327/J XXII. GP

Eingelangt am 24.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gradwohl, Wimmer, Mag. Elisabeth Grossmann, Marizzi, Mag. Gassner
und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Ökologische und soziale Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung bei den

Österreichischen Bundesforsten

Wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt ist der Wald in Österreich
unentbehrlicher Bestandteil des Lebensraumes und nicht nur ein Rohstofflieferant, der eine
höchstmögliche Rendite abwerfen soll.

Mit wachsender Häufigkeit werden wir auf Entwicklungen aufmerksam gemacht, welche zur
berechtigten Sorge Anlass geben, dass das in den 70-er Jahren im Forstgesetz
festgeschriebene „freie Wegerecht" sukzessive zurückgedrängt wird.

Wo die tatsächlichen Gefahrenquellen für den österreichischen Wald liegen, ist aus den Wald-
und Wildschadensberichten der letzten Jahren sehr deutlich hervorgegangen: In nur einem
Drittel des Österreichischen Waldes stimmt das Wald:Wild-Verhältnis, mit anderen Worten:
Zweidrittel des österreichischen Waldes leidet unter einem Überbestand an Wild. Daher geht
die Argumentation, dass der Zugang zum Wald für die Bevölkerung eingeschränkt werden
muss, um die Entwicklung des Wildbestandes nicht zu gefährden, an den Fakten vorbei.

Die schwarz-blaue Bundesregierung ist auch verantwortlich für den Verkauf von Waldflächen
der Österreichischen Bundesforste und deren Trinkwasserquellen, um den Finanzminister bei
der Erreichung des Nulldefizits behilflich zu sein. Damit hat sie einer substanzschädigenden
Zwangsverschuldung des wertvollsten Eigentums der Republik Österreich und seiner
erholungssuchenden Bevölkerung zugestimmt. Der Substanzerhaltung und der nachhaltigen
Bewirtschaftung kommt besondere Wichtigkeit zu, damit auch die nächsten Generationen
freien Zugang zu den Wäldern haben und diese als Erholungsraum nützen können und unsere
Wasserreserven für die Zukunft gesichert werden.


„Nur der dümmste Bauer verkauf seinen Wald", sagt eine alte Bauernregel. Die schwarz-
blaue Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode nicht weniger als 9.000 ha
um ca. € 73 Mio. verkauft.

Nunmehr besteht die Gefahr, dass auch in dieser Legislaturperiode weitere Waldflächen im
Besitz der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verkauft werden, um die
Erlöse daraus dem Finanzminister anzudienen.

Im Zusammenhang mit den jüngst bekannt gewordenen Rationalisierungsschritten und im
Personalbereich der Österreichischen Bundesforste erfolgten Personalabbauten in der eigenen,
gut ausgebildeten Belegschaft, um billige Privatfirmen für Holzschlägerungen zu engagieren,
die nachweislich gebietsweise unakzeptable, unqualifizierte Leistungen erbringen. Eine
nachhaltige Waldpflege, Sicherung der Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen sind damit nicht
sichergestellt. Auch dies ist ein Vorgehen, welches dem Geist des Bundesforstegesetzes 1997
fundamental widerspricht.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.  Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren zur Sicherung der
Erholungsfunktion in den Wäldern und Seen gesetzt?

2.   Welche Mittel wurden dafür eingesetzt?

3.   Gibt es bei den Bundesforsten dauernd oder zeitweilig gesperrte Waldgebiete,
insbesondere solche, bei denen dies nicht aus Gründen der Waldbewirtschaftung
vorübergehend notwendig ist?

4.   Wo liegen diese Gebiete? Wie groß ist die betroffene Fläche?

5.   Welche Maßnahmen wurden zur Sanierung von Schutzwäldern getroffen? In welchen
Einzugsgebieten und auf welcher Fläche sind sie erfolgt? Wie viel wurde dafür
aufgewendet?

6.   Wie viele Mannjahre werden zur ökologischen Sicherung und Verbesserung des
Waldzustandes - insbesondere zur Sicherung der Trink- und Nutzwasserreserven, der
Weiterentwicklung der Erholungswirkung und der Wahrung der öffentlichen Interessen an
ökologisch besonders wertvollen Gebieten - aufgewendet?
Wie viele sind betriebliche und wie viele fremde Leistungen?


Welche Projekte wurden bereits abgeschlossen und mit welchem Erfolg, welche sind in
Arbeit?

7.   Gibt es bei den Bundesforsten Strategien zur Sicherung der Stabilität der Wälder im
Hinblick auf die Klimaveränderungen?
Welche Maßnahmen sind dafür vorgesehen?

8.   Ist im Budget der Österreichischen Bundesforste AG Vorsorge getroffen, dass diese
Aufgaben finanziert werden können?