238/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.03.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde


an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Ausnahmen für Wirkstoffe in Pestizidprodukten

Laut EU-Richtlinie 91/414 dürfen zukünftig nur solche Wirkstoffe in Pestizidprodukten
verwendet werden, die zuvor einem Bewertungsverfahren unterzogen und in den Anhang l
der Richtlinie, der sogenannte „Positivliste" aufgenommen wurden. Für weitere 49 Wirkstoffe
hat die EU-Kommission allerdings Ausnahmeregelungen vorgeschlagen. Obwohl eine
aktuelle Risikobewertung von den Herstellern nicht erbracht und die Stoffe nicht in Anhang l
aufgenommen werden, sollen sie weiterhin, zumindest bis Juni 2007, eingesetzt werden
dürfen (Anhang II der Richtlinie). Unter dem Begriff „essential use" werden diese Pestizide
als zur Zeit unentbehrlich bewertet. Die jeweiligen Ausnahmen beschränken sich sowohl auf
einzelne Anbaukulturen als auch auf die einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission
knüpft an die Ausnahmeregelung Bedingungen. So müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen,
dass 1) die weitere Anwendung keine gefährlichen Effekte auf die Gesundheit von Mensch
und Tier bzw. keine unakzeptablen Beeinflussungen auf die Umwelt hat, 2) alle geeigneten
Maßnahmen zur Risikominimierung festgelegt werden, 3) die Produkte nach dem 31.
Dezember 2003 entsprechend ihrer Anwendungsbeschränkung neu gekennzeichnet werden
und dass 4) die Mitgliedstaaten ernsthaft nach Alternativen suchen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Wieviele und welche Wirkstoffe werden in Österreich mit welcher Begründung als
„essentiell" notwendig erachtet?

2.   Durch welche Maßnahmen werden Sie sicherstellen, dass die weitere Anwendung
dieser Pestizide keine gefährlichen Effekte auf die Gesundheit von Mensch und Tier
bzw. keine unakzeptablen Beeinflussungen auf die Umwelt hat?

3.      Welche Maßnahmen zur Risikominimierung werden Sie ergreifen?

4.   Inwiefern werden Sie sicherstellen, dass die Produkte nach dem 31. Dezember 2003
entsprechend ihrer Anwendungsbeschränkung neu gekennzeichnet werden?

5. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um ernsthaft nach Alternativen zur
Pestizidanwendung zu suchen?