393/J XXII. GP

Eingelangt am 09.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Erika Scharer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

bezüglich Überführung der Notstandshilfe in eine „Sozialhilfe neu"

Im Zuge des ÖVPFPÖ-Regierungsprogramms 2003-2006 soll geprüft werden, die
Notstandshilfe von der Zuständigkeit des Arbeitsmarktservices (AMS) in die Sozialhilfe der
Länder zu verlagern. Eine Artikel 15-a-Vereinbarung harmonisierte Regelung der gesamten
„Sozialhilfe neu" oder ein Sozialhilfegrundsatzgesetz würden laut Regierungsprogramm die
wesentlichen Voraussetzungen darstellen.

Nach derzeitigem Stand wird Arbeitslosengeld maximal ein Jahr lang ausbezahlt. Danach
bekommen Arbeitslose unbefristet Notstandshilfe (Versicherungsleistung mit Einbezug
des Einkommens eines Partners). NotstandshilfebezieherInnen haben zudem nach derzeitigem
Stand Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (Aktivierungs-, Qualifizierung,
Eingliederungsbeihilfen).

Sozialämter sind dagegen nicht darauf eingerichtet, Arbeitlose zu vermitteln. Bei der
„Sozialhilfe" gelten andere, wesentlich strengere besitz- und familieneinkommensabhängige
Antragsbestimmungen. Unter anderem bedeute dies, dass künftig Arbeitslose, die
Notstandshilfe nach Regeln der heutigen Sozialhilfe beantragen, vorher alles, was sie besitzen
(Wohnung, Auto etc.), verkaufen müssten um zuerst von diesem Erlös zu leben (Landesweit
unterschiedliche Bestimmungen). Die Angehörigen der jeweiligen AntragstellerInnen hätten
darüber hinaus diese Leistungen bei Endigung der Notlage zurückzubezahlen, da das
finanzielle und familiäre Umfeld bei SozialhilfeempfängerInnen miteinbezogen wird. Die
Sozialhilfe fällt aufgrund der Länderzuständigkeit unterschiedlich hoch aus. Von einer
Grundsicherung, die möglicherweise eine Begleitmaßnahme bei diesbezüglichen Reformen
darstellen könnte, wird in diesem Zusammenhang im Regierungsprogramm nichts erwähnt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit folgende

ANFRAGE

l.   Wie lauten die konkreten wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Pläne bezüglich
„Sozialhilfe neu"?

2.   Ab wann soll die „Sozialhilfe neu" in Kraft treten?

3.   Welche Bedingungen sind Voraussetzung um die „Sozialhilfe neu" erhalten zu können?

4.   Wird die „Sozialhilfe neu" eine Versicherungsleistung?


5.   Bleibt die „Sozialhilfe neu" eine Sozialleistung, die an Besitz gebunden ist?
a.   Wenn nein, warum nicht?
b.   Wenn ja, in welchem Ausmaß?

6.   Welche arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftlichen Ziele werden durch die „Sozialhilfe
neu" ihrerseits verfolgt?

7.   Welche Kompetenzen verbleiben in Zukunft beim Arbeitsmarktservice?

8.   Wie viele Arbeitsplätze werden durch die „Sozialhilfe neu" im AMS weniger benötigt
werden?

9.   Verlieren die „Sozialhilfe-neu"-BezieherInnen den Status „Arbeitslose" oder
„Arbeitssuchende"?

10. Welchen Status werden die SozialhilfebezieherInnen nach der Überführung der
Notstandshilfe in die „Sozialhilfe-neu" haben?

11. Werden die derzeitigen Bestimmungen für Notstandshilfe im
Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG) beibehalten werden?

a.   Wenn nein, welche Änderungen wird es im Detail geben?

12. Wird die „Sozialhilfe neu" wie die derzeitige Sozialhilfe landesweit in unterschiedlicher
Höhe und zu unterschiedlichen Bedingungen ausbezahlt werden?

a.   Wenn ja, in welcher Höhe und zu welchen Rahmenbedingungen?
b.   Wenn nein, gibt es bundesweit einheitliche Auszahlungsbeträge?

13. Werden MigrantInnen, die aus einem Nicht-EU-Land kommen und keine

„Aufenthaltsverfestigung" im Sinne des Fremdengesetzes haben, Leistungen der
„Sozialhilfe neu" zugänglich sein?

14. Wie werden die Regressbestimmungen, die das Zurückzahlen der Sozialhilfe bei
Beendigung der Notlage, bei der „Sozialhilfe neu" verankert sein?