355/J XXII. GP
Eingelangt am 29.04.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ridi Steibl, Mag. Dr. Maria Theresia
Fekter
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Ballspielverbot auf einem öffentlichen
Spielplatz in Hörsching, Oberösterreich
Anfang März 2003
erging das Urteil des Landesgerichtes Linz, wonach einem klagenden
kinderlosen Juristenehepaar, welches auf Unterlassung geklagt hatte,
Recht gegeben wurde.
Das Ehepaar fühlte sich durch ballspielende Kinder gestört. Der Richter
gab dem Begehren
statt und seitdem ist das Ballspielen auf diesem öffentlichen Spielplatz
verboten.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage :
1. Wie
stehen Sie inhaltlich zu diesem Urteil des LG Linz ?
2.
Gibt es Ihres Wissens nach in einem anderen Bundesland ähnlich gelagerte
Fälle ?
3. Wie ist dieses Urteil mit dem Ziel vereinbar,
Österreich bis zum Jahre 2010 zum
kinder- und familienfreundlichsten Land der
Welt zu machen ?
4. Wie ist dieses Urteil weiters mit dem NAP für
Kinderrechte im Rahmen der
Kinderrechtekonvention vereinbar ?
5. Wie sehen Sie diesen Fall im
Lichte der geplanten Regelung des Nachbarrechts und
unter dem Gesichtspunkte der wechselseitigen Rücksichtnahme ?
6. Inwieweit steht die
Entscheidung mit dem vom OGH
judizierten Gebot der
wechselseitigen Rücksichtnahme im Einklang ?