337/J XXII. GP

Eingelangt am 29.04.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen

betreffend Ausgleichstaxfonds

Im Behinderteneinstellungsgesetz ist genau festgelegt, dass beim Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen der Ausgleichstaxfonds gebildet wird. Der Fonds hat
Rechtspersönlichkeit, wird vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
vertreten und unter Anhörung eines Beirates verwaltet. Auch die Verwendung der Mittel des
Ausgleichstaxfonds ist im Gesetz sehr präzise definiert.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1. Mit wie vielen finanziellen Mitteln wurde der Ausgleichstaxfonds seit 1998 dotiert?

2. Zu welchen Zwecken wurde das Geld verwendet?

3. Gibt es Rücklagen?

4. Wenn ja, in welcher Höhe?

5. Welche Personen vertreten die gesetzlich vorgeschlagenen Organe im Beirat?

6. Wie oft hat der Beirat im Jahr 2002 getagt?

7. Hat er im Jahr 2003 bereits getagt?