311/J XXII. GP
Eingelangt am 10.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Sicherheitswesen: Neue Zuständigkeiten für Gemeinden (Städte),
Bezirksverwaltungsbehörden oder Länder?
Am 31. März 2003 stellten BK Wolfgang Schüssel und BM
Ernst Strasser gemeinsam ihre
sogenannte Jahrhundertreform vor: 2004 soll es einen einheitlichen Wachkörper
mit bis über
28.000 Beamte geben. Zusammengelegt werden Gendarmerie,
Kriminalpolizei, Sicherheits-
und Zollwache sowie Schifffahrtspolizei. Der Behördenaufbau -
Sicherheits- und
Bundespolizeidirektion sowie Bezirksverwaltungsbehörden - sollten im Rahmen des
Österreich-Konvents neu geregelt werden. Kompetenzen zwischen
„Behörde" und
Wachkörper sollen aber getrennt werden.
Damit ist einerseits das Ende der klassischen
Bundespolizeidirektionen zu befürchten.
Kommt es dazu, werden nicht nur Polizeijuristen in den Bundespolizeidirektionen
überflüssig,
möglicherweise auch die Polizeidirektoren selbst. Darüber hinaus sollen
- nach dem Melde-,
Pass- und Fundwesen - weitere Angelegenheiten des Sicherheitswesens an
Gebietskörperschaften (z.B. Länder oder Gemeinden bzw. dem Bügermeister)
abgegeben
werden. Gesprochen wird in diesem Zusammenhang beispielsweise vom Strafamt und
Verkehrsamt sowie vom Veranstaltungswesen, Vereins- und Versammlungswesen,
Führerscheinwesen, Waffenwesen, Schieß- und Sprengmittelwesen und von
Pyrotechnikgesetz.
Andererseits befürchten Gemeinden
(Städte), dass mit dieser Zuständigkeitsverlagerung der
Bund wieder einmal versucht auf Kosten der Gemeinden bzw. Städte (und
Länder) zu sparen.
Bereits die Übertragung des Melde-, Pass- und Fundwesens hat zwar zu
Entlastungen des
Bundeshaushaltes geführt, jedoch im Gegenzug zu außerordentlichen Belastungen
bei den
Gemeinden (Städten). Das Verwaltungsreformgesetz 2001 sah keine finanzielle
Abgeltung
dafür vor, über den Ausgleich soll im Rahmen des neuen FAG verhandelt werden.
So betrugen beispielsweise die Mehrkosten für die Stadt Wien hinsichtlich
Meldewesen 2002
geschätzt ca. 6.693.574 Euro; für die Stadt Salzburg ca. 888.350 Euro
(jeweils Personal- und
Sachaufwand).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Welche
Rechtsmaterien, die dem sogenannten Sicherheitswesen zuzurechnen sind,
sollen nun in weiterer Folge von den Bundespolizeidirektionen an Gemeinden
(Städte)
oder Länder übertragen werden (ersuche um Aufschlüsselung der Rechtsmaterien)?
2. An welche
Gebietskörperschaften sollen diese Angelegenheiten konkret behördenmäßig
übertragen werden?
3. Welche konkrete Haltung nimmt dazu der Städtebund bzw. Gemeindebund ein?
4. Welche Kosten
können damit insgesamt in Ihrem Ressort eingespart werden
(Einsparungspotential)?
5. Wie viele Mitarbeiterinnen waren mit Stichtag 31.3.2003 bei den
Bundespolizeidirektionen beschäftigt (jeweils
aufgeschlüsselt auf die einzelnen
Bundespolizeidirektionen)?
6. Wie war zu
diesem Stichtag das Verhältnis Männer/Frauen (aufgeschlüsselt auf die
einzelnen Bundespolizeidirektionen)?
7. Wie viele davon
waren zu diesem Stichtag Beamte oder Vertragsbedienstete
(aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundespolizeidirektionen)?
8. Welche
zukünftigen Aufgaben sind für die verbleibenden Mitarbeiterinnen der
Bundespolizeidirektionen vorgesehen?
a) Kommt es zu Versetzungen?
b) Kommt es zu Kündigungen?
c) Kommt es zur Nichtverlängerung von befristeten Verträgen?
9. Wie viele
Mitarbeiterinnen waren mit Stichtag 31.3.2003 in den Präsidialabteilungen
der einzelnen Bundespolizeidirektionen beschäftigt?
10. Wie war zu diesem Stichtag
das Verhältnis Männer/Frauen (aufgeschlüsselt auf die
einzelnen Bundespolizeidirektionen)?
