392/J XXII. GP

Eingelangt am 09.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Erika Scharer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

bezüglich Überführung der Notstandshilfe in eine „Sozialhilfe neu"

Im Zuge des ÖVPFPÖ-Regierungsprogramms 2003-2006 soll geprüft werden, die
Notstandshilfe von der Zuständigkeit des Arbeitsmarktservices (AMS) in die Sozialhilfe der
Länder zu verlagern. Eine Artikel 15-a-Vereinbarung harmonisierte Regelung der gesamten
„Sozialhilfe neu" oder ein Sozialhilfegrundsatzgesetz würden laut Regierungsprogramm die
wesentlichen Voraussetzungen darstellen.

Nach derzeitigem Stand wird Arbeitslosengeld maximal ein Jahr lang ausbezahlt. Danach
bekommen Arbeitslose unbefristet Notstandshilfe (Versicherungsleistung mit Einbezug
des Einkommens eines Partners). Notstandshilfebezieherlnnen haben zudem nach derzeitigem
Stand Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (Aktivierungs-, Qualifizierung,
Eingliederungsbeihilfen).

Sozialämter sind dagegen nicht darauf eingerichtet, Arbeitlose zu vermitteln. Bei der
„Sozialhilfe" gelten andere, wesentlich strengere besitz- und familieneinkommensabhängige
Antragsbestimmungen. Unter anderem bedeute dies, dass künftig Arbeitslose, die
Notstandshilfe nach Regeln der heutigen Sozialhilfe beantragen, vorher alles, was sie besitzen
(Wohnung, Auto etc.), verkaufen müssten um zuerst von diesem Erlös zu leben (Landesweit
unterschiedliche Bestimmungen). Die Angehörigen der jeweiligen AntragstellerInnen hätten
darüber hinaus diese Leistungen bei Endigung der Notlage zurückzubezahlen, da das
finanzielle und familiäre Umfeld bei SozialhilfeempfängerInnen miteinbezogen wird. Die
Sozialhilfe fällt aufgrund der Länderzuständigkeit unterschiedlich hoch aus. Von einer
Grundsicherung, die möglicherweise eine Begleitmaßnahme bei diesbezüglichen Reformen
darstellen könnte, wird in diesem Zusammenhang im Regierungsprogramm nichts erwähnt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister
für Finanzen folgende

ANFRAGE

1.   Wie hoch wird Ihrer Berechnung nach der finanzielle Verwaltungsaufwand für die
Überführung der Notstandshilfe in die „Sozialhilfe neu" sein?

2.   Wie hoch werden die bundesweiten Einsparungen durch die geplante Überführung in
die Notstandshilfe im Detail sein?

3.   Aus welchen Budgetmitteln wird die „Sozialhilfe neu" bedeckt werden?

 

      4.   Wie hoch werden die finanziellen Anteile der „Sozialhilfe neu" sein, die von
         
a.   Bund
          b.   Länder und
          c.   Gemeinden
      tragen zu sein werden?

      5.   Welche budgetären Vorteile sehen Sie durch die Überführung der Notstandshilfe in
     die „Sozialhilfe neu" für den österreichischen Staatshaushalt?

      6. Wie hoch sind die derzeitigen budgetären Ausgaben für Notstandshilfebezieherlnnen
   
in Österreich?

 

7.   Wie hoch sind derzeit die budgetären Ausgaben für      

        a.   Bund
      
b.   Länder
        c.   Gemeinden    

     durch die Auszahlung der Sozialhilfe nach den geltenden Bestimmungen?