124/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.02.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Manfred
Lackner
und Genossinnen
an den Minister für. soziale Sicherheit und Generationen
betreffend, ,Finanzielle Absicherung für Familienhospizkarenz"
"Die Pflege Sterbender scheitert oft am Geld."
Diese lapidare Aussage konnte man am 28. 1. 2003
in der Tiroler Tageszeitung als Fazit zu der seit Juli 2003 bestehende
Möglichkeit der
Familienhospizkarenz" lesen. Laut Arnold Schert von der Tiroler
Hospiz-Gemeinschaft seien
bislang nur zwei Fälle bekannt, in denen von der Familienhospizkarenz
Gebrauch gemacht wurde.
Viel öfter hingegen sei er mit der Aussage konfrontiert, dass man sich
die Hospizkarenz nicht
leisten kann, weil der Verdienstentgang ein unüberwindbares Problem
darstelle.
Weiter heißt es im TT-Bericht: „Seine Aussage wird durch
erste Zahlen des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit und Generationen bestätigt: Demnach sind in den
ersten sechs Monaten
nach Einführung der Familienhospizkarenz bundesweit 158 Personen für
die Pflege Angehöriger
von ihrer Arbeit freigestellt worden. Wie viele ihre Arbeitszeit zur
Betreuung Sterbender reduziert
haben, scheint nicht auf." Im Bericht verwies das
Ministerium darauf, dass sich das Gesetz in der
Anlaufphase befinde und die neue rechtliche Möglichkeit noch nicht so
bekannt sei. Der
Verdienstentgang werde laut Irene Slama (vom Ministerium) durch eine
neue Maßnahme
abgefedert: Je nach Einkommenshöhe und wie viele Personen davon leben
müssten gibt es für
Arbeitnehmer einen Zuschuss aus dem Familienlastenausgleichsfonds. Bislang
seien 39 Personen
53.170 € zugesagt worden - also eine durchschnittlich sehr geringe
Unterstützung.
Die SPÖ hat diese Problematik schon früh erkannt und
eine finanzielle Mindestabsicherung
gefordert. Wir orientieren uns dabei an der Pflegefreistellung im
Urlaubsrecht.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem
Zusammenhang an den Minister für soziale
Sicherheit und Generationen folgende
Anfrage
1.
Ist Ihnen die angesprochene Problematik bekannt?
2. Wie viele Personen haben bisher die Möglichkeit der
Familienhospizkarenz in Anspruch
genommen?
3. Wie viele Personen haben ihre
Arbeitszeit im Rahmen der Familienhospizkarenz
reduziert?
4. Wird das Gesetz - nach dem Modell
der Pflegefreistellung im Urlaubsrecht - so abgeändert,
dass der Verdienstentgang während der Familienhospizkarenz zur Gänze
oder teilweise
ausgeglichen wird?
5.
Welche Kosten würden durch eine derartige Gesetzesänderung entstehen?