376/J XXII. GP
Eingelangt am 07.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Oberhaidinger
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend die Optimierung der Netzkosten in Österreich
Die Erfahrungen
der Liberalisierung der österreichischen Stromwirtschaft im
Netzbetrieb zeigen, dass das Netz in Österreich nach wie vor schlecht ausgebaut
ist
und dadurch der Strom-Handel erschwert wird. Investitionen in die
Netzinfrastruktur
werden aber gleichzeitig von den Versorgungsunternehmen zurückgestellt (sie
wurden in den letzten Jahren auf ein Minimum zurückgefahren), weil für die
Unternehmungen die Rentabilität von Netzinvestitionen bei den derzeit
unsicheren
Rahmenbedingungen nicht gewährleistet erscheint. Objektiv gesehen, stehen sich
zwei gegenläufige Ziele gegenüber: Einerseits die Netzkosten so weit als
möglich zu
senken und damit Verbrauchern günstige Stromtarife zu ermöglichen, und
andererseits die Notwendigkeit, das Netz weiter auszubauen, und in den
Unternehmungen eine ausreichende Investitionsquote zu erwirtschaften.
Von Seiten der
Unternehmungen wird darauf hingewiesen, dass Konkretisierungen
beim Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetz durch fehlende Verordnungen
bis
jetzt nicht vorgenommen wurden, was die Planungssicherheit zusätzlich
erschwert.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1.Wie haben sich die Netzkosten in Österreich in den
letzten beiden Jahren in
den einzelnen Bundesländern entwickelt?
2. Welche Kriterien werden vom Regulator für die Bemessung
der Netzkosten
herangezogen? Wie transparent ist das Verfahren?
3. Warum wurde bis jetzt noch keine Verordnung über die
Grundsätze der
Tarifierung nach § 25 EIWOG erlassen und damit die Chance zur Schaffung
von mehr Rechtssicherheit bei den Rechtsakten zur Festsetzung
der Tarifstruktur nicht genutzt?
4. Wie soll die Problematik der Ausgleichszahlungen
zwischen den Netzbetreibern
objektiv auf Dauer geregelt werden?
5. In welcher Form gibt es eine Mitsprache der Branche
und/oder des
Elektrizitätsbeirats bei der Vorgehensweise des Regulators hinsichtlich Bench-
Marking? Wurde ein Gutachten des Verbands zum Bench-Marking vom
Regulator berücksichtigt?
6. Wie wird auf Dauer bei zu knappen Netzkapazitäten vorgegangen werden ?
7. Wäre es
nicht sinnvoll, Investitionen in das Netz durch entsprechende
Bonifikationen im Rahmen der Tarifstruktur zu fördern?
8. Welche anderen Möglichkeiten sehen Sie, um die, zur
Versorgungssicherheit
notwendigen Investitionen in das österreichische Netz zu sicher zu stellen?