379/J XXII. GP
Eingelangt am 07.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Weinzinger, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Behebung der Vollzugsdefizite im Tierschutz
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz
Direktion F (Lebensmittel-
und Veterinäramt) der Europäischen Kommission führt in allen Mitgliedsstaaten
Inspektionsbesuche durch. Sämtlichen Kontrollberichten von Inspektionsbesuchen
in
Österreich sind durchgehend Mängel in der Umsetzung und im Vollzug europäischer
Rechtsnormen zu entnehmen.
Insbesondere auch im Interesse der Landwirtschaft ist durch
ein Bündel von
Maßnahmen möglichst rasch eine flächendeckende, artgemäße und ökologisch
orientierte Nutztierhaltung zu erreichen.
Da It. Bundesministeriengesetz das Bundeskanzleramt für
Allgemeine
Angelegenheiten des Tierschutzes führend zuständig sein soll mit einer
Einvernehmenskompetenz des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
und des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Was werden Sie unternehmen, damit in einem
österreichischen
Bundestierschutzgesetz ein effektives Controlling implementiert wird bzw.
welche Maßnahmen zur verbesserten Kontrolle im landwirtschaftlichen Bereich
sind geplant?
2.
Was werden Sie unternehmen, um ein ethologisch und ethisch vertretbares
Bundestierschutzgesetz zu verabschieden und eine flächendeckend artgemäße
und ökologisch orientierte Nutztierhaltung zu erreichen?
3.
Werden Sie bei einer Verordnung zur Haltung von landwirtschaftlichen
Nutztieren die interdisziplinäre Zusammenarbeit anstreben und die
Tierschutzorganisationen mit einbeziehen?
4.
Werden Sie für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung eine behördliche
Zulassung für gewerbliche oder industriell hergestellte in Verkehr gebrachte
Stalleinrichtungen- und Aufstallungssysteme vorsehen? Wenn nein, warum
nicht?
5.
Sind Sie bereit, eine gesetzliche Grundlage zur Einrichtung einer
Prüfstelle für
Stalleinrichtungen zu schaffen? Wenn nein, warum nicht?
6.
Welche Fördermaßnahmen werden Sie ergreifen, um den Bäuerinnen und
Bauern die durch die Auflagen des Bundestierschutzgesetzes entstehenden
Kosten abzugelten?
7.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Vermarktung und Nachfrage
von Produkten, die aus besonders tiergerechter Haltung stammen, besonders
zu fördern?
8.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die Investitionsförderungen
für den Um- und Neubau von Stallungen mit „besonders tierfreundlicher
Haltung" verbessert bzw. für tierquälerische Haltungssysteme keine
Investitionsförderungen mehr zur Verfügung gestellt werden?
9.
Was werden Sie unternehmen, damit die rechtlichen Voraussetzungen zur
verpflichtenden Deklaration tierischer Produkte nach der Haltungsform der
Tiere geschaffen werden?
10. Werden Sie sich für die Schaffung eines
Bundestierschutz-Gütesiegels
einsetzen und wenn nein, warum nicht?
11. Was werden Sie unternehmen, damit der
Tierschutzgedanke in allen Bereichen
des landwirtschaftlichen Aus-, Fortbildungs- und Beratungswesens sowie in der
Forschung und Lehre Eingang findet?
12. Werden Sie sich - unter Berücksichtigung von
angemessenen
Übergangszeiten - für ein Verbot von Legebatterien einsetzen? Wenn ja,
welche Maßnahmen sind geplant? Wenn nein, warum nicht?