11. Wie viele davon waren zu
diesem Stichtag Beamte oder Vertragsbedienstete
(aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundespolizeidirektionen)?
12. Welche zukünftigen Aufgaben
sind für die verbleibenden Mitarbeiterinnen der
Präsidialabteilungen vorgesehen?
a) Kommt es zu Versetzungen?
b) Kommt es zu Kündigungen?
c) Kommt es zur Nichtverlängerung von befristeten Verträgen?
13. Wie viele Mitarbeiterinnen waren mit Stichtag 31.3.2003 in der sogenannten
Sicherheitsverwaltung der Bundespolizeidirektionen
(jeweils aufgeschlüsselt auf die
einzelnen Bundespolizeidirektionen)?
14. Wie war zu diesen
Stichtagen das Verhältnis Männer/Frauen (aufgeschlüsselt auf die
einzelnen Bundespolizeidirektionen)?
15. Wie viele davon waren zu
diesem Stichtag Beamte oder Vertragsbedienstete
(aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundespolizeidirektionen)?
16. Welche zukünftigen Aufgaben
sind für die verbleibenden Mitarbeiterinnen der
Sicherheitsverwaltung vorgesehen?
a) Kommt es zu Versetzungen?
b) Kommt es zu Kündigungen?
c) Kommt es zur Nichtverlängerung von befristeten Verträgen?
17. Welche Vereinbarungen haben
Sie mit den Gemeinden (Städten) über die dadurch für
sie entstehenden Mehrkosen (z.B. Personal- und Sachaufwand) getroffen?
a) Wie sehen diese konkret aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wie sehen ihre Vorstellungen aus?
18. In welcher Form soll in
Zukunft bei der offensichtlich anstehenden Übertragung
weiterer Bereiche der Sicherheitswesens der Informationsfluss zwischen
Gemeinden
(Städte) und Organen der öffentlichen Sicherheitsverwaltung gesichert
werden oder
sehen Sie hier keinen Handlungsbedarf?
19. Wieviele Mitarbeiterinnen, die ehemals in den Bundespolizeidirektionen für die
Vollziehung des Meldewesens zuständig waren, gehörten mit
Stichtag 31.03.03 noch
dem Personalstand des BMI - gleichgültig in welcher Organisationseinheit
- an?
20. Welcher Betrag konnte durch
die Übertragung des Meldewesens tatsächlich im Jahr
2002 im BMI eingespart werden?
21. Wieviele Mitarbeiterinnen
mussten die von dieser Übertragung betroffenen Gemeinden
(Städte) neu einstellen (ersuche um Aufschlüsselung der Anzahl auf die
einzelnen
Städte)?
22. Wie hoch sind und waren für die betroffenen Städte die damit verbundenen
Gesamtkosten (Personal- und Sachaufwand) für das Jahr
2002 sowie einmalige Kosten
(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Gemeinden bzw. Städte)?
23. Wieviele Mitarbeiterinnen,
die ehemals in den Bundespolizeidirektionen für das
Fundwesen zuständig waren, gehörten mit Stichtag 31.03.03 dem
Personalstand des
BMI - gleichgültig in welcher Organisationseinheit - an?
24. Welcher Betrag konnte durch
die Übertragung des Fundwesens tatsächlich im Jahr 2002
im BMI eingespart werden?
25. Wieviele Mitarbeiterinnen
mussten die von dieser Übertragung betroffenen Gemeinden
(Städte) neu einstellen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Städte)?
26. Wie hoch sind für die betroffenen Städte die damit verbundenen jährlichen
Gesamtkosten (Personal- und Sachaufwand) für das Jahr
2002 sowie einmalige Kosten
(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Gemeinden bzw. Städte)?
27. Wieviele Mitarbeiterinnen,
die ehemals in den Bundespolizeidirektionen für die
Vollziehung des Paßwesens zuständig waren, gehörten mit Stichtag
31.03.03 dem
Personalstand des BMI - gleichgültig in welcher Organisationseinheit -
an?
28. Welcher Betrag konnte durch
die Übertragung des Fundwesens tatsächlich im Jahr 2002
im BMI eingespart werden?
29. Wieviele Mitarbeiterinnen
mussten die von dieser Übertragung betroffenen Gemeinden
(Städte) neu einstellen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Gemeinden bzw.
Städte)?
30. Wie hoch sind für die betroffenen Städte die damit verbundenen jährlichen
Gesamtkosten (Personal- und Sachaufwand) sowie einmalige
Kosten (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Gemeinden bzw. Städte)?