236/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie
betreffend Verweigerung von Auskünften
Frau X., eine Wiener Studentin, die außerhalb der Hauptstadt
wohnt und im Rollstuhl
sitzt, fährt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Uni.
Sie ist in Schwechat zu
Hause und hat somit keine allzu langen Fahrtzeiten zu
bemängeln.
Zur U-Bahn gelangt Frau X. mit den Bussen der
österreichischen Bundesbahnen,
die im 30-Minuten-Takt verkehren. Da nicht jeder
barrierefrei zugänglich ist,
ruft Frau X. rechtzeitig bei der Bahn-Bus-Auskunft an, um zu
erfahren, wann der
nächste Niederflurbus fährt.
Diese Strategie gewährte sich zwei Jahre lang. Frau X. fuhr
regelmäßig mit dieser
Linie, die meisten Busfahrer kannten mich schon. Auch der
Herr bei der Auskunft
erkannte ihre Stimme und gab ihr jedes Mal bereitwillig die
wichtige Info.
Wie schon so oft, sagte Frau X. bei einem neuerlichen Anruf
wieder: "Grüß Gott,
könnten Sie mir bitte sagen, ob heute um 16:20 ein
Niederflurbus mit Rampe von der
U3 Simmering nach Schwechat fährt?"
Eine ihr fremde Stimme meldete sich, als Frau X. eines Tages
wieder die Nummer
der Auskunft wählte: "Nein, das kann ich leider
nicht".
Frau X. verstummte eine Sekunde lang, fragte schließlich
nach, warum nicht.
"Das ist eine Anweisung meiner Direktion",
erklärte die Stimme, "nachdem wir einmal
eine Taxirechnung zahlen mussten, weil ein Bus ausgefallen
war, dürfen wir diese
Auskunft nicht mehr geben."
Natürlich kannte Frau X. die Geschichte mit der
Taxirechnung, schließlich war es
ihre! Damals fiel der letzte Niederflurbus Richtung
Schwechat aus. Blöderweise war
das aber ihre letzte Möglichkeit, nach Hause zu gelangen.
Der Fahrer, der mit einem
Ersatzbus ankam, war sehr bemüht ihr zu helfen und rief
seinen Vorgesetzen an. Er
schilderte ihm die Lage, worauf sich beide einig waren: Frau
X. sollte sich ein Taxi
bestellen, der Rechnungsbetrag würde ihr von den ÖBB
rückerstattet werden. So
war es dann auch.
Zusätzlich machte sich ein paar Tage später jemand die Mühe,
Frau X. anzurufen
und sich für den Vorfall zu entschuldigen. Im gleichen Atemzug wurde ihr aber
gesagt, dass in Zukunft nicht garantiert wird, ob der Bus auch tatsächlich
kommt,
wenn sie vorher anrufe.
Es könne ja immer etwas dazwischen kommen. Man kann es ja so
regeln, dass Frau
X. eine Stunde vor meiner gewünschten Abfahrt noch einmal anrufe, um wirklich
sicher zu gehen, dass der Bus nicht ausgefallen ist... oder umdisponiert wurde
...
oder sonst etwas damit geschehen ist und er nicht fährt? Aber ab 15 Uhr ist im
Büro
niemand mehr erreichbar.
Frau X. versuchte alles, um deutlich zu machen wie abhängig sie
von dieser
Information sei: Ob man sie wenigstens in den Fällen, wo man schon rechtzeitig
weiß, dass der Bus ausfällt, zurückrufen und vorwarnen könnte? Nein, das wäre
ein
zu hoher Aufwand, das könne man dem Disponenten nicht zumuten.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Aus welchem Grund wird behinderten KundInnen keine
Auskunft über den
Fahrplan von ÖBB-Niederflurbussen
gegeben?
2. Warum gibt es angeblich sogar eine Anweisung einer
Direktion,
diesbezüglich
keine Auskünfte mehr zu erteilen?
3. Werden Sie Maßnahmen setzen, um derartige
Diskriminierungen
umgehend
abzustellen?