124/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.02.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Manfred Lackner
und Genossinnen


an den Minister für. soziale Sicherheit und Generationen
betreffend, ,Finanzielle Absicherung für Familienhospizkarenz"

"Die Pflege Sterbender scheitert oft am Geld." Diese lapidare Aussage konnte man am 28. 1. 2003
in der Tiroler Tageszeitung als Fazit zu der seit Juli 2003 bestehende Möglichkeit der
Familienhospizkarenz" lesen. Laut Arnold Schert von der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft seien
bislang nur zwei Fälle bekannt, in denen von der Familienhospizkarenz Gebrauch gemacht wurde.
Viel öfter hingegen sei er mit der Aussage konfrontiert, dass man sich die Hospizkarenz nicht
leisten kann, weil der Verdienstentgang ein unüberwindbares Problem darstelle.

Weiter heißt es im TT-Bericht: „Seine Aussage wird durch erste Zahlen des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit und Generationen bestätigt: Demnach sind in den ersten sechs Monaten
nach Einführung der Familienhospizkarenz bundesweit 158 Personen für die Pflege Angehöriger
von ihrer Arbeit freigestellt worden. Wie viele ihre Arbeitszeit zur Betreuung Sterbender reduziert
haben, scheint nicht auf." Im Bericht verwies das Ministerium darauf, dass sich das Gesetz in der
Anlaufphase befinde und die neue rechtliche Möglichkeit noch nicht so bekannt sei. Der
Verdienstentgang werde laut Irene Slama (vom Ministerium) durch eine neue Maßnahme
abgefedert: Je nach Einkommenshöhe und wie viele Personen davon leben müssten gibt es für
Arbeitnehmer einen Zuschuss aus dem Familienlastenausgleichsfonds. Bislang seien 39 Personen
53.170 € zugesagt worden - also eine durchschnittlich sehr geringe Unterstützung.

Die SPÖ hat diese Problematik schon früh erkannt und eine finanzielle Mindestabsicherung
gefordert. Wir orientieren uns dabei an der Pflegefreistellung im Urlaubsrecht.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Minister für soziale
Sicherheit und Generationen folgende

Anfrage

1.   Ist Ihnen die angesprochene Problematik bekannt?

2.   Wie viele Personen haben bisher die Möglichkeit der Familienhospizkarenz in Anspruch
genommen?

3.   Wie viele Personen haben ihre Arbeitszeit im Rahmen der Familienhospizkarenz
reduziert?

4.   Wird das Gesetz - nach dem Modell der Pflegefreistellung im Urlaubsrecht - so abgeändert,
dass der Verdienstentgang während der Familienhospizkarenz zur Gänze oder teilweise
ausgeglichen wird?

5.   Welche Kosten würden durch eine derartige Gesetzesänderung entstehen?