112/J XXII. GP

Eingelangt am: 19.02.2003

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Krauter


und Genossinnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend bezahlte Zuhörer für Haupt-Vortrag

Im Standard vom 18. Februar 2003 ist auf Seite 7 ein Artikel abgedruckt, der in der Standard-
Online-Ausgabe noch ausführlicher dargestellt wird; in diesem heißt es:


Dieser Sachverhalt ist für sich so lächerlich, dass er eigentlich keiner näheren Kommentierung
bedarf. Allerdings erhebt sich die Frage in diesem Zusammenhang, ob für diesen Vorgang
nicht auch Steuermittel verwendet wurden. Sollte dies der Fall sein, ist das ein klarer
Missbrauch von Steuergeldern der Österreicherinnen und Österreicher, der auch ein
gerichtliches Nachspiel nach sich ziehen müsste.

Denn ein Minister, der für einen Vortrag von sich selbst Zuhörer kaufen muss, ist für sich
genommen schon einer Österreichischen Bundesregierung unwürdig; sollte er jedoch diese
Zuhörer auf Steuermittel kaufen, müsste ein sofortiger Rücktritt die logische Konsequenz in
einer demokratischen Republik sein.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende


Anfrage:

1.      Haben Sie oder Ihr Ressort einen Auftrag an eine Personaldienstleistungsfirma erteilt,
20 Personen für einen Vortrag von Bundesminister Haupt (oder Staatssekretär Waneck)
als Zuhörer bereit zu stellen?

2.      Wenn ja, wer hat diesen Auftrag erteilt?

3.      Wenn ja, wurde dieser Auftrag ausgeschrieben bzw. auf welcher Rechtsgrundlage
wurde der Auftrag erteilt?

4.       Welche Kosten sind für die Republik Österreich im Rahmen dieses Auftrages
angefallen?

5.      Wie können Sie diese Kosten gegenüber den Steuerzahlerinnen rechtfertigen?

6.      Welche sonstigen Kosten sind für diese Veranstaltung angefallen:
Miete des Veranstaltungsraumes im Hotel Hilton,
Buffetkosten,
Kosten für externe Firmen wie Werbefirmen etc.?

7.       Ist Ihnen bekannt, wie viele Personen sich auf dieses Inserat hin gemeldet haben und
einen Auftrag erhalten haben?

8.      Wenn nein, warum nicht?

9.      Ist Ihnen bekannt, ob an alle Personen das vereinbarte Honorar von 12,- Euro pro

Stunde ausbezahlt wurde oder ob einige der Beauftragten durch mangelndes Benehmen
und Desinteresse im Nachhinein kein Honorar erhalten haben?

10.    Wenn nein, warum nicht?

11.     Ist Ihnen bekannt, ob einige Personen schon im Vorhinein heimgeschickt wurden, da sie
nicht ordentlich adjustiert waren?

12.    Ist es Ihnen als Frauenminister ein Anliegen, dass Frauen verstärkt mit Rock oder
schöner langer Hose bekleidet sind?


13.    Wenn nein, warum wurde dies als Auftragsvoraussetzung für die bezahlten
Zuhöhrerinnen definiert?

14.    Wenn ja, was werden Sie noch unternehmen, um Ihr Ideal der frauentypischen Kleidung
zu propagieren?