383/J XXII. GP

Eingelangt am 07.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Österreichische Strategie beim Einsatz von Pestiziden

Mit der EU-Richtlinie 91/414 wurde ein EU-weit harmonisiertes Zulassungssystem für
Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden, eingeführt. Danach
dürfen (mit Ausnahme der sogenannten „wesentlichen Verwendungszwecke")
zukünftig nur solche Wirkstoffe in Pestizidprodukten verwendet werden, die zuvor
einem Bewertungsverfahren unterzogen und in den Anhang l der Richtlinie, der
sogenannten Positivliste aufgenommen wurden. Im Rahmen der
Unbedenklichkeitsprüfungen von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln müssen die
Hersteller den benannten Behörden in den Mitgliedstaaten sowie der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit vollständige Unterlagen vorlegen.

Ferner plant die EU-Kommission eine Harmonisierung der zulässigen Höchstmengen
für Pestizidrückstände (MRL) in Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs.
Sämtliche MRL-Werte für Pflanzenschutzmittel sollen nach einer vorübergehenden
Anlaufzeit harmonisiert und künftig nur noch auf europäischer Ebene festgesetzt
werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Welche Wirkstoffe wurden bisher Österreich auf Basis der Richtlinie
91/414/EWG zur Prüfung zugeteilt? Wie lauteten die entsprechenden Berichte
(Monographien) Österreichs?

2. Welche Wirkstoffe wurden bisher den anderen EU-Mitgliedstaaten zur
Beurteilung zugeteilt und was sind die bisherigen Ergebnisse der
Beurteilungen?

3.   Was ist das bisherige Abstimmungsverhalten Österreichs im Rahmen der Neu-
Zulassung von Wirkstoffen gemäß RL 91/414 (bei welchen Wirkstoffen hat
Österreich zugestimmt, bei welchen abgelehnt und mit welcher Begründung)?

4.     Welche Maßnahmen gedenken Sie gegen den Import von nicht zugelassenen
Wirkstoffen zu setzen (immerhin wies die Wassergüteerhebung 2000 nach,
dass 20 von 53 untersuchten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen nicht zugelassen
waren)?

5.     Welche Konsequenzen hatten die von Ihrem Ressort in der 3870/AB
aufgelistenen Verstöße gegen das Pflanzenschutzmittelgesetz? Wieviele
Strafen in welcher Höhe wurden verhängt?

6.     Welche Konsequenzen hatten die von Ihrem Ressort in der 3870/AB
aufgelistenen Verstöße gegen das „Inverkehrbringen nicht zugelassener
Produkte gemäß Pflanzenschutzmittelgesetz? Wieviele Strafen in welcher Höhe
wurden verhängt?

7.     Aus welchen Gründen verzichten Sie auf detaillierte Unterlagen über die
Kontrollmaßnahmen der Länder bezüglich der Anwendung von Pestiziden?

8.     Wie funktioniert das österreichische System zur Erfassung des
Pestizideinsatzes unter Berücksichtigung, dass eine nicht erfassbare Menge an
Pflanzenschutzmitteln direkt in anderen EU-Mitgliedstaaten oder aus den
angrenzenden Beitrittsländern eingeführt wird?

9.     Welche Initiativen setzen Sie auf EU-Ebene, um die Pestizidreduktion
voranzubringen?

10.   Welche Position werden Sie im Zusammenhang mit der geplanten EU-weiten
Harmonisierung der zulässigen Höchstmengen für Pestizidrückstände (MRL)
vertreten?

11. Haben Sie ein Arbeitsprogramm zur Reduktion des Einsatzes von Pestiziden in
Österreich? Wenn ja, was sind die überprüfbaren Ziele, nachvollziehbaren
Indikatoren und konkreten Maßnahmen? Wenn nein, wie begründen Sie das?