392/J XXII. GP
Eingelangt am 09.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Erika Scharer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
bezüglich Überführung der Notstandshilfe in eine
„Sozialhilfe neu"
Im Zuge des ÖVPFPÖ-Regierungsprogramms 2003-2006 soll
geprüft werden, die
Notstandshilfe von der Zuständigkeit des Arbeitsmarktservices (AMS) in
die Sozialhilfe der
Länder zu verlagern. Eine Artikel 15-a-Vereinbarung harmonisierte Regelung der
gesamten
„Sozialhilfe neu" oder ein Sozialhilfegrundsatzgesetz würden laut
Regierungsprogramm die
wesentlichen Voraussetzungen darstellen.
Nach derzeitigem Stand wird Arbeitslosengeld maximal ein
Jahr lang ausbezahlt. Danach
bekommen Arbeitslose unbefristet Notstandshilfe (Versicherungsleistung mit
Einbezug
des Einkommens eines Partners). Notstandshilfebezieherlnnen haben zudem nach
derzeitigem
Stand Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (Aktivierungs-,
Qualifizierung,
Eingliederungsbeihilfen).
Sozialämter sind dagegen nicht darauf eingerichtet,
Arbeitlose zu vermitteln. Bei der
„Sozialhilfe" gelten andere, wesentlich strengere besitz- und
familieneinkommensabhängige
Antragsbestimmungen. Unter anderem bedeute dies, dass künftig Arbeitslose, die
Notstandshilfe nach Regeln der heutigen Sozialhilfe beantragen, vorher alles,
was sie besitzen
(Wohnung, Auto etc.), verkaufen müssten um zuerst von diesem Erlös zu leben
(Landesweit
unterschiedliche Bestimmungen). Die Angehörigen der jeweiligen
AntragstellerInnen hätten
darüber hinaus diese Leistungen bei Endigung der Notlage zurückzubezahlen, da
das
finanzielle und familiäre Umfeld bei SozialhilfeempfängerInnen miteinbezogen
wird. Die
Sozialhilfe fällt aufgrund der Länderzuständigkeit unterschiedlich hoch aus.
Von einer
Grundsicherung, die möglicherweise eine Begleitmaßnahme bei diesbezüglichen
Reformen
darstellen könnte, wird in diesem Zusammenhang im Regierungsprogramm nichts
erwähnt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden
Abgeordneten an den Bundesminister
für Finanzen folgende
ANFRAGE
1. Wie hoch wird Ihrer Berechnung
nach der finanzielle Verwaltungsaufwand für die
Überführung der Notstandshilfe in die „Sozialhilfe neu" sein?
2. Wie hoch werden die bundesweiten
Einsparungen durch die geplante Überführung in
die Notstandshilfe im Detail sein?
3. Aus welchen Budgetmitteln wird die „Sozialhilfe neu" bedeckt werden?
4. Wie hoch werden die finanziellen
Anteile der „Sozialhilfe neu" sein, die von
a. Bund
b. Länder und
c. Gemeinden
tragen zu
sein werden?
5. Welche budgetären Vorteile sehen
Sie durch die Überführung der Notstandshilfe in
die
„Sozialhilfe neu" für den österreichischen Staatshaushalt?
6. Wie hoch
sind die derzeitigen budgetären Ausgaben für Notstandshilfebezieherlnnen
in
Österreich?
7. Wie
hoch sind derzeit die budgetären Ausgaben für
a. Bund
b. Länder
c. Gemeinden
durch die Auszahlung der Sozialhilfe nach den geltenden Bestimmungen?