94/J
XXII.GP
Eingelangt am: 11.02.2003
Anfrage
der
Abgeordneten Mag". Melitta Trunk und Genossinnen
an den Bundeskanzler
betreffend Unvereinbarkeit des
"Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2003" mit einem
Kärntner Landtagsbeschluß
Der Kärntner Landtag hat am 7. Februar 2003 EINSTIMMIG
einen "Forderungskatalog des Landes
Kärnten an die Österreichische Bundesregierung" beschlossen (siehe
Beilage). Insbesondere enthält
der Forderungskatalog auch Punkte, die besonders vordringliche Projekte
in Klagenfurt umfassen,
wie (unter 10.) Errichtung und späterer Rückbau des Klagenfurter Fußball -
Europameisterschafts-
Stadions mit Teilfinanzierung durch den Bund und (unter 5.) die längst
überfällige Modernisierung
des Klagenfurter Hauptbahnhofes.
Damit hat Kärnten sich im Rahmen der laufenden
Regierungsverhandlungen als erstes Bundesland
Österreichs aktiv eingebracht, wobei ähnliche Beschlüsse weiterer Bundesländer
nicht
ausgeschlossen sind. Der Beschluß im Kärntner Landtag erfolgte auch mit den
Stimmen der
Kärntner FPÖ und ÖVP.
Gleichzeitig haben die Regierungsmitglieder derselben
FPÖ und ÖVP (darunter auch Kärntner
Regierungsmitglieder) in der 121. Sitzung des Ministerrats am 28. Jänner 2003
eine
Regierungsvorlage betreffend "Gesetzliches Budgetprovisorium
2003" beschlossen, das vom
Parlament voraussichtlich am 20. Februar im Budgetausschuß behandelt und danach
im Plenum
Ende Februar beschlossen werden soll.
Dieses "Gesetzliche Budgetprovisorium" steht
nach Ansicht der unterzeichneten Abgeordneten dem
Beschluß des Kärntner Landtags entgegen, weil der Großteil der 16
Forderungspunkte des Kärntner
Landtags nur mit einem neuen ("echten") Budget für das Jahr
2003 realisierbar ist, da für die
einzelnen Projekte auch entsprechende Budgetansätze vorgesehen werden
müssen, die im
Budgetprovisorium natürlich nicht vorgesehen sind. Entsprechend ist das
"Gesetzliche
Budgetprovisorium 2003" mit dem EINSTIMMIGEN Beschluß des Kärntner
Landtags vom 7.
Februar 2003 betreffend einen "Forderungskatalog des Landes Kärnten
an die Österreichische
Bundesregierung" nicht vereinbar!
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Ist Ihnen der
EINSTIMMIGE Beschluß des Kärntner Landtag vom 7. Februar 2003
betreffend einen 16 Punkte umfassenden
"Forderungskatalog des Landes Kärnten an die
Österreichische Bundesregierung" bekannt? Wenn Nein, warum nicht?
2. Ist die Umsetzung
des 16 Punkte umfassenden Forderungskatalogs mit dem vom Ministerrat
am 28. Jänner 2003 beschlossenen
"Gesetzlichen Budgetprovisorium 2003" überhaupt
möglich? Wenn ja. wie sollen die einzelnen Projekte finanziell
bedeckt sein und wo sind die
dafür vorgesehenen Budgetansätze im Budgetprovisorium zu finden (Bitte um
detaillierte
Angabe für jeden einzelnen der 16
Forderungspunkte)?
3. Teilen Sie daher
die Ansicht der Anfragesteller, dass das "Gesetzliche Budgetprovisorium
2003" mit dem "Forderungskatalog des Landes Kärnten an die
Österreichische
Bundesregierung" nicht vereinbar ist und eine Zustimmung zum
"Gesetzlichen
Budgetprovisorium 2003" damit gleichzeitig eine Absage an die 16
Forderungspunkte des
Kärntner Landtags ist? Wenn Nein, warum nicht (Bitte um detaillierte Angabe für
jeden
einzelnen der 16 Forderungspunkte)?
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6. Kindergartenmilliarde für investive
Maßnahmen zur Errichtung altersübergreifender
Kindergärten und Bewegungskindergärten
7. Aufstockung
der Exekutive
8. Lösung des
Transitproblems für Kärnten - beschleunigte Lärmschutzinvestitionen
im Liesertal, Katschberg, Seeboden, A2
Wolfsberg, Villach.
9. Vollständige
Finanzierung und Ausbau der Koralmbahn.
10. Sportpaket
für Kärnten: ein Drittel Mitfinanzierung Stadion Klagenfurt, ein Drittel
Mitfinanzierung Schiarena Bad
Kleinkirchheim und Leistungszentrum.
11. Errichtung der Fachhochschule Wolfsberg
12. Aufhebung der Vereinsbesteuerung für soziale und der Gemeinschaft
dienlicher
Veranstaltungen.
13. Steuersenkung zur Stärkung der
Kaufkraft
14. Beitrag des Bundes zur Zukunftssicherung des Kärntner
Wassers.
15. Unterstützung der Umweltprojekte,
insbesondere des Nationalparks.
16. Ausbau der
Universität Klagenfurt: Technische Fakultät und Institut für
Nachhaltigkeit