123/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.02.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Josef
Broukal und Genossinnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Verpolitisierung der Universitäten durch die Bestellung der
Mitglieder der
Universitätsräte durch die schwarzblaue Übergangsregierung
Die
seit den Rücktritten im Herbst 2002 und den Nationalratswahlen amtierende
„provisorische Bundesregierung" aus ÖVP und FPÖ hat per Umlaufbeschluss
die
Regierungsvertreter für die Universitätsräte bestellt.
Eines
lässt sich unschwer feststellen: Während die Universitäten bei der Bestellung
ihrer
Ratsmitglieder bestrebt waren, die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen
für ein
Leitungsgremium einer Universität im Auge zu behalten, sich aber aufgrund der
rechtlichen Fehlkonstruktion der niedere Frauenanteil an den
Universitätsprofessoren
auch in den Räten voll durchgeschlagen hat, war es bei den Vertretern der
Bundesregierung umgekehrt: Die Bundesregierung hat zwar mehr als 50 % Frauen
nominiert, die parteipolitische Schlagseite ist aber unverkennbar.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten im Zusammenhang mit diesen Bestellungen an
die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur daher folgende
Anfrage:
1.
Wann hat Ihr Ressort die Liste der von der Regierung zu
bestellenden
Universitätsräte als Entwurf eines Regierungsbeschlusses fertig gestellt?
2.
Enthält dieser Beschlussvortrag Begründungen, weshalb die
einzelnen Personen
für diese Aufgabe geeignet sind?
3. Hat der frühere Abgeordnete und
FPÖ-Wissenschaftssprecher Dr. Martin Graf mit
Ihnen über diese Bestellungen
gesprochen?
4. Hat er Ihnen eine Liste vorgelegt
oder anderwärtig Wünsche hinsichtlich der zu
bestellenden
Personen geäußert
5.
Haben andere Regierungsmitglieder bei dieser Bestellung interveniert?
6. Sollten solche Gespräche
stattgefunden haben und nicht mit Ihnen geführt worden
sein, wurden sie mit einem leitenden Beamten Ihres Ressorts oder
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern Ihres Büros geführt?
7. Warum wurde diese Liste nicht
ordnungsgemäß in einer Regierungssitzung
beschlossen, sondern - wie den
Medien zu entnehmen war - per
Umlaufbeschluss?
8. Auf welchen Rechtsnormen gründet
die Einrichtung des „Umlaufbeschlusses"?
9. Wurde mit jeder einzelnen
und jedem einzelnen der letztlich namhaft gemachten
Personen vorher
über die Tätigkeit als Mitglied eines Universitätsrates gesprochen
und wenn ja, durch
welche im Auftrag der Regierung handlungsbefugte Person?
10. Wurde dabei auch über den
erforderlichen Zeitaufwand für die Tätigkeit als
Mitglied eines
Universitätsrates gesprochen und welcher Zeitaufwand wurde den
in Frage kommenden
Personen genannt?
11. Wurde dabei auch die Frage der
Entschädigung für diesen Zeitaufwand erörtert?
12. Wenn ja, wurden den interessierten
Personen dafür Richtwerte genannt, mit
welcher
Entschädigung sie rechnen können?
13. Wenn die Frage der Entschädigung nicht angesprochen wurde: kann
davon
ausgegangen werden, dass die Damen und Herren Ratsmitglieder diese
Tätigkeit
unentgeltlich ausüben werden?