198/J XXII. GP

Eingelangt am: 19.03.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Lapp


und GenossInnen

an den Vizekanzler

betreffend Valorisierung des Pflegegeldes

Die Mitglieder der Bundesregierung verunsichern die Öffentlichkeit unter
anderem auch im Themenbereich des Pflegegeldes. Unterschiedliche
Äußerungen spannen den Bogen von einer „dringend notwendigen"
Valorisierung des Pflegegeldes (Vizekanzler Haupt bei seiner Pressekonferenz
am 10.3. 2003) bis zu „keiner linearen Art der Erhöhung" (Bundesminister für
Finanzen Grasser am 14.3. im Der Standard).

Mehr als 300.000 Menschen beziehen in Österreich Pflegegeld. Heuer wird
diese sinnvolle und wirksame Maßnahme 10 Jahre alt. Nachdem die jetzige
Regierung zum Thema Pflegegeld eine sehr undurchsichtige
Öffentlichkeitsarbeit macht und die Menschen, vor allem pflegebedürftige
Menschen und ihre Angehörigen stark verunsichert werden, ist eine Klarstellung
über die Vorhaben der Regierung dringend notwendig.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Vizekanzler folgende

Anfrage

     1) Warum gibt es innerhalb der Bundesregierung hinsichtlich der Erhöhung
   
des Pflegegeldes keine einheitliche Vorgangsweise?

     2) Werden Sie Ihre Forderung auf Erhöhung des Pflegegeldes um 1,8%
    
rückwirkend mit l .1.2003 dem Ministerrat zur Beschlussfassung
    
vorlegen?

3) Wenn ja, wann?

4) Wenn nein, warum nicht?

5) Oder folgen Sie dem Rat des Finanzministers, keine lineare Erhöhung
vorzunehmen?

6) Wenn ja, wie werden die Richtlinien für eine derartige Erhöhung
festgesetzt?

7) Wird im geplanten Doppelbudget für 2003 und 2004 eine Erhöhung des
Pflegegeldes ihren Niederschlag finden?

8) Wenn ja, in welcher Höhe und wann erfolgt diese?

9) Wenn nein, warum nicht ?