354/J XXII. GP

Eingelangt am 29.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Franz Riepl

und Genossinnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein

betreffend die Erarbeitung der Kriterien für die erhöhte

Lehrlingsausbildungsprämie.

In der Anfragebeantwortung 163/AB ihres Ressorts weisen Sie in der Antwort zu
Punkt 6 darauf hin, dass für Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, die
Ausbildungsprämie „auf 2.000 Euro angehoben werden kann, wenn die Ausbildung
in einem Berufsfeld erfolgt, in dem erhöhte Nachfrage besteht."
In der Anfragebeantwortung 164/AB bezüglich der Umsetzung der im September
2002 beschlossenen Lehrstellenförderung geben Sie an, dass die
Vollziehungskompetenz der Maßnahmen rund um die Lehrlingsausbildungsprämie
(nach § 108f EstG.) beim Bundesminister für Finanzen liege.

In der genannten Gesetzesbestimmung heißt es allerdings in Absatz 2, dass der
Bundesminister für Finanzen ermächtigt ist, die Lehrlingsprämie „im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit" auf 2.000 Euro zu erhöhen.
In der schriftlichen Anfrage 173/J hatten die unterzeichnenden Abgeordneten nach
den bisherigen zählbaren Wirkungen des so genannten
„Konjunkturbelebungsgesetzes" vom September 2002 gefragt. In Ihrer
Anfragebeantwortung haben Sie unter Punkt 4 lediglich die Zahl von Jugendlichen
genannt, denen nach dem Jugendausbildungssicherungsgesetz ein Ausbildungsplatz
gesichert werden konnte. Die Anfrage muss daher als nicht ausreichend beantwortet
betrachtet werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden  Abgeordneten  an  den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachstehende

Anfrage

1.  Ist Ihr Ressort an der Erarbeitung der Kriterien für die erhöhte Lehrlingsprämie
beteiligt ?

2.   Wenn ja, - in welcher Form ?

3.   Wenn nein, - warum nicht ?

4.   Wurde mit der Erarbeitung dieser Kriterien bereits begonnen ?

5.   Wenn ja, - wann werden diese vorliegen ?

6.   Wenn nein, - warum nicht ?

7.  Wie definieren Sie den Unterschied zwischen einem „Berufsfeld" und einem
„Beruf" (gemäß Ihrer Wortwahl in der Anfragebeantwortung 163/AB) ?

 

      8.   Wie definieren Sie den Begriff der „erhöhten Nachfrage" in einem Berufsfeld ?

      9. Welche Berufe (oder Berufsfelder) gibt es derzeit, in welchen nach Ihrer
       Ansicht eine „erhöhte Nachfrage" besteht, so dass diese für die erhöhte
       Lehrlingsausbildungsprämie in Frage kommen ?

   10. Welche Maßnahmen des „Konjunkturbelebungsgesetzes" (Sept. 2002) haben
     für die Jugendausbildungssicherung bisher gegriffen, bzw. durch welche
    
Maßnahme konnte wie vielen Jugendlichen eine Lehrstelle gesichert werden ?