher erfolgter
Investitionsaufwand im alten Objekt, höhere Miete und Betriebskosten im
neuen
Objekt (da die Übersiedlungskosten Bestandteil der Miete werden), schwere
Verwertbarkeit des alten Objekts, da denkmalgeschützt, ....
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Aus welchen Gründen soll da Patentamt seinen Standort wechseln?
2.
Wie viel wurde in den vergangenen Jahren in Restaurierungs- und
Adaptionsarbeiten im bestehenden Objekt am Kohlmarkt investiert?
3. Wie viele Quadratmeter umfasst derzeit die Fläche des Patentamtes?
4.
Wie viele Quadratmeter wird es in Zukunft in der Dresdner Straße zur
Verfügung haben?
5.
Aus welchen Gründen wurde die Dresdner Straße als neuer Standort
gewählt?
6.
Sollen alle Standorte des Patentamtes in neuen Objekt zusammengeführt
werden? Wenn, nicht, warum
nicht?
7.
Wurden Erkundigungen eingezogen, ob ein bundeseigenes Gebäude der
BIG ebenfalls als neuer Standort in Frage kommen könnte? Wenn nicht,
warum nicht?
8. Wie hoch sind die derzeitigen Quadratmeterpreise der Miete?
9. Wie hoch sind die künftigen Quadratmeterpreise der Miete?
10. Wie hoch sind derzeit die Betriebskosten?
11. Wie hoch werden sie in Hinkunft nach einer Übersiedlung sein?
12. Wie lange muss noch für das den alten Standort Miete gezahlt werden?
13. Welche InteressentInnen gibt es an der Liegenschaft am Kohlmarkt?
14. Wann soll der Verkauf erfolgen?
15. Welchen Erlös erwarten Sie sich?
16. Wie hoch sind die Übersiedlungskosten?
17. Erfolgte eine Ausschreibung der Übersiedlung, wenn nein, warum nicht?
18. Wurde ein Verkauf der Liegenschaft am Kohlmarkt bei weiterer
Miete durch
das Patentamt erwogen? Wenn nicht, warum nicht? Wenn schon, warum
wird nicht diese Variante gewählt?