355/J XXII. GP

Eingelangt am 29.04.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Ridi Steibl, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Ballspielverbot auf einem öffentlichen Spielplatz in Hörsching, Oberösterreich

Anfang März 2003 erging das Urteil des Landesgerichtes Linz, wonach einem klagenden
kinderlosen Juristenehepaar, welches auf Unterlassung geklagt hatte, Recht gegeben wurde.
Das Ehepaar fühlte sich durch ballspielende Kinder gestört. Der Richter gab dem Begehren
statt und seitdem ist das Ballspielen auf diesem öffentlichen Spielplatz verboten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage :

1.   Wie stehen Sie inhaltlich zu diesem Urteil des LG Linz ?

2.   Gibt es Ihres Wissens nach in einem anderen Bundesland ähnlich gelagerte Fälle ?

3.   Wie ist dieses Urteil mit dem Ziel vereinbar, Österreich bis zum Jahre 2010 zum
kinder- und familienfreundlichsten Land der Welt zu machen ?

4.   Wie ist dieses Urteil weiters mit dem NAP für Kinderrechte im Rahmen der
Kinderrechtekonvention vereinbar ?

5.   Wie sehen Sie diesen Fall im Lichte der geplanten Regelung des Nachbarrechts und
unter dem Gesichtspunkte der wechselseitigen Rücksichtnahme ?

 

6.   Inwieweit   steht  die   Entscheidung  mit  dem  vom  OGH judizierten   Gebot  der
wechselseitigen Rücksichtnahme im Einklang ?