191/J XXII. GP

Eingelangt am: 19.03.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Ing. Gartlehner


und Genossinnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend der schleppenden Auszahlung der Entschädigungszahlungen für

Hochwasserschäden.

Vor der Wahl zeigte sich Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel in Hochwassergebieten, der Herr
Finanzminister Mag. Grasser versprach am 14. August 2002, den „Existenzen, die einfach
weggespült wurden", wieder Hoffnung zu geben. Dr. Schüssel sprach im Oktober davon, dass
die Bundesregierung alles für die Betriebe tut. In Oberösterreich sind aber laut
Medienberichten seit November die Mittel des Bundes für Hochwasseropfer versiegt. Laut
Bericht der OÖ Nachrichten vom 14.3. 2003 hat das Land Oberösterreich € 150 Mio. für vom
August-Hochwasser betroffene Landsleute beantragt. Bisher wurden angeblich € 93 Mio.
„abgesegnet" und erst  € 74,5 Mio. ausbezahlt.

Für Dr. Schüssel und Mag. Grasser dient das Hochwasser immer noch als Argument, das
vorhandene Budgetdefizit 2002 zu erklären, Dr. Schüssel sprach sogar in seiner
Regierungserklärung davon. Laut Statistik Austria

(vgl.http://www.statistik.at/fachbereich 02/maastricht txt.shtml; 18.3.2003) sind aber die
verspäteten Auszahlungen der Mittel Ursache für einen weniger schlechten Budgetvollzug im
Jahr 2002.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

l.      Ist es zutreffend, dass es seit November keine Auszahlungen der Hochwassermittel für
das Land Oberösterreich mehr gibt?


2.      In welcher Höhe beliefen sich bisher die Auszahlungen das Bundes für die Länder?
Bitte Auszahlungen nach Auszahlungsmonaten und Bundesländer getrennt ausweisen.
Bitte getrennt nach Antragstellergruppen (Privatpersonen, Unternehmen, Vereine,
öffentliche Einrichtungen) ausführen.

3.      Wie hoch belaufen sich die noch zu erwartenden Auszahlungen für die jeweiligen
Länder? Bitte getrennt nach Antragstellergruppen (Privatpersonen, Unternehmen,
Vereine, öffentliche Einrichtungen) und Bundesländer ausführen.

4.      Auf welche Höhe belaufen sich die bisher beantragten Mittel zur Hochwasserhilfe für
die einzelnen Bundesländer? Bitte getrennt nach Antragstellergruppen (Privatpersonen,
Unternehmen, Vereine, öffentliche Einrichtungen) und Bundesländer ausführen.

5.      Wurden bisher beantragte Mittel abgelehnt? Bitte getrennt nach Antragstellergruppen
(Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, öffentliche Einrichtungen) und Bundesländer
ausführen.

6.      Aus welchen Gründen wurden Auszahlungen abgelehnt? Bitte getrennt nach
Antragstellergruppen (Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, öffentliche
Einrichtungen) und Bundesländer ausführen.

7.      Wann ist mit der Auszahlung der bereits freigegebenen Mittel für die einzelnen
Bundesländer zu rechnen?

8.      Wann ist mit einer endgültigen Erledigung aller Ansuchen bundesweit und nach
Ländern getrennt zu rechnen?

9.      Auf welche Höhe werden sich die fiktiven Zinserträge bzw. die Zinsersparnisse des
Bundes, die sich aus der Divergenz des Zeitpunktes der Freigabe der Mittel durch den
Nationalrat und dem Zeitpunkt der realen Auszahlung an die Länder bzw. Opfer
ergeben, belaufen?

10.    In welcher Weise ist geplant, jene Mittel, die für die Hochwasseropfer-Entschädigung
vorgesehen waren, aber nicht ausbezahlt wurden, zu verwenden?

11.     Auf wie hoch lassen sich die Mittel, die 2002 für die Hochwasseropfer-Entschädigung
im Budget des Bundes wirksam wurden, beziffern?

12.    Wie hoch wäre das Defizit 2002 ausgefallen, wären die bereit 2002 beantragten
Entschädigungen auch 2002 noch ausbezahlt worden?

13.    Sind bisher in ihrem Ressort Beschwerden von Bürgern, Unternehmen, Vereinen oder
öffentlichen Einrichtungen bekannt geworden, die eine raschere Auszahlung
einfordern?

14.    Ist in diesen Beschwerden von Verzögerungen bei dem Wiederaufbau die Rede?

15.    Entstanden - laut eventueller Beschwerden - bisher Folgeschäden?