381/J XXII. GP
Eingelangt am 07.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend
Amtsaufwandsevaluierung von Amtstierärztinnen und Behebung der
Vollzugsdefizite im Tierschutz
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz
Direktion F (Lebensmittel-
und Veterinäramt) der Europäischen Kommission führt in allen Mitgliedsstaaten
Inspektionsbesuche durch. Sämtlichen Kontrollberichten von Inspektionsbesuchen
in
Österreich sind durchgehend Mängel in der Umsetzung und im Vollzug europäischer
Rechtsnormen zu entnehmen. Insbesondere wird angeführt:
1. „Die Zahl der
auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene verfügbaren Mitarbeiter steht in
keinem Verhältnis zu den von diesen Dienststellen wahrzunehmenden
Aufgaben", „die
amtliche Überwachung ... ist mangelhaft", „es ist dafür zu sorgen,
dass ausreichend
Personal für diese Kontrollen zur Verfügung steht" (zit:
DG(SANCO)/3189/2001 MR
endg. - zur Bewertung der Kontrolle der Hygienebedingungen bei der
Herstellung und
dem Inverkehrbringen von frischem Schweinefleisch,
Fleischzubereitungen,
Hackfleisch/Faschiertem und Fleischerzeugnissen)
2. "As far as live animals are
concerned, the main concern is that not enough has been
done in some Bundesländer to guarantee the
independence of the official veterinarians
responsible for sampling" (zit:
DG(SANCO)/3293/2001 - concerning the evaluation of
residue testing in live animals and animal
products
3. „Nach wie vor steht nicht genügend
Personal für Kontrollen der Milchhygiene zur
Verfügung, das die aus den
Lebensmittelhygienevorschriften erwachsenden Aufgaben
erfüllen könnte", „die in den Milcherzeugerbetrieben zum Zweck der
Kontrolle der
Milchhygiene durchgeführten Inspektionen
waren lückenhaft dokumentiert", „es ist
dafür Sorge zu tragen, dass auf
zentraler Ebene und auf der Ebene der Bundesländer
genügend kompetentes Personal für
die Erledigung der in diesem Bericht genannten
Aufgaben zur Verfügung steht"
(zit.: GD(SANCO)/3365/2001 - nachfolgender
Kontrollbesuch zum. Besuch XXIV/1146/99 zur Evaluierung der Anwendung
der
Richtlinie 92/46/EWG des Rates mit
Hygienevorschriften für die Herstellung von Milch
und Erzeugnissen auf Milchbasis)
4. „Die
Überwachung ... ist unzulänglich, ... nicht zufrieden stellend", „schwerwiegende
Mängel nicht erkannt ... von der
zuständigen Behörde geduldet" (zit.: GD(SANCO)/
8578/2002 - Kontrollbesuch des
Lebensmittel- und Veterinäramtes in Österreich vom
15.-19. April betr. Eier und
Eierprodukte)
5. „keine
ausreichende Aufsicht der amtlichen Tierärzte", „Überwachung der
Sendungen,
ihre Rückverfolgbarkeit und der rasche Austausch von Informationen nicht
gewährleistet", „keinen vollständigen Überblick", „die
Arbeitsverfahren nicht korrekt
angewandt", „es
sollten Maßnahmen zur Beseitigung aller anderen, im Bericht
angeführten Mängel ergriffen werden, insbesondere in Bezug auf
allgemeine
Ergebnisse, Personal, Ausbildung, Einrichtungen, Ausrüstung, Hygiene,
Dokumentation, Registrierung, Identifizierung und Auswahl von Sendungen,
Verfahren,
Durchfuhr, Küchenabfälle und Gebühren." (zit.: GD(SANCO)/ 8562/2002
- hinsichtlich
Grenzkontrollstellen)
6. „Zwischen den Ländern wurden große
Unterschiede in Bezug auf Quantität und
Qualität der amtlichen Kontrollen
festgestellt", „die zentrale Ebene (Bundesebene)
wurde nicht mit mehr Personal
ausgestattet", „noch immer kein gutes
Überwachungsniveau erreicht", „es bedarf
einer besseren Zusammenarbeit zwischen
den Bundesländern", „die meisten Mängel, die das Inspektionsteam
feststellte,
betreffen die amtliche Überwachung", „die zuständigen Behörden
sollten eine
Aufstockung des Personals auf Bundesebene vorsehen" (zit: GD
(SANCO)8632/2002
Bewertung der Durchführung bestimmter Gemeinschaftsmaßnahmen zur
Tilgung,
Überwachung und Vorbeugung von Transmissiblen spongiformen
Enzephalopathien
(TSE)
7. „due to limitations
on resources it had not been possible to complete this legal
transposition (RL 91/628/EWG)",
„regarding animal welfare during transport, the
Ministry for Traffic, Innovation and
Technology has no veterinary expertise", „Control of
animal welfare at slaughter: several non-compliances ... transport of
certain unfit
animals", „the competent authorities
should consider ways of improving the control
Systems", „the Commission
Services should consider infringement procedures against
Austria" (zit.: Draft Report
DG(SANCO)/8677/2002 MR Draft Animal welfare during
transport and slaughter)
Aus den Kontrollberichten geht hervor, dass u.a. schon
aufgrund der personellen
Situation veterinärrechtlichen Aufgaben im Hinblick auf ein effektives
Controlling
zeitlich nur unzureichend nachgekommen werden kann.
