130/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.02.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten Anita Fleckl,


Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend zweigleisiger Schienenausbau im Ennstal

Die Region Ennstal ist bekanntlich eine der verkehrsmäßig am meisten benachteiligten Regionen
Österreichs: Die Bahnstrecke ist fast nur eingleisig ausgebaut, und das Straßennetz ist nicht genug
leistungsfähig. Dies hat zur Folge, dass die Region aufgrund der schlechten Verkehrsinfrastruktur
Nachteile als Wirtschaftsstandort hat. Betriebsschließungen sowie eine stagnierende Zahl von
Betriebsgründungen ziehen eine hohe Arbeitslosigkeit nach sich, die wiederum die Abwanderung
der - vorwiegend jungen, arbeitsfähigen - Bevölkerung zur Folge hat.

In dem von Ihrem Ressort herausgegebenen Generalverkehrsplan 2002 ist der zweigleisige
Bahnausbau im Ennstal - konkret handelt es sich um die Verbindung zwischen Selzthal und
Mandling - überhaupt nicht vorgesehen, obwohl dessen Notwendigkeit unbestritten ist und auch
von der Bevölkerung ein solcher Ausbau höchste Priorität hat; im Gegensatz zur Schleife Selzthal,
deren Fertigstellung laut General verkehrsplan bis längstens 2006 erfolgen soll.

Da Sie erklärt haben, dass an den Vorgaben des Generalverkehrsplans nicht zu rütteln sei, richten
die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
nachstehende

Anfrage:

1.  Aus welchen Gründen findet der zweigleisige Bahnausbau im Ennstal zwischen Selzthal und
Mandling im Generalverkehrsplan 2002 keine Erwähnung, obwohl die Dringlichkeit für den
Ausbau gegeben ist?

2.       Laut Punkt 6. des Generalverkehrsplans wurde die Reihung der Projekte im Dialog mit den
Bundesländern entwickelt. Wer hat bei der Erstellung des Generalverkehrsplans die Interessen
des Landes Steiermark vertreten?

3        Welche Stellungnahme hat das Land Steiermark bei der Erstellung des Generalverkehrsplans
abgegeben?

3.a.    Welche Projekte wurden hierbei vom Land Steiermark als dringlich eingestuft?

3.b. Welche Stellungsnahme hat das Land Steiermark hinsichtlich des zweigleisigen Bahnausbaus
   
im Ennstal abgegeben?


4.       Inwieweit ist die Stellungnahme des Landes Steiermark bei der Erstellung des
Generalverkehrsplans berücksichtigt worden?

5.       Sind Sie bereit, hinsichtlich des zweigleisigen Bahnausbaus im Ennstal zwischen Selzthal und
Mandling den Generalverkehrsplan neu zu verhandeln?