236/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Verweigerung von Auskünften

Frau X., eine Wiener Studentin, die außerhalb der Hauptstadt wohnt und im Rollstuhl

sitzt, fährt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Uni. Sie ist in Schwechat zu

Hause und hat somit keine allzu langen Fahrtzeiten zu bemängeln.

Zur U-Bahn gelangt Frau X. mit den Bussen der österreichischen Bundesbahnen,

die im 30-Minuten-Takt verkehren. Da nicht jeder barrierefrei zugänglich ist,

ruft Frau X. rechtzeitig bei der Bahn-Bus-Auskunft an, um zu erfahren, wann der

nächste Niederflurbus fährt.

Diese Strategie gewährte sich zwei Jahre lang. Frau X. fuhr regelmäßig mit dieser

Linie, die meisten Busfahrer kannten mich schon. Auch der Herr bei der Auskunft

erkannte ihre Stimme und gab ihr jedes Mal bereitwillig die wichtige Info.

Wie schon so oft, sagte Frau X. bei einem neuerlichen Anruf wieder: "Grüß Gott,

könnten Sie mir bitte sagen, ob heute um 16:20 ein Niederflurbus mit Rampe von der

U3 Simmering nach Schwechat fährt?"

Eine ihr fremde Stimme meldete sich, als Frau X. eines Tages wieder die Nummer

der Auskunft wählte: "Nein, das kann ich leider nicht".

Frau X. verstummte eine Sekunde lang, fragte schließlich nach, warum nicht.

"Das ist eine Anweisung meiner Direktion", erklärte die Stimme, "nachdem wir einmal

eine Taxirechnung zahlen mussten, weil ein Bus ausgefallen war, dürfen wir diese

Auskunft nicht mehr geben."

Natürlich kannte Frau X. die Geschichte mit der Taxirechnung, schließlich war es

ihre! Damals fiel der letzte Niederflurbus Richtung Schwechat aus. Blöderweise war

das aber ihre letzte Möglichkeit, nach Hause zu gelangen. Der Fahrer, der mit einem

Ersatzbus ankam, war sehr bemüht ihr zu helfen und rief seinen Vorgesetzen an. Er

schilderte ihm die Lage, worauf sich beide einig waren: Frau X. sollte sich ein Taxi

bestellen, der Rechnungsbetrag würde ihr von den ÖBB rückerstattet werden. So

war es dann auch.


Zusätzlich machte sich ein paar Tage später jemand die Mühe, Frau X. anzurufen
und sich für den Vorfall zu entschuldigen. Im gleichen Atemzug wurde ihr aber
gesagt, dass in Zukunft nicht garantiert wird, ob der Bus auch tatsächlich kommt,
wenn sie vorher anrufe.

Es könne ja immer etwas dazwischen kommen. Man kann es ja so regeln, dass Frau
X. eine Stunde vor meiner gewünschten Abfahrt noch einmal anrufe, um wirklich
sicher zu gehen, dass der Bus nicht ausgefallen ist... oder umdisponiert wurde ...
oder sonst etwas damit geschehen ist und er nicht fährt? Aber ab 15 Uhr ist im Büro
niemand mehr erreichbar.

Frau X. versuchte alles, um deutlich zu machen wie abhängig sie von dieser
Information sei: Ob man sie wenigstens in den Fällen, wo man schon rechtzeitig
weiß, dass der Bus ausfällt, zurückrufen und vorwarnen könnte? Nein, das wäre ein
zu hoher Aufwand, das könne man dem Disponenten nicht zumuten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

1. Aus welchem Grund wird behinderten KundInnen keine Auskunft über den
     Fahrplan von ÖBB-Niederflurbussen gegeben?

2. Warum gibt es angeblich sogar eine Anweisung einer Direktion,
     diesbezüglich keine Auskünfte mehr zu erteilen?

3. Werden Sie Maßnahmen setzen, um derartige Diskriminierungen
     umgehend abzustellen?