123/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.02.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Josef Broukal und Genossinnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Verpolitisierung der Universitäten durch die Bestellung der Mitglieder der
Universitätsräte durch die schwarzblaue Übergangsregierung


Die seit den Rücktritten im Herbst 2002 und den Nationalratswahlen amtierende
„provisorische Bundesregierung" aus ÖVP und FPÖ hat per Umlaufbeschluss die
Regierungsvertreter für die Universitätsräte bestellt.

Eines lässt sich unschwer feststellen: Während die Universitäten bei der Bestellung ihrer
Ratsmitglieder bestrebt waren, die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen für ein
Leitungsgremium einer Universität im Auge zu behalten, sich aber aufgrund der
rechtlichen Fehlkonstruktion der niedere Frauenanteil an den Universitätsprofessoren
auch in den Räten voll durchgeschlagen hat, war es bei den Vertretern der
Bundesregierung umgekehrt: Die Bundesregierung hat zwar mehr als 50 % Frauen
nominiert, die parteipolitische Schlagseite ist aber unverkennbar.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten im Zusammenhang mit diesen Bestellungen an
die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur daher folgende

Anfrage:

1.     Wann hat Ihr Ressort die Liste der von der Regierung zu bestellenden
Universitätsräte als Entwurf eines Regierungsbeschlusses fertig gestellt?

2.     Enthält dieser Beschlussvortrag Begründungen, weshalb die einzelnen Personen
für diese Aufgabe geeignet sind?

3.      Hat der frühere Abgeordnete und FPÖ-Wissenschaftssprecher Dr. Martin Graf mit
  Ihnen über diese Bestellungen gesprochen?

 

         4.              Hat er Ihnen eine Liste vorgelegt oder anderwärtig Wünsche hinsichtlich der zu
                bestellenden Personen geäußert

        5.   Haben andere Regierungsmitglieder bei dieser Bestellung interveniert?

        6.    Sollten solche Gespräche stattgefunden haben und nicht mit Ihnen geführt worden
        sein, wurden sie mit einem leitenden Beamten Ihres Ressorts oder
       Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern Ihres Büros geführt?

         7.   Warum wurde diese Liste nicht ordnungsgemäß in einer Regierungssitzung
                   beschlossen, sondern - wie den Medien zu entnehmen war - per
        Umlaufbeschluss?

          8.   Auf welchen Rechtsnormen gründet die Einrichtung des „Umlaufbeschlusses"?

         9.    Wurde mit jeder einzelnen und jedem einzelnen der letztlich namhaft gemachten
         Personen vorher über die Tätigkeit als Mitglied eines Universitätsrates gesprochen
         und wenn ja, durch welche im Auftrag der Regierung handlungsbefugte Person?

        10.   Wurde dabei auch über den erforderlichen Zeitaufwand für die Tätigkeit als
         Mitglied eines Universitätsrates gesprochen und welcher Zeitaufwand wurde den
         in Frage kommenden Personen genannt?

        11.   Wurde dabei auch die Frage der Entschädigung für diesen Zeitaufwand erörtert?

         12.  Wenn ja, wurden den interessierten Personen dafür Richtwerte genannt, mit
          welcher Entschädigung sie rechnen können?

         13. Wenn die Frage der Entschädigung nicht angesprochen wurde: kann davon
                ausgegangen werden, dass die Damen und Herren Ratsmitglieder diese Tätigkeit
                unentgeltlich ausüben werden?