335/J XXII. GP
Eingelangt am 29.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Anna Franz und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Krankengeld
eines liechtensteinischen Arbeitgebers anlässlich der
Mutterschaft seiner österreichischen Arbeitnehmerin
Gemäß § 3 Abs. l Z lit. a EStG 1988 sind Wochengeld und
gleichartige Zuwendungen
steuerfrei. Das Finanzamt Feldkirch hat in
einem Verfahren bescheidmäßig festgestellt, dass
das Krankengeld eines
liechtensteinischen Arbeitgebers anlässlich der Mutterschaft seiner
Vorarlberger Arbeitnehmerin nicht unter die Bestimmung der genannten
Gesetzesstelle
subsumiert werden kann. Dazu ist zu
bemerken, dass dieses Krankengeld, das im Fürstentum
Liechtenstein anlässlich der
Mutterschaft gewährt wird, das Wochengeld ersetzt. Es wird
unter den gleichen Voraussetzungen
gewährt wie das Wochengeld in Österreich.
In der Vergangenheit wurde durch
verschiedene Bestimmungen im Steuerrecht immer wieder
versucht, eine sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung von
Bezügen, die in
Österreich
wohnende Steuerpflichtige aus dem Ausland erhalten, zu vermeiden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Finanzen
folgende
ANFRAGEN
1. Werden Sie bei einer der nächsten
Novellierungen des Einkommensteuergesetzes in
§ 3 Abs. l Z 4 lit. a klarstellen,
dass auch das Krankengeld, das im Fürstentum
Liechtenstein anlässlich der Mutterschaft
einer in Österreich wohnenden
Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber gewährt wird, steuerlich so behandelt wird, wie
das Wochengeld?
2. Wenn Nein, welche Gründe sprechen dagegen?