191/J XXII. GP
Eingelangt am: 19.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Gartlehner
und Genossinnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend der schleppenden Auszahlung der Entschädigungszahlungen für
Hochwasserschäden.
Vor der Wahl zeigte sich Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel
in Hochwassergebieten, der Herr
Finanzminister Mag. Grasser versprach am 14. August 2002, den „Existenzen, die
einfach
weggespült wurden", wieder Hoffnung zu geben. Dr. Schüssel sprach im
Oktober davon, dass
die Bundesregierung alles für die Betriebe tut. In Oberösterreich sind
aber laut
Medienberichten seit November die Mittel des Bundes für Hochwasseropfer
versiegt. Laut
Bericht der OÖ Nachrichten vom 14.3. 2003 hat das Land Oberösterreich € 150
Mio. für vom
August-Hochwasser betroffene Landsleute beantragt. Bisher wurden angeblich € 93
Mio.
„abgesegnet" und erst € 74,5
Mio. ausbezahlt.
Für Dr. Schüssel und Mag. Grasser dient das Hochwasser
immer noch als Argument, das
vorhandene Budgetdefizit 2002 zu erklären, Dr. Schüssel sprach sogar in seiner
Regierungserklärung davon. Laut Statistik Austria
(vgl.http://www.statistik.at/fachbereich 02/maastricht
txt.shtml; 18.3.2003) sind aber die
verspäteten Auszahlungen der Mittel Ursache für einen weniger schlechten
Budgetvollzug im
Jahr 2002.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
l. Ist es
zutreffend, dass es seit November keine Auszahlungen der Hochwassermittel für
das Land Oberösterreich mehr gibt?
2. In welcher Höhe beliefen sich bisher
die Auszahlungen das Bundes für die Länder?
Bitte
Auszahlungen nach Auszahlungsmonaten und Bundesländer getrennt ausweisen.
Bitte getrennt nach Antragstellergruppen (Privatpersonen, Unternehmen, Vereine,
öffentliche Einrichtungen) ausführen.
3. Wie hoch
belaufen sich die noch zu erwartenden Auszahlungen für die jeweiligen
Länder? Bitte
getrennt nach Antragstellergruppen (Privatpersonen, Unternehmen,
Vereine, öffentliche Einrichtungen) und Bundesländer ausführen.
4. Auf welche Höhe belaufen sich die
bisher beantragten Mittel zur Hochwasserhilfe für
die einzelnen
Bundesländer? Bitte getrennt nach Antragstellergruppen (Privatpersonen,
Unternehmen, Vereine, öffentliche Einrichtungen) und Bundesländer ausführen.
5. Wurden bisher beantragte Mittel
abgelehnt? Bitte getrennt nach Antragstellergruppen
(Privatpersonen,
Unternehmen, Vereine, öffentliche Einrichtungen) und Bundesländer
ausführen.
6. Aus welchen Gründen wurden
Auszahlungen abgelehnt? Bitte getrennt nach
Antragstellergruppen
(Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, öffentliche
Einrichtungen) und Bundesländer ausführen.
7. Wann ist mit der Auszahlung der
bereits freigegebenen Mittel für die einzelnen
Bundesländer
zu rechnen?
8. Wann ist mit einer endgültigen
Erledigung aller Ansuchen bundesweit und nach
Ländern
getrennt zu rechnen?
9. Auf welche Höhe werden sich die
fiktiven Zinserträge bzw. die Zinsersparnisse des
Bundes, die
sich aus der Divergenz des Zeitpunktes der Freigabe der Mittel durch den
Nationalrat und dem Zeitpunkt der realen Auszahlung an die Länder bzw. Opfer
ergeben, belaufen?
10. In welcher Weise ist
geplant, jene Mittel, die für die Hochwasseropfer-Entschädigung
vorgesehen waren, aber nicht ausbezahlt wurden, zu verwenden?
11. Auf wie hoch lassen
sich die Mittel, die 2002 für die Hochwasseropfer-Entschädigung
im Budget des Bundes wirksam wurden, beziffern?
12. Wie hoch wäre das Defizit 2002 ausgefallen,
wären die bereit 2002 beantragten
Entschädigungen auch 2002 noch ausbezahlt worden?
13. Sind bisher in ihrem Ressort Beschwerden von
Bürgern, Unternehmen, Vereinen oder
öffentlichen Einrichtungen bekannt geworden, die eine raschere Auszahlung
einfordern?
14. Ist in diesen Beschwerden von Verzögerungen bei dem Wiederaufbau die Rede?
15. Entstanden - laut eventueller Beschwerden - bisher Folgeschäden?