131/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.02.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Anita Fleckl,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend die Sanierung der Klärschlamm- und Hausmülldeponie in der Ursteiner Au
Die Klärschlamm- und Hausmülldeponie in der Ursteiner Au
soll einem Gewerbebetrieb und einer
Fachhochschule weichen. Dazu müssen die 480.000 Tonnen Müll
abtransportiert werden, wobei
geplant ist, den Großteil dieses Mülls nach Frohnleiten und auf den
Erzberg zu transportieren. Im
Genehmigungsbescheid gemäß dem Umweltverträglichkeitsgesetz 2000 der
Salzburger
Landesregierung ist als Auflage unter anderem folgende Bestimmung vorgesehen:
„3. Die gegenständliche Genehmigung wird
unter der Bedingung erteilt, dass seitens der
Projektwerberin alle Maßnahmen gesetzt werden, um sobald als möglich
ein Anschlussgleis
nach Maßgabe der dafür erforderlichen Bewilligungen zu errichten. Über
dieses Anschlussgleis
ist unmittelbar nach Fertigstellung der Abtransport des bei der
Sanierung der Altlasten
„Hausmüll- und Klärschlammdeponie Urstein " sodann noch anfallenden
und zu deponierenden
Abfalls durchzuführen.
Von der Erfüllung dieser Nebenbestimmung
kann nur dann und insoweit Abstand genommen
werden, als nachweislich zwingende rechtliche, technische oder
organisatorische Gründe
entgegenstehen. Der Nachweis ist in diesem Fall vom Antragsteller der
Behörde zu erbringen. "
Medienberichten zufolge soll laut ÖBB der Bau dieses
Anschlussgleises 15 Monate dauern, was zur
Folge hätte, dass der Abtransport doch nicht auf der Schiene sondern mittels
LKW erfolgen würde.
Dies würde die Verkehrsbelastung - insbesondere im Ennstal - erheblich
erhöhen. Experten zufolge
müssten zwischen April bis Dezember 2003 40.000 LWK-Fahrten durchgeführt
werden, was einer
Frequenz von einem LKW pro vier Minuten entsprechen würde. Darüber hinaus
könnte der Abfall
mit Containern zu den Verladebahnhöfen im Tennengau gebracht werden.
Da der UVP-Bescheid noch nicht rechtskräftig ist -
aufgrund von Einsprüchen wird der
Umweltsenat demnächst über diesen entscheiden - ist der Fördervertrag,
den Ihr Ressort mit den
Förderungsnehmern hinsichtlich der Sanierung noch nicht abgeschlossen.
Die
unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen
die Problematik der durch der Sanierung der Klärschlamm- und Hausmülldeponie in
der Ursteiner Au allfällig resultierende Verkehrsbelastung von 40.000
LKW-Fahrten bekannt?
2. Werden
Sie Maßnahmen ergreifen, den Sanierungsbetreibern entsprechende Auflagen (z.B.
im Zuge des Fördervertrages) zu erteilen bzw. sonst dafür Sorge tragen,
dass der Abtransport
der 480.000 Tonnen
Müll der Klärschlamm- und Hausmülldeponie in der Ursteiner Au
umweltfreundlich über die Schiene erfolgt?
3. Falls ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie wann setzen?
4. Falls nein, warum nicht?