Im übrigen gibt es einige Amtsaufwandsevaluierungen,
initiiert von den Landes-
veterinärdirektionen und/oder Landesräten, die diesen Umstand belegen.
Neben den zahlreichen Tierschutzvorschriften der
Gemeinschaft bestehen derzeit
auch amtstierärztliche Kontrollerfordernisse hinsichtlich der Umsetzung und
Einhaltung der Ländertierschutzgesetze. Wiewohl ein Teil dieser Kontrollen auch
im
Rahmen anderer Kontrollen durchgeführt werden kann, ist der dafür zu
veranschlagende gesonderte Zeitaufwand sehr groß und übersteigt in manchen
Bundesländern die Möglichkeiten des Personalstandes.
Überdies ist die Amtstierärztliche Versorgung der Bezirke
höchst unterschiedlich:
Der flächenmäßig größte Bezirk (Spittal/Drau ist in etwa so groß wie
Vorarlberg) wie
auch der viehreichste Bezirk Österreichs (Amstetten hat in etwa die Viehzahl
Vorarlbergs) haben gerade einmal 1 1/2 Dienststellen für Amtstierärzte,
das gesamte
Bundesland Salzburg hat weniger Amtstierärzte als allein die Veterinärdirektion
Graz.
Die Tätigkeit
und die Aufgabenbereiche der Amtstierärzte sind den Amtstierärzte-
Dienstinstruktionen (VO RGBI. 179/1909) sowie diversen leges speciales [zB.
Tierseuchengesetz (RGBI. 177/1909 idgF),
Fleischuntersuchungsgesetz (BGBI.
522/1982 idgF) u.dgl.] zu entnehmen.
In Anbetracht der Arbeitsfülle und der
zahlreichen Aufgabenstellungen für
Amtstierärzte gehen jetzt schon einige Bundesländer den Weg des Outsourcings.
So
werden in Vorarlberg hoheitliche Aufgaben an eine Controlling-Firma
(Vetcontrol)
ausgelagert, in Salzburg gibt es zwei teilzeitbeschäftigte Nutztier-Wachorgane
mit
tierärztlicher Physikatsprüfung sowie zwei Tiertransportinspektoren, im
Zivilberuf
praktische Tierärzte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Erachten Sie die Anzahl der AmtstierärztInnen
für ausreichend, um bestehende
Aufgaben wahrnehmen zu können? Wenn ja, wie erklären Sie die von Seiten
der DG SANCO aufgezeigten Vollzugsdefizite? Wenn nein, was gedenken Sie,
dagegen zu unternehmen?
2. Sind Ihnen die von den Landesveterinärdirektionen
und/oder Landesrätlnnen
initiierten Amtsaufwandsevaluierungen bekannt und was ist deren Inhalt?
3. Welches Ergebnis zeigt
insbesondere die von Landesrat Plank in
Niederösterreich in Auftrag gegebene Amtsaufwandsevaluierung bei
Amtstierärztinnen?
4. In welchem Ausmaß können laut Amtsaufwandevaluierung
Österreichs
Amtstierärztinnen die Stichprobenpläne bzw. die Ihnen gestellten Aufgaben
(bitte detailliert nach Arbeitsgebieten wie z.B. Tierseuchenüberwachung,
FrischfleischhygieneVO, etc.) erfüllen?
5. Sind Sie gewillt, in einem
Österreichischen Bundestierschutzgesetz ein
effektives Controlling zu implementieren? Wenn ja, in welchem Umfang sollen
Stichprobenpläne zur Überwachung der Einhaltung von Tierschutznormen
verankert werden? Wenn nein, an welche Maßnahmen zur verbesserten
Kontrolle ist sonst gedacht?
6. Planen Sie a) eine Postenmehrung der auf
Tierschutzagenden spezialisierten
Amtstierärztinnen und deren Einbindung in bestehende Strukturen oder b) ein
verstärktes Outsourcing mit Beauftragungen praktischer Tierärztinnen mit
Physikat (EU-Jargon: „Amtliche" Tierärzte) sowie zertifizierter
Kontrollstellen
oder c) , die Schaffung neuer Strukturen in Form von Tieranwaltschaften, um
dem Wunsch der österreichischen Bevölkerung nach Einhaltung hoher
Tierschutzstandards nachkommen zu können?