348/J XXII. GP

Eingelangt am 29.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

betreffend der fatalen budgetären Situation der österreichischen Universitäten mit
beträchtlichen negativen Auswirkungen auf Forschung, Lehre und Verwaltung

Nachdem die Universitäten bereits durch eine 5 %ige Budgetkürzung empfindlich in
der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufträge getroffen wurden, sehen sie sich nunmehr
noch mit einem Aufnahmestopp konfrontiert, der schon bestehende Personalmängel
weiter verschärft und im Lehr- und Forschungsbetrieb aber auch in der
medizinischen Versorgung an Universitätskliniken problematische Auswirkungen
zeigt. Zusätzlich häufen sich die nachvollziehbaren Klagen der Universitäten über die
unzureichende Finanzierung der zusätzlichen Kosten für die Implementierung des
Universitätsgesetzes 2002. Des weiteren mehren sich Beschwerden von
studentischer Seite über massive Behinderungen im Lehrbetrieb durch die an den
Universitäten vorhandenen Ressourcenmängel, die im autonomen Bereich ohne
zusätzliche Mittel nicht gelöst werden können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Wie vereinbaren Sie den Aufnahmestopp, die 5%igen Budgetkürzungen und
die nicht zur Verfügung gestellten personellen und budgetären Ressourcen
für die Umsetzung des Universitätsgesetztes 2002 mit der im
Regierungsprogramm verankerten Ankündigung einer Stärkung von
Forschung und Lehre und der Schwerpunktsetzung im Bildungsbereich?

2.  Wie beziffert sich die Zahl schon derzeit offener Stellen aufgelistet nach
ProfessorInnen, AssistentInnen und allgemeinen Bediensteten gegliedert
nach Universitäten?

3.   Um wie viel unbesetzte Stellen wird sich dieses Defizit durch den derzeitigen
Aufnahmenstopp erhöhen?

4.   Welche Folgen bewirken diese personellen Engpässe im Bereich von
Forschung, Lehre, Verwaltung und PatientInnenbetreuung?

5.   Sind die von Ihnen ohnehin schon eng bemessenen Fristenläufe bei der
Implementierung des Universitätsgesetzes 2002 zu halten, wenn der daraus


resultierende personelle und budgetäre Mehraufwand nicht gewährleistet
werden?

6.   Wie beziffern Sie das Ausmaß fehlender Finanzmittel bezogen auf die
einzelnen Universitäten, die zur Implementierung des Universitätsgesetzes
2002 notwendig sind?

7.  Ist Ihnen bekannt, dass an diversen Universitäten schon jetzt keine budgetäre
Bedeckung für offene Stellen exsistiert?

8.    Wie reagieren Sie auf die Probleme der Medizinischen Fakultät der

Universität Wien, die bereits jetzt dringend notwendige Besetzungen offener
Stellen aus finanziellen Gründen nicht durchführen kann?

9.   Was entgegnen Sie den Befürchtungen der Wirtschaftsuniversität Wien, dass
die Aufrechterhaltung der Lehre durch den Aufnahmestopp massiv gefährdet
sei?

10. Wie wollen Sie der Ankündigung der Universität Innsbruck begegnen, das
Lehrangebot aufgrund der prekären personellen Situation ab Herbst massiv
zurückzufahren?

11. Wie verhält es sich mit der weisungsfreien Besorgung von

Dienstrechtsangelegenheiten, insbesondere der Dienstgeberzuständigkeit der
RektorInnen bei der Aufnahme von Vertragsbediensteten, wenn der im
Ministerrat beschlossene Aufnahmestop von der Bundesregierung gegen den
Willen der Universität eingefordert wird?