297/J XXII. GP

Eingelangt am 10.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Dr. Eva Lichtenberger, Freundinnen und
Freunde

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Autobahnprojekte und weitere Straßenprojekte in Oberösterreich

Derzeit sind in Oberösterreich Diskussionen über neue hochrangige Straßenprojekte
im Gange, die weder Gegenstand des Generalverkehrsplans noch Gegenstand von
Ausbauplänen der ASFINAG sind. Weiters stehen Straßen wie die
großdimensionierte Umfahrung von St. Georgen im Attergau in Diskussion, die von
der Landesregierung mit äußerst widersprüchlichen Argumenten begründet werden.
Zugleich besteht bei diesen Vorhaben zumindest der Verdacht, dass sie nur
aufgrund der zu großzügigen Gewährung von Zweckzuschüssen seitens des Bundes
und aufgrund unzureichender und mit Klimaschutzzielen im Widerspruch stehender
Zweckbindungen im Finanzausgleich in dieser überdimensionierten und nicht
problemgerechten Form zur Ausführung gelangen können.
Der Verfassungsgerichtshof hat erst kürzlich einen 2002 aus freiheitlich-
parteipolitischen Gründen zu großzügig gewährten Zweckzuschuss für Straßenbau
an das Land Kärnten aufgehoben. In diesem Zusammenhang hat er festgestellt,
dass entgegen der Auffassung der Bundesregierung auch im Finanzausgleich und
auch im Zusammenhang mit den Zweckzuschüssen für veränderte Bundesstraßen
das verfassungsmäßige Sachlichkeitsgebot gilt und anzuwenden ist. Ob diesem
Gebot im Zusammenhang mit Straßenbauten hochrangiger und anderer Natur in
Oberösterreich jeweils Folge geleistet wird, ist fraglich. Straßen mit Bedeutung für
den Durchzugsverkehr sind grundsätzlich gemäß Art. 10 Abs 1 Z 9 B-VG in
Gesetzgebung und Vollziehung Sache des Bundes. Zudem wären die offenbar
kursierenden Projektideen bei Umsetzung jedenfalls - ob direkt oder im Wege des
Finanzausgleichs - mit gravierenden Kostenfolgen für den Bund verbunden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Inwieweit ist Ihnen die Korridorstudie einer Autobahn Passau-Salzburg und des
Anschlusses Braunau-Straßwalchen bekannt?

2.   An welche Trassenführung auf österreichischem Gebiet, an welche

Errichtungszeiträume und an welchen Kostenrahmen ist Ihren Informationen
zufolge gedacht?


3. Inwieweit ist Ihren Informationen zufolge eine Realisierung des seit vielen Jahren
immer wieder ventilierten Projekts einer "Mostviertel-Autobahn" etwa entlang der
Linie Amstetten-Steyr-Wels vorgesehen?

4.  Wie ist die Haltung des Bundes zu den in Frage 1 bis 3 erwähnten hochrangigen
Straßenprojekten?

5.   Besteht die Absicht, die erwähnten Projekte im Zuge der derzeit ressortinternen
Überarbeitung des Generalverkehrsplans in diesen aufzunehmen?

6.   Mit welchen Verkehrsstärken wird auf der geplanten Anschlussstelle Oberwang
der A1 gerechnet und aus welchen Strömen werden sich diese im einzelnen
zusammensetzen?

7.   Welche Verkehrsentlastung für die Ortsdurchfahrt von St. Georgen im Attergau
wird aus der Errichtung der Anschlussstelle Oberwang der A1 resultieren und auf
welcher Grundlage beruhen Ihre diesbezüglichen Aussagen?

8.   Können Sie ausschließen, dass im Wege des derzeitigen oder künftigen
Finanzausgleichs Bundesmittel in sonstige aufwendig ausgestaltete
oberösterreichische Straßenprojekte wie insbesondere in die Umfahrungsstraße
von St. Georgen im Attergau fließen?

9.   Können Sie ausschließen, dass oberösterreichische Straßenprojekte wie
insbesondere in die Umfahrungsstraße von St. Georgen im Attergau aufgrund
der sehr großzügigen Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder derart
aufwendig wie geplant ausgestaltet werden?