49/J XXII.GP
Eingelangt am: 23.01.2003
ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Überprüfung der
Hausordnungen und Verhaltensvereinbarungen an
Schulen nach pädagogischen Grundsätzen.
Seit dem vergangenen Schuljahr 2001/2002
haben Schulen die Möglichkeit eigene
Verhaltensvereinbarungen zu
beschließen. Laut § 44 Abs. 1 des
Schulunterrichtsgesetzes haben diese Verhaltensvereinbarung gleichermaßen
für
Schülerinnen, Lehrerinnen und Erziehungsberechtigte zu gelten. Auch ist
bei der
Beschlussfassung das Einvernehmen aller Schulpartnerinnen anzustreben.
In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3638/AB (XXI. GP) heißt es ad
1:
"Mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 1.
März 2002 wurden die Präsident/innen der Landesschulräte ersucht, bestehende
HausordnungenA/erhaltensvereinbarungen der Schulen nach pädagogischen
Grundsätzen zu überprüfen sowie dem Bildungsressort einen Bericht über die
Einschätzung der Anzahl der Schulen und der Schularten zu geben, die
Verhaltensvereinbarungen erarbeitet haben."
Weiter heißt es ad 2:
"Vereinzelt wurden in den Hausordnungen Verhaltensvereinbarungen, die den
genannten Zielsetzungen nicht entsprechen, festgelegt. Jeder dieser Fälle wurde in
Schreiben an den jeweiligen Landesschulrat aufgezeigt und es wurde eine
entsprechende Korrektur gefordert."
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie lautet der genaue Inhalt des oben genannten Schreibens vom 1. März
2002 an die Präsidentinnen der Landesschulräte bzw. des Wiener
Stadtschulrates? Bitte eine Kopie des Schreibens der Anfragebeantwortung
beilegen.
2.
Sind alle Präsidentinnen der Landesschulräte und des Stadtschulrates
dem
Ersuchen nach Überprüfung und Berichtlegung als Reaktion auf dieses
Schreiben nachgekommen?
3. Waren
noch weitere Schreiben / Aufforderungen an die Landesschulräte
notwendig , um die Berichte aus allen Bundesländern zu erhalten? Wenn ja,
an welche Landesschulräte ergingen diese Schreiben?
4. Gab es weitere Schreiben zum Thema Hausordnungen /
Verhaltensvereinbarungen
neben dem vom 1. März? Wenn ja, bitte der
Anfragebeantwortung
beifügen.
5.
Liegen Ihrem Ressort aussagekräftige Berichte über die Art und die
Erfahrungen mit Hausordnungen
/Verhaltensvereinbarungen aus allen
Bundesländern vor?
6. Welchen
Inhalts sind die geforderten Berichte über die Überprüfung der
Hausordnungen / Verhaltensvereinbarungen?
7. Wurden an Schulen Mängel an der gesetzeskonformen Umsetzung der
Hausordnung /
Verhaltensvereinbarungen festgestellt? Wenn ja, welche? Bitte
um eine Auflistung der Mängel und Nennung der Häufigkeit.
8. Wurde
das Ziel Hausordnungen / Verhaltensvereinbarungen nur im
Einvernehmen aller Schulpartnerinnen zu installieren an allen Schulen
eingehalten? Wenn nein, an welchen Schulen wurde dieses Einvernehmen
nicht erzielt und welche
Maßnahmen wurden getroffen um ein Einvernehmen
zu ermöglichen?
9.
Wurde bei den Hausordnungen / Verhaltensvereinbarungen die Richtlinie
eingehalten, wonach diese
für alle Schulpartnerinnen (Schülerinnen,
Lehrerinnen und
Erziehungsberechtigte) gelten müssen? Wenn nein, welche
Maßnahmen wurden getroffen um diese Richtlinie durchzusetzen?
10. Wurden
die Mängel in den Hausordnungen / Verhaltensvereinbarungen
behoben? Wenn ja, welche Behörde kontrollierte die geänderten
Hausordnungen?
11. Wie
schätzten Sie die bisherigen praktischen Erfahrungen mit den
Hausordnungen / Verhaltensvereinbarungen ein?