335/J XXII. GP

Eingelangt am 29.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Anna Franz und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend                  Krankengeld eines liechtensteinischen Arbeitgebers anlässlich der
Mutterschaft seiner österreichischen Arbeitnehmerin

Gemäß § 3 Abs. l Z lit. a EStG 1988 sind Wochengeld und gleichartige Zuwendungen
steuerfrei. Das Finanzamt Feldkirch hat in einem Verfahren bescheidmäßig festgestellt, dass
das Krankengeld eines liechtensteinischen Arbeitgebers anlässlich der Mutterschaft seiner
Vorarlberger Arbeitnehmerin nicht unter die Bestimmung der genannten Gesetzesstelle
subsumiert werden kann. Dazu ist zu bemerken, dass dieses Krankengeld, das im Fürstentum
Liechtenstein anlässlich der Mutterschaft gewährt wird, das Wochengeld ersetzt. Es wird
unter den gleichen Voraussetzungen gewährt wie das Wochengeld in Österreich.

In der Vergangenheit wurde durch verschiedene Bestimmungen im Steuerrecht immer wieder
versucht, eine sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung von Bezügen, die in
Österreich wohnende Steuerpflichtige aus dem Ausland erhalten, zu vermeiden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende

ANFRAGEN

1.   Werden Sie bei einer der nächsten Novellierungen des Einkommensteuergesetzes in
§ 3 Abs. l Z 4 lit. a klarstellen, dass auch das Krankengeld, das im Fürstentum
Liechtenstein anlässlich der Mutterschaft einer in Österreich wohnenden
Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber gewährt wird, steuerlich so behandelt wird, wie
das Wochengeld?

2.   Wenn Nein, welche Gründe sprechen dagegen?