425/J XXII. GP

Eingelangt am 21.05.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Posch und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Verwendung der Benützungsentgelte der Tauernautobahn

Laut Tauernautobahn-Finanzierungsgesetz, Bundesgesetzblatt. Nr. 115 aus 1969
zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt Nr. 591 aus 1982 ist aus den
eingehobenen Benützungsentgelten höchstens 1% für Maßnahmen zur
Verbesserung der Lebensqualität in der Umgebung von Transitstrecken zu
verwenden. Die Verfügung über diese Mittel obliegt der Vorlage von
Jahresprogrammen durch die Landeshauptmänner dem Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachfolgende

ANFRAGE

1. Wie viel Geld wurde seit der Bemautung der A 10 (Katschberg und

Tauerntunnel) an das Land Kärnten überwiesen, und zwar detailliert nach dem
jeweiligen Jahr?

2. Wurden dem zuständigen Bundesministerium Jahresprogramme vorgelegt,
wie viel Geld für welche Maßnahmen zur Verbesserung im Detail verbraucht
wurde?

3. Welche Maßnahmen wurden konkret in welchem Jahr gefördert?

4.  Wurde das Geld ausschließlich für Anrainergemeinden verwendet?

5.  Fallen Lärmschutzwände in dieses Projekt?