320/J XXII. GP

Eingelangt am 17.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend geplante Änderung des Bundespflegegeldgesetzes

in der Vorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz, das
Opferfürsorgegesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden soll,
ist unter anderem festgehalten:

„§ 5 (2) Personen, die für Oktober 2003 einen Anspruch auf Pflegegeld in der Höhe
der Stufe 4,5,6 oder 7 nach diesem Bundesgesetz haben, gebührt zur Unterstützung
der häuslichen Pflege zu dem für diesen Monat auszuzahlenden Pflegegeld eine
Einmalzahlung, sofern keine stationäre Pflege in einer der in § 13, Abs. 1 Z 1 bis 5
genannten Einrichtungen vorliegt.
Die Einmalzahlung beträgt in
Stufe 4                       220,00 Euro
Stufe 5                300,00 Euro
Stufe 6                410,00 Euro und in
Stufe 7                550,00 Euro"

Durch die Einmahlzahlung ergibt sich für das Jahr 2003 eine durchschnittliche

Erhöhung von 2,96 % für die Pflegegeldstufen 4, 5. 6 und 7.

Für diese Einmahlzahlungen werden It. Angaben Ihres Ministeriums 10 Mio. Euro

„verursacht".

Zum Stichtag 30.11.2002 wurden durch den Bund an
42.071 Personen ein Pflegegeld der Stufe 4
22.349 Personen ein Pflegegeld der Stufe 5

6.373 Personen ein Pflegegeld der Stufe 6

4.233 Personen ein Pflegegeld der Stufe 7
ausbezahlt.

Wie die Berechnungen der Jahre 2000 bis 2002 ergeben, beträgt die Änderung der

Pflegegeldbezieherlnnen in der

Stufe 4       + 5,5%

Stufe 5         -1.6 %

Stufe 6       +1,5%

Stufe 7      +1,5%.

Dies ergibt, dass mit Oktober 2003 durch den Bund

44.385 Personen ein Pflegegeld der Stufe 4 (Einmalzahlung € 9,764.700,00 Mio.)

21.990 Personen ein Pflegegeld der Stufe 5 (Einmalzahlung € 6,597.000,00 Mio.)
6.468 Personen ein Pflegegeld der Stufe 6 (Einmalzahlung € 2,651.880,00 Mio.)
4.296 Personen ein Pflegegeld der Stufe 7 (Einmalzahlung € 2,362.800,00 Mio.)

€21,376.380,00 Mio.)

erhalten würden.


 

Da nur ca. 35 % der Pflegegeldbezieherlnnen, die Pflegegeld der Stufe 4 bis 7
erhalten, in sgn. häuslicher Pflege ihren Hilfe-, Pflege-, Betreuungs- und
Assistenzbedarf in Anspruch nehmen können, also 70 % dieser Menschen in
stationären Einrichtungen leben (müssen), erhalten diese 70 % die Einmalzahlung
ohnehin nicht. So ergibt sich, dass also nur 30 % von € 21,376.380,00 tatsächlich
zur Auszahlung gelangen. Das ergibt eine realistische Summe von € 7.500.000,00.

Somit sind laut Ihren Berechnungen für die Einmalzahlung € 2,500.000,00 als
Verwaltungsaufwand
veranschlagt!!

Würden von den veranschlagten 10 Mio. Euro nicht 25% als Verwaltungsaufwand
verwendet werden, könnten damit auch alle Pflegegeldbezieherlnnen der Stufe 3,
die nicht in stationären Einrichtungen leben, eine Einmalzahlung von 2,96 %
erhalten.

Realistischer Stand Oktober 2003:

49.000 Personen in Pflegestufe 3, davon ca. 30 % in sgn. häuslicher Pflege würde
einen Aufwand von € 2,205.000,00 ergeben. Dadurch wäre sichergestellt, dass
auch Menschen, die z.B.: aufgrund von Kinderlähmung Rollstuhlfahrerlnnen sind
oder durch Down-Syndrom behindert sind, eine Einmalzahlung erhalten würden.

Um diese Kostenberechnung von 10 Mio. Euro überhaupt möglich gemacht zu
haben, mussten Ihrem Ministerium umfassende Grundlagen vorgelegen sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Wie viele Pflegegeldbezieherlnnen hatten zum 31.3.03 Anspruch auf
Pflegegeld der Stufen 1 bis 7 durch den Bund?

(Auflistung nach Alter der Personen, getrennt nach Frauen und Männer, sowie
nach Pflegegeldstufen 1 bis 7 und der Höhe des Anspruches)

2.  Wie viele dieser Pflegegeldbezieherlnnen erhielten tatsächlich zum 31.3.03
ein Pflegegeld in welcher Pflegegeldstufe?

(Auflistung nach Pflegegeldstufen 1 bis 7 und der Höhe der tatsächlichen
Pflegegeldauszahlung)

3.  Wie viele dieser Pflegegeldbezieherlnnen waren zum Stichtag 31.3.03 in sgn.
häuslicher Pflege?

(Auflistung nach Alter der Personen, getrennt nach Frauen und Männer, sowie
nach Pflegegeldstufen 1 bis 7 und der Höhe der tatsächlichen
Pflegegeldauszahlungen)

4.  Wie viele dieser Pflegegeldbezieherlnnen waren zum Stichtag 31.3.03 in
Alten- oder Pflegeheimen untergebracht?

(Auflistung nach Alter der Personen, getrennt nach Frauen und Männer, sowie
nach Pflegegeldstufen 1 bis 7 und der Höhe der tatsächlichen
Pflegegeldauszahlungen)


 

5. Wie viele dieser Pflegegeldbezieherlnnen waren zum Stichtag 31.3.03 in
Behindertenheimen untergebracht?

(Auflistung nach Alter der Personen, getrennt nach Frauen und Männer, sowie
nach Pflegegeldstufen 1 bis 7 und der Höhe der tatsächlichen
Pflegegeldauszahlungen)

