97/J XXII.GP
Eingelangt am:
11.02.2003
Anfrage
der Abgeordneten Magª.
Melitta Trunk und Genossinnen
den
Bundesminister für Inneres
betreffend Unvereinbarkeit des
"Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2003" mit einem
Kärntner Landtagsbeschluß
Der Kärntner Landtag hat am 7.
Februar 2003 EINSTIMMIG einen "Forderungskatalog des Landes
Kärnten an die Österreichische
Bundesregierung" beschlossen (siehe Beilage). Insbesondere enthält
der Forderungskatalog auch Punkte, die
besonders vordringliche Projekte in Klagenfurt umfassen,
wie (unter 10.) Errichtung und späterer
Rückbau des Klagenfurter Fußball-Europameisterschafts-
Stadions mit Teilfinanzierung durch den Bund
und (unter 5.) die längst überfällige Modernisierung
des Klagenfurter Hauptbahnhofes.
Damit hat Kärnten sich im Rahmen der
laufenden Regierungsverhandlungen als erstes Bundesland
Österreichs aktiv eingebracht, wobei ähnliche
Beschlüsse weiterer Bundesländer nicht
ausgeschlossen sind. Der Beschluß im Kärntner Landtag erfolgte auch mit den
Stimmen der
Kärntner FPÖ und ÖVP.
Gleichzeitig haben die
Regierungsmitglieder derselben FPÖ und ÖVP (darunter auch Kärntner
Regierungsmitglieder) in der 121. Sitzung des
Ministerrats am 28. Jänner 2003 eine
Regierungsvorlage betreffend "Gesetzliches Budgetprovisorium 2003" beschlossen,
das vom
Parlament voraussichtlich am 20. Februar im
Budgetausschuß behandelt und danach im Plenum
Ende Februar beschlossen werden soll.
Dieses "Gesetzliche
Budgetprovisorium" steht nach Ansicht der unterzeichneten Abgeordneten dem
Beschluß des Kärntner Landtags entgegen, weil der Großteil der 16
Forderungspunkte des Kärntner
Landtags nur mit einem neuen
("echten") Budget für das Jahr 2003 realisierbar ist, da für die
einzelnen Projekte auch entsprechende
Budgetansätze vorgesehen werden müssen, die im
Budgetprovisorium natürlich nicht vorgesehen
sind. Entsprechend ist das "Gesetzliche
Budgetprovisorium 2003" mit dem
EINSTIMMIGEN Beschluß des Kärntner Landtags vom 7.
Februar 2003 betreffend einen
"Forderungskatalog des Landes Kärnten an die Österreichische
Bundesregierung" nicht vereinbar!
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Ist Ihnen der
EINSTIMMIGE Beschluß des Kärntner Landtag vom 7. Februar 2003
betreffend einen 16 Punkte
umfassenden "Forderungskatalog des Landes Kärnten an die
Österreichische Bundesregierung"
bekannt? Wenn Nein, warum nicht?
2. Ist die Umsetzung
des 16 Punkte umfassenden Forderungskatalogs mit dem vom Ministerrat
am 28. Jänner 2003 beschlossenen
"Gesetzlichen Budgetprovisorium 2003" überhaupt
möglich? Wenn ja. wie sollen die einzelnen Projekte finanziell
bedeckt sein und wo sind die
dafür vorgesehenen Budgetansätze im Budgetprovisorium zu finden (Bitte um
detaillierte
Angabe für jeden einzelnen der 16
Forderungspunkte)?
3. Teilen Sie daher
die Ansicht der Anfragesteller, dass das "Gesetzliche Budgetprovisorium
2003" mit dem "Forderungskatalog des Landes Kärnten an die
Österreichische
Bundesregierung" nicht vereinbar ist und eine Zustimmung zum
"Gesetzlichen
Budgetprovisorium 2003" damit gleichzeitig eine Absage an die 16
Forderungspunkte des
Kärntner Landtags ist? Wenn Nein, warum nicht (Bitte um detaillierte Angabe für
jeden
einzelnen der 16 Forderungspunkte)?
|
|