311/J XXII. GP

Eingelangt am 10.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Parnigoni

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Sicherheitswesen: Neue Zuständigkeiten für Gemeinden (Städte),

Bezirksverwaltungsbehörden oder Länder?

Am 31. März 2003 stellten BK Wolfgang Schüssel und BM Ernst Strasser gemeinsam ihre
sogenannte Jahrhundertreform vor: 2004 soll es einen einheitlichen Wachkörper mit bis über
28.000 Beamte geben. Zusammengelegt werden Gendarmerie, Kriminalpolizei, Sicherheits-
und Zollwache sowie Schifffahrtspolizei. Der Behördenaufbau - Sicherheits- und
Bundespolizeidirektion sowie Bezirksverwaltungsbehörden - sollten im Rahmen des
Österreich-Konvents neu geregelt werden. Kompetenzen zwischen „Behörde" und
Wachkörper sollen aber getrennt werden.

Damit ist einerseits das Ende der klassischen Bundespolizeidirektionen zu befürchten.
Kommt es dazu, werden nicht nur Polizeijuristen in den Bundespolizeidirektionen überflüssig,
möglicherweise auch die Polizeidirektoren selbst. Darüber hinaus sollen - nach dem Melde-,
Pass- und Fundwesen - weitere Angelegenheiten des Sicherheitswesens an
Gebietskörperschaften (z.B. Länder oder Gemeinden bzw. dem Bügermeister) abgegeben
werden. Gesprochen wird in diesem Zusammenhang beispielsweise vom Strafamt und
Verkehrsamt sowie vom Veranstaltungswesen, Vereins- und Versammlungswesen,
Führerscheinwesen, Waffenwesen, Schieß- und Sprengmittelwesen und von
Pyrotechnikgesetz.

Andererseits befürchten Gemeinden (Städte), dass mit dieser Zuständigkeitsverlagerung der
Bund wieder einmal versucht auf Kosten der Gemeinden bzw. Städte (und Länder) zu sparen.
Bereits die Übertragung des Melde-, Pass- und Fundwesens hat zwar zu Entlastungen des
Bundeshaushaltes geführt, jedoch im Gegenzug zu außerordentlichen Belastungen bei den
Gemeinden (Städten). Das Verwaltungsreformgesetz 2001 sah keine finanzielle Abgeltung
dafür vor, über den Ausgleich soll im Rahmen des neuen FAG verhandelt werden.
So betrugen beispielsweise die Mehrkosten für die Stadt Wien hinsichtlich Meldewesen 2002
geschätzt ca. 6.693.574 Euro; für die Stadt Salzburg ca. 888.350 Euro (jeweils Personal- und
Sachaufwand).

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.      Welche Rechtsmaterien, die dem sogenannten Sicherheitswesen zuzurechnen sind,
sollen nun in weiterer Folge von den Bundespolizeidirektionen an Gemeinden (Städte)
oder Länder übertragen werden (ersuche um Aufschlüsselung der Rechtsmaterien)?

2.      An welche Gebietskörperschaften sollen diese Angelegenheiten konkret behördenmäßig
übertragen werden?

3.      Welche konkrete Haltung nimmt dazu der Städtebund bzw. Gemeindebund ein?

4.      Welche Kosten können damit insgesamt in Ihrem Ressort eingespart werden
(Einsparungspotential)?

5.      Wie viele Mitarbeiterinnen waren mit Stichtag 31.3.2003 bei den

Bundespolizeidirektionen beschäftigt (jeweils aufgeschlüsselt auf die einzelnen
Bundespolizeidirektionen)?

6.      Wie war zu diesem Stichtag das Verhältnis Männer/Frauen (aufgeschlüsselt auf die
einzelnen Bundespolizeidirektionen)?

7.      Wie viele davon waren zu diesem Stichtag Beamte oder Vertragsbedienstete
(aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundespolizeidirektionen)?

8.      Welche zukünftigen Aufgaben sind für die verbleibenden Mitarbeiterinnen der
Bundespolizeidirektionen vorgesehen?

a) Kommt es zu Versetzungen?

b) Kommt es zu Kündigungen?

c) Kommt es zur Nichtverlängerung von befristeten Verträgen?

9.      Wie viele Mitarbeiterinnen waren mit Stichtag 31.3.2003 in den Präsidialabteilungen
der einzelnen Bundespolizeidirektionen beschäftigt?

10.    Wie war zu diesem Stichtag das Verhältnis Männer/Frauen (aufgeschlüsselt auf die
einzelnen Bundespolizeidirektionen)?

