112/J XXII. GP
Eingelangt am: 19.02.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Krauter
und Genossinnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend bezahlte Zuhörer für Haupt-Vortrag
Im Standard vom 18. Februar 2003 ist auf Seite 7 ein
Artikel abgedruckt, der in der Standard-
Online-Ausgabe noch ausführlicher dargestellt wird; in diesem heißt es:
Dieser Sachverhalt ist für sich so lächerlich, dass er
eigentlich keiner näheren Kommentierung
bedarf. Allerdings erhebt sich die Frage in diesem Zusammenhang, ob für diesen
Vorgang
nicht auch Steuermittel verwendet wurden. Sollte dies der Fall sein, ist
das ein klarer
Missbrauch von Steuergeldern der Österreicherinnen und Österreicher, der
auch ein
gerichtliches Nachspiel nach sich ziehen müsste.
Denn ein Minister, der für einen Vortrag von sich selbst
Zuhörer kaufen muss, ist für sich
genommen schon einer Österreichischen Bundesregierung unwürdig; sollte
er jedoch diese
Zuhörer auf Steuermittel kaufen, müsste ein sofortiger Rücktritt die
logische Konsequenz in
einer demokratischen Republik sein.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Haben Sie oder
Ihr Ressort einen Auftrag an eine Personaldienstleistungsfirma erteilt,
20 Personen für einen Vortrag von Bundesminister Haupt (oder
Staatssekretär Waneck)
als Zuhörer bereit zu stellen?
2. Wenn ja, wer hat diesen Auftrag erteilt?
3. Wenn ja, wurde
dieser Auftrag ausgeschrieben bzw. auf welcher Rechtsgrundlage
wurde der Auftrag erteilt?
4. Welche
Kosten sind für die Republik Österreich im Rahmen dieses Auftrages
angefallen?
5. Wie können Sie diese Kosten gegenüber den Steuerzahlerinnen rechtfertigen?
6. Welche
sonstigen Kosten sind für diese Veranstaltung angefallen:
Miete des Veranstaltungsraumes im Hotel Hilton,
Buffetkosten,
Kosten für externe Firmen wie Werbefirmen etc.?
7. Ist Ihnen
bekannt, wie viele Personen sich auf dieses Inserat hin gemeldet haben und
einen Auftrag erhalten haben?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Ist Ihnen bekannt, ob an alle Personen das vereinbarte Honorar von 12,- Euro pro
Stunde ausbezahlt wurde oder ob einige der Beauftragten
durch mangelndes Benehmen
und Desinteresse im Nachhinein kein Honorar erhalten haben?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Ist Ihnen bekannt, ob
einige Personen schon im Vorhinein heimgeschickt wurden, da sie
nicht ordentlich adjustiert waren?
12. Ist es Ihnen als
Frauenminister ein Anliegen, dass Frauen verstärkt mit Rock oder
schöner langer Hose bekleidet sind?
13. Wenn nein, warum wurde dies
als Auftragsvoraussetzung für die bezahlten
Zuhöhrerinnen definiert?
14. Wenn ja, was werden Sie
noch unternehmen, um Ihr Ideal der frauentypischen Kleidung
zu propagieren?