358/J XXII. GP

Eingelangt am 29.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ulli Sima

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Legehennen und das

Tierleid durch Käfighaltung in Österreich

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
eingeleitet, weil die Umsetzung der Legehennen-Richtlinie 1999/74/EC offensichtlich nicht
im zufrieden stellenden Ausmaß und zeitgerecht erfolgte, also nicht alle Rechts- und
Verwaltungsvorschriften erlassen oder mitgeteilt wurden. Bis zum 1. Jänner 2002 hätte die
Richtlinie zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen in
nationales Recht umgesetzt werden und die Kommission davon unterrichtet werden müssen.

Die genannte Richtlinie zum Schutz der Legehennen wird das Tierleid leider zwar nicht
wesentlich mildern, denn die Käfigbodenfläche pro Tier muss ab 2003 von 450 qcm auf 550
qcm erhöht werden, ab 2012 auf 600 qcm. Doch ist es den einzelnen Mitgliedsstaaten selbst
überlassen, über die Richtlinie hinausgehende Verbesserungen vorzunehmen, was angesichts
der katastrophalen Lebensumstände für Hennen in Käfigen überfällig ist.

Auch in Österreich stammt noch immer ein großer Teil der Eier aus Käfighaltung, auch wenn
laut Umfragen die Mehrheit der heimischen Konsumentinnen diese Produktionsform ablehnt
und sich für artgerechte Tierhaltung und Qualität ausspricht.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

 

Anfrage:

1)  In welchem Stadion befindet sich das erwähnte Vertragsverletzungsverfahren der EU
gegen Österreich in Sachen Umsetzung der Richtlinie EU 1999/74/EG?

2)  Welche Bundesländer sind bei der Umsetzung der Richtlinie weiterhin säumig?

3) Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um die Umsetzung der Richtlinie zu
gewährleisten?

4) Warum war/ist Österreich bei der Umsetzung der Richtlinie säumig?

5)  Wie begründen Sie diese Säumigkeiten?

6)  Planen Sie, über die Richtlinie hinaus gehende Verbesserungen im Bereich der
Legehennen vorzunehmen?

7) Falls ja, welche?


 

8)  Falls nein, warum nicht?

 

9)  Halten Sie Käfighaltung für eine artgerechte Tierhaltung?

 

10) Wie viele der heimischen Legehennen werden derzeit in Käfigen gehalten?

 

11) Wie viel Prozent der gesamten Eierproduktion in Österreich stammt aus Käfighaltung?

12) Wie viel Prozent der gesamten Eierproduktion in Österreich stammt aus
Bodenhaltung?

13) Wie viel Prozent der gesamten Eierproduktion in Österreich stammt aus
Freilandhaltung?

14) Wie viel Prozent der gesamten Eierproduktion in Österreich stammt aus Bio-
Freilandhaltung?

15) In der Schweiz ist Käfighaltung seit 1991 verboten, in Deutschland hat der Bundesrat
am 19. Oktober 2001 ein vollständiges Verbot der Käfighaltung ab 2012 beschlossen,
herkömmliche Käfigbatterien sind nur mehr bis 2006 erlaubt. Werden Sie sich als
zuständiger Minister einsetzen, dass auch in Österreich dem Tierleid hinter Gittern ein
Ende bereitet und die Käfighaltung umgehend abgeschafft wird?

16) Falls nein, warum nicht?

17) Wie beurteilen Sie die Initiativen etlicher Bundesländer, wie etwa Tirol und Salzburg,
die ein Käfigverbot gesetzlich verankert haben?

18) Könnten sie Vorbild für eine bundesweite Regelung sein?

19) Falls nein, warum nicht?

20) In welcher Form unterstützt Ihr Ressort die Forcierung alternativer Haltungssysteme
wie Freilandhaltung oder Bio-Freilandhaltung?

21) Stimmt es, dass in Kärnten das Verbot der Käfighaltung wieder aufgehoben werden
soll?

22) Falls ja, warum?