380/J XXII. GP

Eingelangt am 07.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Behebung der Vollzugsdefizite im Tierschutz

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz Direktion F (Lebensmittel-
und Veterinäramt) der Europäischen Kommission führt in allen Mitgliedsstaaten
Inspektionsbesuche durch. Sämtlichen Kontrollberichten von Inspektionsbesuchen in
Österreich sind durchgehend Mängel in der Umsetzung und im Vollzug europäischer
Rechtsnormen zu entnehmen.

Aus den Kontrollberichten geht hervor, dass u.a. schon aufgrund der personellen
Situation veterinärrechtlichen Aufgaben im Hinblick auf ein effektives Controlling
zeitlich nur unzureichend nachgekommen werden kann.

In Anbetracht der Arbeitsfülle und der zahlreichen Aufgabenstellungen für
Amtstierärzte gehen jetzt schon einige Bundesländer den Weg des Outsourcings. So
werden in Vorarlberg hoheitliche Aufgaben an eine Controlling-Firma (Vetcontrol)
ausgelagert, in Salzburg gibt es zwei teilzeitbeschäftigte Nutztier-Wachorgane mit
tierärztlicher Physikatsprüfung sowie zwei Tiertransportinspektoren, im Zivilberuf
praktische Tierärzte.

Da It. Bundesministeriengesetz das Bundeskanzleramt für Allgemeine
Angelegenheiten des Tierschutzes führend zuständig sein soll mit einer
Einvernehmenskompetenz des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
und des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE:

1.  Sind Sie gewillt, in einem Österreichischen Bundestierschutzgesetz ein
effektives Controlling zu implementieren? Wenn ja, in welchem Umfang sollen
aus Ihrer Sicht Stichprobenpläne zur Überwachung der Einhaltung von
Tierschutznormen verankert werden? Wenn nein, an welche Maßnahmen zur
verbesserten Kontrolle ist sonst gedacht?

 

2.      Planen Sie

a) eine Postenmehrung der auf Tierschutzagenden spezialisierten
Amtstierärztinnen und deren Einbindung in bestehende Strukturen oder

b) )ein verstärktes Outsourcing mit Beauftragungen praktischer
Tierärztinnen mit Physikat (EU-Jargon: „Amtliche" Tierärzte) sowie
zertifizierter Kontrollstellen oder

c)  die Schaffung neuer Strukturen in Form von Tieranwaltschaften, um
dem Wunsch der österreichischen Bevölkerung nach Einhaltung hoher
Tierschutzstandards nachkommen zu können?

3.   Was sind die wesentlichen Erkenntnisse der Enquete-Kommission Tierschutz,
die in den Gesetzesentwurf für ein Bundestierschutzgesetz einfliessen sollen.

4.   Ist davon auszugehen, dass alle wesentlichen Forderungen des Tierschutz-
Volksbegehrens: a) Tierschutz in den Verfassungsrang, b) Einrichtung einer
Tieranwaltschaft (und/oder Verbandsklagerecht von Tierschutzorganisationen)
und c) Förderung des Tierschutzes durch die öffentliche Hand) im geplanten
Gesetzesentwurf für ein Bundestierschutzgesetz Berücksichtigung finden?
Wenn nein, warum nicht?

5. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Erarbeitung des
Gesetzesvorschlages für ein Bundestierschutzgesetz räumen Sie
Tierschutzorganisationen bzw. den teilnehmenden Expertinnen an der
Enquete-Kommission Bundestierschutzgesetz ein?