6.  Wie viele dieser Pflegegeldbezieherlnnen waren zum Stichtag 31.3.03 in
Kurzzeitpflegeeinrichtungen untergebracht?

(Auflistung nach Alter der Personen, getrennt nach Frauen und Männer, sowie
nach Pflegegeldstufen 1 bis 7 und der Höhe der tatsächlichen
Pflegegeldauszahlungen)

7. Wie viele dieser Pflegegeldbezieherlnnen waren zum Stichtag 31.3.03 in
Krankenanstalten untergebracht?

(Auflistung nach Alter der Personen, getrennt nach Frauen und Männer, sowie
nach Pflegegeldstufen 1 bis 7 und der Höhe der tatsächlichen
Pflegegeldauszahlungen)

8.  Wie viele dieser Pflegegeldbezieherlnnen waren zum Stichtag 31.3.03 in
Kuranstalten?

(Auflistung nach Alter der Personen, getrennt nach Frauen und Männer, sowie
nach Pflegegeldstufen 1 bis 7 und der Höhe der tatsächlichen
Pflegegeldauszahlungen)

9. Wie viele dieser Pflegegeldbezieherlnnen waren zum Stichtag 31.3.03 in
Rehabilitationseinrichtungen untergebracht?

(Auflistung nach Alter der Personen, getrennt nach Frauen und Männer, sowie
nach Pflegegeldstufen 1 bis 7 und der Höhe der tatsächlichen
Pflegegeldauszahlungen)

10. Wie viele dieser Pflegegeldbezieherlnnen wurden zum Stichtag 31.3.03,
wenn auch nur tageweise, zu hause gepflegt?

(Auflistung nach Alter der Personen, getrennt nach Frauen und Männer, sowie
nach Pflegegeldstufen 1 bis 7 und der Höhe der tatsächlichen
Pflegegeldauszahlungen)

11. Bei wie vielen Pflegegeldbezieherlnnen, die in stationären Einrichtungen
leben (müssen) wurde das Pflegegeld direkt an die Kostenträger ausbezahlt?
(Auflistung nach Alter der Personen, getrennt nach Frauen und Männer, sowie
Pflegegeldstufen l bis 7 und Höhe der tatsächlichen Pflegegeldauszahlungen)

12. Bei wie vielen Pflegegeldbezieherlnnen, die in stationären Einrichtungen
leben (müssen) wurde das Pflegegeld direkt auf ihr Privatkonto ausbezahlt?
(Auflistung nach Alter der Personen, getrennt nach Frauen und Männer, sowie
Pflegegeldstufen 1 bis 7 und Höhe der tatsächlichen Pflegegeldauszahlungen)


13. Wie viele der Pflegegeldbezieherlnnen waren zum Stichtag 31.3.03 in
Pflegegeldstufe 3 eingestuft, sind durch Down-Syndrom behindert und leben
nicht in stationären Einrichtungen?

(Auflistung nach Alter der Personen, getrennt nach Frauen und Männer, sowie
Pflegegeldstufen 1 bis 3 und Höhe der tatsächlichen Pflegegeldauszahlungen)

14. Wie viele der Pflegegeldbezieherlnnen waren zum Stichtag 31.3.03 in
Pflegegeldstufe 3 eingestuft, sind auf den Gebrauch eines Rollstuhls
angewiesen und leben nicht in stationären Einrichtungen?
(Auflistung nach Alter der Personen, getrennt nach Frauen und Männer, sowie
Pflegegeldstufen 1 bis 3 und Höhe der tatsächlichen Pflegegeldauszahlungen)

15. Wie viele der Pflegegeldbezieherlnnen waren zum Stichtag 31.3.03 unter 60
Jahre, leben nicht in einer stationären Einrichtung und erhalten die
Pflegegeldstufe 1 bis 3?

(Auflistung nach Alter der Personen, getrennt nach Frauen und Männer, sowie
Pflegegeldstufen 1 bis 3 und Höhe der tatsächlichen Pflegegeldauszahlungen)

16. Wie setzt sich Ihre Kostenberechnung für die Einmalzahlung zusammen?

17. Sind Sie bereit, die detaillierte Kostenrechnung anhand obiger Angaben
darzustellen, damit die Kosten von 10 Mio. Euro auch nachvollziehbar sind?
Wenn ja: Bitte stellen Sie die detaillierte Kostenrechnung über die

auszuzahlende Summe der Einmalzahlung dar.
Wenn nein: Warum nicht?

18. Sind Sie bereit, die detaillierte Kostenberechnung für den errechneten
Verwaltungsaufwand, der aufgrund der Einmalzahlung angeblich anfällt,
darzustellen, damit diese Kosten auch nachvollziehbar sind?
Wenn ja: Bitte stellen Sie die detaillierte Kostenrechnung über den

Verwaltungsaufwand für die Einmalzahlung dar.
Wenn nein: Warum nicht?

19. Sind Sie bereit, auch für die Pflegegeldstufen 1 bis 3 für das Jahr 2003 eine
Einmalzahlung zu veranlassen?
Wenn ja: Was werden Sie konkret bis wann tun, damit auch diese

Pflegegeldbezieherlnnen im Jahr 2003 noch zumindest eine

Einmalzahlung für das Jahr 2003 erhalten?
Wenn nein: Was sind die Gründe dafür?

20.   Wird es ab dem Jahr 2004 eine gesetzliche, jährliche Valorisierung des
Pflegegeldes in allen 7 Pflegegeldstufen geben?
Wenn ja: In welcher Höhe ist diese im Budget festgelegt?
Wenn nein: Warum nicht?