340/J XXII. GP
Eingelangt am 29.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Besteuerung der Unfallrenten
In einem mit 7.
Dezember 2002 datierten Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) für
die
Jahre 2001 und 2002 die überfallsartige Einführung der Besteuerung der
Unfallrenten aufgehoben.
Damit hat der VfGH eine Regelung zu Fall gebracht, die eine reine
Schikane war für jene Menschen,
die bereits vom Schicksal schwer getroffen sind. Trotz unzähliger
sachlicher Einwände und Kritik
insbesondere von
den unmittelbar Betroffenen war die Regierung nicht gewillt, diese zutiefst
unsoziale Maßnahme rückgängig zu machen.
Weniger bekannt in
der Öffentlichkeit ist, dass die Steuer für 2003 wieder auflebt. Für rund
60.000
Unfallrentenbezieher wird es dadurch zu Kürzungen ihrer Renten im
Ausmaß von 30 bis 50 Prozent
kommen.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Wie
viele Personen, die Unfallrentensteuer bezahlt
haben, haben durch die
Arbeitnehmerveranlagung Steuern für die Jahre 2001 und
2002 zurückbekommen?
2.
Wie viel ist insgesamt für diese Rückzahlung ausgegeben worden?
3.
Können Sie genau quantifizieren, wie die Rückzahlungen aufgeteilt sind?
4. Wie kommen jene Personen zu ihrem
Geld, die keine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt
haben?
5.
Wann kommt es endlich zu einer gesetzlichen Neuregelung?
6. Wie hoch beziffern Sie die
zusätzlichen Einnahmen aus der Unfallrentenbesteuerung für das
Jahr 2003?
7.
Wann werden Sie Regelungen vorlegen, die diese unsoziale Maßnahme
aufheben?