33/J XXII.GP
Eingelangt am: 23.01.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Technologie und Innovation
betreffend "Sicherheit in der Zivilluftfahrt - Sicherheit auf kleinen Flugplätzen"
In der VO (EG) Nr. 2620/2002
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16.12.2002 wurden gemeinsame
Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt
festgelegt. Diese VO ist am 19.1.2002 in Kraft getreten. Hauptziel dieser VO
ist die
Festlegung und Durchführung zweckdienlicher Vorschriften auf
Gemeinschaftsebene
zur Verhinderung unrechtmäßiger Eingriffe in die zivile Luftfahrt,
darüber hinaus soll
eine Grundlage für eine gemeinsame Auslegung der einschlägigen
Bestimmungen
des Abkommens von Chicago geschaffen werden. Innerhalb von drei Monaten nach
Inkrafttreten dieser Verordnung hat jeder Mitgliedsstaat - so auch
Österreich - das
nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt zu beschließen
(Art. 5).
Der jüngste Irrflug
eines geistig Verwirrten mit einem - von einem Kleinflughafen
entführten - Kleinflugzeug über Frankfurt hat allerdings europaweit
offene
Sicherheitsprobleme für diesen Bereich dargelegt. Die o. g. VO bezieht
sich aber nur
auf die "Flughäfen", die für den gewerblichen Flugverkehr
offen stehen. Nicht erfasst
sind damit beispielsweise Flughäfen, die der Sport- oder
Freizeitgestaltung dienen.
Es fehlt somit sowohl auf Gemeinschaftsebene wie auch auf nationaler Ebene ein
Sicherheitskonzept für diese kleinen
Flughäfen (Flugplätze).
Deutlich wurden diese Sicherheitsdefizite
in Österreich durch einen Test von zwei
Reportern der Zeitschrift News am Flughafen Bad Vöslau. Ohne kontrolliert
zu
werden gelangten diese Reporter schwer bewaffnet (Zwei Messer sowie
Pistolenattrappen) an Bord eines Kleinflugzeuges. Es gab dabei keinerlei
Ausweiskontrollen (Identitätsfeststellung) sowie auch keine - auf
großen Flughäfen
übliche - Kontrolle der Gepäckstücke. Für die Reporter
schien es keine
Sicherheitsvorkehrungen zu geben. Gebucht wurde dabei ein Rundflug über
die
Bundeshauptstadt Wien. Für potentielle Terroristen wäre damit alles
möglich
gewesen - eine Horrorvorstellung.
Nach Einschätzung der Fragesteller
wäre ein solches Vorgehen auf jeden anderen
Kleinflughafen in Österreich ebenfalls möglich gewesen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an den Bundesminister für Verkehr,
Technologie und Innovation nachstehende
Anfrage
1. Gibt es
derzeit ein Sicherheitskonzept für “Kleinflughäfen"
(Flugplatz für
Sportflugzeuge, Segelflugzeuge, Rettungshubschrauber etc.)?
Wenn ja, seit wann? Was ist Inhalt dieses Sicherheitskonzeptes?
Wenn nein, weshalb nicht? Fehlen dafür die gesetzlichen Grundlagen?
2. Wie
viele derartiger “Kleinflughäfen" gibt es in Österreich
(Aufschlüsselung der
jeweiligen Standorte)?
3. Welche
Sofortmaßnahmen haben Sie nach Bekannt werden des “News-
Sicherheitstests"
ergriffen?
4.
Haben Sie für ein sofortiges Sicherheitskonzept
für“Kleinflughäfen" mit dem BMI
Kontakt aufgenommen?
Wenn ja, wann und was wurde
dabei vereinbart?
Wenn nein, weshalb nicht?
5. In
welchen Rechtsmaterien sind Regelungen für die Sicherheit auf
“Kleinflughäfen"
vorgesehen?
6. Welche
konkreten Sicherheitsauflagen für “Kleinflughäfen" gibt es
derzeit?
Welche Behörde ist dafür zuständig?
7. Welche
legistischen Maßnahmen sind notwendig um ein Sicherheitskonzept für
“Kleinflughäfen" - die von der EU-Verordnung nicht erfasst sind
- durchzusetzen?
8. Gelten
die Empfehlungen des Dokuments 30 der Europäischen
Zivilluftfahrtkonferenz auch
für “Kleinflughäfen"?
Wenn ja, in welchen Punkten?
9. Gibt das
Abkommen von Chicago auch für “Kleinflughäfen"?
Wenn ja, in welchen Punkten?
10. Haben
Sie hinsichtlich eines Sicherheitskonzeptes für
“Kleinflughäfen" mit den
Nachbarstaaten Kontakt aufgenommen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, wann und was wurde dabei vereinbart?
11. Wann
wird ein Sicherheitskonzept für alle “Kleinflughäfen" in
Österreich
vorliegen?
12. Welche
Ressorts, Behörden und sonstigen Institutionen (Einrichtungen) sind bzw.
werden von Ihnen mit der Erarbeitung des nationalen Sicherheitsprogramm
für
die Zivilluftfahrt (Art 5 EU-VO Nr. 2320/2002) beauftragt bzw. befasst?
13. Welche
Behörde wird für die Koordinierung und Überwachung der
Durchführung
des nationalen Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt zuständig
und
verantwortlich sein?
14. Inwieweit soll in diese Behörde das BMI und BMLV eingebunden werden?
15. muss das nationale
Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt vom Nationalrat
beschlossen werden?
Wenn nein, weshalb nicht?
16. Wird
das nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt im Nationalen
Sicherheitsrat behandelt oder beschlossen werden?
Wenn nein, weshalb nicht?
17. Wenn
nicht der Nationalrat, wer beschließt das nationale Sicherheitsprogramm
für die Zivilluftfahrt?