255/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.03.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Mag Werner Kogler, Freundinnen und
Freunde


an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Ausgaben des Ressorts für private Zwecke

„Eines der wichtigsten Ziele dieser Bundesregierung ist es, den Bundeshaushalt zu
sanieren, um den notwendigen budgetären Spielraum für Forschungsausgaben, zur
Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich, zur Senkung der Abgabenquote und
vieles mehr zu erreichen," führen Sie in der 3216/AB XXI GP aus. Diesem Ziel fühlt
sich auch die neue Bundesregierung verpflichtet.

Die von Ihnen angesprochene „Spardisziplin" kann nur dann glaubwürdig sein, wenn
sie sich auch im persönlichen Verhalten ausdrückt. Deshalb sollte sich diese Haltung
speziell auch bei Fragen des persönlichen Coachings zeigen. Die Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit gelten genauso für diese
Ausgaben, vor allem wenn sie mit Reisekosten verbunden sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Wurden die Honorare für Univ. Prof. Walter Schertier von der Universität Trier
für persönliches Coaching aus öffentlichen Mitteln des Finanzressorts oder aus
eigenen Einkünften bestritten?

2.     Wenn ersteres der Fall ist, aus welchem Budgetposten und in welcher Höhe
flössen sie?

3.     Warum wurde gerade dieser Coach gewählt? Lagen Angebote von ihm und
anderen vor?

4.     Wie hoch waren die jeweiligen Reisekosten, die verrechnet wurden?

5.     Wie können Sie, falls vergleichsweise hohe Honorare und Reisespesen

verlangt wurden, diese Form des Coachings mit Ihren allgemeinen
 Budgetgrundsätzen vereinbaren?