64/J XXII.GP

Eingelangt am: 05.02.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Finanzierung des erhöhten Pflegegeldes
Zeitraum 1.1. bis 31.12.1995

Mit 1.7.1993 trat das Bundespflegegeldgesetz in Kraft. Um die Finanzierung des
neuen Pflegegeldes sicherzustellen, wurde zeitgleich die Erhöhung der
Krankenversicherungsbeiträge um jeweils 0,4 % für Dienstnehmerinnen und
Dienstgeber, sowie um 0,5 % für Pensionsbezieherlnnen beschlossen. Wie die
Studie von Prof. Christoph Badelt zeigt, ist die Einführung des Bundespflegegeldes
ein großer Fortschritt. Auch für die Pflegegeldbezieherlnnen hat es wesentliche
Verbesserungen gebracht. Menschen mit Behinderung sind ihrem Ziel, nämlich dem
Recht auf selbstbestimmtes Leben wieder ein Stück näher gekommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Wie viele Menschen hatten mit Stichtag 31.12.1995 Anspruch auf Pflegegeld
in der Pensionsversicherung, Unfallversicherung, sowie Bahn,
Bundespensionsamt, Post und Bundessozialamt?

(Aufstellung getrennt nach: Pensionsversicherung, Unfallversicherung und
sonstige Entscheidungsträger) sowie Pflegegeldstufen und Anzahl der
anspruchsberechtigten Personen)

2. Wie hoch war die Gesamtsumme, die tatsächlich für obigen Zeitraum an die
anspruchsberechtigten Personen ausbezahlt wurden?
(Aufstellung getrennt nach Bund und den jeweiligen Bundesländern)

3.  Wie hoch waren die vereinbarten Beträge der Krankenversicherung für den
obigen Zeitraum?

4.  Wie hoch waren die vereinnahmen Beträge der Krankenversicherung für den
obigen Zeitraum?

5.  Wie hoch waren die vereinbarten Mehreinnahmen durch die (oben bereits
erwähnte) Krankenversicherungsbeitragserhöhungen, für obigen Zeitraum?


6. Wie hoch waren die vereinnahmten Mehreinnahmen durch die (oben bereits
erwähnte) Krankenversicherungsbeitragserhöhungen, für obigen Zeitraum?

7.  Unter der Annahme, dass es die neue Pflegegeldregelung nicht gäbe, wie
viele Menschen hätten dann mit Stichtag 31.12.1995 Anspruch auf
Hilflosenzuschuss und wie hoch wäre dieser?

(Hochrechnung: Anzahl der Personen, Höhe des HZ, sowie geschätzte
Kosten pro Monat für 1995)

8.  Unter der Annahme, dass es die neue Pflegegeldregelung nicht gäbe, wie
viele Menschen hätten dann mit Stichtag 31.12.1995 Anspruch auf Pflegegeld
und wie hoch wäre dieses?

(Hochrechnung und Auflistung nach: Anzahl der Personen und Höhe der
Pflegegeldstufen, sowie geschätzte Kosten pro Monat für 1995)

9.  Unter der Annahme, dass es die neue Pflegegeldregelung nicht gäbe, wie
viele Menschen hätten dann mit Stichtag 31.12.1995 Anspruch auf
Blindenbeihilfe und wie hoch wäre dieses?

(Hochrechnung und Auflistung nach: Anzahl der Personen und Höhe der
Stufen der Blindenbeihilfe, sowie geschätzte Kosten pro Monat für 1995)