99/J XXII.GP
Eingelangt am:
11.02.2003
Anfrage
der Abgeordneten
Mag". Melitta Trunk und Genossinnen
die
Vizekanzlerin und Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport
betreffend Unvereinbarkeit des
"Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2003" mit einem
Kärntner Landtagsbeschluß
Der
Kärntner Landtag hat am 7. Februar 2003 EINSTIMMIG einen
"Forderungskatalog des Landes
Kärnten an die Österreichische
Bundesregierung" beschlossen (siehe Beilage). Insbesondere enthält
der Forderungskatalog auch Punkte,
die besonders vordringliche Projekte in Klagenfurt umfassen,
wie (unter 10.) Errichtung und späterer Rückbau des Klagenfurter
Fußball-Europameisterschafts-
Stadions mit Teilfinanzierung durch den Bund und (unter 5.) die längst
überfällige Modernisierung
des Klagenfurter Hauptbahnhofes.
Damit hat Kärnten sich im Rahmen der
laufenden Regierungsverhandlungen als erstes Bundesland
Österreichs aktiv eingebracht, wobei
ähnliche Beschlüsse weiterer Bundesländer nicht
ausgeschlossen sind. Der Beschluß im Kärntner Landtag erfolgte auch mit den
Stimmen der
Kärntner FPÖ und ÖVP.
Gleichzeitig haben die Regierungsmitglieder derselben FPÖ
und ÖVP (darunter auch Kärntner
Regierungsmitglieder) in der 121. Sitzung
des Ministerrats am 28. Jänner 2003 eine
Regierungsvorlage betreffend "Gesetzliches Budgetprovisorium 2003"
beschlossen, das vom
Parlament voraussichtlich am 20.
Februar im Budgetausschuß behandelt und danach im Plenum
Ende Februar beschlossen werden soll.
Dieses "Gesetzliche
Budgetprovisorium" steht nach Ansicht der unterzeichneten Abgeordneten dem
Beschluß des Kärntner Landtags entgegen, weil der Großteil der 16
Forderungspunkte des Kärntner
Landtags nur mit einem neuen ("echten") Budget für das Jahr 2003
realisierbar ist, da für die
einzelnen Projekte auch entsprechende Budgetansätze
vorgesehen werden müssen, die im
Budgetprovisorium natürlich nicht vorgesehen
sind. Entsprechend ist das "Gesetzliche
Budgetprovisorium 2003" mit dem EINSTIMMIGEN Beschluß des
Kärntner Landtags vom 7.
Februar 2003 betreffend einen
"Forderungskatalog des Landes Kärnten an die Österreichische
Bundesregierung" nicht
vereinbar!
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Ist Ihnen der
EINSTIMMIGE Beschluß des Kärntner Landtag vom 7. Februar 2003
betreffend einen 16 Punkte
umfassenden "Forderungskatalog des Landes Kärnten an die
Österreichische Bundesregierung" bekannt? Wenn Nein, warum
nicht?
2.
Ist die Umsetzung des 16 Punkte umfassenden Forderungskatalogs mit dem
vom Ministerrat
am 28. Jänner 2003 beschlossenen
"Gesetzlichen Budgetprovisorium 2003" überhaupt
möglich? Wenn ja, wie sollen die einzelnen Projekte finanziell bedeckt
sein und wo sind die
dafür vorgesehenen Budgetansätze im Budgetprovisorium zu finden (Bitte um
detaillierte
Angabe für jeden einzelnen der 16
Forderungspunkte)?
3. Teilen Sie daher
die Ansicht der Anfragesteller, dass das "Gesetzliche Budgetprovisorium
2003" mit dem "Forderungskatalog des Landes Kärnten an die
Österreichische
Bundesregierung" nicht vereinbar ist und eine Zustimmung zum
"Gesetzlichen
Budgetprovisorium 2003" damit gleichzeitig eine Absage an die 16
Forderungspunkte des
Kärntner Landtags ist? Wenn Nein, warum nicht (Bitte um detaillierte Angabe für
jeden
einzelnen der 16 Forderungspunkte)?
4. Nachdem Klagenfurt
für die Fußball-Europameisterschaft 2008 bereits Zusagen des Bundes
über die Mitfinanzierung zur Errichtung und
zum späteren Rückbau des EM-Stadions
erhalten hat: Wie hoch sind die Mittel die Ihr Ministerium für das
Klagenfurter EM-Stadion
beisteuert und wie ist deren finanzielle
Bedeckung gesichert?
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