131/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.02.2003

ANFRAGE

der Abgeordneten Anita Fleckl,


Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend die Sanierung der Klärschlamm- und Hausmülldeponie in der Ursteiner Au

Die Klärschlamm- und Hausmülldeponie in der Ursteiner Au soll einem Gewerbebetrieb und einer
Fachhochschule weichen. Dazu müssen die 480.000 Tonnen Müll abtransportiert werden, wobei
geplant ist, den Großteil dieses Mülls nach Frohnleiten und auf den Erzberg zu transportieren. Im
Genehmigungsbescheid gemäß dem Umweltverträglichkeitsgesetz 2000 der Salzburger
Landesregierung ist als Auflage unter anderem folgende Bestimmung vorgesehen:

„3. Die gegenständliche Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, dass seitens der
Projektwerberin alle Maßnahmen gesetzt werden, um sobald als möglich ein Anschlussgleis
nach Maßgabe der dafür erforderlichen Bewilligungen zu errichten. Über dieses Anschlussgleis
ist unmittelbar nach Fertigstellung der Abtransport des bei der Sanierung der Altlasten
„Hausmüll- und Klärschlammdeponie Urstein " sodann noch anfallenden und zu deponierenden
Abfalls durchzuführen.

Von der Erfüllung dieser Nebenbestimmung kann nur dann und insoweit Abstand genommen
werden, als nachweislich zwingende rechtliche, technische oder organisatorische Gründe
entgegenstehen. Der Nachweis ist in diesem Fall vom Antragsteller der Behörde zu erbringen. "

Medienberichten zufolge soll laut ÖBB der Bau dieses Anschlussgleises 15 Monate dauern, was zur
Folge hätte, dass der Abtransport doch nicht auf der Schiene sondern mittels LKW erfolgen würde.
Dies würde die Verkehrsbelastung - insbesondere im Ennstal - erheblich erhöhen. Experten zufolge
müssten zwischen April bis Dezember 2003 40.000 LWK-Fahrten durchgeführt werden, was einer
Frequenz von einem LKW pro vier Minuten entsprechen würde. Darüber hinaus könnte der Abfall
mit Containern zu den Verladebahnhöfen im Tennengau gebracht werden.

Da der UVP-Bescheid noch nicht rechtskräftig ist - aufgrund von Einsprüchen wird der
Umweltsenat demnächst über diesen entscheiden - ist der Fördervertrag, den Ihr Ressort mit den
Förderungsnehmern hinsichtlich der Sanierung noch nicht abgeschlossen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.       Ist Ihnen die Problematik der durch der Sanierung der Klärschlamm- und Hausmülldeponie in
der Ursteiner Au allfällig resultierende Verkehrsbelastung von 40.000 LKW-Fahrten bekannt?


2.       Werden Sie Maßnahmen ergreifen, den Sanierungsbetreibern entsprechende Auflagen (z.B.
im Zuge des Fördervertrages) zu erteilen bzw. sonst dafür Sorge tragen, dass der Abtransport
der 480.000 Tonnen Müll der Klärschlamm- und Hausmülldeponie in der Ursteiner Au
umweltfreundlich über die Schiene erfolgt?

3.      Falls ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie wann setzen?

4.       Falls nein, warum nicht?