383/J XXII. GP
Eingelangt am 07.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Österreichische Strategie beim Einsatz von Pestiziden
Mit der EU-Richtlinie 91/414 wurde ein EU-weit
harmonisiertes Zulassungssystem für
Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden, eingeführt. Danach
dürfen (mit Ausnahme der sogenannten „wesentlichen Verwendungszwecke")
zukünftig nur solche Wirkstoffe in Pestizidprodukten verwendet werden, die
zuvor
einem Bewertungsverfahren unterzogen und in den Anhang l der Richtlinie, der
sogenannten Positivliste aufgenommen wurden. Im Rahmen der
Unbedenklichkeitsprüfungen von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln müssen die
Hersteller den benannten Behörden in den Mitgliedstaaten sowie der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit vollständige Unterlagen vorlegen.
Ferner plant die EU-Kommission eine Harmonisierung der
zulässigen Höchstmengen
für Pestizidrückstände (MRL) in Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen
Ursprungs.
Sämtliche MRL-Werte für Pflanzenschutzmittel sollen nach einer vorübergehenden
Anlaufzeit harmonisiert und künftig nur noch auf europäischer Ebene festgesetzt
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Wirkstoffe wurden bisher Österreich
auf Basis der Richtlinie
91/414/EWG zur Prüfung zugeteilt? Wie lauteten die entsprechenden Berichte
(Monographien) Österreichs?
2. Welche Wirkstoffe wurden bisher den anderen
EU-Mitgliedstaaten zur
Beurteilung zugeteilt und was sind die bisherigen Ergebnisse der
Beurteilungen?
3.
Was ist das bisherige Abstimmungsverhalten Österreichs im Rahmen der
Neu-
Zulassung von Wirkstoffen gemäß RL 91/414 (bei welchen Wirkstoffen hat
Österreich zugestimmt, bei welchen abgelehnt und mit welcher Begründung)?
4. Welche Maßnahmen gedenken Sie gegen den
Import von nicht zugelassenen
Wirkstoffen zu setzen (immerhin wies die Wassergüteerhebung 2000 nach,
dass 20 von 53 untersuchten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen nicht zugelassen
waren)?
5. Welche Konsequenzen hatten die von Ihrem
Ressort in der 3870/AB
aufgelistenen Verstöße gegen das Pflanzenschutzmittelgesetz? Wieviele
Strafen in welcher Höhe wurden verhängt?
6. Welche Konsequenzen hatten die von Ihrem
Ressort in der 3870/AB
aufgelistenen Verstöße gegen das „Inverkehrbringen nicht zugelassener
Produkte gemäß Pflanzenschutzmittelgesetz? Wieviele Strafen in welcher Höhe
wurden verhängt?
7. Aus welchen Gründen verzichten Sie auf
detaillierte Unterlagen über die
Kontrollmaßnahmen der Länder bezüglich der Anwendung von Pestiziden?
8. Wie funktioniert das österreichische
System zur Erfassung des
Pestizideinsatzes unter Berücksichtigung, dass eine nicht erfassbare Menge an
Pflanzenschutzmitteln direkt in anderen EU-Mitgliedstaaten oder aus den
angrenzenden Beitrittsländern eingeführt wird?
9. Welche Initiativen setzen Sie auf
EU-Ebene, um die Pestizidreduktion
voranzubringen?
10. Welche Position werden Sie im Zusammenhang mit der
geplanten EU-weiten
Harmonisierung der zulässigen Höchstmengen für Pestizidrückstände (MRL)
vertreten?
11. Haben Sie ein
Arbeitsprogramm zur Reduktion des Einsatzes von Pestiziden in
Österreich? Wenn ja, was sind die überprüfbaren Ziele, nachvollziehbaren
Indikatoren und konkreten Maßnahmen? Wenn nein, wie begründen Sie das?