373/J XXII. GP

Eingelangt am 07.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Hoscher und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Bundesimmobiliengesellschaft

Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) soll nach den Plänen der Regierung,
die mittlerweile auch ihren medialen Niederschlag gefunden haben, 2003
und 2004 insgesamt 464 Mio € an „Sonderdividenden" (garantierte
Dividende) abliefern. Diesbezüglich wird etwa einer der BIG-Geschäftsführer
zitiert, dass diese garantierte Dividende nicht „aus dem operativen Geschäft"
fließen könne, zumal die BIG für 2003 lediglich mit einem Umsatz von 660
Mio € rechne. Die Pläne der Bundesregierung erfordern laut BIG somit den
sofortigen Abverkauf des Wohnungsbestandes der Gesellschaft an Investoren
oder über Gesellschaftsanteile (Kurier vom 1.5.2003).

Bereits mit dem Bundesimmobiliengesetz 2000 fand die BIG als
„Geldbeschaffungsinstitution" im Ausmaß von etwa 30 Mrd. Schilling
Verwendung, statt ihrem eigentlichen Zweck, der Bewirtschaftung des
übertragenen Immobilienvermögens nach „privatwirtschaftlichen
Grundsätzen", ungestört nachkommen zu können. Zu
„privatwirtschaftlichen Grundsätzen" gehört jedenfalls keine garantierte
Dividende, die aus dem operativen Geschäft nicht leistbar ist.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit daher nachstehende

Anfrage:

1. Welcher nachhaltige Plan im Bereich der Bewirtschaftung des

Immobilienbesitzes des Bundes bzw. der BIG steht hinter dem Zwang
an die BIG, eine garantierte Dividende von 464 Mio € auszuschütten?

2. Ist diese Dividende, nachdem sie nicht aus dem operativen Geschäft
der BIG leistbar ist, geeignet, den nachhaltigen Bestand der BIG zu
gefährden?

3. Welche Auswirkungen wird der Verkauf des Wohnungsbestandes der
BIG auf die Mieter dieser Wohnungen haben?

4. Warum wird vom ursprünglich von der Regierung kolportierten Plan
abgegangen, den Wohnungsbestand der BIG vornehmlich deren
Mietern zum Kauf anzubieten?

5. Haben Sie im Rahmen ihrer Eigentümerfunktion bei der BIG
Vorkehrungen getroffen, dass durch den nunmehr geplanten
Abverkauf des Wohnungsbestandes der BIG der Eigentümer Bund
zumindest jenen Betrag erlösen kann, der auch bei bisheriger
Strategie - also vorwiegender Verkauf an Mieter - erzielbar gewesen
wäre?

6. Welche weiteren Substanzverkäufe der BIG sind geplant?

7. Planen Sie als Eigentümervertreter eine (Teil)Privatisierung der BIG?

8. Wieviel Prozent der im Bundesimmobiliengesetz 2000 von der BIG
erworbenen rund 7,2 Mio m2 Gebäudefläche sind derzeit an Private
vermietet?


9. Im Ratingbericht Moody's 2002 wird unter anderem ausgeführt, dass
als eines der Risken der BIG ein höherer Schuldenstand infolge der
Akquisitionen von weiteren Liegenschaften des Bundes gesehen wird.
Wie beurteilen sie diese Warnung, nachdem eine garantierte
Dividende, die nicht aus dem operativen Geschäft leistbar ist,
ebenfalls den Schuldenstand der BIG erhöhen könnte?

10.         Im Rahmen des Bundesimmobiliengesetzes 2000 musste die BIG
auch einige Stollen übernehmen. Welche konkreten
Bewirtschaftungsmaßnahmen wurden für diese Stollen inzwischen im
Einzelnen getroffen?