212/J XXII. GP

Eingelangt am: 19.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Sburny, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen


betreffend die Verwendung der Mittel zur Entschädigung von Hochwasserschäden
nach der Überschwemmungskatastrophe vom Sommer 2002

Nach der Hochwasserkatastrophe im August 2002 wurden die Mittel des
Katastrophenfonds um € 500 Mio. aufgestockt, um zusätzliche Mittel zur Beseitigung
von außergewöhnlichen Schäden, die durch das Hochwasser im August 2002
entstanden sind, bereitzustellen.

Im Vorblatt zu den Erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage 1277 d.B.
(XXI. GP), die am 19. September 2002 im Nationalrat beschlossen und nach
Beschluss im Bundesrat als BGBI. 155/2002 kundgemacht wurde heißt es dazu: „Im
Jahre 2002 sind österreichweit außergewöhnliche Hochwässer durch dauerhafte
Regenfälle verursacht worden. Durch ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung
wird sichergestellt, dass den Geschädigten rasch und unbürokratisch geholfen und
der Wiederaufbau zügig begonnen werden kann."

Nunmehr fast sechs Monate nach Bereitstellung der Mittel durch Gesetzesbeschluss
muss festgestellt werden, dass mehr als die Hälfte der vorgesehenen Mittel nicht an
Hilfsbedürftige zur Bedeckung von Schäden geflossen ist und € 263,1 Mio. noch
nicht eingesetzt wurden.

Gleichzeitig seien etwa für Schäden in Oberösterreich seit Ende November
vergangenen Jahres keine Mittel überwiesen worden, obwohl nach Angaben des
zuständigen Beamten bereits vor Monaten zusätzlich € 20 Mio. für
Hochwasserschäden beim Bundesministerium für Finanzen angefordert worden
sind.

Auf der Homepage der Statistik Austria wiederum ist unter der Adresse
http://www.statistik.at/fachbereich 02/maastricht txt.shtml nachzulesen, dass
„geringere Entschädigungszahlungen für Hochwasserschäden (werden mehr als
erwartet erst 2003 ausbezahlt werden)" für den „Budgeterfolg" des Jahres 2002
maßgeblich gewesen seien.

Es erscheint hinsichtlich der Intention des Hochwasserentschädigungs- und
Wiederaufbaugesetzes 2002 als problematisch, dass Mittel des Bundes nicht
rechtzeitig zur Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen bereitgestellt wurde, nur um
Budgetkosmetik zu betreiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

3.   Wie hoch ist der finanzielle Bedarf zur Deckung von Hochwasserschäden in
Niederösterreich nach dem HWG 2002?

3.1.     In welchem Ausmaß wurden dem Land Niederösterreich Mittel nach § 2
HWG 2002 zur Beseitigung von Schäden an Hab und Gut physischer und
juristischer Personen bereitgestellt?

3.2.      Wann und in welchen Tranchen wurden diese Mittel nach § 2 HWG 2002
an das Land Niederösterreich ausbezahlt?

3.3.     In welchem Ausmaß wurden vor dem Tag der Anfrageeinbringung bereits
vom Land Niederösterreich angeforderte Mittel nach § 2 HWG 2002 vom
Bundesministerium für Finanzen nicht ausbezahlt?

3.4.          Warum wurden diese Mittel vom Land Niederösterreich nach § 2 HWG
2002 bis zum Tag der Anfragestellung nicht ausbezahlt?

3.5.     In welchem Ausmaß wurden dem Land Niederösterreich Mittel nach § 3
HWG 2002 zur Finanzierung von Maßnahmen zum Wiederaufbau der
Infrastruktur bereitgestellt?

3.6.   Wann und in welchen Tranchen wurden diese Mittel nach § 3 HWG 2002
an das Land Niederösterreich ausbezahlt?

3.7.     In welchem Ausmaß wurden vor dem Tag der Anfrageeinbringung bereits
vom Land Niederösterreich angeforderte Mittel nach § 3 HWG 2002 vom
Bundesministerium für Finanzen nicht ausbezahlt?

3.8.           Warum wurden diese vom Land Niederösterreich Mittel nach § 3 HWG
2002 bis zum Tag der Anfragestellung nicht ausbezahlt?

3.1.   Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Auszahlung noch notwendiger Mittel
an das Land Niederösterreich zu rechnen?

4.   Wie hoch ist der finanzielle Bedarf zur Deckung von Hochwasserschäden in
Oberösterreich nach dem HWG 2002?

3.1.     In welchem Ausmaß wurden dem Land Oberösterreich Mittel nach § 2

HWG 2002 zur Beseitigung von Schäden an Hab und Gut physischer und
juristischer Personen bereitgestellt?

