44/J XXII.GP

Eingelangt am: 23.01.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Bestellung von Dr. Christian Romanoski zum Leiter der Abt. III/5 der
Rechtssektion des Innenministeriums

Laut Medienberichten wurde der frühere Referent der Flüchtlings- und
Fremdensektion des Innenministeriums, Dr. Christian Romanoski, von Ihnen mit
21.12.2002 zum Leiter der Abteilung III/5 ernannt. Bevor mit 1.1.1998 die
Entscheidungskompetenz über Asylberufungen an den Unabhängigen
Bundesasylsenat übergegangen ist, hat Dr. Romanoski im Rahmen seiner
Referententätigkeit in der genannten Sektion des Innenministeriums über etliche
Berufungen von AsylwerberInnen gegen negative Bescheide der 1. Instanz
entschieden. Viele der Begründungen für Asylabweisungen, die er formuliert hat,
lassen eine menschenrechtlich einwandfreie und der Genfer Flüchtlingskonvention
entsprechende rechtliche Praxis und ein solches Rechtsverständnis vermissen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Über wie viele Asylanträge hat Dr. Romanoski während seiner Tätigkeit im
Innenministerium entschieden? Wie viele davon waren positive, wie viele
negative Asylentscheidungen?

2.   Stimmt es, dass Dr. Romanoski im Fall eines afghanischen Berufsoffiziers
den Antrag auf Wiederaufnahme des Asylverfahrens, der mit einer Reihe von
Beweisen gestellt wurde, abgewiesen hat, ohne näher darauf einzugehen,
weil dieser von Ungarn nach Österreich eingereist war?

3.   Stimmt es, dass Dr. Romanoski im Fall einer kurdischen Asylwerberin die
erlittenen Misshandlungen und Folter im Asylbescheid als nicht “asylrelevant"
bezeichnete, da diese lediglich erfolgt seien, “um Informationen über den
Aufenthaltsort des Gatten zu erlangen"?

4.   Stimmt es, dass Dr. Romanoski in seinen negativen Asylbescheiden wegen
mutmasslicher Drittstaatssicherheit den Aufenthalt in einem sogenannten
sicheren Drittland mitunter auch selber konstruiert hat, wo es keine Beweise


gegeben hat, beispielsweise durch Formulierungen wie “Da Sie auf dem
Landweg nach Österreich eingereist sind, müssten Sie durch Slowenien oder
Ungarn eingereist sein, daher ist Ihr Antrag wegen Drittstaatssicherheit
abzulehnen"?

5.  Stimmt es, dass Dr. Romanoski im Falle eines türkischen Staatsbürgers, der
in Deutschland kein reguläres Asyl-, sondern bloss ein Vorprüfungsverfahren
hatte, den Asylantrag mit der Begründung abgewiesen hat, dass der
Betroffene sich bereits in Deutschland aufgehalten hat, obwohl der § 2 Abs 3
Asylgesetz 1991 vorgesehen hat, dass nur bei Vorliegen eines regulären
Asylverfahrens in einem anderen Land von einem sicheren Drittland
auszugehen ist?

6. Wie viele AsylwerberInnen, deren Asylberufungen von Dr. Romanoski negativ
beschieden wurden, wurden abgeschoben?

7. Wie viele der von Dr. Romanoski ausgestellten Asylbescheide wurden vom
Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof aufgehoben?

8.  In der Zeitschrift Format Nr. 2/03 wird berichtet: “Der Wiener Polizist Walter
Erwin Glöckel hatte sich in die rechtsextreme Szene eingeschleust und
regelmäßig Berichte an die Staatspolizei abgeliefert. In einem FORMAT
vorliegenden Report wird über Romanoski berichtet. Glöckel hatte sich
damals das Vertrauen eines Redakteurs der rechtsextremen Zeitung .Junge
Freiheit' erschlichen. Dieser habe ihm erzählt, dass Romanoski ebenfalls gute
Kontakte zur Szene habe, wie Glöckel FORMAT gegenüber bestätigt. In dem
Bericht, der in den Archiven der Staatspolizei lagert, heißt es über Romanoski:
Laut weiteren Angaben befinden sich zwei gute Bekannte, Kameraden, als
rechtskundige Beamte im Innenministerium' - mit einem davon war
Romanoski gemeint." Wie stehen Sie zu den kolportierten guten Kontakten
von Dr. Romanoski zur rechtsextremen Szene? Wie stehen Sie zu den
Aussagen vom Wiener Polizisten Walter Erwin Glöckel, der auch gegenüber
der Zeitschrift Format diese mutmasslichen guten Kontakte bestätigte?

9.   Wurde gegen Dr. Romanoski eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder eine
Strafanzeige in Verbindung mit seinen in den Bescheiden zum Ausdruck
gebrachten Meinungen zu Regimen, die Menschenrechte verletzen,
eingebracht?

10. Laut “Falter" vom 22.1.2003 meint Dr. Romanoski zu den menschenrechtlich
sehr bedenklichen Stellen aus seinen Bescheiden, er sei als
“weisungsgebundener Beamter" an gesetzliche Vorgaben und Erkenntnisse
der Höchstgerichte gebunden gewesen. Welche Weisungen hat es während
seiner Tätigkeit als Referent im Asylbereich gegeben, wie Asylberufungen zu
bearbeiten sind bzw. vor allem wie die Drittlandsklausel anzuwenden ist?

11. Wie war zu dem genannten Zeitpunkt der Entscheidungsspielraum der
ReferentInnen bei der Bearbeitung von Asylberufungen gestaltet?

12. Sind Sie der Meinung, dass Dr. Romanoski für “seine" Bescheide und die in
diesen zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung nicht zuständig ist, da er


an Weisungen gebunden war? Wenn ja, warum wurde damals im
Innenressort eine Rechtsauffassung vertreten, die so wenigen
AsylwerberInnen wie möglich Asyl gewähren sollte?

13. Wenn nein, warum haben Sie für den menschenrechtlich so wichtigen und
sensiblen Bereich des Asylwesens ausgerechnet einen Beamten wie Dr.
Romanoski als Abteilungsleiter ausgesucht, der durch seine einschlägigen
Formulierungen in negativen Asylbescheiden und durch seine inzwischen in
mehreren Medien berichtete mutmassliche Nähe zur rechtsextremen Szene
alles andere als ein Gewähr für die Einhaltung der Menschenrechte im
Asylbereich ist?

14. Warum haben Sie sich nicht für einen anderen Beamten/eine andere
Beamtin aus dem Asylrechtsbereich entschieden, der/die eine unbelastete
Vergangenheit betreffend Menschenrechte und Asylrecht hat bzw. sich durch
ein besonderes Engagement für Asyl- und Menschenrechte profiliert hat?