198/J XXII. GP
Eingelangt am: 19.03.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lapp
und GenossInnen
an den Vizekanzler
betreffend Valorisierung des Pflegegeldes
Die Mitglieder der Bundesregierung verunsichern die
Öffentlichkeit unter
anderem auch im Themenbereich des Pflegegeldes. Unterschiedliche
Äußerungen spannen den Bogen von einer „dringend notwendigen"
Valorisierung des Pflegegeldes (Vizekanzler Haupt bei seiner Pressekonferenz
am 10.3. 2003) bis zu „keiner linearen Art der Erhöhung" (Bundesminister
für
Finanzen Grasser am 14.3. im Der Standard).
Mehr als 300.000 Menschen beziehen in Österreich
Pflegegeld. Heuer wird
diese sinnvolle und wirksame Maßnahme 10 Jahre alt. Nachdem die jetzige
Regierung zum Thema Pflegegeld eine sehr undurchsichtige
Öffentlichkeitsarbeit macht und die Menschen, vor allem pflegebedürftige
Menschen und ihre Angehörigen stark verunsichert werden, ist eine
Klarstellung
über die Vorhaben der Regierung dringend notwendig.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den
Vizekanzler folgende
Anfrage
1) Warum gibt es
innerhalb der Bundesregierung hinsichtlich der Erhöhung
des
Pflegegeldes keine einheitliche Vorgangsweise?
2) Werden Sie Ihre
Forderung auf Erhöhung des Pflegegeldes um 1,8%
rückwirkend
mit l .1.2003 dem Ministerrat zur Beschlussfassung
vorlegen?
3) Wenn ja, wann?
4) Wenn nein, warum nicht?
5) Oder folgen Sie
dem Rat des Finanzministers, keine lineare Erhöhung
vorzunehmen?
6) Wenn ja, wie
werden die Richtlinien für eine derartige Erhöhung
festgesetzt?
7) Wird im geplanten
Doppelbudget für 2003 und 2004 eine Erhöhung des
Pflegegeldes ihren Niederschlag finden?
8) Wenn ja, in welcher Höhe und wann erfolgt diese?
9) Wenn nein, warum nicht ?