418/J XXII. GP
Eingelangt am 21.05.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten
Doris Bures, Mag. Christine Muttonen
und GenossInnen
an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Plakatwerbung im Kunsthistorischen Museum
Der Einbruch in das Kunsthistorische Museum im Mai 2003
erfolgte über ein von einem
Transparent geschütztes Baugerüst. Das Kunsthistorische Museum verwendet diese
Baugerüste zur Vermietung von Plakatwänden. Die Baugerüste sollen nach Angaben
des
Burghauptmanns im Herbst vorigen Jahres aufgestellt worden sein, um
Fassadenproben zu
entnehmen. Erst danach erfolgte die Ausschreibung für die Fassadenrenovierung,
die
Auftragsvergabe und der tatsächliche Sanierungsbeginn. In der
Zwischenzeit wurden die
Gerüste für Fassadenwerbung genutzt. Unter den Plakaten fand sich im
Nationalratswahlkampf 2002 auch ein großflächiges Wahlplakat für Bundeskanzler
Schüssel.
Nicht uninteressant ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass der
Geschäftsführer des
Kunsthistorischen Museums, Dr. Seipel, auch im Personen-Komitee
Wolfgang Schüssels
vertreten war.
Ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Gerüste länger
als erforderlich in Verwendung waren,
ergibt sich aus einer weiteren Aussage des Burghauptmanns, der als erste
Konsequenz aus
dem Kunstraub die Stehzeiten der Gerüste verringern wollte.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Wann wurden die Baugerüste am Kunsthistorischen Museum errichtet?
2. War für die
Untersuchung der Fassade unbedingt ein Gerüst notwendig oder hätte
diese auch auf andere Art und Weise (z.B. durch einen Kran) erfolgen
können?
3. Stimmt es, dass
der Bughauptmann gegen die frühzeitige Aufstellung der Baugerüste
Einspruch erhoben hat? Wenn ja, weshalb wurde das Gerüst bzw. die
Gerüste
trotzdem bereits im Vorjahr aufgestellt?
4. Welcher
Zeitraum lag zwischen der Aufstellung des Gerüsts und dem Beginn der
tatsächlichen Sanierungsarbeiten?
5. Gab oder gibt es
an den Fassaden des Kunsthistorischen Museums Gerüste, die nicht
wegen Renovierungsarbeiten errichtet wurden, sondern nur um Werbeflächen
zu
schaffen?
6. Stimmt es, dass eines der Baugerüste am Kunsthistorischen Museum im
Nationalratswahlkampf für eine Wahlwerbung von Dr.
Wolfgang Schüssel verwendet
wurde?
7. Wann wurde das
Gerüst, an dem das Wahlplakat von Bundeskanzler Schüssel zu
sehen war aufgestellt und ab wann erfolgte die Anmietung der Werbefläche dafür?
8. Wer hat die Kosten für das Anmieten der Plakatfläche getragen?
9. Welche Einnahmen hat das Kunsthistorische Museum dabei erzielt?
10. Fanden an Fassaden anderer Bundesmuseen ähnliche Werbeaktionen statt?
11. Wenn ja, an welchen?
12. Halten Sie es für richtig,
dass der Geschäftsführer eines Bundesmuseums in den
Wahlkampf für den amtierenden Bundeskanzler involviert ist und die
Fassade des
betreffenden Bundesmuseums für Zwecke der Wahlwerbung zur Verfügung
stellt?
13. Stimmt dies mit der
Definition der Bundesmuseen als „wissenschaftliche Anstalten
des Bundes" überein?
14. Warum war das Gerüst, über
das nun der Einbruch erfolgte, nicht elektronisch
gesichert?
15. In welcher Höhe belaufen
sich die Aufstellungs- und Standkosten für die Gerüste
vom Zeitpunkt der Aufstellung bis zum Einbruch?
16. Wie hoch sind die Einnahmen
aus der Werbeflächenvermietung in diesem Zeitraum
und wem kommen sie zugute?
17. Während Experten Kritik an
den Sicherheitsvorkehrungen des Kunsthistorischen
Museums üben- u.a. wurden die Sicherheitsvorkehrungen ungeachtet des
Vorhandenseins der Gerüste nicht verstärkt, die Alarm-Anlage war im gesamten
Museum bis zwei Uhr Früh abgestellt, die „Saliera" selbst war nicht durch
Panzerglas
geschützt, die Videoüberwachung funktioniert in der Nacht nicht - haben
Sie nur
zwei Tage nach dem Kunstraub festgestellt, dass die
SicherheitsVorkehrungen
„ausreichend" seien. War Ihnen die Kritik, die außenstehende
Experten an den
Sicherheitsvorkehrungen des Kunsthistorischen Museums üben, zum Zeitpunkt Ihrer
Aussage bekannt? Wenn ja, weshalb sind Sie trotzdem zu der Schlussfolgerung
gelangt, die Sicherheitsvorkehrungen als „ausreichend" zu betrachten?
18. Hat bei Ihrer Entscheidung, den angebotenen Rücktritt des Geschäftsführers des
Kunsthistorischen Museums nicht anzunehmen, das
Naheverhältnis von Dr. Seipel zu
führenden Persönlichkeiten der ÖVP-Regierungsmannschaft und sein Engagement
im vergangenen Nationalratswahlkampf eine Rolle gespielt?