11.    Wie viele davon waren zu diesem Stichtag Beamte oder Vertragsbedienstete
(aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundespolizeidirektionen)?

12.    Welche zukünftigen Aufgaben sind für die verbleibenden Mitarbeiterinnen der
Präsidialabteilungen vorgesehen?

a) Kommt es zu Versetzungen?

b) Kommt es zu Kündigungen?

c) Kommt es zur Nichtverlängerung von befristeten Verträgen?


 

13.    Wie viele Mitarbeiterinnen waren mit Stichtag 31.3.2003 in der sogenannten

Sicherheitsverwaltung der Bundespolizeidirektionen (jeweils aufgeschlüsselt auf die
einzelnen Bundespolizeidirektionen)?

14.    Wie war zu diesen Stichtagen das Verhältnis Männer/Frauen (aufgeschlüsselt auf die
einzelnen Bundespolizeidirektionen)?

15.    Wie viele davon waren zu diesem Stichtag Beamte oder Vertragsbedienstete
(aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundespolizeidirektionen)?

16.    Welche zukünftigen Aufgaben sind für die verbleibenden Mitarbeiterinnen der
Sicherheitsverwaltung vorgesehen?

a) Kommt es zu Versetzungen?

b) Kommt es zu Kündigungen?

c) Kommt es zur Nichtverlängerung von befristeten Verträgen?

17.    Welche Vereinbarungen haben Sie mit den Gemeinden (Städten) über die dadurch für
sie entstehenden Mehrkosen (z.B. Personal- und Sachaufwand) getroffen?

a) Wie sehen diese konkret aus?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Wie sehen ihre Vorstellungen aus?

18.    In welcher Form soll in Zukunft bei der offensichtlich anstehenden Übertragung
weiterer Bereiche der Sicherheitswesens der Informationsfluss zwischen Gemeinden
(Städte) und Organen der öffentlichen Sicherheitsverwaltung gesichert werden oder
sehen Sie hier keinen Handlungsbedarf?

19.    Wieviele Mitarbeiterinnen, die ehemals in den Bundespolizeidirektionen für die

Vollziehung des Meldewesens zuständig waren, gehörten mit Stichtag 31.03.03 noch
dem Personalstand des BMI - gleichgültig in welcher Organisationseinheit - an?

20.    Welcher Betrag konnte durch die Übertragung des Meldewesens tatsächlich im Jahr
2002 im BMI eingespart werden?

21.    Wieviele Mitarbeiterinnen mussten die von dieser Übertragung betroffenen Gemeinden
(Städte) neu einstellen (ersuche um Aufschlüsselung der Anzahl auf die einzelnen
Städte)?

22.    Wie hoch sind und waren für die betroffenen Städte die damit verbundenen

Gesamtkosten (Personal- und Sachaufwand) für das Jahr 2002 sowie einmalige Kosten
(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Gemeinden bzw. Städte)?

23.    Wieviele Mitarbeiterinnen, die ehemals in den Bundespolizeidirektionen für das
Fundwesen zuständig waren, gehörten mit Stichtag 31.03.03 dem Personalstand des
BMI - gleichgültig in welcher Organisationseinheit - an?

24.    Welcher Betrag konnte durch die Übertragung des Fundwesens tatsächlich im Jahr 2002
im BMI eingespart werden?


25.    Wieviele Mitarbeiterinnen mussten die von dieser Übertragung betroffenen Gemeinden
(Städte) neu einstellen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Städte)?

 

26.    Wie hoch sind für die betroffenen Städte die damit verbundenen jährlichen

Gesamtkosten (Personal- und Sachaufwand) für das Jahr 2002 sowie einmalige Kosten
(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Gemeinden bzw. Städte)?

27.    Wieviele Mitarbeiterinnen, die ehemals in den Bundespolizeidirektionen für die
Vollziehung des Paßwesens zuständig waren, gehörten mit Stichtag 31.03.03 dem
Personalstand des BMI - gleichgültig in welcher Organisationseinheit - an?

28.    Welcher Betrag konnte durch die Übertragung des Fundwesens tatsächlich im Jahr 2002
im BMI eingespart werden?

29.    Wieviele Mitarbeiterinnen mussten die von dieser Übertragung betroffenen Gemeinden
(Städte) neu einstellen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Gemeinden bzw.
Städte)?

30.    Wie hoch sind für die betroffenen Städte die damit verbundenen jährlichen

Gesamtkosten (Personal- und Sachaufwand) sowie einmalige Kosten (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Gemeinden bzw. Städte)?