102/J XXII.GP

Eingelangt am: 11.02.2003

Anfrage

der Abgeordneten Magª. Melitta Trunk und Genossinnen

den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit


betreffend Unvereinbarkeit des "Gesetzlichen Budgetprovisoriums 2003" mit einem
Kärntner Landtagsbeschluß

Der Kärntner Landtag hat am 7. Februar 2003 EINSTIMMIG einen "Forderungskatalog des Landes
Kärnten an die Österreichische Bundesregierung" beschlossen (siehe Beilage). Insbesondere enthält
der Forderungskatalog auch Punkte, die besonders vordringliche Projekte in Klagenfurt umfassen,
wie (unter 10.) Errichtung und späterer Rückbau des Klagenfurter Fußball-Europameisterschafts-
Stadions mit Teilfinanzierung durch den Bund und (unter 5.) die längst überfällige Modernisierung
des Klagenfurter Hauptbahnhofes.

Damit hat Kärnten sich im Rahmen der laufenden Regierungsverhandlungen als erstes Bundesland
Österreichs aktiv eingebracht, wobei ähnliche Beschlüsse weiterer Bundesländer nicht
ausgeschlossen sind. Der Beschluß im Kärntner Landtag erfolgte auch mit den Stimmen der
Kärntner FPÖ und ÖVP.

Gleichzeitig haben die Regierungsmitglieder derselben FPÖ und ÖVP (darunter auch Kärntner
Regierungsmitglieder) in der 121. Sitzung des Ministerrats am 28. Jänner 2003 eine
Regierungsvorlage betreffend "Gesetzliches Budgetprovisorium 2003" beschlossen, das vom
Parlament voraussichtlich am 20. Februar im Budgetausschuß behandelt und danach im Plenum
Ende Februar beschlossen werden soll.

Dieses "Gesetzliche Budgetprovisorium" steht nach Ansicht der unterzeichneten Abgeordneten dem
Beschluß des Kärntner Landtags entgegen, weil der Großteil der 16 Forderungspunkte des Kärntner
Landtags nur mit einem neuen ("echten") Budget für das Jahr 2003 realisierbar ist, da für die
einzelnen Projekte auch entsprechende Budgetansätze vorgesehen werden müssen, die im
Budgetprovisorium natürlich nicht vorgesehen sind. Entsprechend ist das "Gesetzliche
Budgetprovisorium 2003" mit dem EINSTIMMIGEN Beschluß des Kärntner Landtags vom 7.
Februar 2003 betreffend einen "Forderungskatalog des Landes Kärnten an die Österreichische
Bundesregierung" nicht vereinbar!

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

1.         Ist Ihnen der EINSTIMMIGE Beschluß des Kärntner Landtag vom 7. Februar 2003

betreffend einen 16 Punkte umfassenden "Forderungskatalog des Landes Kärnten an die
Österreichische Bundesregierung" bekannt? Wenn Nein, warum nicht?

 


2.            Ist die Umsetzung des 16 Punkte umfassenden Forderungskatalogs mit dem vom Ministerrat
              
am 28. Jänner 2003 beschlossenen "Gesetzlichen Budgetprovisorium 2003" überhaupt
              
möglich? Wenn ja, wie sollen die einzelnen Projekte finanziell bedeckt sein und wo sind die
            
dafür vorgesehenen Budgetansätze im Budgetprovisorium zu finden (Bitte um detaillierte
             
Angabe für jeden einzelnen der 16 Forderungspunkte)?

3.         Teilen Sie daher die Ansicht der Anfragesteller, dass das "Gesetzliche Budgetprovisorium
2003" mit dem "Forderungskatalog des Landes Kärnten an die Österreichische
Bundesregierung" nicht vereinbar ist und eine Zustimmung zum "Gesetzlichen
Budgetprovisorium 2003" damit gleichzeitig eine Absage an die 16 Forderungspunkte des
Kärntner Landtags ist? Wenn Nein, warum nicht (Bitte um detaillierte Angabe für jeden
einzelnen der 16 Forderungspunkte)?