3.2.   Wann und in welchen Tranchen wurden diese Mittel nach § 2 HWG 2002
an das Land Oberösterreich ausbezahlt?

3.3.     In welchem Ausmaß wurden vor dem Tag der Anfrageeinbringung bereits
vom Land Oberösterreich angeforderte Mittel nach § 2 HWG 2002 vom
Bundesministerium für Finanzen nicht ausbezahlt?


3.4.     Warum wurden diese Mittel vom Land Oberösterreich nach § 2 HWG 2002
bis zum Tag der Anfragestellung nicht ausbezahlt?

3.5.  In welchem Ausmaß wurden dem Land Oberösterreich Mittel nach § 3
HWG 2002 zur Finanzierung von Maßnahmen zum Wiederaufbau der
Infrastruktur bereitgestellt?

3.6.        Wann und in welchen Tranchen wurden diese Mittel nach § 3 HWG 2002
an das Land Oberösterreich ausbezahlt?

3.7.     In welchem Ausmaß wurden vor dem Tag der Anfrageeinbringung bereits
vom Land Oberösterreich angeforderte Mittel nach § 3 HWG 2002 vom
Bundesministerium für Finanzen nicht ausbezahlt?

3.8.     Warum wurden diese vom Land Oberösterreich Mittel nach § 3 HWG 2002
bis zum Tag der Anfragestellung nicht ausbezahlt?

3.9.          Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Auszahlung noch notwendiger Mittel
an das Land Oberösterreich zu rechnen?

3.   Wie hoch ist der finanzielle Bedarf zur Deckung von Hochwasserschäden in
Salzburg nach dem HWG 2002?

3.1.     In welchem Ausmaß wurden dem Land Salzburg Mittel nach § 2 HWG
2002 zur Beseitigung von Schäden an Hab und Gut physischer und
juristischer Personen bereitgestellt?

3.2.     Wann und in welchen Tranchen wurden diese Mittel nach § 2 HWG 2002
an das Land Salzburg ausbezahlt?

3.3.     In welchem Ausmaß wurden vor dem Tag der Anfrageeinbringung bereits
vom Land Salzburg angeforderte Mittel nach § 2 HWG 2002 vom
Bundesministerium für Finanzen nicht ausbezahlt?

3.4.     Warum wurden diese Mittel vom Land Salzburg nach § 2 HWG 2002 bis
zum Tag der Anfragestellung nicht ausbezahlt?

3.5.     In welchem Ausmaß wurden dem Land Salzburg Mittel nach § 3 HWG
2002 zur Finanzierung von Maßnahmen zum Wiederaufbau der
Infrastruktur bereitgestellt?

3.6.     Wann und in welchen Tranchen wurden diese Mittel nach § 3 HWG 2002
an das Land Salzburg ausbezahlt?

3.7.     In welchem Ausmaß wurden vor dem Tag der Anfrageeinbringung bereits
vom Land Salzburg angeforderte Mittel nach § 3 HWG 2002 vom
Bundesministerium für Finanzen nicht ausbezahlt?

3.8.     Warum wurden diese vom Land Salzburg Mittel nach § 3 HWG 2002 bis
zum Tag der Anfragestellung nicht ausbezahlt?


3.9.     Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Auszahlung noch notwendiger Mittel
an das Land Salzburg zu rechnen?

4.   Ist es richtig, dass die verspätete Ausbezahlung von Mitteln nach dem HWG
2002 bzw. zur Entschädigung von Hochwasseropfern - wie auf der Homepage
der Statistik Austria dargestellt - zum überraschenden „Budgeterfolg" 2002
beigetragen hat?

5.   Haben Sie als Bundesminister für Finanzen eine Anweisung gegeben, die Mittel
zur Entschädigung von Hochwasseropfern verspätet oder mit Verzug
auszubezahlen?

5.1.     Wenn ja: Was veranlasste Sie als Minister, die Intention des Gesetzgebers
i.Z.m. dem HWG 2002 mit einer derartigen Maßnahme zu unterlaufen?

5.2.     Wenn nein: Wie ist es dazu gekommen, dass seitens Ihres Ministeriums
das HWG 2002 und die Intention des Gesetzgebers missachtet wurde?

6.   Haben physische oder juristische Personen bzw. die betroffenen Bundesländer
Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg gegenüber dem
Bundesministerium für Finanzen Anspruch auf Ersatz für finanzielle wie
immaterielle Schäden, die aus der verspäteten Überweisung der Mittel nach dem
HWG 2002 erwachsen?