267/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für
Inneres
betreffend
"Sicherheit in der Zivilluftfahrt - Sicherheit auf kleinen Flugplätzen'
In der VO (EG) Nr. 2620/2002 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom
16.12.2002 wurden gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der
Zivilluftfahrt
festgelegt. Diese VO ist am 19.1.2003 in Kraft getreten. Hauptziel dieser VO
ist die
Festlegung und Durchführung zweckdienlicher Vorschriften auf Gemeinschaftsebene
zur Verhinderung unrechtmäßiger Eingriffe in die zivile Luftfahrt, darüber
hinaus soll
eine Grundlage für eine gemeinsame Auslegung der einschlägigen Bestimmungen
des Abkommens von Chicago geschaffen werden. Innerhalb von drei Monaten
(19.4.2003) nach Inkrafttreten dieser Verordnung hat jeder Mitgliedsstaat - so
auch
Österreich - das nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt zu beschließen
(Art. 5).
Der jüngste Irrflug eines geistig Verwirrten mit einem - von
einem Kleinflughafen
entführten - Kleinflugzeug über Frankfurt hat allerdings europaweit offene
Sicherheitsprobleme für diesen Bereich dargelegt. Die o. g. VO bezieht sich
aber nur
auf die "Flughäfen", die für den gewerblichen Flugverkehr offen
stehen. Nicht erfasst
sind damit beispielsweise Flughäfen, die der Sport- oder Freizeitgestaltung
dienen.
Es fehlt somit sowohl auf Gemeinschaftsebene wie auch auf nationaler Ebene ein
Sicherheitskonzept für diese kleinen
Flughäfen (Flugplätze).
Deutlich wurden diese Sicherheitsdefizite in Österreich
durch einen Test von zwei
Reportern der Zeitschrift News am Flughafen Bad Vöslau. Ohne kontrolliert zu
werden gelangten diese Reporter schwer bewaffnet (Zwei Messer sowie
Pistolenattrappen) an Bord eines Kleinflugzeuges. Es gab dabei keinerlei
Ausweiskontrollen (Identitätsfeststellung) sowie auch keine - auf großen
Flughäfen
übliche - Kontrolle der Gepäckstücke. Für die Reporter schien es keine
Sicherheitsvorkehrungen zu geben. Gebucht wurde dabei ein Rundflug über die
Bundeshauptstadt Wien. Für potentielle Terroristen wäre damit alles möglich
gewesen - eine Horrorvorstellung.
Nach Einschätzung der Fragesteller wäre ein solches Vorgehen
auf jeden anderen
Kleinflughafen in Österreich ebenfalls möglich gewesen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage
1. Gibt es derzeit ein
Sicherheitskonzept für „Kleinflughäfen" (Flugplatz für
Sportflugzeuge, Segelflugzeuge,
Rettungshubschrauber etc.)?
Wenn ja, seit wann? Was ist Inhalt dieses Sicherheitskonzeptes?
Wenn nein, weshalb nicht? Fehlen dafür die gesetzlichen Grundlagen?
Ist eine bundesgesetzliche Regelung notwendig?
2. Welche
Sofortmaßnahmen haben Sie nach Bekanntwerden des „News-
Sicherheitstests" ergriffen?
3. Ist die Prüfung, ob es sich beim
Einbringen der gezeigten Gegenstände durch die
Journalisten von News um eine strafbare Handlung handelte, bereits
abgeschlossen?
4. Wenn ja,
welches Ergebnis erbrachte diese Prüfung?
5. Wurde ein
Strafverfahren gegen die beiden News -Journalisten eingeleitet?
Wenn ja, worauf begründet sich diese?
6. In welchen europäischen und
österreichischen Rechtsmaterien sind Regelungen
für die Sicherheit auf „Kleinflughäfen" vorgesehen?
7. Welche konkreten
Sicherheitsauflagen für die einzelnen „Kleinflughäfen" gibt es
derzeit?
Welche Behörde ist dafür zuständig und hat die Einhaltung zu kontrollieren?
8. Welche Kleinflughäfen
wurden auf Einhaltung der Sicherheitsauflagen im Jahre
2002 und 2003 (bis 28.2.2003) überprüft?
9. Welche konkreten
Ergebnisse erbrachten jeweils diese Kontrollen?
10. Welche
zusätzlichen legistischen Maßnahmen sind nun notwendig um ein
Sicherheitskonzept für „Kleinflughäfen" - die von der
EU-Verordnung nicht erfasst
sind - durchzusetzen?
11. Haben Sie
hinsichtlich eines Sicherheitskonzeptes für „Kleinflughäfen" mit den
Nachbarstaaten Kontakt aufgenommen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, wann und was wurde dabei vereinbart?
12. Wann wird ein
Sicherheitskonzept für alle „Kleinflughäfen" in Österreich
vorliegen?
13. Welche Ressorts,
Behörden und sonstigen Institutionen (Einrichtungen) sind bzw.
werden von Ihnen mit der Erarbeitung des nationalen Sicherheitsprogramm für
die Zivilluftfahrt (Art 5 EU-VO Nr. 2320/2002) beauftragt bzw. befasst?
14. Welche Behörde wird
für die Koordinierung und Überwachung der Durchführung
des nationalen Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt zuständig und
verantwortlich sein?
15. Inwieweit soll in
diese Behörde das BMI, das BMVIT und das BMLV eingebunden
werden?
16.
muss das nationale
Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt vom Nationalrat
beschlossen
werden?
Wenn nein, weshalb nicht?
17. Wenn nicht der
Nationalrat, wer beschließt das nationale Sicherheitsprogramm
für die Zivilluftfahrt?
18.
Wann wird das nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt
fertiggestellt
sein
und vorliegen?