395/J XXII. GP

Eingelangt am 12.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Maga Christine Muttonen

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Kunstdiebstahl im Kunsthistorischen Museum

In der Nacht vom 10. auf den 11. Mai 2003 wurde aus der Gemäldegalerie des
Kunsthistorischen Museums Wien das Salzfass von Benvenuto Cellini "Saliera"
gestohlen. Medienberichten zufolge sollen die Täter um 4.00 Uhr morgens über das
an der Außenfassade errichtete Gerüst an der Lastenstraße in den ersten Stock des
KHM gelangt sein. Der Alarm sei zwar vermerkt worden; erst vier Stunden später sei
vom Portier der Diebstahl der Skulptur bei der Polizei angezeigt worden. Dies wirft
Fragen nach einem möglichen Versagen des Wachdienstes, der
Sicherheitsvorkehrungen und der verantwortungsvollen Ausübung der
Geschäftsführung im Kunsthistorischen Museum auf.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.  Nach eigenen Angaben des KHM ist das Kunsthistorische Museum mit einer
modernen Alarmsicherungsanlage mit Bewegungsmeldern und
Videoüberwachung ausgestattet. War diese Anlage in der besagten Nacht in
Betrieb? Entspricht die Anlage dem letzten Stand der Technik?

2. Werden im KHM regelmäßig Überprüfungen der Alarmsicherungsanlagen und
„Übungen" für den Notfall durchgeführt? Wenn ja, in welchen Intervallen?

3.  Erfolgt eine entsprechende Schulung des Personals im Hinblick auf derartige
Vorkommnisse?

4.  Sind die Sicherheitsleute Angestellte des KHM oder wird dafür eine private
Sicherheitsfirma herangezogen?

5. Wem obliegt die Kontrolle über die Tätigkeit des Sicherheitspersonals?

6.  Ist es zutreffend, dass es in der Vergangenheit zu einer Reihe von
Fehlalarmen gekommen ist? Wurde darüber Protokoll geführt?

7.  Könnte es sein, dass eine Serie von Fehlalarmen dazu geführt hat, dass der
gestrige Alarm in seiner Bedeutung unterschätzt wurde?

8. Wie hoch ist das Budget des KHM für Sicherheitsvorkehrungen?

9. Wurden anlässlich der Aufstellung eines Baugerüsts an der Fassade des
KHM, was den Einstieg in das KHM offensichtlich erleichtert hat, zusätzliche

     Sicherheitsvorkehrungen getroffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum
nicht und wer trägt dafür die Verantwortung?

10. Was werden die Konsequenzen aus dem Diebstahl der „Saliera" im Hinblick
auf das Sicherheitssystem des KHM und der übrigen Bundesmuseen sein?

11. Wurden die Täter von den Überwachungskameras gefilmt? Wenn nein, was
war die Ursache dafür?

12. Was waren die Ursachen, dass der Einbruchalarm zwar in der

      Sicherheitszentrale vermerkt wurde, aber keine sofortige Reaktion erfolgte?

13. Warum wurde der Diebstahl der „Saliera" mit einer Zeitverzögerung von vier
Stunden bei der Polizei angezeigt, obwohl die Sicherheitszentrale des KHM -
ebenfalls nach eigenen Angaben - 24 Stunden besetzt ist und der Nachtdienst
von 3 Sicherheitsleuten wahrgenommen wird, die in regelmäßigen
Rundgängen die Sicherheit des Gebäudes sicherstellen?

14. Der Diebstahl der „Saliera" ist nach Angaben des KHM durch eine

      Versicherung gedeckt. Entspricht dies den Tatsachen? Wenn ja, aus welchem
 Budget werden die Versicherungskosten bezahlt?

15. Wird die verspätete Meldung des Diebstahls Auswirkungen auf den
Versicherungsschutz durch die Uniqa haben? Wenn ja, welche?

16. Sollte die Versicherungssumme zur Auszahlung gelangen, wer wird diese
erhalten?

17. Sind alle übrigen Exponate des KHM ordnungsgemäß versichert? Wenn ja,
bei welcher Versicherung, wer trägt die Kosten dafür und wie hoch sind diese?

18. Wie hoch ist der kunsthistorische Wert der „Saliera“?

19. KHM-Direktor Seipel hat in Interviews die Besorgnis geäußert, dass die
Skulptur von den Tätern eingeschmolzen werden könnte (Kurier, 12.5.2003).
Erachten Sie es als sinnvollen Beitrag, dass der Direktor des KHM den Tätern
via Medien auch noch Hinweise zur Verwertung der „Saliera" gibt?

20. Wird die vom Kunsthistorischen Museum ausgesetzte Belohnung von 70.000
Euro für die Ergreifung des Täters bzw. für sachdienliche Hinweise, die zur
Ergreifung des Täters führen, aus Mitteln des KHM bedeckt?

21. Ist der Geschäftsführer des KHM, der für die Sicherheitsvorkehrungen im
Kunsthistorischen Museum verantwortlich ist, mit der hausinternen
Untersuchung der Vorkommnisse betraut?

22. Haben Sie nicht vor, den Geschäftsführer des KHM während der laufenden
Untersuchungen vom Dienst zu suspendieren?