337/J XXII. GP
Eingelangt am 29.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen
betreffend Ausgleichstaxfonds
Im Behinderteneinstellungsgesetz ist
genau festgelegt, dass beim Bundesministerium für
soziale
Sicherheit und Generationen der Ausgleichstaxfonds gebildet wird. Der Fonds hat
Rechtspersönlichkeit,
wird vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
vertreten und
unter Anhörung eines Beirates verwaltet. Auch die Verwendung der Mittel des
Ausgleichstaxfonds
ist im Gesetz sehr präzise definiert.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Mit wie vielen finanziellen Mitteln wurde der Ausgleichstaxfonds seit 1998 dotiert?
2. Zu welchen Zwecken wurde das Geld verwendet?
3. Gibt es Rücklagen?
4. Wenn ja, in welcher Höhe?
5. Welche Personen vertreten die gesetzlich vorgeschlagenen Organe im Beirat?
6. Wie oft hat der Beirat im Jahr 2002 getagt?
7. Hat er im Jahr 2003 bereits getagt?